Schlagwort:
Menschenrechte

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Regimewechsel – Wo wäre er fällig? In Russland? In den USA? In vielen anderen Ländern auch.

Der russische Außenminister Lawrow hat am vergangenen Samstag ausgesprochen (siehe hier), was wir in einem Beitrag am vergangenen Freitag angedeutet hatten: Der Westen setze auf einen Regimewechsel in Russland. – Es ist ja schon etwas komisch, dass sich eine Regierung (oder einige Regierungen wie die Nato-Staaten zusammen), den Regimewechsel in einem anderen Land ausdenkt und ihn anpeilt. Da kommen gleich eine Fülle von Fragen auf: Warum nur in Syrien, wie in Libyen, im Irak, in Afghanistan und im Iran? Warum in der Ukraine, wie im Frühjahr vollzogen, und warum jetzt in Moskau? Warum eigentlich nicht in Peking? Erscheint der Regimewechsel im Land des Massakers auf dem Platz des himmlischen Friedens weniger dringlich als im Kreml? Oder in Saudi-Arabien? Oder in Israel? Und warum nicht in Washington? Albrecht Müller.

“Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht”

Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Johan Horst, der das von ihm gemeinsam mit Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) verfaßte Gutachten am Donnerstag erstmals auf einer von Attac einberufenen Pressekonferenz in München vorstellte, bezweifelte stark, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Bundesverfassungsricht Bestand haben dürfte. Das von Attac München in Auftrag gegebene Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit hauptsächlich mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es aber auch die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die erhebliche Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss” (Joint Committee), den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für hochproblematisch. Als gefährdet werden auch die nach europäischen Recht geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechte angesehen. Von Rolf-Henning Hintze

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Wenn das Bundesverfassungsgericht Regierungsversagen sekundiert

In einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 bescheinigt das BVerfG dem Gesetzgeber, sowohl bei der Neufestsetzung des HartzIV-Regelbedarfs als auch bei der jährlichen Fortschreibung des Betrages, verfassungsgemäß gehandelt zu haben. Die Begründung der Karlsruher Richter lässt jedoch an vielen Stellen eine brüchige Argumentation zutage treten. Und wieder einmal wird dadurch Regierungshandeln legitimiert, das zulasten der Ärmsten unserer Gesellschaft geht. Denn damit werden grundlegende Rechte, die im deutschen Grundgesetz zum Schutz der Bürger festgelegt sind, ausgehebelt. Von Lutz Hausstein [*]

Krieg 2.0

Sie helfen bereits bei der Postzustellung und in der Landwirtschaft. Besonders aber helfen sie beim Töten. Sie machen Krieg – zumindest auf der Seite der Drohneneinsetzenden – „sauberer“ und „effizienter“ und vermeiden so unnötige Probleme an der „Heimatfront“. Die Nachfrage ist riesig. Längst haben die USA ihr Monopol auf bewaffnete Drohnen verloren: Die OSZE will sie in der Ukraine einsetzen. Und auch die Bundesregierung will sie. Jens Wernicke sprach hierzu mit Emran Feroz. Der Blogger und freie Journalist rief unlängst im Internet eine Drohnengedenkstätte ins Leben und beschäftigt sich seit Langem mit den völkerrechtlichen und ethischen Fragen, auf welche der potenzielle Einsatz von Kampfdrohnen auch hierzulande Antworten dringend erforderlich macht.

Andere Länder, andere Maßstäbe – Ägypten und die Lynchjustiz

Stellen Sie sich doch bitte einmal vor, wie groß hierzulande die Aufregung wäre, wenn in Russland ein Regierungskritiker – in der hiesigen Sprachregelung „Regimekritiker“ – zum Tode verurteilt worden wäre. Andere Länder, andere Maßstäbe – in Ägypten wurden zum Wochenbeginn ganze 683 Regierungskritiker – in der hiesigen Sprachregelung „Terroristen“ – zum Tode verurteilt. Von Aufregung ist hierzulande jedoch nichts zu spüren. In den Medien wird dieser brutale Akt von Staatsterrorismus allenfalls beiläufig vermeldet und die Politik verfällt einmal mehr, wenn es um Ägypten geht in ein bleiernes Schweigen. Stattdessen drischt man lieber mit gesammelter Kraft auf Altkanzler Schröder ein, der die Unverfrorenheit besitzt, mit dem russischen Präsidenten zu sprechen. Von Jens Berger.

