Schlagwort:
Bundespressekonferenz

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Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Am 27. Juli erging das Urteil des Landgerichts Berlin, in welchem der private Verein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) dazu verurteilt wurde, dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg „zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Zudem führte das Gericht aus: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €“. Doch was recht einfach klingt, zog sich über Wochen hin, und die letztendliche Hinterlegung der genannten Summe (in bar!) beim Amtsgericht Berlin glich einer geradezu kafkaesken Erfahrung, die Erinnerungen an einen Asterix-und-Obelix-Klassiker wachrief („das Haus, das Verrückte macht“). Ein Erfahrungsbericht von Florian Warweg.

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BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.

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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.

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Landgericht Berlin argumentiert für Aufnahme der NachDenkSeiten in die BPK – Urteilsspruch in drei Wochen erwartet

Landgericht Berlin argumentiert für Aufnahme der NachDenkSeiten in die BPK – Urteilsspruch in drei Wochen erwartet

Am 29. Juni um 11:30 Uhr begann im Sitzungssaal 111 des Berliner Landgerichts das Hauptverfahren zum verwehrten Zugang des Parlamentskorrespondenten der NachDenkSeiten, Florian Warweg, zu den Regierungspressekonferenzen, die in einer de facto Monopolstellung durch den privaten Verein BPK e.V. durchgeführt werden. Das Publikumsinteresse an der öffentlichen Verhandlung war sehr groß, ein Teil der Zuschauer musste auf dem Boden sitzen oder stehen. An Medienvertretern waren unter anderem die Berliner Zeitung anwesend. Auch medienpolitische Vertreter beobachteten das Verfahren. Das Gericht folgte mehrheitlich unseren Argumenten und nannte die Argumentation der Gegenseite u.a. „völlig vage” & „nicht schlüssig”. Der Urteilsspruch wird in drei Wochen erwartet. Von Redaktion.

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Bundesdeutsche Journalistenvereinigungen kultivieren Zersetzung

Bundesdeutsche Journalistenvereinigungen kultivieren Zersetzung

Noch vor vielleicht zwei Jahrzehnten herrschte im deutschen Journalismus ein liberaler Geist, die Freiheit der bisweilen unbequemen Presse galt als unantastbar. Etwa im November 2000 solidarisierten sich Journalisten mit Kollegen, denen wegen einer albernen Recherche über angeblich koksende Politiker im Bundestag Hausverbot erteilt worden war. Die damalige Vorsitzende des Bundespressekonferenz e.V., Tagesspiegel-Journalistin Tissy Bruns, wetterte: „Verbote vertragen sich nicht mit der Pressefreiheit.“ Doch mit diesem journalistischen Geist ist es spätestens seit 2022 vorbei. Von Angela Welty.

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Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz

Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz

Nach längerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verfügungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste öffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein „Bundespressekonferenz e.V.“ (BPK), welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt. Dessen Vorstand will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man fürchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Präzedenzfall für alle „alternativen Medien“. Für unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der NachDenkSeiten sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Von Florian Warweg.

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Bundesregierung zum Einsatz von Uranmunition gegen Russland: „Keine signifikanten Strahlenexpositionen der Bevölkerung zu erwarten“

Bundesregierung zum Einsatz von Uranmunition gegen Russland: „Keine signifikanten Strahlenexpositionen der Bevölkerung zu erwarten“

Die Bundesregierung und namentlich das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock sehen kein Problem im Einsatz von westlicher Uranmunition gegen die Russische Föderation. Der Einsatz dieser Art von panzerbrechender Munition habe angeblich keine messbaren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Dies geht aus Antworten auf parlamentarische Anfragen zur Haltung der Bundesregierung in Bezug auf die Lieferung von Uranmunition durch NATO-Partner an die Ukraine hervor. Den NachDenkSeiten liegen die Dokumente vor. Mit ihrer Darstellung ignoriert die Bundesregierung bewusst Erkenntnisse aus dem Einsatz im Irak- und Jugoslawien-Krieg. Von Florian Warweg.

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Parlamentsjuristen hinterfragen bisherige Pressearbeit der Bundesregierung und deren Berufung auf die Bundespressekonferenz

Parlamentsjuristen hinterfragen bisherige Pressearbeit der Bundesregierung und deren Berufung auf die Bundespressekonferenz

Der Bundestag hat diese Woche ein Gutachten mit dem Titel „Zur Pressearbeit von staatlichen Stellen – Erteilung von Informationen mit der Auflage, nicht als Informationsquelle benannt zu werden“ veröffentlicht. In diesem Gutachten stellen die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes klar, dass die bisherige Informationspraxis der Bundesregierung unter Berufung auf die Satzung des privaten Vereins Bundespressekonferenz e.V. (BPK) keine gültige Rechtsgrundlage darstellt. Die Satzung der BPK erlaubt es, dass Regierungsvertreter Journalisten Informationen zur Verfügung stellen können, ohne darin als Quelle benannt zu werden („zur Verwertung ohne Quelle“). Exemplarisch zeigt sich Relevanz und Brisanz des Gutachtens angesichts der Instrumentalisierung bundesdeutscher Medien durch staatliche Stellen hinsichtlich der Berichterstattung zum Terroranschlag auf Nord Stream. Von Florian Warweg.

