Verdacht auf Verfassungsbruch. Ausgerechnet im 50. Jubiläumsjahr wird das BAföG nach Karlsruhe geschickt.
Das Bundesverwaltungsgericht hält das Verfahren zur Bemessung der Leistungen der Bundesausbildungsförderung für grundgesetzwidrig. Die Festsetzung erfolge intransparent und verstoße gegen verfassungsrechtliche Anforderungen eines chancengleichen Zugangs zu den Hochschulen unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern, heißt es laut Beschluss vom vergangenen Donnerstag. Der Verweis zum Bundesverfassungsgericht ist eine Ohrfeige für Bildungsministerin Karliczek, die den Niedergang der Sozialleistung mit ihrer kümmerlichen 2019er-Reform noch beschleunigt hat. Von der großen Errungenschaft der Willy-Brandt-Ära ist ein halbes Jahrhundert später kaum noch etwas übrig. Von Ralf Wurzbacher.
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