„Köln ist Kasse“: Interessante Teilerfolge von Werner Rügemer vor Gericht gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim
In Werner Rügemers Buch „Der Bankier“ hat das Bankhaus Sal. Oppenheim in einstweiligen Verbots-Verfügungen gegen 21 Passagen durchgesetzt. Das Buch musste in zweiter Auflage geschwärzt erscheinen. Das Landgericht Berlin hat nun einige Verbote aufgehoben, die vor allem die Machenschaften zwischen dem Esch-Oppenheim Fonds und städtischen Bauaufträgen betreffen.
Es ist hoch interessant, was Rügemer nach eigenen Angaben jetzt im Hinblick auf den Kölschen Klüngel, der Kölner Variante der Private Public Partnership laut Gericht wieder behaupten darf.