Der Staatsvertrag über Internetangebote der Rundfunkanstalten ein Bürokratiemonster und ein neues Geschäftsfeld für private Berater
Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde ein Bürokratiemonster aufgebaut, das die Internet-Angebote von ARD und ZDF massiv einschränkt und teilweise verbieten soll und damit die Meinungsvielfalt gesetzlich begrenzt. Das Ganze nur deshalb damit die kommerziellen Interessen der privaten Rundfunkveranstalter und der Verleger im marktlichen und publizistischen Wettbewerb nicht geschmälert werden. Wenn es um den Profit von Verlegern und Kommerzsendern geht, wird die Informationsfreiheit der Gebühren zahlenden Bürgerinnen und Bürger beiseite geschoben. Mit dem Hebel „Wettbewerb“ soll so das Internet zu einer Plattform gemacht werden, die von den kommerziellen Anbietern beherrscht wird. Dazu wird ein weiteres Einfallstor für das Beratungs-un-wesen im öffentlichen Sektor aufgemacht. Wolfgang Lieb