Neujahrsvorsätze? Auswärtiges Amt will 2023 mal kein Völkerrecht brechen: „Wir erkennen keine Regierungen, sondern nur Staaten an“

Neujahrsvorsätze? Auswärtiges Amt will 2023 mal kein Völkerrecht brechen: „Wir erkennen keine Regierungen, sondern nur Staaten an“

Am 23. Januar 2019 ernannte sich der venezolanische Oppositionspolitiker Juan Guaidó selbst zum „Präsidenten“ Venezuelas und formte eine „Interimsregierung“. Die Bundesregierung brach mit jahrzehntelanger deutscher Staatspraxis und erklärte umgehend ihre Unterstützung und Anerkennung für den selbstausgerufenen „Staatschef“. An dieser Anerkennung hielt man, trotz massiver völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken von Fachjuristen und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über Jahre fest. Doch seit Guaidó am 30. Dezember 2022 von seinen eigenen Leuten abgesetzt wurde, tut das Auswärtige Amt so, als hätte es die letzten vier Jahre deutscher Venezuela-Politik nicht gegeben. Plötzlich heißt es aus den Mündern der AA-Sprecher auch wieder „Präsident Maduro“ und nicht mehr wie jahrelang üblich „…das Maduro-Regime…“. Ein Zyklus vergeblicher Regime-Change-Versuche ist wohl an sein Ende gekommen. Von Florian Warweg.

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Wieso sind die NachDenkSeiten eigentlich noch nicht in der Bundespressekonferenz?

Wieso sind die NachDenkSeiten eigentlich noch nicht in der Bundespressekonferenz?

Seit dem 1. Juni ist der Journalist Florian Warweg für die NachDenkSeiten (NDS) als Redakteur tätig. Eines seiner geplanten Arbeitsfelder war, wie auch mehrfach angekündigt, die Abdeckung der Bundespressekonferenz (BPK). Doch der Verein „Bundespressekonferenz e.V.“, welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt, hat sich nach längerem Hin und Her geweigert, ihn in seiner Funktion als NDS-Redakteur aufzunehmen. Die dafür angeführte Begründung ist offensichtlich konstruiert. Wir zeichnen für unsere Leser die bisherige Entwicklung nach. Von Redaktion.

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Florian Warweg – Verstärkung für die NachDenkSeiten

Florian Warweg – Verstärkung für die NachDenkSeiten

Seit 1. Juni arbeitet der Journalist Florian Warweg für die NachDenkSeiten. Vielen unserer Leserinnen und Leser dürfte er wegen seiner beharrlichen Nachfragen auf der Bundespressekonferenz bekannt sein. Er wird unsere Redaktion bereichern und damit auch das Angebot für Sie, liebe Leserinnen und Leser.

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„Die Latte der Zensur liegt so niedrig wie nie“

„Die Latte der Zensur liegt so niedrig wie nie“

„Presse- und Meinungsfreiheit sind natürlich weiterhin gegeben, doch wer gehört werden darf und wer nicht, entscheidet kein ordentliches Gericht, sondern eine unsichtbare Instanz von Tech-Oligarchen, die über den Gesetzen steht“, sagt der Journalist und Autor Mathias Bröckers im Interview mit den NachDenkSeiten. Ein Interview über die Berichterstattung in der Pandemie, den Kampf um die Deutungshoheit und die „Desinfektion des Meinungsspektrums“. Von Marcus Klöckner.

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Reitschuster, RT und die Grabes-Ruhe der Bundespressekonferenz

Reitschuster, RT und die Grabes-Ruhe der Bundespressekonferenz

Die angepassten Journalisten großer Medien fühlen sich beschämt durch den Mut der Kollegen von Alternativmedien. Die „Süddeutsche Zeitung“ bezeichnet engagierte Journalisten gar als Feinde der Demokratie und spekuliert über einen Ausschluss aus der Bundespressekonferenz. Von Tobias Riegel.

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Verfolgung von Assange. Ein Ausrutscher oder systemtypisch?

Verfolgung von Assange. Ein Ausrutscher oder systemtypisch?

Am vergangenen Donnerstag fand in der Bundespressekonferenz erfreulicherweise die Präsentation eines Aufrufs für Julian Assange von 130 Personen des öffentlichen Lebens statt, der am selben Tag in einer Anzeige in der FAZ erschien. In der BPK traten hierzu Sevim Dagdelen, MdB, Ex-Innenminister Gerhart Baum, Ex-Außenminister Sigmar Gabriel und der Investigativjournalist Günter Wallraff vor die Presse. Zum großen Teil bezogen sich die vier auf die Aussagen des UN-Sonderbeauftragten für Folter, Prof. Nils Melzer. Wir berichteten. Ob alle der Anwesenden die ganze Tragweite der Erkenntnisse von Herrn Melzer bemerkt haben, oder bemerken wollen oder dürfen, bleibt nach der über einstündigen Pressekonferenz allerdings offen. Einige Anmerkungen zu diesem wichtigen Aufruf von Moritz Müller.

Absurditäten ohne Ende – und dennoch nicht verzweifeln. Ein Wochenrückblick.

Eigentlich wäre unser Land wie andere auch darauf angewiesen, dass sich aufgeweckte interessierte junge Leute, und die Alten sowieso, um Politik kümmern. Wenn man aber wie jetzt in dieser Woche auf das zurückblickt, was sie uns geboten hat, dann kann man verstehen, dass sich Menschen angewidert abwenden. Hier ein paar der neuesten Absurditäten – von den Rentenbeschlüssen über Trumps Minister-Hire-and-Fire bis zur Einladung zum Bundespresseball. Alles zusammen zum Lachen und zum Weinen zugleich. Nicht zum Lachen ist das Gedenken an den 9. November vor 100 Jahren. Dazu ein paar Sätze am Ende dieses Textes. Albrecht Müller.

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