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Vom Abbau der Konfrontation in Europa zum Wiederaufbau der Konfrontation. Die Toten von Kiew sind die Opfer dieses Wahnsinns.

Auf der Basis einer dpa-Meldung hat meine Regionalzeitung, „Die Rheinpfalz“ am 18. Februar über das Treffen der ukrainischen Oppositionsführer Klitschko und Jazenjuk mit der Bundeskanzlerin berichtet. Da ist davon die Rede, die Ukraine brauche „eine europäische“ Perspektive, es wird von „proeuropäischer“ Opposition geschrieben. In anderen Texten wird wie selbstverständlich davon erzählt, der Konflikt in der Ukraine rühre daher, dass die Russen den Ukrainern nicht erlauben wollten, sich für Europa zu entscheiden. Und selbstverständlich schwingt immer mit: Wir hier im Westen sind die Guten, dort im Osten sind die Bösen. Der Konflikt hat das Zeug zu einem Bürgerkrieg und birgt zusammen mit anderen ähnlich arrangierten Konflikten nach meiner Einschätzung auch das Risiko eines Übergreifens auf andere Staaten wie Weißrussland oder Russland selbst und damit das Risiko eines dritten Weltkrieges, jedenfalls eines maßlosen Blutvergießens. Albrecht Müller.

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Menschenrechte versus Völkerrecht?

Mit der Charta der Vereinten Nationen [PDF – 405 KB] versuchten die Staaten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine internationale Ordnung zu schaffen, die für immer “die Welt vor der Geißel des Krieges bewahren“ sollte (Präambel). Als wichtigste Grundsätze hierfür gelten zwei Artikel. Nach Artikel 2 Ziff. 4 und Artikel 2 Ziff. 7 der Charta ist Gewalt gegen Staaten also grundsätzlich tabu. Ebenso auch jede Androhung von Gewalt gegen einen Staat. Einzig Art. 51 belässt den Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.“ Medien und Politik starren nun allerdings immer öfter auf Kapitel VII der Charta, das in der Tat – auch – militärische Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats (und also explizit nicht etwa einer „Koalition der Willigen“, es sei denn, diese ist vom Sicherheitsrat autorisiert) bei „Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ zulässt, wenn Maßnahmen zur „Friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ (Kap. VI der Charta) ausgeschöpft sind.
Seit der ersten vom Sicherheitsrat legitimierten „humanitären Intervention“ im Irak im Jahre 1991 wurde das „Interventions-Notwendigkeits-Verständnis“ weiterentwickelt und als Konzept einer „Schutzverantwortung“ in die völkerrechtliche Debatte eingeführt, ohne allerdings bisher von der Vollversammlung der VN beschlossen worden zu sein.
Gerade wenn es um „humanitäre Interventionen“ geht, sind die beiden wichtigsten Frage daher immer: Wie verlässlich sind die Informationen, von wem kommen sie? Und: wer verfolgt welche Interessen? Darüber wird jedoch in aller Regel nicht gesprochen. Von Werner Ruf[*] und Jens Wernicke[**].

„Macht braucht Kontrolle!“ – Gustl Mollath in Gießen

Auf Initiative der Gießener Akademischen Gesellschaft, die sich der Aufgabe verschrieben hat, die Wissenschaft in den Dienst der Menschen zu stellen, fand am Samstag, dem 24. August 2013 in Gießen ein Symposion unter dem Titel Die Richter und ihre Denker – Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen statt. An der Veranstaltung nahm auch Gustl Mollath teil.
Ruhig und sachlich und ohne jeden Belastungseifer trug Gustl Mollath seine Kritik vor und appellierte an ein dem Anspruch nach demokratisches Gemeinwesen, längst fällige Reformen einzuleiten. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass Menschen systematisch ihrer Würde beraubt und auf Gedeih und Verderb einer willkürlich verfahrenden Herrschaft ausgeliefert werden. Von Götz Eisenberg

