Exportförderung durch die Mehrwertsteuerentlastung. Die Korrektur ist zwingend.
Export wird als etwas Besonderes betrachtet. Deshalb werden Exporte bei der Ausfuhr von der bis dahin gezahlten Umsatzsteuer (gleich Mehrwertsteuer), der so genannten Vorsteuer, entlastet. (Siehe Auszug aus Wikipedia im Anhang.) Das ist in mehrerer Hinsicht absurd: Erstens wird im konkreten Fall unseres Landes das Problem andauernder Exportüberschüsse noch verschärft. Zweitens trägt die Exportwirtschaft nicht zu den Kosten bei, die sie wie andere Wirtschaftszweige auch verursacht. Drittens werden auf diese Weise reale Werte nach draußen verschenkt. Die Korrektur der jetzigen Regelung wäre aus allen drei Gründen sinnvoll. Weil die Exportlastigkeit unserer Volkswirtschaft inzwischen zu einer wirklichen Bedrohung der Eurozone geworden ist, wäre die Korrektur der jetzt gegebenen Praxis dringlich. Albrecht Müller.