Armut und Reichtum per Gesetz – Die unsozialen Folgen der jüngsten Erbschaftsteuerreform
Am 17. Dezember 2014 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bislang gültigen Fassung wegen einer „Überprivilegierung“ der Firmenerben für grundgesetzwidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Erst nach anderthalb Jahren und zahlreichen Verhandlungsrunden konnten sich CDU, CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf verständigen, der zwar am 24. Juni 2016 den Bundestag passierte, aber vom Bundesrat am 8. Juli 2016 abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss zur „grundlegenden Überarbeitung“ überwiesen wurde. Von Christoph Butterwegge[*].
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