Die NachDenkSeiten – eine Bewegung für Demokratie und Aufklärung?
Ein Beitrag von Walter Edenhofer, Koordinator des Gesprächskreises Bonn der kritischen Website NachDenkSeiten.
Ein Beitrag von Walter Edenhofer, Koordinator des Gesprächskreises Bonn der kritischen Website NachDenkSeiten.
In diesem Jahr ist das Komitee zur Vergabe des durch die Schwedische Reichsbank 1968 gestifteten Preises für Ökonomik im Gedächtnis an Alfred Nobel seiner Linie in den letzten Jahren treu geblieben: Geehrt und damit gefördert wird die Grundlagenforschung zur Funktionsweise von Märkten unter allerdings realistischen Verhaltensannahmen und bei Berücksichtigung institutioneller Beziehungen. Die reine Marktlehre, die modellhaft auf die Preisbildung aus dem Zusammenspiel der von einander unabhängigen Nachfrage gegenüber dem Angebot setzt, ist nicht in der Lage, die Prozesse auf den heutigen Märkten zu erklären. Sind noch vor Jahren die Forschungsarbeiten zu ungleich verteilten Informationen (J.A. Stieglitz / George A. Ackerlof, geehrte 2001) belohnt worden, so geht es in diesem Jahr um Forscher mit dem Schwerpunkt: Akteure auf den Märkten befinden sich auf Suche nach der angemessenen Entscheidung und bringen dafür Kosten und Zeit auf. Wegen dieser Kritik der reinen Marktlehre lassen sich diese Theorien auch nicht als neoliberal abtun. Allerdings steht bei der Suche nach der Arbeitslosigkeit das Verhalten der Arbeitslosen bei der Suche nach einem Job im Vordergrund. Fehlverhalten der Arbeitgeber beispielsweise wegen zu geringer Ausbildungsangebote wird zu wenig thematisiert. Ausgeblendet wird vor allem der Einfluss der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, die eine aktive Finanzpolitik und expansive Lohnpolitik fordert. Dafür hatte Paul Krugman den Nobelpreis 2009 erhalten. Von Rudolf Hickel
Für die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt es eine weitere Hängepartie: Den gemeinsamen Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit am 23. Juni 2010 erheblichen Wirbel verursacht. Danach wurde mit dem bisher geltenden Grundsatz gebrochen: Ein Betrieb- eine Gewerkschaft. Damit ist das bisherige Prinzip nicht mehr gültig, dass in einem Betrieb für vergleichbare Arbeitsverhältnisse nur einheitliche Tarifverträge angewendet werden.
Politik und Gesetzgeber ist anzuraten, den konkurrierenden Spartengewerkschaften nicht die Luft abzudrehen. Ohne die Möglichkeit zu Tarifverträgen mit den erforderlichen Arbeitskampfmaßnahmen wären die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie als Eckpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie nicht durchzusetzen. Von Ursula Engelen-Kefer
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion [PDF – 77,3 KB] räumt die Bundesregierung ein, dass eine seriöse eindeutige Zuordnung bzw. Quantifizierbarkeit der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nicht möglich sei. Einen Dumpingwettbewerb von Dienstleistern aus anderen EU-Ländern, die – weil sie nicht dauerhaft niedergelassen sind – ihre Arbeitnehmer lediglich zu Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Heimatlandes beschäftigen, sieht die Regierung nicht, da über die über das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestlöhne auch von den ausländischen Dienstleistungserbringern einzuhalten seien.
Das ist leider wieder einmal nur die halbe Wahrheit, denn in der Mehrheit der Niedriglohnbranchen gibt es aber entweder keine nationalen Tarifverträge oder die Arbeitgeber zeigen bislang keine Bereitschaft, einen Mindestlohn auszuhandeln, oder die Tarifbindung liegt unter 50 Prozent.
Darüber hinaus sind gewerkschaftliche Gegenmaßnahmen gegen ein solches Lohndumping nach EU-Vertragsrecht erheblich eingeschränkt. Wolfgang Lieb
Vor sieben Jahren – am 14.März 2003 – verkündete der damalige Bundeskanzler der rot-grünen Regierungskoalition, Gerhard Schröder, seine Agenda 2010. Damit leitete er den bis heute höchst umstrittenen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik zu mehr Druck auf Arbeitslose und Arbeitnehmer und der Schaffung eines sich bis heute rasant ausbreitenden Niedriglohnsektors ein. Die mit der Agendapolitik verbundenen Fehlentwicklungen sollen jetzt durch ein neues SPD-Programm mit dem bezeichnenden Titel „Fairness auf dem Arbeitsmarkt“ wieder ins politische Lot gebracht werden. Dass dies rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai erfolgt, hat besondere Symbolkraft: In NRW haben die Wähler die SPD 2005 für ihre Agendapolitik hart abgestraft und damit auch das Ende der rot-grünen Bundesregierung eingeleitet.
Von Ursula Engelen-Kefer
Olaf Scholz nannte das Arbeitsmarktkonzept [PDF – 106KB] „eine konsequente Weiterentwicklung unserer Politik“. Die einzelnen Vorschläge des SPD-Arbeitsmarktkonzepts stellen also keinen Neuanfang dar, mit dem die Enttäuschung vieler früheren Anhänger und Sympathisanten der SPD wieder aufgefangen werden könnte. Solange der „Consigliere“ von Schröder, Frank-Walter Steinmeier, in der SPD etwas zu sagen hat, wäre eine Abkehr vom Agenda-Kurs ein Schlag gegen das eigene Führungspersonal.
