Leserbriefe zu „Putin vor Gericht: Tribunal der Heuchler“

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In diesem Artikel kommentiert Tobias Riegel den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Dieser Schritt sei ein Akt der geopolitischen Heuchelei: Etwa wenn mutmaßlich mit erheblich gravierenderen Kriegsverbrechen belastete (Ex-)US-Präsidenten sich dadurch über Wladimir Putin erheben könnten, dann würde die Welt juristisch und moralisch vollends auf dem Kopf stehen. Außerdem sei der Haftbefehl eine (mutmaßlich vorsätzliche) Demontage eines lange überfälligen Friedensprozesses für den Ukrainekrieg. Auch zahlreiche Leserinnen und Leser machen sich Gedanken zum Thema. Wir danken für die interessanten Zuschriften. Es folgt nun eine Auswahl der Leserbriefe, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.


1. Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
vielleicht sollten all jene, die momentan so laut schreien und immer wieder den Finger heben und auf den vermeintlich Schuldigen zeigen sich die Mühe machen und vertragliche Vereinbarungen durchlesen um zu einem ausgewogenen Urteil zu kommen. Beispiel der 2 plus 4 Vertrag. Die dort Vertragschließenden zu denen auch die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken gehörten hielten in der Präambel fest….”die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen”….Dies anzuerkennen und durchzuführen wäre eine der obersten Aufgaben unserer Chefdiplomatin (die ja angeblich vom Völkerrecht her kommt). Außer wildes Dahergeschnatter und mangelhafte Allgemeinbildung ist von ihr aber nicht zu vernehmen. So lange wir aber solche Leute auf unsere Kosten in unserem Auftrag als Chefdiplomatin in der Welt herumreisen lassen dürfen wir uns nicht wundern von immer weniger Verantwortlichen ernst genommen zu werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
P. Ehrental


2. Leserbrief

Sehr geehrter Tobias Riegel,

danke für diesen Artikel!

Eines möchte ich einmal klarstellen: Mir fällt es nicht leicht ständig mein eigenes Heimatland (Deutschland) zu beschuldigen, doch wir, der heuchlerische und kriegsgeile “Westen” wo sich die deutsche Politik weit vorne tummelt, ist einfach nur noch widerlich!

Das ganze propagandistische westliche (und somit vorrangig auch deutsche) Schmierentheater von Politik und (Leit)Medien dient meines Erachtens nur noch ausschließlich den (eigenen) westlichen Bevölkerungsmehrheiten – also dem verarschen des einfachen Bürgers im eigenen Land – damit dieser weiterhin auf Linie gehalten wird bzw. weiterhin alles schweigend hinnimmt und dadurch die m.E. dreckigen und hintertriebenen Handlungen seiner eigenen “Regierung” legitimiert!
Denn die überwiegende Zahl der Länder auf der Welt sowie alle informierten BürgerInnen auch des Westens lassen sich durch dieses üble Schmierentheater des aggressiven Westens nicht (mehr) beeindrucken. Bleibt zu hoffen das derartiger aggressiver, globaler Hegemonialpolitik des Westens bald das Handwerk gelegt wird!
Ein Hoffnungsanker für mich ist da Russland – ohne dabei das russische Politiksystem gut zu heißen. Doch Russland bzw. dessen Politiksystem (m.E. kapitalistisch-national orientiert, ohne andere Länder und die eigene Bevölkerung existentiell mehrheitlich zu bedrohen) stellt für mich als deutschen Staatsbürger das bei weitem kleinere bis gar kein Problem dar (läßt man Russland in Ruhe, was wir, der Westen nicht macht)!

Herzliche Grüße
Andreas Rommel


3. Leserbrief

Guten Tag, Nachdenkseiten!

Eine ethisch vertretbare Losung zur Ahndung von Kriegsverbrechen müsste doch lauten: “G.W.Bush vor Gericht, W.Putin vor Gericht.” In beiden Fällen der Internationale Gerichtshof. Und die jeweilige Entourage an der Spitze gleich mit dazu. Im Fall der USA also u.a. C.Rice und D.Runsfeld, im Fall Russlands u.a. die Herren Schoigu, Kadyrow und Prigoschin. Dazu die mehr oder minder namenlosen unmittelbaren Akteure und Akteurinnen der Qual und des Tötens vor Ort. Bei Tobias Riegel drängt sich mir leider der Eindruck auf, dass er eine Verfolgung von Putin und Co. journalistisch abzuwehren versucht, weil Bush und Co. weder verfolgt noch verurteilt wurden. Das ist mir zu einseitig, denn die Kriegsverbrechen sind an beiden Schauplätzen, Irak und Ukraine, evident. Trifft mein Eindruck zu, fiele der Vorwurf der Doppelmoral auf Tobias Riegel selbst zurück. Die Ahndung von Kriegsverbrechen durch die Weltgemeinschaft ist unteilbar.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Feder


4. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Riegel,

in einem Video, in dem der ehemalige ukrainische Präsident Poroschenko mit Schaum vor dem Mund eine Rede hält, in der er wohl im Hinblick auf die Bombardierung des Donbass durch die ukrainische Armee/rechte Milizen und das “abtrünnige” Volk dort u.a. voraussagt, dass “…ihre Kinder nicht in Schulen und Kindergärten gehen werden; ihre Kinder in Kellern sitzen werden…”. 

