Schlagwort:
Mindestlohn

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Zur Aktualität der Kritik an Axiomen der neoklassischen Theorie

Der neoliberale Umbau der Gesellschaft ist langfristig angelegt, wird mit dem Anspruch objektiver Notwendigkeit durchgesetzt und vor allem ordnungspolitisch begründet. Kritik an der daran ausgerichteten Politik genügt daher nicht. Ebenso wichtig ist es, das marktgläubige, ökonomische Weltbild kritisch zu hinterfragen und als Legitimation zu entwerten. Hans-Peter Büttner hat dazu im Blog „Oeffinger Freidenker“ einen Beitrag geleistet. Mit seinem Text „Die Nutzlosigkeit der neoklassischen Nutzenlehre – eine Kritik der Grundlagen der subjektiven Werttheorie“ stellt er ein zentrales Element neoklassischer Ideologie in Frage. Der Wert dieser Kritik für tagesaktuelle Diskussionen kann anhand von konkreten Beispielen verdeutlicht werden. Kai Ruhsert

WSI: Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Sachen Mindestlohn setzen hohe Hürden

Der Mindestlohn-Kompromiss der Großen Koalition bringt allenfalls eine Teillösung des Niedriglohnproblems. Er baut hohe Hürden für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf und sieht ein umständliches branchenbezogenes Verfahren für Lohnuntergrenzen vor. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer ersten Analyse des Koalitionsbeschlusses. “Bestenfalls werden die geplanten Regelungen zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Lohnuntergrenzen führen”, resümieren die WSI-Forscher Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten und Claus Schäfer.

Nochmals: Ver.di: Mindestlohn schafft 450 000 Jobs

Am 29. Mai haben wir unter der Ziffer 12 unserer Hinweise auf eine Studie von Klaus Bartsch hingewiesen, in der dieser durchgerechnet hat, dass die Einführung des Mindestlohns die Binnennachfrage spürbar anregen und dadurch mehrere Hunderttausend neue Jobs schaffen könnte.
Wir haben angesichts z.B. einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft, die zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt, zu dem Gutachten im Auftrag von ver.di sicher sehr oberflächlich angemerkt, dass wir von solchen Studien generell nicht viel halten. Wir sind mit diesem Urteil Klaus Bartsch vor allem im Vergleich zu anderen Studien zu diesem Thema nicht gerecht geworden. Wir möchten deshalb gerne die Stellungnahme von Klaus Bartsch unseren Leserinnen und Lesern zur Kenntnis geben.

Ein typisches Beispiel dafür, dass Wirtschaftsminister Glos in seiner ökonomischen Halb-Weltsicht ein kleiner Müller geblieben ist

In einem Namensartikel im Handelsblatt poltert Michael Glos gegen den Mindestlohn. Für den gelernten Müller ist der Arbeitsmarkt nichts anderes als der Handel mit Getreide: Sinkt der Preis des Mehls nur tief genug, dann wird man das Mehl auch los. Glos: „Mindestlöhne sind Jobvernichter“ weil sie den Preis der Arbeit nicht so weit fallen lassen, dass die Anbieter von Arbeit „am Arbeitsmarkt Fuß fassen“ können. Im ökonomischen Weltbild des mittelständischen Müllers Glos gibt es offenbar nur zwei Grundwahrheiten: Erstens der Arbeitsmarkt ist ein Markt wie der Getreidemarkt und zweitens, die Erde ist eine Scheibe. Wolfgang Lieb.

Mindestlohn: Man braucht nicht immer nur neue „Reformen“, man könnte auch einfach das vorhandene alte Recht anwenden oder erweitern.

In der Großen Koalition gibt es ein zähes Ringen um die gesetzliche Einführung eines Mindestlohns. Als Kompromiss zwischen SPD und CDU wird über eine Ausweitung des sog. Entsendegesetzes auf weitere Branchen diskutiert, was ja nur auf die Abwehr von Billig-Lohn-Konkurrenz aus EU-Niedriglohnländern zielt. Dabei brauchte nur ein uraltes Gesetz aus dem Jahre 1952 angewandt oder falls erforderlich erweitert werden, das “Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen” (MiArbG). Dort heißt es in § 1 Abs. 2:

Mindestarbeitsbedingungen können zur Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen festgesetzt werden, wenn

  1. Gewerkschaften oder Vereinigungen von Arbeitgebern für den Wirtschaftszweig oder die Beschäftigungsart nicht bestehen oder nur eine Minderheit der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber umfassen und
  2. die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zur Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich erscheint und
  3. eine Regelung von Entgelten oder sonstigen Arbeitsbedingungen durch Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nicht erfolgt ist.

