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GDL

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Bahnstreik – Aus den Zeilen tropft Hass

Was hat Claus Weselsky den Medien eigentlich getan? Die BILD nennt ihn den „Größen-Bahnsinnigen“ und fordert ihre Leser auf, dem „Gewerkschafts-Boss“ unter der auf der Titelseite gedruckten Büronummer „die Meinung zu geigen“. Der Focus kürt ihn gar zum „meistgehassten Deutschen“ und präsentiert seinen Lesern Fotos vom Wohnhaus der Familie Weselsky samt genauer Ortsangabe. Selten tropfte so viel Hass aus den Zeilen. Und dieser Hass tropft offenbar auf fruchtbaren Boden, wie die von Medien eingesammelten O-Töne belegen. Die Wut der vom Streik betroffenen Bahn-Kunden ist freilich verständlich. Absolut unverständlich ist jedoch, dass aus dieser Wut auf den Streik ein kanalisierter Hass auf die Lokführer, die GDL oder gar Herrn Weselsky wird. Hier werden Opfer und Täter verwechselt. Lassen Sie sich bitte nicht ins Bockshorn jagen! Ein Kommentar von Jens Berger.

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Bahnstreik – Ich bin ein GDL-Versteher!

Die Lokomotivführergewerkschaft GDL hat es in diesen Tagen nicht eben leicht. Ihr Vorsitzender Claus Weselsky wird in den Medien als eine Art Atilla der Lokführerkönig dargestellt, während der Streik der Eisenbahner in der veröffentlichten Meinung zum Untergang des Abendlandes hochgeschrieben wird. Hinter den Kulissen wurde zur heiligen Hetzjagd auf das Gespenst der Lokführergewerkschaft geblasen – beteiligt ist neben der Deutschen Bahn AG, den Medien und der SPD auch die DGB-Gewerkschaft EVG, die im offenen Clinch mit der GDL liegt. Dabei hat die GDL allen Grund, der EVG ein wenig Konkurrenz zu machen. Die EVG und vor allem deren Vorgängerin Transnet ist nämlich nicht gerade ein Ruhmesblatt für die Geschichte der Gewerkschaften in Deutschland. Von Jens Berger.

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Rechtsgutachten von Wolfgang Däubler zur Schaffung einer neuen Form von „Tarifeinheit“

DGB und BDA haben unter dem Titel „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ eine gemeinsame Initiative ergriffen und am 4. Juni 2010 auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Unmittelbarer Anlass war die am 27. 1. 2010 erfolgte Ankündigung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufzugeben und die Geltung von zwei (oder mehr) Tarifen in einem Betrieb zu akzeptieren, wenn der Arbeitgeber oder sein Verband Tarifverträge mit zwei verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen hat.
Der Bremer Rechtsprofessor Wolfgang Däubler hat dazu im Auftrag u.a. der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und des Marburger Bundes ein Rechtsgutachten erstellt. Er hat den NachDenkSeiten den Nachdruck erlaubt.