Nun, wie wir alle wissen, hat sich diese bösartige Voraussage seit 2014 bewahrheitet. Wenn Russland (der böse Putin!) die Kinder aus dem nach wie vor umkämpften Donbass, der sich, wie wir wissen, durch eine Volksabstimmung der russischen Föderation angeschlossen hat (“Annexion” wie unsere Medien behaupten) herausholt und sie aus Sicherheitsgründen nach Russland bringt, würde jeder Mensch mit einem Minimum an Empathie denken, dass es sich bei der “Verschleppung” dieser vom Krieg gezeichneten Kinder um ein gutes Werk handelt, vorausgesetzt, dies geschieht mit Einverständnis der Eltern oder die Eltern gehen mit den Kindern, was bei der nunmehr seit 9 Jahren andauernden Bombardierung des Donbass durchaus nachvollziehbar wäre.

Berichte über die Bösartigkeit und Kaltherzigkeit des ukrainischen Führungspersonals sucht man in unseren Mainstreammedien leider vergebens. Dazu passt auch die Aussage von Madeleine Albright, die den Tod von 500.000 irakischen Kindern durch US-Sanktionen für “worth it” hielt (und “auf deren Schultern” nach eigenen Angaben unsere  Außenministerin steht). Hat der IStGh gegen den dafür verantwortlichen US-Präsidenten Bush jr. jemals Haftbefehl ausgestellt? Nicht, dass ich wüsste. Wer sollte einen solchen auch beantragen? Die EU, Deutschland? Vasallentum schließt so etwas aus. Das ist die “regelbasierte Ordnung des Wertewestens”. Na dann!

Gruß
G. Fernekes


5. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten, Herr Müller, Herr Berger,
 
ich habe Heute kurz vor 12.00 Uhr die untenstehende Mail an den Chefankläger des IStGH gesendet. Es war mir einfach ein Bedürfnis an den Chefankläger Karim Khan meine Sicht zum Haftbefehl gegen Putin mitzuteilen. 
 
Gegen eine Veröffentlichung dieser Mail hätte ich keine einwende.
Bitte machen Sie mit Ihrer Berichterstattung weiter, sie ist bei diesen unseren Medien unabdingbar. Ich/wir unterstützen die NDS jährlich.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt Faaß

Sehr geehrter Herr Chefankläger beim IStGH Karim Khan.
 
Als Chefankläger beim IStGH, und britischen Juristen ist Ihre Anklage alles andere als schlüssig.
 
Eigentlich gehe ich davon aus, dass Sie gleichzeitig auch Haftbefehle gegen die US Präsidenten Bush sen. Dessert Storm, Invasion Panama, Bush jun. Afghanistan, Irak, mit Millionen Toten Zivilisten, Kinder, Frauen und Männer, Obama einschließlich Jo Biden als Vize Präsident, Tötung ohne Gerichtsurteil Bin Laden und andere mit Drohnen.
 
Ich denke, der Haftbefehl ist in keinem Fall durch Ihre Britischen Herkunft zu begründen?
Auch wenn die USA und Russland das Statut des IStGH nicht ratifiziert haben und zu erwarten ist, dass er nicht vollstreckt werden kann, ist Ihre Handlung ein Affront gegen die USA. “Wie müssen sich die oben angeführten US Präsidenten fühlen, führ Ihre völkerrechtswidrigen Kriege mit Millionen Toten nicht zur Verantwortung gezogen zu werden”?
 
Der IStGH ist mit dieser Vorgehensweise als unabhängige Institution unglaubwürdig geworden, vor allem deshalb weil bis dahin, außer Milosevic Serbien, so gut wie nur Personen der dritten Welt angeklagt wurden und werden und die Verbrechen der westlichen Führungsnation einfach ignoriert werden,
 
Dear Chief Prosecutor at the ICC Karim Khan.
 
As chief prosecutor at the ICC, and British lawyers, your charges are far from conclusive.
 
Actually, I assume that you also issued arrest warrants against US President Bush Sr. Dessert Storm, Invasion Panama, Bush Jr. Afghanistan, Iraq, with millions dead civilians, children, women and men, Obama including Jo Biden as Vice President, extrajudicial killing of Bin Laden and others with drones.
 
I think the arrest warrant is in no way based on your British origins?
 
Even though the US and Russia have not ratified the ICC Statute and are unlikely to be enforced, your action is an affront to the US. “How must the above-mentioned US presidents feel if they are not held accountable for their illegal wars with millions of deaths”?
 
With this approach, the ICC has lost its credibility as an independent institution, mainly because until then, with the exception of Milosevic Serbia, almost only people from the third world have been and will be charged and the crimes of the western leading nation are simply ignored.
 
Mit freundlichen Grüßen Best regards
Bernhardt Faaß


6. Leserbrief

Die geopolitische Heuchelei, die der NDS-Autor Tobias Riegel dem Internationalen Gerichtshof (IStGR) vorwirft, lässt sich ergänzen durch die Heuchelei von Human Rights Watch (HRW), die ihren Hauptsitz in New York hat. Die unter dem Label ‘Menschenrechtsorganisation’ agierende Gruppe begrüßte den Haftbefehl gegen Putin. Der IStGH habe “einen ersten Schritt unternommen, um die Straffreiheit zu beenden, die die Täter in Russlands Krieg gegen die Ukraine schon viel zu lange ermutigt hat. Die Haftbefehle senden die klare Botschaft, dass der Befehl, schwere Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung zu begehen oder zu dulden, bis in eine Gefängniszelle in Den Haag führen kann.”

Während der Zeit der Bush-Regierung wurden die USA von HRW noch scharf kritisiert, weil sie einschneidende Maßnahmen gegen den Internationalen Gerichtshof ergriffen habe. Etwa dass die US-Administration möglichst viele Staaten zu bilateralen Abkommen gedrängt hätte, die es verbieten würden, US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern: “Human Rights Watch rät … dringend, dass Regierungen das Nichtauslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht unterzeichnen.”

In den letzten Tagen wurde an die 20. Wiederkehr des Jahrestages des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der USA, Großbritanniens u.a. gegen den Irak erinnert. 176.000 Soldaten, 190.000 Söldner und bis zu 30.000 als nicht-militärische Hilfskräfte fielen in das Land ein. Dass Human Rights Watch gefordert hätte, gegen George W. Bush, Toni Blair und anderen Kriegsverantwortlichen Haftbefehle auszustellen, ist nicht bekannt geworden, zumal der Chefankläger Karim Khan mit Blick auf den Haftbefehl gegen Putin gerade sagte: “Es gibt keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen.”

Vielleicht hängen die Doppelstandards von HRW mit der Finanzierung ihrer Organisation zusammen, die sich nach eigenen Aussagen aus Spenden von Einzelpersonen und Stiftungen speist. 2010 berichtet die taz, dass George Soros für die kommenden zehn Jahre 100 Millionen Dollar spenden würde. Schon im Jahr zuvor wurde deutlich, dass beim Spendenaufkommen eine geopolitische Schieflage vorliegt: “Für das im Juni 2008 endende Geschäftsjahr gab HRW an, öffentliche Spenden in Höhe von rund 44 Millionen US-Dollar erhalten zu haben. Im Jahr 2009 gab Human Rights Watch an, dass sie fast 75% ihrer finanziellen Unterstützung aus Nordamerika, 25% aus Westeuropa und weniger als 1% aus dem Rest der Welt erhalten.”

Rudi Brenzinger


7. Leserbrief

Mal abgesehen von der unerträglichen Heuchelei dieses Haftbefehls gegen Präsident Putin,der von den zweifellos größten Kriegsverbrechern inszeniert wurde-und die sitzen im Westen und berufen sich auf «Werte» die sie selbst ständig mit Füßen treten-erscheint mir dieser Vorgang eher wie ein Zeichen der Schwäche.Es klappt offensichtlich nicht damit «Russland zu ruinieren» und so bleibt nur nackte Wut und Rachsucht wo es mit dem Endsieg und den Wunderwaffen nicht so recht klappen will.Dieser Haftbefehl ist für mich ein wildes um sich schlagen und ein Eingeständnis der Schwäche.Weil der rein militärische Kriegsschauplatz keinen Sieg der Ukraine zu vermelden hat und die Sanktionen eher nach hinten losgehen bleibt nur ein Akt geradezu lächerlicher Kraftprotzerei. Natürlich müssen dafür wieder «Werte» herhalten und eine verlogene pseudomoralische Entrüstung über angebliche Kriegsverbrechen,die in Wahrheit der Westen in einem solchen Maße zu verantworten hat,das es seit Jahren in wahrscheinlich keinem einzigen Nato-Land noch eine funktionierende Regierung gäbe ,wenn man an diese Länder dieselben Maßstäbe anlegen würde,die man nun an Russland anlegen möchte.Die säßen dann nämlich alle hinter Gittern-und das zu recht!Das schließt sämtliche bundesdeutschen Regierungen seit dem völkerrechtswidrigen Jugoslawien-Krieg ein-von den USA ganz zu schweigen.Wenn man dann noch in Rechnung stellt,wer diesen Krieg seit 2014 wirklich angefangen und das Minsker-Abkommen sowie die Friedensverhandlungen 2022 sabotiert hat erkennt man sehr schnell,das sich dieser Haftbefehl eindeutig gegen die falsche Person richtet.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los,das sich der Verfolgungswille dieses Gerichtshofes in Den Haag stets gegen Leute richtet,die eher keine Kriegsverbrecher sind sondern vielmehr Politiker,die den Interessen der wirklichen Kriegsverbrecher des «Wertewestens» im Wege stehen.

Geradezu lächerlich erscheint mir der Begriff «Weltstrafgericht».Offenbar begreift man im Westen nicht,das es nicht Russland ist,das in der Welt isoliert ist und das man in Asien,in Afrika und Südamerika die Doppelmoral und Heuchelei die hinter solchen Rachefeldzügen stecken sehr genau zur Kenntnis nimmt.Es ist der Westen der hier wieder einmal beweist das er an Gespräche,geschweige denn an Frieden nicht im mindesten interessiert ist und der deshalb sämtliche Wege hin zum Frieden verbaut.Gleichzeitig offenbart dieser Akt der Pseudomoral die zunehmende Hilflosigkeit der westlichen Kriegshetzer,die sich immer mehr benehmen wie alttestamentarische Racheengel oder mittelalterliche Despoten,aber nicht wie moderne diplomatisch handelnde Politiker.Der Westen wirkt auf mich mehr und mehr wie aus der Zeit gefallen.Verstand und politische Vernunft wird immer mehr durch blinde politische Zerstörungswut ersetzt.Der Trümmerhaufen,auf dem wir am Ende alle sitzen werden wird gewaltig sein und diesen Schuttberg in den internationalen Beziehungen gerade in Richtung Russland zu beseitigen wird vielleicht schwerer werden als der Wiederaufbau der Ruinen nach 1945.Häuser kann man wieder aufbauen,aber was hier an mühsam aufgebautem Vertrauen mutwillig zerstört wurde wird noch Jahrzehnte wie ein Albtraum auf uns liegen.Irgendwann wird man wieder miteinander reden müssen.Wie das nach diesem Ausmaß politischer Arroganz und Verlogenheit des Westens je wieder funktionieren soll übersteigt meine Vorstellungskraft.Man kann nur hoffen,das man in Russland wieder wie nach dem letzten Weltkrieg großherziger ist als wir es eigentlich verdient haben.
 
