Satzungswidriger Amtsbonus für Nahles? – Ein Aufruf an die SPD Mitglieder unter den NachDenkSeiten-LeserInnen
Nach der Satzung der SPD wird die oder der Nachfolger/in von Schulz von einem Parteitag gewählt. Der SPD-Vorstand hat neben anderen ein Vorschlagsrecht. So ist die Rechtslage. Jetzt kommt aus Kreisen der SPD-Führung der Vorschlag, die Kandidatin Andrea Nahles jetzt gleich zur kommissarischen Vorsitzenden zu ernennen. Der Vorschlag kam zum Beispiel von Frau Schwesig und vom Vorsitzenden des konservativen Seeheimer Kreises, Johannes Kahrs. Damit hätte Frau Nahles einen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen anderen möglichen Bewerbern. Es wäre ein Schlag gegen die primitivsten Regeln der innerparteilichen Demokratie. Um den Rest an demokratischer Willensbildung zu retten, schlagen einzelne Mitglieder vor, bei der Kontrollkommission der SPD Beschwerde einzulegen. Albrecht Müller.