Rechtes Gedankengut kann man nicht verbieten … man kann es aber durch gute Politik vertreiben
Sonderlich überraschend ist es nicht, dass das zweite NPD-Verbotsverfahren heute vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Im Kern hielten die Richter die NPD zwar schon für verfassungsfeindlich. Man erkannte jedoch selbst mit viel Phantasie keine Chance, dass die NPD irgendwann ihre verfassungsfeindlichen Ziele wird durchsetzen können und lehnte daher ein Parteiverbot ab. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Auch wenn dieser Entscheid ärgerlich ist und auf den ersten Blick unverständlich erscheint … im Kern haben die Richter schon Recht. Eine wirklich wehrhafte und sattelfeste Demokratie müsste keine Angst vor ein paar ewig gestrigen Witzfiguren haben. Doch so sattelfest ist unsere freiheitlich demokratische Grundordnung leider auch wieder nicht, wie die jüngsten Ergebnisse und Umfragewerte einer anderen rechten Partei zeigen – der AfD. Mit Verboten kommt man hier jedoch nicht weiter. Wer rechtes Gedankengut bekämpfen will, der sollte lieber alles daransetzen, eine Politik zu verfolgen, mit der man die Herzen und Köpfe gewinnen kann und die Menschen damit gegen rechte Verlockungen immunisiert. Von Jens Berger.
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