Ulrich Guhl


8. Leserbrief

Sehr geehrtes Team der NachDenkSeiten,

anbei eine Anmerkung zu Herrn Riegels ‘Putin vor Gericht: Tribunal der Heuchler’ vom 20. März 2023.

Der Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht eine Farce, denn es ist ja schließlich auch die Welt in der die Verbrecher über Julian Assange zu Gericht sitzen, dessen Vergehen das publik machen von Verbrechen war.

Und was die Schwere von Vergehen angeht, falls das mal ein Kriterium sein sollte, dann hätte der Präsident der RF, sehr schnell sehr viel Gesellschaft durch vergangene und heutige “Staatsoberhäupter” von rings um den Globus.

“Staatsoberhäupter” in Anführungszeichen, denn im Grunde sind sie schließlich nur ausführendes Organ anderer, weitaus mächtigerer Interessen. Dazu zwei Hinweise:

“Westliche Demokratie” ist hohl: Reichtum regiert
02. April 2018 Paul Schreyer
Gedanken zu einer wenig beachteten und explosiven Regierungsstudie, die auf den Widerspruch zwischen Demokratie und konzentriertem Reichtum hinweist

Und in Buchform:

„Die Kennedys waren tatsächlich erfolgreicher im Kampfgetümmel der Politik als die Rockefellers. Aber das war, wie John F. Kennedy begriffen hatte, nicht die ganze Geschichte, wenn es darum ging das Maß der Macht einer Familie zu beurteilen. Er war sich völlig darüber im klaren, dass die Rockefellers im Pantheon der amerikanischen Macht einen einzigartigen Platz einnahmen, der nicht so sehr im demokratischen System wurzelte als in dem, was Forscher später die „Schattenregierung“ nannten – jenes unterirdische Netzwerk finanzieller, geheimdienstlicher und militärischer Interessen, das die nationale Politik lenkte, ganz gleich wer im weißen Haus saß. (…)“

(Das Schachbrett des Teufels – Die CIA, Allen Dulles und der Aufstieg Amerikas heimlicher Regierung, David Talbot, Umschlagtext-aus dem Inhalt)

Ich denke es ist ohnehin nicht üblich die eigentlichen Puppenspieler zur Verantwortung zu ziehen:

Die politische Agenda der deutschen Konzerne nach 1945

Die Rolle der ökonomischen Eliten in den Schicksalsjahren 1932/33 aufzuzeigen bedeutet, die Frage zu stellen: Wie konnte es dazu kommen? In wenigen Wochen jährt sich die Machtübertragung an Hitler zum 90. Mal. Wir müssen uns fragen: Wie verhindern wir, dass es wieder zu Derartigem kommt?

Von Ulrich Sander, Published On: 24. Februar 2023

Das was gemeinhin unter dem Etikett Justiz firmiert, national oder international, ist ein Witz, ein Machtinstrument für Jene die ohnehin am Drücker sind, das nicht erst seit dem Hygiene-Putsch.

Mit freundlichen Grüßen
Mike Holstein


9. Leserbrief

Lieber Tobias Riegel,

danke für diesen Beitrag. Anbei eine Ergänzung dazu: der US-Journalist Norman Solomon schrieb zum 20. Jahrestags des Beginns der US-Friedensmission im Irak (Ausschnitt, übersetzt):

“Vor kurzem hat das Pentagon Berichten zufolge die Bemühungen des Weißen Hauses unter Biden blockiert, Informationen über russische Kriegsverbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) weiterzugeben, und zwar mit der Begründung, dass dies einen Präzedenzfall für die strafrechtliche Verfolgung von Amerikanern wegen Kriegsverbrechen im Irak, in Afghanistan und auf anderen Gebieten der militärischen Beteiligung der USA schaffen würde.

Am Vorabend des 20. Jahrestages der Invasion im Irak hatte die ganze Geschichte eine zyklische Ironie: Die USA gaben praktisch zu, dass sie weder rechtlich noch moralisch befugt waren, bei der Verfolgung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine zu helfen, weil sie selbst viele der gleichen Verbrechen begangen hatten, bis hin zur Invasion eines anderen Landes. Die Blockadeversuche des Pentagons werden wahrscheinlich rückgängig gemacht werden, insbesondere nachdem Gesetzgeber und Beamte hinreichend davon überzeugt sind, dass “Präzedenzfälle” im Grunde nichts bedeuten, wenn es um internationales Recht und den Internationalen Strafgerichtshof geht, der in den mehr als 20 Jahren seines Bestehens von seinen 41 öffentlichen Anklagen nur Afrikaner wegen Kriegsverbrechen angeklagt hat.

Es gibt wenig Grund zu der Annahme, dass sich diese rein afrikanische Vorgehensweise ändern wird. … Aber die Vorstellung, dass die USA, Israel, das Vereinigte Königreich und andere westliche Mächte jemals wegen Kriegsverbrechen in Den Haag vor Gericht gestellt werden, ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein zerbrochenes Ei, das sich spontan wieder zu einem vollen Ei zusammensetzt. Das heißt, das ist alles Teil des Moraltheaters in DC, aber nichts, was irgendjemand berechtigterweise befürchtet.

In der Tat wurde keiner der Falken, die die kriminelle Invasion des Irak gefördert, bejubelt oder genehmigt haben, jemals zur Rechenschaft gezogen, sondern sie haben seitdem Erfolg: Sie haben Erfolg in den Medien, auf Rednerbühnen, in der Regierung und in bequemen Denkfabriken, und sie sitzen jetzt im Oval Office. In der Zwischenzeit wurden diejenigen, die sich im Mainstream offen gegen den Krieg aussprachen – wie z. B. Phil Donahue und Chris Hedges – entweder gefeuert oder in alternative Medien verbannt.

Der fast einheitliche Erfolg der Irak-Kriegsbefürworter liefert die beste Lektion darüber, was einem wirklich hilft, im öffentlichen Leben voranzukommen: Es geht nicht darum, Recht zu haben, das Richtige zu tun oder die Macht herauszufordern, sondern mit dem vorherrschenden Wind zu gehen und jeden zu verhöhnen, der es wagt, das Gegenteil zu tun.”

Vielen Dank für Eure Arbeit und herzliche Grüße
H. Kühn


10. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten und:
 
Welch Jammer! Jammer! Jammer! Wenn die Intervention von Heinrich XIII. Reuss wenigstens in diesem Punkt hätte gelingen dürfen und ‚seine Schieß-Truppe‘ (Stoßtrupp?) die Gerichte in Karlsruhe, Strasbourg und Den Haag rechtzeitig und ‚bekannt unblutig ausgehoben‘ (verhaftet) hätte, dann wäre auch dieser ganze ‚Justiziabler-Politgriff-is-Mist!‘ nicht passiert und Tobias Riegel hätte ein dankbares Thema weniger und etwas Freizeit mehr gehabt. So aber müsse uns Dante Alighieri wieder mal sagen: „Lasst, die ihr (zu den Nachdenkseiten) eintretet, alle Hoffnung fahren! …“

Auf welcher Seite die wirklich Wahnsinnigen sitzen, ist im Dämmerschein von Klärchens Ballhaus nicht immer eindeutig auszumachen…

Nun im Ernst, aber!
  
Die aus der Staatenimmunität resultierende ratione personae ist umfassend. Es existiert, wie der Internationale Gerichtshof im Jahr 2002 im Arrest Warrant-Case (Kongo vs. Belgien) ausdrücklich festgestellt hat, keine völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme von der absoluten Immunität für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder.

Eine sich völkerrechtlich beginnende Ausnahme (Ruanda, Ex-Jugoslawien, Römisches Statut) ist (Reinhard Merkel, bitte kommen Sie hier!) derart ungefestigt, als dass man solch einem ‚illustren Leibgericht‘ gegenüber ausrufen dürfe, frei nach Giovanni Trapattoni: „Was erlauben Strunz?!, …, wo Westen wie Flasche leer!“

Gliedern wir ‚als dass man‘ in ein prominentes ad hominem, so könne man ergänzen: als das es die (1) japanische Richterin (belastet mit Kurilen-Streit), der (2) italienische Richter (belastet als failed state produzierende Partei in unerklärtem Krieg mit Libyen und sog. ‚Seenot-Massakern‘, womit schon Italien kraft Haft relativ ‚immun- und regierungsfrei‘ sein dürfte) und zuletzt ein Richter aus dem (3) braven Costa Rica, d.h. einem Staat, der nie die Leistungsfähigkeit wie Luxemburg erreichte, und wie etwa Luxemburg je geplant hätte, russische Kriegsgefangenenlager einzurichten, wie es Jean-Claude Juncker in seinem berüchtigten Unernst schon einmal Wladimir Putin angedroht … als dass es dies diesen drei Richtern ohne Überschreitung der festgeschriebenen völkerrechtlichen Kompetenzen erlaubt gewesen wäre … was Tobias Riegel uns berichtet.

Zudem haben sie es in der Form eines Fait accompli gestaltet, um nach Londoner Sitte wieder ein Höchstmaß an Boris Wahnsinn, englischer Grundbesitz-Tollheit und Boulevard zu schaffen. Denn den einschlägig geltenden Konventionen (UN, Europarat) ist zu entnehmen, dass Russland solchen Schritten hätte zustimmen müssen und Fristsetzungen in der Befragung und Zustellung nicht beachtet worden sind. Das müsse gerade für ein Internationales Gericht und sich von den UN herleitend, peinlich sein. Ist es diesem aber nicht bzw. in dem erkennbaren Vorsatz müsse es geradezu verstörend wirken! (s. auch den Kommentar von Kambodschas PM Hun-Sen)

Tobias Riegels Beitrag stellt noch kein Zenit dieses brisanten Themas dar. Es wäre dies erst dann erfolgreich, die Oberste Heuchelei der Herren Buschmann und Scholz bloßzustellen, denn gerade Deutschland hat sich jüngst den ‚Partner‘ Italien vorgeknöpft, gegen seine Verurteilung gewehrt und am IGH noch Februar 2012 Recht bekommen, wonach Italien mit Missachtung der deutschen Staatsimmunität durch seine Gerichtsentscheidungen auf Kriegsverbrechen WK II bezogen, auch Italien und seine Gerichte völkerrechtswidrig gehandelt haben. Ähnlich die Verurteilung der BRD durch griechische Gerichte wg. Kriegsgreuel in der Besatzungszeit ‚unterder Akropolis‘ (1941-44). Es lässt tief blicken, dass die Regierungen Österreichs (UN-City Wien), Italiens und Griechenlands ‚beredt schweigen‘.

Geht man in die juristische ‚vom Völkerrecht herkommende’ Fein-Arbeit sprengt das das Format Leserbrief. Darum nur ganz schnell verkürzt:
 
Artikel 31 (Europarats-Abkommen 1972)

„Dieses Übereinkommen berührt nicht die Immunitäten oder Vorrechte, die ein Vertragsstaat für alle Handlungen oder Unterlassungen genießt, die von seinen Streitkräften oder im Zusammenhang mit diesen im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats begangen werden.“

(heißt: dieser vertragliche Ausschluss bedeutet im Umkehrschluss ‚Immunitäten, die mit Kriegshandlungen zu tun haben‘, besitzen bereits (zynisch gesagt:) ‚älteres Gewerbe’, also vorrangigeres Gewohnheitsrecht, die dieses Abkommen an bestehendem Schutzgrad bereits 1972 nicht mehr erreichen könne und logisch ‘spätes 1972’ exkludiert bleibt.)
 
Artikel 20 (erster Art. im Kapitel Wirkungen über Entscheidungen)

Ein Vertragsstaat hat die gegen ihn ergangene Entscheidung eines Gerichts eines anderen

Vertragsstaats zu erfüllen: (a) wenn er nach den Artikeln 1 bis 13 Immunität von der Gerichtsbarkeit nicht beanspruchen konnte … ; Ein Vertragsstaat ist jedoch nicht verpflichtet, eine solche Entscheidung zu erfüllen: (a) wenn dies offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung dieses Staates verstieße.
 
Nichts, was Wladmir Putin und Maria Lwowa-Belowa beträfe, und lese man die Artikel 1 bis 13, leuchte ein, was von diesem Abkommen des Europarats (wäre Russland noch Mitglied) in seiner Zielerfassung von Artikel 20 noch übrig bliebe und also die Immunität der Erstgenannten einschränken würde.

Der „überschäumende Jubel, der in Berlin ausbricht“ scheint ja, und nur Betrunkene und Kinder erzählen uns die Wahrheit, gerade darin zu liegen, der öffentlichen Ordnung der Russländischen Föderation zu schaden! Und wenn die Strafverfolger eben dieser Föderation nun Strafverfahren gegen diese Richter und den Ankläger aus UK einleiten, könne man dem IStGH, einer Japanerin, einem ‚kleinen Napolitaner‘ und einem noch kleineren Costa Ricaner nur höhnisch zurufen: „prozessualer Baerbock! (Unwissen) schützt vor Schaden nicht!“

Wenn man dann noch die gravierende Unverhältnismäßigkeit (sage man Unvernunft) beobachten dürfe, dass etwa die Schicksale des ‚Weltenkreis-Schurken Putin‘ mit der thematisch unverfangenen*, wiewohl auch im Karriereschritt noch unbescholtenen Kinderrechtsbeauftragten Maria Lwowa-Belowa (erst seit 2021 im Amt) in Den Haag gebunden sehen wolle – könnte man diese Geschichte eher von einem Motivwagen vom Kölner Faschingsumzug her erwarten, jedoch nicht aus Händen ehrwürdiger Hoher Talare aus Den Haag.

Nicht zuletzt diese letzte surrealen Beobachtung besehen, deutet manches darauf, dass sich mittlerweile „unerkannte Westliche Werte zum Sturm Gottes erkoren sehen“. Es wird kein Fait accompli für Russland, dann eher für den Hohen Gerichtshof in Den Haag. Doch sagen Sie das mal einem amtierenden polnischen Gerichtspräsidenten!

(* Anm.: die ARD-Studio Instanbul Korrespondentin Karin Senz / SWR ‘deportierte’ minderjährige Teheraner Musikschülerinnen in Erwachsenen-Polittalk und verstieß damit gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Sie beschmutzt sich nicht einmal selbst die Hände (Einreiseverbot?), sondern dies besorgten ihre zutragenden ‘Sprinter’ im Iran. Der SWR schwieg ungerührt zur Beschwerde u.a. auch zu dem Vorwurf des Organisationsversagens entspr. verbindlicher Vorgaben dieser Konvention.)

Was uns verkündet wird, ist weniger die Stärke des Rechts, mehr die Schwäche des Westens. Er verliert. An allen Ecken und Enden. Und er merkt es. Und tut etwas dagegen. Wie wir hier sehen … “und schlecht beraten”, wie er sich nicht zuletzt im ‚Streitkräfte‘-US Senatsausschluss kaiserlich entkleidet zeigt – (siehe Übersetzung der allseits intellektuell peinlichen Anhörung Generalleutnant a.D. Keith Kelloggs durch Senator Rick Scott [Florida-R, Vorsitz]: ‚Ich weiß nicht, wie nah die ukrainische Grenze zu Deutschland ist.‘ als Auftakt des innig entspinnenden Zwiegesprächs zwischen zwei herausragenden politischen Analphabeten. Man ist geneigt, der vorige Satz war schon das schlimmste, aber jeder nächste treibt die Spitze der Albernheit weiter.)
 