Weil keine Abrechnung mit dem bisherigen Kurs erfolgt und kein neues Leitbild zugrunde gelegt wird, stehen alle Vorschläge des Arbeitsmarktkonzepts unter dem Verdacht der politischen Kosmetik – um sich etwa gegenüber den Gewerkschaften aufzuhübschen, um die innerparteilichen Narben zu verdecken, um sich gegenüber der Linkspartei etwas Rouge aufzulegen oder gegenüber den Vorstößen von CDU und FDP (etwa im Hinblick auf das Schonvermögen) nicht all zu blass auszusehen.
Wenn man überhaupt ein Umdenken erkennen will, so vielleicht an der Erkenntnis, dass der Sozialstaat nicht mehr durch weiteres zurückschneiden erhalten werden kann. Doch was durch die Hartz-Gesetze schon völlig kahl geschnitten wurde, kann nicht durch das Aufpfropfen einiger neuen Triebe wieder zum Blühen gebracht werden. Wolfgang Lieb
Wie schwer sich die SPD tut, um aus der Sackgasse herauszufinden, in die sie sich mit der schröder-steinmeierschen Agenda-Politik hineinmanövriert hat, belegt der gestrige Präsidiumsbeschluss „Fairness auf dem Arbeitsmarkt“ . Da wird zunächst ein Eiertanz aufgeführt, um die Hartz-Reformen zu rechtfertigen. Deren Grundfehler werden ignoriert. Statt eine wirtschafts- und beschäftigungspolitische Alternative anzubieten, wird an dem Irrglauben festgehalten, man könne Arbeitslosigkeit bekämpfen, indem man Arbeitslose „fordert“. Man will durch das neue Arbeitsmarktkonzept bestenfalls einem Gerechtigkeitsgefühl entgegen kommen und die Akzeptanz erhöhen. Wolfgang Lieb
Ein Nachdenkseitenleser hat einen interessanten Bericht über seine Erfahrungen mit Dozenten in VWL geschickt. Was Dozenten bei der Fortbildung erzählen, ist offenbar unbeeindruckt von der Krise, in die uns die herrschende Lehre geführt hat. Bei Gesprächen darüber wurde ich auf die Aktivitäten der Deutschen Bundesbank und der Allianz AG und Deutschen Bank aufmerksam gemacht. Offenbar verschärfen diese „Täter“ ihre Indoktrination. Das zeigt, dass sie auch diese Krise ihrer Ideologie mit Meinungsmache zu überwinden versuchen. Wir können nur darum bitten gegenzusteuern. Nicht alle Dozenten und Lehrer, die die herrschende Lehre weitergeben, tun dies mit böser Absicht. Albrecht Müller
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen nach Hartz IV geht es wie vielen Entscheidungen dieses Gerichts:
Jeder liest heraus, was er will. Jeder interpretiert hinein, was ihm passt. Jeder bekundet dem Gericht seinen Respekt, handelt dann aber nicht danach.
So soll gerade bei Entscheidungen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen, die Debatte in eine Richtung geführt werden, die der eigenen politischen Vorstellung entspricht. Auch jetzt wird mit aller Raffinesse versucht davon abzulenken, worum es geht: Das, was die Verfassung verlangt, in einfaches Recht umzusetzen. Von Rüdiger Frohn
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Von Christoph Butterwegge
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen für 200.000 Beschäftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-„Beamten“ haben, nämlich als staatlich alimentierte Mindestlöhner. Wolfgang Lieb
Die weltweite Wirtschaftskrise und ihre Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt stehen derzeit im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Alle Signale werden vor allem auf Wachstum und weiteren Strukturwandel gestellt. Dabei werden die negativen Folgen fortschreitender Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt, von Stellenabbau, Einkommenskürzungen, Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, für die Produktivität, Innovation und soziale Sicherheit häufig ausgeblendet. Walter Edenhofer
Nach der Aufdeckung von Lohndumping durch die Drogeriekette Schlecker, die Teile der Stammbelegschaft durch Leiharbeiter ersetzte, die nur die Hälfte des üblichen Gehalts bekommen, ist Leiharbeit zu einem öffentlichen Thema geworden. Selbst Arbeitsministerin von der Leyen will „genauer hinschauen“. Sie tut so, als hätte sie dieser arbeitsmarktpolitische Skandal völlig überrascht. Dabei sind die Probleme schon längst bekannt. Wir dokumentieren aus aktuellem Anlass einige einschlägige Studien und Artikel. Wolfgang Lieb
Aufgrund des gegenwärtigen Krisendebakels, das sie ohne Zweifel mit verursacht hat, schien die neoliberale Hegemonie, d.h. die Meinungsführerschaft des Marktradikalismus, vielen Beobachtern in der Bundesrepublik endgültig gebrochen. Dass der Neoliberalismus hierzulande keineswegs im Niedergang, sondern auf dem besten Weg zu einer Renaissance im schwarz-gelben Gewand ist, zeigt der am 24. Oktober vorgestellte Koalitionsvertrag. Von Christoph Butterwegge
Viele unserer Leserinnen und Leser haben uns gebeten, der Polemik in der Rheinischen Post unter dem Titel „So viel kosten die Pläne der Linken“ einmal etwas genauer nachzugehen. Darin wird behauptet, die Vorschläge der Partei Die Linke seien finanzpolitisch unseriös oder unbezahlbar. Damit wird – wie üblich – der Vorwurf der Unseriosität und des „Populismus“ dieser Partei begründet. Man muss kein Anhänger der Linkspartei sein und man muss z.B. ihre steuerpolitischen Vorschläge nicht als den Stein der Weisen betrachten, aber die Horrorgemälde, die da von konservativer Seite gemalt werden, dienen zu nichts anderem, als die Politik des „Weiter-so“ als alternativlos darzustellen.
Gehen wir deshalb einmal der Kritik der Rheinischen Post im Einzelnen etwas genauer nach. Wolfgang Lieb