SPD will durch Subventionierung von Armutslöhnen, den Niedriglohnsektor ausweiten

Der SPD-Parteivorstand will laut „Bremer Erklärung“ vom 6. Januar [PDF – 104 KB] „einfache Arbeiten besser fördern.“ Basis hierfür ist der Vorschlag des Sachverständigenratsmitglieds Professor Bofinger sowie Dr. Walwei, nach der die Sozialbeiträge von Geringverdienern subventioniert werden sollen. Im September 2006 hatten sie ein Konzept für den Niedriglohnbereich [PDF – 716 KB] vorgelegt.
In einer Studie setzt sich ver.di [PDF – 144 KB] mit der negativen Einkommenssteuer als Kombilohn auseinander: Mehr Arbeit fürs gleiche Geld für viele arbeitende Arme und mehr Armut trotz Arbeit – das wären die Wirkungen der Subventionierung von Niedrigstlohnbeschäftigung in Vollzeit oder längerer Teilzeit. Wolfgang Lieb.

IAT-Report zu Mindestlöhnen: Modellrechnungen für Stundenlöhne zwischen 5,00 und 7,50 € – und wie ist es bei den anderen?

Niedrig- und Niedrigstlöhne in Deutschland haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Nach Berechnung des „Instituts Arbeit und Technik“ (IAT) mit dem Sozio-Ökonomischen Panel (SOEP) waren 2004 20,5% der westdeutschen und 22,5% der ostdeutschen Beschäftigten (20,8% in Gesamtdeutschland) im Niedriglohnbereich tätig. Auf der Basis einer Modellrechnung gehen Thorsten Kalina / Claudia Weinkopf [PDF – 296 KB] der Frage nach, in welchem Umfang ein gesetzlicher Mindestlohn unterschiedlicher Höhe (zwischen 5,00 € und 7,50 € pro Stunde) zur Steigerung der Löhne in Deutschland beitragen würde, wie viele Beschäftigte erfasst würden und in welchem Umfang die Sozialversicherungsbeiträge steigen würden. Um die jeweiligen Effekte besser einordnen zu können, wird zudem ein Vergleich mit den Mindestlöhnen in anderen Ländern vorgenommen. Wolfgang Lieb.

Das Jahresgutachten des Sachverständigenrats trägt alle Anzeichen des Sektierertums

„Widerstreitende Interessen – ungenutzte Chancen“, schon der Titel zum diesjährigen Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung offenbart ein bedenkliches Demokratie- und Gesellschaftsverständnis.
Es gehört nun mal zu den Ausgangsbedingungen jeder Gesellschaft, dass es widerstreitende Interessen gibt, das gilt zumal in einer Gesellschaft, in der es eine weit auseinanderklaffende Primärverteilung und einen grundlegenden Interessenkonflikt zwischen Produktionsmittelbesitzern und Arbeitnehmern gibt. Wolfgang Lieb.

IAT-Studie: Kombilöhne in Deutschland – neue Wege, alte Pfade, Irrweg?

Der Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte eine Studie von Karen Jaehrling und Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Technik in Gelsenkirchen. Diese Expertise resümiert bisherige Erfahrungen mit Kombilöhnen in Deutschland – einschließlich der Frage, welche Kombinationsmöglichkeiten mit Mindestlöhnen bestehen. Dabei werden auch Ansätze und Erfahrungen in Großbritannien, Frankreich und den USA einbezogen. Die Studie kommt u.a. zum Ergebnis, dass bezogen auf geringfügig Beschäftigte ein besonderer Handlungsbedarf besteht. Die bisherigen Kombilohnvarianten setzten auf Seiten der Unternehmen Anreize einer verstärkten Nutzung von Minijobs zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten. Die Kernfrage sei, wie lange es sich Deutschland noch leisten kann, niedrige Löhne ohne verbindliche Untergrenze zu subventionieren.

Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung – Kombilöhne in Deutschland – neue Wege, alte Pfade, Irrweg? [PDF – 708 KB]

IAT: Bei einem Mindestlohn von 7,50 € hätten 4,6 Millionen Anspruch auf Lohnerhöhungen

Auf die Unternehmen kämen 10 bis 12 Milliarden Euro Zusatzkosten zu, von denen allerdings auch der Staat über Steuereinnahmen sowie 3,7 bis 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen profitieren würde. Zu diesen Ergebnissen kommen die Arbeitsmarktforscher Dr. Claudia Weinkopf und Thorsten Kalina vom Forschungsschwerpunkt “Flexibilität und Sicherheit” des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) in einer Modellrechnung auf Basis des Sozioökonomischen Panels für 2004.

Microsoft manipuliert Umfrage unter Kleinunternehmern zu Mindestlöhnen

Der Monopolist Microsoft bringt auf allen möglichen Wegen seine Produkte an den Mann. Dazu spielt er sich auch als Informationsdienst für Kleinunternehmer auf und ermittelt monatlich gemeinsam mit dem Marktforschungsunternehmen TechConsult das in Deutschland einzigartige Trendbarometer für kleine Unternehmen. Im neuesten Trendbarometer lautet die Überschrift: „Kleinunternehmen sehen gesetzliche Mindestlöhne kritisch“. 43 Prozent der Befragten lehnten diese grundsätzlich ab. Dagegen sind 12 Prozent generell für gesetzliche Mindestlöhne. Weitere 7 Prozent befürworten diese, sofern sie einheitlich und branchenübergreifend sind. 33 Prozent sind der Meinung, dass branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne auf dem Niveau der untersten Tariflöhne sinnvoll sein könnten. Macht also zusammen 52 Prozent, die unter den genannten Bedingungen für Mindestlöhne sind. Das ist also eine Mehrheit.

Zur Denkschrift der EKD über Armut in Deutschland.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland schließt seinen Frieden mit dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung. Er macht viele moralisch und theologisch begründete Vorschläge zur Armutsbekämpfung und zur gerechten Teilhabe an der Gesellschaft. Über die Bekämpfung der Ursachen von Armut und Ausgrenzung schweigt er sich in seiner Denkschrift leider weitgehend aus.

Das Projekt der PS für Frankreich: Gemeinsam den Wechsel schaffen

Das Wirtschaftswachstum durch Investitionen und Steigerung der Massenkaufkraft ankurbeln, den Mindestlohn auf 1.500 Euro anheben, Forschungsmittel jedes Jahr um 10 Prozent erhöhen, egalitärer Zugang zu den Universitäten, einen am Gemeinwohl orientierten Öffentlichen Dienst stärken oder die schädlichen Auswirkungen des Finanzkapitalismus bekämpfen, das sind nur einige der Programmpunkte von Frankreichs Sozialisten mit denen sie bei den im Jahre 2007 stattfindenden Wahlen einen Rechtsruck verhindern wollen. Ein Beleg dafür, wie unterschiedlich die politische Programmatik zwischen französischen und deutschen Sozialdemokraten ist.
Gerhard Kilper hat für uns das Projekt der PS übertragen.

Eine immanente Kritik des Schlussberichts des Ombudsrats zu Hartz IV von Ursula Engelen-Kefer

Der Schlussbericht des vom ehemaligen Superminister Clement eingesetzten Omudsrates zu Hartz IV hat keine breite öffentliche Debatte über das größte „Reform“-Projekt in der Geschichte der Bundesrepublik“ ausgelöst, sondern er wurde von verschiedenen Politikern nur zum Anlass genommen, weitere Einschränkungen für die Langzeitarbeitslosen zu fordern. Die ehemalige DGB-Vorsitzende und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit, Ursula Engelen-Kefer war mit der Umkrempelung der Bundesagentur als Verwaltungsratsvorsitzende in verantwortlicher Funktion befasst. Sie hat sich im folgenden Beitrag mit dem Schlussbericht im Ombudsrat im Detail auseinander gesetzt.
Die NachDenkSeiten haben ihre grundsätzliche Kritik an den Hartz-Reformen in einer Vielzahl von Beiträgen dargelegt, daran haben wir auch nichts zurückzunehmen. Weil wir aber kaum irgendwo eine systematische Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Ombudsrats gelesen haben, wollen wir unseren Leserinnen und Lesern die Stellungnahme von Ursula Engelen-Kefer zur Kenntnis bringen. Wir erlauben uns einen Kommentar am Ende des Beitrags.