„… wo Westen ist, ist wie Flasche leer!“

 
Hans-Jörg Kramer


11. Leserbrief

Liebes Team der nachdenkseiten, liebe Leser,

welchem Zweck dient die bösartige Unterstellung der angeblichen Deportation von Kindern aus Regionen, die unter Kiewer Beschuss standen / stehen oder geraten könnten eigtl? Ich kann ja mal eine ebenso bösartige Unterstellung an das Gericht richten: Seid Ihr etwa traurig, dass man die Kinder Euren Gewaltphantasien entzogen hat? Alina Lipp hat ja darüber aufgeklärt, wie es vielen Kindern in der Region ergeht. Damit ist übrigens nicht nur die körperliche, sondern auch seelische Gesundheit gemeint. Aber….lasst mich raten: die habt Ihr nicht gefragt. Stimmt ja. Sie ist ja “umstritten”, also anrüchig, weil sie der falschen Seite Gehör verschafft. Damit macht man sich im Westen ja bereits strafbar, sympathisiert mit dem Feind. 

Fällt den Kriegshetzern und ihren Komplizen (deutsche Justiz) eigtl nichts Neues mehr ein? Das Motto “wer Mitgefühl mit dem Feind zeigt, ist (das war auch in der NS-Diktatur nicht anders) selbst ein Feind bzw ein Krimineller” angeblich. Ich bin immer noch fassungslos wie tief die deutsche Justiz sinken kann, sie praktisch jede elementare zivilisatorische Errungenschaft in ihr Gegenteil verkehrt! Und was es besonders schlimm macht: frühere Generationen wussten es vll einfach nur nicht besser. Diese Entschuldigung kann heute aber nicht mehr gelten.

Und warum nochmal wollte man Alina Lipp in krimineller Weise mundtot machen? Wie sieht es aus mit den Kindern, die durch Kiewer Beschuss getötet wurden? Wo sind da die Haftbefehle? Fazit: Die westliche Justiz ist Komplize von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Viele Grüße,
R.A.


12. Leserbrief

Liebe Macher der Nachdenkseiten,
 
der Einschätzung von Tobias Riegel ist sicherlich vollumfänglich zuzustimmen. Allerdings halte ich die Fragen für nicht erschöpfend behandelt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichungen auf der Seite des Völkerrechtlers Norman Paech hin; insbesondere auf die Rezension von Kai Ambos: Doppelmoral. Der Westen und die Ukraine, Westend-Verlag, 2022.
 
Mit dem Erlass der Haftbefehle hat der IStGH die Initiative zur Beurteilung von Kriegsverbrechen an sich gezogen. Damit ist aus meiner Sicht aber auch die Diskussion erledigt, ein sogenanntes Sondertribunal einzurichten, das auf der Basis ukrainischen Strafrechts gegen Putin und Lawrow sozusagen in Konkurrenz zum IStGH eingerichtet werden sollte. Dafür hatte sich unter anderem die Kriegstrommlerin Baerbock stark gemacht. Das Problem bestand nämlich darin, dass die Ukraine ebenso wenig wie die USA und auch Russland und China das Rom-Statut zur Einrichtung des IStGH unterzeichnet haben. Diese Initiative wurde gestartet, da aufgrund der Tatsache, dass weder die Ukraine noch Russland  Unterzeichnerstaaten sind, und das Romstatut vorsieht, dass die Verfolgung von Verbrechen der Aggression Strafverfolgungsmaßnahmen nur vorsehen, wenn es sich um einen Vertragsstaat handelt oder der Sicherheitsrat den IStGH beauftragt. Das ist das Ergebnis der  Überprüfungskonferenz von Kampala 2010, bei der sich vornehmlich der Westen aus gutem Grund (amerikanische Angriffskriege) weigerte, eine weitreichende Ausweitung der Kompetenzen des IStGH zur Verfolgung von Angriffskriegen hinzunehmen.  
 
Jetzt hat der IStGH durch die Ausstellung der Haftbefehle deutlich gemacht, dass er sich für Kriegsverbrechen in der Ukraine zuständig wähnt. Gegenstand der Haftbefehle waren jedoch nicht die in den sogenannten Leitmedien immer wieder bemühten Kriegsverbrechen, die  z.B. in Butscha u.a. verübt worden sein sollen, sondern die „rechtswidrige Abschiebung und Überstellung von ukrainischen Kindern aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die russische Föderation entgegen den Art. 8… des Römischen Statuts.“ Wörtlich heißt es im Statement des Chefanklägers vom 17.03.2023:
 
“On the basis of evidence collected and analysed by my Office pursuant to its independent investigations, the Pre-Trial Chamber has confirmed that there are reasonable grounds to believe that President Putin and Ms Lvova-Belova bear criminal responsibility for the unlawful deportation and transfer of Ukrainian children from occupied areas of Ukraine to the Russian Federation, contrary to article 8(2)(a)(vii) and article 8(2)(b)(viii) of the Rome Statute.”(zitiert)
 
Bislang kenne ich keine Untersuchungen oder Recherchen von unabhängigen Institutionen über die Geschehnisse von Butscha. Die Leitmedien wiederholen hier ausschließlich die westlichen Verlautbarungen. Wenn diese Kriegsverbrechen so klar waren, fragt man sich doch zu Recht, weshalb diese wegen ihrer Eindeutigkeit nicht Gegenstand der Vorwürfe sind, sondern ausgerechnet die „rechtswidrige Abschiebung und Überstellung ukrainischer Kinder.
 
