„Beischläfer“, so nennen Juristen, wenn sie unter sich sind, die ehrenamtlichen Beisitzer, also die Schöffen. Diese wenig schmeichelhafte Bezeichnung leitet sich aus der Erfahrung ab, dass die wenigsten Schöffen ihr Recht darauf wahrnehmen, aktiv in ein Gerichtsverfahren einzugreifen, um z.B. Fragen an die Zeugen zu stellen. Es gilt als ausgemacht, dass ein erfahrener Richter keine Probleme damit hat, seine Beisitzer so zu beeinflussen, dass sie seinem Vorschlag für ein Urteil zustimmen. Die Meisten schaffen es sogar, die Schöffen glauben zu machen, sie hätten aus eigenem Antrieb auch kein anderes Urteil gefällt.
Genau so ist es mit den Kontrollgremien der ARD. Von Max Morlok