Rezension: Stefan Selke, Schamland – Sozialpolitik nach Gutsherrenart

Das Attribut „nach Gutsherrenart“ wird häufig gebraucht, um auszudrücken, dass es sich um gehobene, deftige ländliche Küche handelt, die eben den Gaumen eines „Gutsherren“ besonders erfreuen könnte. Gutsherren werden gern romantisch verklärt, vergessen wird dabei, dass sie in selbstherrlicher Manier über ihre Untergebenen entscheiden konnten. Die im Dienste eines Gutsherren stehenden Mägde und Knechte hatten kaum eigene Rechte, wurden meist nur gering entlohnt und oft nur mit Naturalien abgespeist. Mit der Agenda 2010 hat sich Deutschland vom Anspruch eines Wohlfahrtstaates mit einem eigenständigen Recht auf (monetärem) Schutz gegen soziale Risiken weitgehend verabschiedet und eine Bedürftigenhilfe nach Gutsherrenart eingeführt. Parallel zu diesem Rückbau des Sozialstaates hat sich eine regelrechte Armutsökonomie entwickelt.

Der Soziologiprofessor an der Hochschule Furtwangen mit dem Lehrgebiet “Gesellschaftlicher Wandel” Stefan Selke, hat ein äußerst informatives Buch mit dem Titel „Schamland – Die Armut mitten unter uns“ über die „Vertafelung“ der Gesellschaft geschrieben. Von Christine Wicht.

Der Abhörskandal, ein gewohnheitsmäßiger Verfassungsbruch?

Es ist schon jetzt ein Verdienst der Snowden-Enthüllungen, dass sie Fragen nach der Geltungskraft des Grundgesetzes und damit auch der Souveränität Deutschlands aufwerfen.
Konnten frühere Grundrechtsverletzungen und Einschränkungen der Souveränität als Einzelfälle verharmlost und mit unterschiedlichen Begründungen beiseite gewischt werden, so sind wir bei dem konkreten Verdacht massenhafter Überwachung und Ausspähungen als Bürger und Grundrechtsträger alle unmittelbar betroffen. Die neue mögliche Quantität der Überwachung schafft eine neue Qualität gegenüber früheren Rechtsverletzungen in Einzelfällen.
Lässt das Grundgesetz einen gewohnheitsmäßigen Verfassungsbruch zu? Ist der Amtseid auf das Grundgesetz nur Heuchelei?
Was eine dem Grundgesetz verpflichtete Regierung tun müsste. Von Wolfgang Lieb

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Die Demokratie nur noch ein Spielball der Geheimdienste?

Kaum ein Verschwörungstheoretiker hätte sich das nun bekannt gewordene Ausmaß der Überwachung durch die amerikanischen, britischen und französischen sowie – in Kooperation mit ihnen – der deutschen Geheimdienste ausmalen können, doch die Verschwörungstheorie ist zum Normalfall geworden.

Die Bundesregierung verhält sich wie die drei weisen Affen: sie stellt sich blind, taub und stumm.

Angesichts des Ausmaßes der Anhaltspunkte für die Verletzung eines grundlegenden, verfassungsgeschützten Menschenrechts lässt sich die Reaktion der Politik nur damit erklären, dass jedenfalls die Verantwortlichen darüber Bescheid wussten oder sich dem schwerwiegenden Vorwurf aussetzen, nicht gewollt zu haben, darüber Bescheid zu wissen.

Wenn sich Regierung und Parlamentäre herausreden, sie hätten das alles nicht geahnt, dann wäre es umso schlimmer um die Demokratie bestellt. Das hieße nämlich, dass die demokratischen Institutionen zum Spielball der Geheimdienste geworden sind. Von Wolfgang Lieb.