Grundlage der Haftbefehle sind nach der Erklärung des Chefanklägers offensichtliche Verstöße gegen die Genfer Konvention. Damit könnte der Ankläger für einen Anfangsverdacht auf der sicheren Seite zu stehen. Allerdings werden sich daraus ganz erhebliche Schwierigkeiten auftun, die offensichtlich sind und über die zu berichten, erforderlich ist. Soweit ich aus mir zugänglichen Quellen entnehmen kann, soll Russland Kinder aus Waisenhäusern im Donbas nach Russland evakuiert haben. Was besagt nun die Genfer Konvention zum Schutz der Kinder in Kriegsgebieten? Korrekt wird dies auf der Seite des Deutschen Roten Kreuzes unter Zitierung der Normen der Konvention wie folgt zusammengefasst:
 
„Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen. Zudem sollen sie in ihrem kulturellen Umfeld verbleiben: Hierzu soll ihnen ermöglicht werden, ihren Glauben auszuüben und zur Schule zu gehen (Art. 50 I GA IV; Art. 77 I ZP I).

Um die von ihren Angehörigen getrennten Kinder und Waisen müssen sich die kriegführenden Parteien ebenfalls kümmern. Sollte die Identität der Kinder nicht bekannt sein, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu ermitteln (Art. 50 II, IV GA IV) und eine zügige Familienzusammenführung zu ermöglichen (Art. 74 ZP I).

Die Besatzungsmacht darf weder den Familienstand der Kinder verändern, sie z. B. zur Adoption freigeben, noch sie in eigene Organisationen eingliedern (Art. 50 II GA IV).

Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen. Zudem sollen sie in ihrem kulturellen Umfeld verbleiben: Hierzu soll ihnen ermöglicht werden, ihren Glauben auszuüben und zur Schule zu gehen (Art. 50 I GA IV; Art. 77 I ZP I).

Um die von ihren Angehörigen getrennten Kinder und Waisen müssen sich die kriegführenden Parteien ebenfalls kümmern. Sollte die Identität der Kinder nicht bekannt sein, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu ermitteln (Art. 50 II, IV GA IV) und eine zügige Familienzusammenführung zu ermöglichen (Art. 74 ZP I).

Die Besatzungsmacht darf weder den Familienstand der Kinder verändern, sie z. B. zur Adoption freigeben, noch sie in eigene Organisationen eingliedern (Art. 50 II GA IV).

Evakuierungen sind nur in Ausnahmefällen, d. h. nur aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen zulässig (Art. 78 I ZP I). Zu einer Evakuierung auf Zeit muss die Vormundschaft der Kinder ihr schriftliches Einverständnis geben (Art. 78 I ZP I; Art. 4 III lit. e ZP II). Um die Rückkehr der Kinder zu ihren Familien und in ihr Land zu erleichtern, sollte jedem Kind eine mit einem Lichtbild versehene Karte, die Angaben über das entsprechende Kind beinhaltet, ausgestellt und dem Zentralen Suchdienst des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz übermittelt werden (Art. 78 III ZP I). Im Evakuierungsort ist für entsprechende religiöse und sittliche Erziehung der Kinder zu sorgen (Art. 78 II ZP I).“ (aufgerufen hier)

Bekanntermaßen werden im Donbas erbitterte Kämpfe geführt, die möglicherweise auch die Sicherheit der in Waisenhäusern untergebrachten Kinder gefährdet. Hinzu kommt, dass diese Kinder sicherlich in der Mehrzahl russischer Herkunft und Sprache sind. Jedes der einzelnen Kriterien bedürfen einer gesonderten Untersuchung. Hierbei kann ich mir nicht vorstellen, dass sich bei diesem Sachverhalt die in den Medien gespiegelte Monstrosität ergibt. Wenn man sich alleine den mörderischen Kriegsalltag im Donbas vor Augen hält, dürfte klar sein, dass die Kinder in Russland sicherer sind, als im Donbas. Die Bedrohung der Ukrainisierung der russischstämmigen Bevölkerungsteile durch die ukrainische Führung ist sicherlich ebenso eine Bedrohung der in der Konvention geschützten Kinderrechte.

Bei näherer Betrachtung ist es deshalb auffällig, weshalb ausgerechnet dieser Tatbestand in den Focus des IStGH und seines Anklägers geraten ist. Ist Butscha doch nicht so eindeutig?
 
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Seipel


13. Leserbrief

Liebe NDS-Redaktion,

Weil es jetzt schon wieder heißt “natürlich wird Russland die Autorität des IStGH in Den Haag nicht anerkennen”. Die USA erkennen sie auch nicht an! Sie gehe sogar noch weiter, aus Wikipedia: “Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem kann allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden.”

de.m.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof

Es wird einmal wieder mit doppeltem Maßstab gemessen.

Danke für eure Arbeit.

Beste Grüße,
J. S.


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