Hinweis: Generalanwalt hält Lockerung des Kündigungsschutzes für Ältere für rechtswidrig
01.07.2005
Eine wichtige Bestimmung des ersten Hartz-Gesetzes steht möglicherweise vor dem Aus. Denn gestern hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs(EuGH), Antonio Tizzano, den obersten Europarichtern empfohlen, die 2003 eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige für mit dem EU-Recht unvereinbar zu erklären. In der Regel folgen die Richter dem Votum des Generalanwalts.
Quelle: Handelsblatt