Weltwassertag – einige gute Gelegenheit Ihre Abgeordneten auf ihr Abstimmungsverhalten zur Privatisierung der Wasserversorgung anzusprechen

Am 22. März ist Weltwassertag und das Jahr 2013 ist Weltwasserjahr. Um der Bedeutung des Wassers als Lebensgrundlage der Menschheit Nachdruck zu verleihen, hat die UN-Vollversammlung 1992 dem Weltwassertag ausgerufen.
Vor wenigen Tagen, am 28. Februar, fand im Deutschen Bundestag eine geradezu peinliche Debatte über eine EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie statt, die der Privatisierung der Wasserversorgung in Europa eine Hintertür öffnen will und damit das Menschenrecht auf Wasser zum Objekt der Spekulation machen würde.
Am Weltwassertag werden Sie wieder einmal zahlreiche wunderbare Erklärungen über die Bedeutung des Wassers und die hervorragende Wasserversorgung in Deutschland hören und lesen.
Fragen Sie aber doch bei dieser Gelegenheit einmal bei Ihrem Abgeordneten an, warum er sich bei den Abstimmungen im Bundestag gegen das Menschenrecht auf Wasser und für eine Privatisierung der Wasserversorgung ausgesprochen hat. Nehmen Sie diesen Tag als Anstoß den Aufruf der der Europäischen Bürgerinitiative zu „Wasser ist ein Menschenrecht“ zu unterzeichnen. Von Christine Wicht.

EU-Bürger wehren sich gegen Kommerzialisierung des Wassers

Die Vereinten Nationen haben am 28. Juli 2010 mit der Resolution 64/292 [PDF – 551 KB] den „Anspruch auf reines Wasser“ in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Weil diese Resolution jedoch kein Recht auf Wasser im Sinne des internationalen Rechts erwirkt, haben der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) und dessen europäischen Mitgliedsgewerkschaften (in Deutschland ver.di) mit Unterstützung diverser Nichtregierungsorganisationen die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ initiiert. Die EU-Kommission wird aufgefordert, allen EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung und Umsetzung des universellen Rechts auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in Europa und in der Welt verbindliche Ziele zu setzen. Von Christine Wicht.

Wasserprivatisierung durch die Hintertür

Die Privatisierung der Trinkwasserversorgung hat durch die Eurokrise wieder Fahrt aufgenommen. Griechenland und Portugal wurden bereits von der Troika genötigt, Teile ihrer öffentlichen Trinkwasserversorgung zu privatisieren. Doch dies könnte nur der Beginn einer neuen großen Privatisierungswelle sein, die auch vor Deutschland nicht halt macht. Fiskalpakt und Schuldenbremse könnten schon bald europaweit die öffentliche Hand zwingen, die Trinkwasserversorgung zu privatisieren und mit einem neuen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe will die EU-Kommission die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Doch der Widerstand der Europäer wächst. Die europaweite Petition „Wasser ist ein Menschenrecht“ wurde bereits von mehr als 400.000 Menschen unterzeichnet – wenn die Petition bis zum Herbst eine Million Unterzeichner findet, muss Brüssel sich öffentlich mit dem Thema auseinandersetzten. Die Privatisierung durch die Hintertür wäre damit erst einmal gestoppt. Von Jens Berger

Wir bitten die NachDenkSeiten-Leser um Ihre Unterschrift der Europäischen Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung

Erwin Pelzig hat es in „Neues aus der Anstalt“ vorgemacht und auch die NachDenkSeiten haben ihre Leser bereits in den Hinweisen des Tages auf die Unterschriftenliste der europäischen Bürgerinitiative „right2water.eu“ aufmerksam gemacht. Wenn Sie sich gegen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu Wehr setzen wollen, sollten Sie die Petition von „right2water.eu“ unterzeichnen. Zeigen Sie der EU, dass Europa ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Lobbyisten sein sollte.

Ihre Macher der NachDenkSeiten
Albrecht Müller, Wolfgang Lieb und Jens Berger

Morgen erscheint auf den NachDenkSeiten noch ein ausführlicher Artikel zum Thema.