Gestern haben wir Sie auf ein sehr interessantes Gespräch hingewiesen, das Diether Dehm mit Willy Brandts ältestem Sohn, Peter Brandt, und mit dem NachDenkSeiten-Herausgeber und politischem Wegbegleiter Willy Brandts, Albrecht Müller, geführt hat. Der Titel der Videoaufzeichnung lautet „Sprechen über Willy Brandt“. Nun haben wir von Diether Dehm erfahren, dass das Video von YouTube „demonetarisiert“ wurde. Das heißt nicht nur, dass von YouTube keine Werbespots vorangestellt werden, sondern auch, dass das Video bei YouTube schlechter sichtbar ist, also seltener eingeblendet und mit der Suche schwerer zu finden ist. Diese „Zensur light“ ist bei strittigen politischen Themen wie Corona oder Ukraine-Krieg leider nicht unüblich. Dass YouTube jedoch ein Gespräch über Willy Brandt, das als Dokument der Zeitgeschichte gelten kann, „zensiert“, ist schon ein starkes Stück und ein weiteres Alarmsignal in Bezug auf die Meinungsfreiheit. Diether Dehm hat dazu ein paar Sätze für die NachDenkSeiten geschrieben.
Willy Brandt – Staatsfeind für YouTube und Google?
Am 7. März haben Albrecht Müller, Peter Brandt und Diether Dehm ein „Sprechen über Willy Brandt” zu dessen 110. Geburtstag bei „Zoom“ aufgezeichnet. Als dies einen Tag später von Weltnetz.tv auf YouTube hochgeladen worden war, kam von YouTube eine eher seltene Mitteilung, die harmloser klingt, als sie ist:
„Mit diesem Video können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden, da die Inhalte als für die meisten Werbetreibenden nicht geeignet eingestuft wurden.“
„Monetarisierung“ – das ist kein Geld, das YouTube etwa großzügig an Macher eines speziellen Videos bezahlt. „Monetarisierung“ entspricht vielmehr einem knappen Drittel jener 100-prozentigen Einnahmen, die YouTube selbst von Werbetreibenden dafür empfängt, dass in diesem speziellen Video deren Werbeprodukte eingefügt und verbreitet werden konnten.
Während YouTube potenziellen „Staatsgegnern, Querdenkern, Putin-Versteherinnen“ u.ä. (wie KenFM) sehr gerne den Kanal sperrt, das Archiv löscht oder wenigstens nur die Reichweite drosselt, geht YouTube mit seinen Werbetreibenden eher lax um. Sonst hätten entlarvte Großbetrüger (etwa im Krypto-Währungs-Business) von der YouTube-Werbung längst ausgeschlossen werden müssen.
Kleiner Rückblick: Seit YouTube gegründet wurde, gibt es zahlreiche gemeinnützige, etwa universitäre Veranstalter, deren Vorlesungen – weil „non-profit“ – ohnehin nicht monetarisiert werden wollten oder durften. Mit der Übernahme von YouTube durch Google aber änderte sich vieles. Schrittweise konnte, wer nicht monetarisiert war, zumindest den User-Massen von YouTube gezielt vorenthalten und damit gedrosselt werden. Da hierzulande nun mal das Allermeiste der „Gewinnerzielungsabsicht“ (§ 2, Abs 3 EStG) untergeordnet ist, kann „Nicht-Monetarisierung“ auch gleichbedeutend mit Drosseln oder gar Sperren gesetzt werden. Hier vordergründig nicht aus politischen Gründen, sondern aus schier kommerziellen. Der grundgesetzliche Artikel 5, „Eine Zensur findet nicht statt“, wird für YouTube, Google und dem von diesen finanziell gesponserten „Wikipedia“ weiter zur Makulatur.
Die Selektion, die zur Unterdrückung von Videos führt, geschieht zunächst durch „Automaten“, die erst den phonetischen Text einer Aufzeichnung verschriftlichen und deren Algorithmus dann auf optische Symbole oder unbotmäßige Reiz-Worte bei Corona, Ukraine, Faschismusanalyse etc. „anspringt“. Weniger häufig verbergen sich hinter dieser modernisierten Zensur auch Abmahn-Gemeinschaften oder Geheimdienste, die bei YouTube „ungehörige“ Inhalte „verpetzen“. (Wer z.B. auf einem Foto dokumentieren will, was herrschenden Medien absolut nicht in den grünlichen Kram passt, z.B. Hakenkreuze neben EU-Fahnen in der Hand von Asow-Milizen, ist sowieso draußen.)
Der Monopolist YouTube hat, wie sein Besitzer Google, dabei freie Hand. Ein Klageweg kann kaum beschritten werden, weder hier noch in den USA. Wie frei diese „invisible hand“ agiert, zeigt nun die obige Mitteilung, dass sogar ein Video über Willy Brandt nicht „monetarisiert“ werden kann, „da die Inhalte als für die meisten Werbetreibenden nicht geeignet eingestuft wurden“. Den armen, sensiblen Werbetreibenden soll also Willy Brandt so ferngehalten werden, wie weiland Hardcore-Pornos unmündigen Minderjährigen.
Da nun keinem der YouTube-Automaten ein logischer Grund für solcherlei Zensur zu entlocken war, könnte ja auch davon ausgegangen werden, dass allein der Name des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt schon den „staatschützenden“ Algorithmus ausgelöst hatte.
Quo vadis?