Die neue Hartz Debatte – ein paar Fragen und Anmerkungen zur Einordnung.

Die neue Debatte um Mehrkosten und Missbräuche wird immer unverständlicher. Entweder die Meinungsführer wissen nicht mehr, was sie tun, oder sie betreiben ein gigantisches Ablenkungsmanöver. Wenn wir jetzt über die Missbräuche, über die Kürzung der Zahlungen nach Hartz IV und andere Revisonen der gerade 1 ½ Jahren geltenden Gesetze diskutieren, dann vergessen wir allzu schnell, was die Hartz-Reformen eigentlich sollten und was sie schon angerichtet haben und wie eine Politik und Wissenschaft zu beurteilen ist, die eine solche Malaise zu verantworten hat.
Ich mache im folgenden in Stichworten den Versuch, diese Debatte etwas einzuordnen.

Stellungnahme nunmehr aller Wohlfahrtsverbände

Als Antwort auf unsere kritische Berichterstattung zum Vorstoß einiger Wohlfahrtsverbände erreicht uns eine Mail aus den Wohlfahrtsverbänden mit einem wichtigen Dokument: „Beiliegend übersende ich Ihnen die differenziertere Stellungnahme nunmehr aller Wohlfahrtsverbände zum Entwurf eines Gesetzes zur “Fortentwicklung” der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ich bedanke mich für die kritische Begleitung dieses sehr ärgerlichen Alleingangs von AWO, BRK und DW.“

Quelle: Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege [PDF – 210 KB]

Ex-MdB Kuhlwein zur SPD-Programmdebatte

Der frühere Bundestagsabgeordnete Eckart Kuhlwein hat sich als Vertreter der SPD Schleswig-Holsteins zu den Beck’schen Leitsätzen zum Grundsatzprogramm der SPD geäußert. Wir übernehmen den Text in “Andere interessante Beiträge“, weil dies andere Leser der NDS interessieren könnte.

Volkshochschulen als Instrument neoliberaler Agitation?

In vielen unserer Kommunen leisten Volkshochschulen eine sehr gute aufklärerische Arbeit. Aber es gibt immer wieder Anzeichen für eine wenig aufklärende neoliberale Agitation. Ein gutes Beispiel dafür ist München. Wir berichten kurz darüber, weil wir unsere Leserinnen und Leser anregen wollen, sich in ihrer Kommune um ähnliche Vorgänge zu kümmern und für die notwendige Pluralität der Meinungsbildung zu sorgen.

Angela Merkel auf dem DGB-Kongress: Ehrliche Analyse, aber stures Festhalten an den alten Rezepten

Das muss man der Kanzlerin einräumen, ihre Rede auf dem DGB-Bundeskongress war ehrlicher in der Beschreibung der Realitäten in diesem Lande und zurückhaltender in der „Reformrhetorik“ als die „ex Cathedra“ -Verkündigungen des Bundespräsidenten. Das war schon ein mutiges Eingeständnis von Angela Merkel, „Menschenwürde“ und „Soziale Marktwirtschaft“ hätten „nur noch in Teilen etwas mit unserer Realität zu tun.“ Aus dieser Einsicht folgte aber nichts als das sture Festhalten an den alten Rezepten.
Die Rede war aber ein Musterbeispiel für die Unfähigkeit der Regierung, ihren eingeschlagenen Kurs selbstkritisch zu hinterfragen.

Oliver Nachtwey, Arne Heise in den WSI-Mitteilungen: Der Mythos vom britischen Wirtschaftswunder

Die Wirtschaftspolitik Großbritanniens wird häufig als Vorbild für Deutschland vorgehalten. Liberale Kommentatoren loben die flexibleren Arbeitsmärkte, die aktivierende Arbeitsmarktpolitik, die Politik der Deregulierung und Liberalisierung. Kaum bekannt ist, dass in GB makroökonomisch expansive Initiativen unternommen wurden und dass seit 2001 eine expansive öffentliche Investitionspolitik aktiv zur Krisenüberwindung eingesetzt wurde. Die WSI Mitteilungen haben uns dankenswerter Weise gestattet diesen Aufsatz in die NachDenkSeiten einzustellen.

FinanzFachFrauen: In der Debatte um Kürzungen bei Hartz IV werden der angebliche Missbrauch der Sozialkassen und das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit von Frauen auf unzulässige Weise miteinander verquickt

Eine der Neuregelungen des am 1. August in Kraft tretenden „Fortentwicklungsgesetz“ zu Hartz IV betrifft das so genannte „Schonvermögen“. Nach dem derzeitigen Stand dürfen pro Lebensjahr nicht mehr als 200 Euro (insgesamt also bis zu 13.000 Euro) Vermögen vorhanden sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben. Hinzu kommt noch einmal derselbe Freibetrag für die Altersvorsorge. Die Neuregelung sieht nun vor, das zulässige Vermögen um 50 Euro abzusenken, aber das für die Rente angesparte Geld um 50 Euro pro Lebensjahr aufzustocken. Nach Auffassung der FinanzFachFrauen, einem bundesweiten Zusammenschluss unabhängiger Finanzdienstleisterinnen, stellt diese Neuregelung eine staatliche Bevormundung dar, die insbesondere Frauen in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt.