Nationale Bologna-Konferenz

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Am 6. Mai findet die zweite Nationale Bologna-Konferenz in Berlin statt. Die erste Konferenz („Schavan-Show“) war eine Folge der Bildungsproteste des Jahres 2009 und sollte einen Dialog zwischen Studierenden, Beschäftigten, Hochschulen und Politik eröffnen. Die zweite Konferenz findet in einem deutlich kleineren Rahmen statt und bereits heute lässt sich das Ziel dieser Veranstaltung erahnen: Der Bachelor soll als Erfolgsmodell dargestellt werden. Auf der Tagesordnung stehen daher: Der Übergang vom Bachelor in den Master, die Berufschancen von Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt und Mobilität. Klemens Himpele beleuchtet die Themen im Vorfeld der Konferenz.

Der Übergang von einem Bachelor- in ein Masterstudium

„Der Übergang vom Bachelor zum Master muss problemlos möglich sein. Studierende sollten selbst entscheiden können, ob sie einen Master machen wollen oder nicht.“ Mit diesen Worten hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan in einer Pressemitteilung vom 07.07.2009 auf die Proteste der Studierenden reagiert. Damit sollte eigentlich klar gestellt sein, dass Studierende zwar die Hochschule nach dem Bachelor verlassen können, aber keinesfalls müssen. Die Realität sieht jedoch anders aus, wie Medienberichte deutlich machen. Immer wieder kommt es dazu, dass BachelorabsolventInnen eben nicht den erwünschten Master-Studienplatz bekommen. Und bereits vor der Bologna-Konferenz zeichnet sich ab, dass das Problem klein geredet werden soll. Daher im Folgenden ein paar Fakten:

Zugangsberechtigung

Die Zugangsberechtigung für ein Studium bescheinigt die Befähigung und die Berechtigung, ein entsprechendes Studium aufzunehmen. Für das Erststudium war bisher vor allem die allgemeine (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife als Zugangsberechtigung relevant, aber auch andere Wege (etwa: Berufsqualifikationen) sind denkbar. Wer über eine Zugangsberechtigung verfügt, dem steht grundsätzlich der Weg an die Hochschule offen – Einschränkungen waren nur in bestimmten Fällen und im engen Rahmen möglich (s.u.: Zulassungsbeschränkungen).

Für ein Masterstudium sind nun wieder Zugangsberechtigungen zu definieren, in aller Regel kann dies ja nicht das Abitur oder ähnliches sein. Üblicherweise wird ein Bachelorabschluss als Zugangsberechtigung für ein Masterstudium anzusehen sein. Hier ist nun jedoch der erste Haken, denn in den von den Ländern gemeinsam definierten Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 04.02.2010 heißt es:

»Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss […]. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können für den Zugang oder die Zulassung zu Masterstudiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden.«

Die Hochschulen können aus Gründen der Profilbildung („Qualitätssicherung“) also den Zugang einschränken, und tun dies auch, wie bspw. § 2 der Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Economics der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln zeigt:

»Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches, mathematisches oder physikalisches Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte erworben wurden bzw. ein gleichwertiges, erfolgreich abgeschlossenes Studium. Erfolgreich abgeschlossen im Sinne dieser Ordnung ist ein Studium, wenn die Gesamtnote mindestens 2,7 beträgt […].«

Es werden als von vorneherein eine ganze Reihe an Absolventinnen und Absolventen von Masterstudiengängen ausgeschlossen, indem die Zugangsbeschränkungen entsprechend hoch gesetzt werden. Wer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, hat nicht einmal die Möglichkeit, in ein Bewerbungsverfahren aufgenommen zu werden. Es gibt übrigens keine Zahlen darüber, wie hoch der Anteil der Masterstudiengänge ist, die Zugangsvoraussetzungen über einen Bachelorabschluss hinaus verlangen.

Zulassungsbeschränkungen

Bewerben sich nun mehr grundsätzlich Studienberechtigte – Studierwillige also, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen – für ein Fach als Studienplätze vorhanden sind, dann greifen weitere Zulassungsbeschränkungen, die üblicherweise mit einem Numerus clausus umgesetzt werden. Dabei gilt es jedoch, strikte verfassungsrechtliche Vorgaben einzuhalten. In seinem berühmten Entscheid (BVerfGE 33,303 vom 18. Juli 1972) hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass sich der „absolute numerus clausus am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegt.“ Und weiter:
»Absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung sind nur verfassungsmäßig,

  1. wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und
  2. wenn die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen.«

Mit anderen Worten: Erst wenn wirklich kein Platz mehr da ist, darf die Zulassung verweigert werden. Aus Profilierungsgründen einfach weniger Studierende aufnehmen geht also nicht. Zudem muss jede/r Bewerber/in eine Chance erhalten – was in den alten ZVS-Verfahren der Grund dafür war, dass es neben der Zulassung nach Note immer auch eine Zulassungsmöglichkeit nach Wartesemestern gegeben hat.

Für den Anteil der Masterstudiengänge mit Zulassungsbeschränkungen gibt es verschiedene Zahlen:
Einmal eine Auswertung aus dem Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz und zum anderen Zahlen der Kultusministerkonferenz, die bei der Nationalen Bologna-Konferenz vorgelegt werden sollen aber bereits durch die dpa öffentlich gemacht wurden:

Nach den Daten des Hochschulkompasses (Stand: 10.03.2011) sind 37,2 Prozent der Masterstudiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen belegt (erfasst: 380 Hochschulen, 5.834 Masterstudiengänge).

Nach den durch die dpa veröffentlichten Daten der KMK sind „nur“ 24 Prozent der Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt (21,7 Prozent an Universitäten, 32,5 Prozent an Fachhochschulen). Erfasst sind jedoch lediglich 4.713 Masterstudiengänge (Quelle: dpa-Dossier Bildung Forschung Nr. 14/2011 vom 4. April).

Geschönte Zahlen?

Eine unabhängige Erhebung des Anteils der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge gibt es nicht, der Unterschied der Daten des Hochschulkompass und der KMK-Erhebung, die sich auf das Wintersemester 2010/2011 bezieht, lässt sich von mir nicht aufklären.

Interessant ist, dass die KMK-Erhebung deutlich weniger Studiengänge umfasst als der Hochschulkompass. Mit ziemlicher Sicherheit wir es bei der Nationalen Bologna-Konferenz auf folgenden Tenor hinauslaufen: Es sind doch nur ein Viertel der Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt, zudem seien viele Studienplätze frei geblieben, es gäbe demnach kein Problem.

Hierzu ist anzumerken:
Die Zugangsbeschränkungen werden überhaupt nicht mitbetrachtet. Um zu wissen, wie groß das Problem ist, benötigte man hier jedoch Daten, die zulassungs- und zugangsbeschränkte Masterstudiengänge auswertet.

Nichtbesetzte Masterstudienplätze können auch daher rühren, dass es kein zentrales Zulassungsverfahren gibt und hier das gleiche Problem auftritt wie bei der Zulassung zum Erststudium. Wolfgang Lieb hat hierüber bereits mehrfach berichtet (bspw. am 27.02.2008 auf den NachDenkSeiten, am 04.03.2009 auf den NachDenkseiten und in der Ausgabe 2/2009 der Zeitschrift für Beratung und Studium (ZBS) [PDF – 78 KB].

Bereits ein Anteil von einem Viertel zulassungsbeschränkter Studiengänge wäre nicht hinnehmbar. Dies scheint jedoch der „Mindestwert“ zu sein, der schon gar nicht mehr in Frage gestellt wird.
Die Anzahl der Bachelorabsolventinnen und –absolventen wird sich in den kommenden Semestern dramatisch erhöhen, da so langsam die ersten großen Bachelorkohorten das Studium durchlaufen haben. Damit dürfte sich aber auch das Problem der fehlenden Masterstudienplätze verschärfen.

Ideologie zu Lasten der potentiellen Studierenden

Das Problem in der gesamten Auseinandersetzung ist die dahinter liegende Eliten-Ideologie. Diese kommt deutlich in den bereits zitierten ländergemeinsamen Strukturvorgaben zum Ausdruck:

»In einem System gestufter Studiengänge stellt der Bachelorabschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss dar und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung. Bei den Zugangsvoraussetzungen zum Master muss daher der Charakter des Masterabschlusses als weiterer berufsqualifizierender Abschluss betont werden.«

Die „Mehrzahl der Studierenden“ soll demnach mit einem „Regelabschluss“ Bachelor die Hochschulen verlassen, was sich so gar nicht mit den Eingans zitierten Äußerungen von Bundesministerin Schavan vereinbaren lässt.

Während früher die Verhängung von Zulassungsbeschränkungen der Ausdruck eines nachprüfbaren Mangels (an Studienplätzen) war, sind die Zugangsbeschränkungen heute Ausdruck selbstherrlichen Gebarens von vermeintlichen Elitehochschulen. Motto: Bei uns kann nur studieren, wer den Bachelor mit einer Note besser als X abgeschlossen hat… Es ist allerdings ein erheblicher Unterschied, ob es Zugangs- oder Zulassungshürden gibt. Bei Zugangsbeschränkungen, wie sie oben exemplarisch für den Masterstudiengang Economics der Universität zu Köln dargestellt wurden, kann es sogar zu unbesetzten Studienplätzen kommen. Wenn sich weniger Bewerber mit einer Note besser als 2,7 bewerben als es Studienplätze gibt, dann kommen auch die BachelorabsolventInnen mit einer schlechteren Note nicht zum Zuge. Mit dieser Eliten-Ideologie zu Lasten potentieller Master-Studierender muss Schluss gemacht werden.
Bei Zulassungsbeschränkungen kann dies nicht passieren, da nach verfassungsrechtlichen Vorgaben die Kapazitäten vollständig auszuschöpfen sind.

Lösungen und Probleme

Die Länder sind entweder nicht in der Lage oder nicht Willens, vernünftige Lösungen anzubieten. Auch der Tenor der Nationalen Bologna-Konferenz wird voraussichtlich sein: Alles kein Problem. Damit aber ist keinem geholfen, schon gar nicht den Studierenden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat daher in einem Rechtsgutachten [PDF – 202 KB] klären lassen, ob der Bund eine Regelungskompetenz besitzt und das Problem selbst angehen könnte. Das Gutachten von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler kommt zu dem Ergebnis: Ja, auch wenn die Länder Abweichungsmöglichkeiten haben. Die Lösung ist laut Achelpöhler zunächst, die Zugangsbeschränkungen zu unterbinden. Er schlägt dafür folgenden Regelung vor:

»Zugang zu einem Studiengang, der mit einem Mastergrad abgeschlossen wird, hat, wer einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nachweist, auf dem der Masterstudiengang aufbaut. Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt. In Ausnahmefällen kann die Hochschule zulassen, dass das Studium bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen nach den Sätzen 1 bis 3 aufgenommen wird, wenn diese Zugangsvoraussetzungen spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden.«

Damit reicht der Bachelor für ein Masterstudium zunächst grundsätzlich aus, ein sog. „qualifizierter“ Bachelorabschluss könnte nicht mehr verlangt werden.

Als Problem bestehen bleiben die fehlenden Studienplätze – hier ist ein Kapiztätsausbau notwendig. Dennoch werden Zulassungsbeschränkungen nicht immer zu vermeiden sein. Hier bedarf es – wie übrigens auch bei der Zulassung zum Erststudium – eines transparenten bundeseinheitlichen Verfahrens, das neben der Note u.a. auch soziale Aspekte berücksichtigt und das Chaos bei Mehrfachbewerbungen ausschließt. Darüber hinaus bedarf ein weiterer Interessenskonflikt einer Lösung: Einerseits ist es legitim, dass Studierende an „ihrer“ Hochschule durchstudieren wollen. Andererseits ist es ebenso legitim, nach dem Bachelorstudium die Hochschule wechseln zu wollen. Hier gilt es, einen sinnvollen Interessenausgleich vorzunehmen.

Der Bachelor auf dem Arbeitsmarkt

Der Bachelor soll weiterhin der „Regelabschluss“ sein. Der Wissenschaftsrat [PDF – 209 KB] schrieb in seinen Empfehlungen zur Einführung der Bachelor-Studiengänge im Jahre 2000 sogar, dass „differenzierte Abschlüsse nur dann einen Sinn“ machten, „wenn nach einem berufsqualifizierenden Abschluss der unmittelbare Abschluss eines weiteren Studienprogramms mit dem Ziel einer höheren Qualifizierung im Fach nicht als Regelfall vorgesehen wird.“ Dies setzt natürlich voraus, dass die Studierenden nach dem Bachelorabschluss auch entsprechende Beschäftigungsverhältnisse finden könnten. Da irritiert es, dass immer wieder Berichte auftauchen, wonach die Arbeitgeber doch lieber auf MasterabsolventInnen zurückgreifen. Dazu aber müsste endlich einmal klar definiert werden, was ein berufsqualifizierender Bachelorabschluss sein soll, welche Perspektiven sich damit eröffnen und welche Konzepte die potentiellen Arbeitgeber hierfür haben. Ausführlich lässt sich die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit der gestuften Studiengänge in einer Studie [PDF – 759 KB] für die Max-Traeger-Stiftung nachlesen.

Die derzeit öffentlich zugänglichen Informationen lassen darauf schließen, dass die Nationale Bologna-Konferenz auch hier genutzt werden soll, die Probleme zu beschönigen. Die Daten dafür liefert eine Studie des Internationalen Zentrums für Hochschulforschung (INCHER) mit Sitz in Kassel. Über diese Daten hatte die Frankfurter Rundschau am 7. Oktober 2010 geschrieben:

»Eine Jubel-Studie kann einen Erfolg des neuen Bachelor-Abschlusses nicht schlüssig belegen. Anstatt sie schönzureden, sollten die neuen Studiengänge lieber weiter verbessert werden.«

Die NachDenkSeiten hatten bereits zur Vorgängerstudie über einen „höchst fragwürdige Umgang mit Daten und die schwer nachzuvollziehende Interpretation“ geschrieben. Was ist also dran an der Behauptung „Bachelor geht doch!“, wie es in einer Pressemitteilung Internationalen Zentrums für Hochschulforschung (INCHER) hieß?

Die folgenden Anmerkungen beziehen sich auf einen Beitrag von Harald Schomburg, der auf den Seiten des INCHER verfügbar ist hier [PDF – 473 KB].

Datengrundlage

Das erste Problem der Studie ist die dünne Datengrundlage. So sind gerade einmal 3.033 MasterabsolventInnen im Panel enthalten. Diese werden auf FH- und Universitätsmaster verteilt, darüber hinaus nach sechs Fachrichtungen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass in einzelnen Gruppen eine sinnvolle Datenbasis gar nicht gegeben ist. Leider legt das INCHER die Fallzahlen hierfür nicht offen.

Beschäftigungssuche und Einkommen

Nach den vorliegenden Untersuchungen ist das Problem der Bachelor-AbsolventInnen nicht, dass sie keinen Job finden. Es gibt keine Hinweise auf eine signifikant höhere Arbeitslosigkeit oder längere Suchdauern; diese sind nach der INCHER-Studie sehr ähnlich lang. Die Frage ist aber: Was für eine Beschäftigung finden die BachelorabsolventInnen? Hier kann bspw. das Einkommen als Maßstab herangezogen werden. Harald Schomburg schreibt hierzu folgendes:

»Das Einkommen der Absolventen der neuen Studiengänge ist in den meisten Fachrichtungsgruppen etwas geringer als das der traditionellen Studiengänge.«

Schaut man sich an, was etwas geringer ist, dann ergibt sich folgendes Bild (Daten: S. 26):
 
Einkommensunterschiede BachelorabsolventInnen zu trad. Abschlüssen

  Einkommensunterschiede BachelorabsolventInnen
zu trad. Abschlüssen
FH Uni
Kultur- und Sozialwissenschaften -8,0% -10,7%
Wirtschaftswissenschaften -3,7% -13,0%
Mathematik und Naturwissenschaften 3,5% -21,2%
Informatik 5,0% -4,3%
Ingenieurwesen -5,7% -15,5%
Agrar-, Ernährungs- und Forstwissenschaften -0,4% -8,4%
Gesamt -7,3% -20,3%

Die Einkommensverluste betragen beim Fachhochschul-Bachelor demnach 7,3 Prozent, an Universitäten sogar 20,3 Prozent gegenüber den traditionellen Abschlüssen. Für Universitätsabsolventen macht das im Durchschnitt einen Einkommensverlust von fast 7.500 Euro im Jahr aus. Dies ist keineswegs ein geringer Einkommensverlust.

Aussagekräftiger als der Durchschnitt – zumal bei den vermuteten geringen Fallzahlen – ist der Median. Dieser teilt die betroffenen Personen in zwei gleichgroße Gruppen: Die Personen der Gruppe 1 haben ein Einkommen unterhalb des Medianwerts, die Personen der Gruppe 2 ein einkommen oberhalb des Medianwerts. Mit anderen Worten: Die Hälfte der Betroffenen verdient weniger als den Median, die andere Hälfte mehr. Dieser Wert ist daher deutlich robuster gegen einzelnen Ausreißer nach oben. Der Medianwert (S. 24) ist leider nicht nach Fachrichtungen angegeben. Über alle Fachrichtungen sind die Einkommensverluste der Bachelor-AbsolventInnen an Fachhochschulen gegenüber den traditionellen Abschlüssen 3.600 Euro im Jahr oder 9,8 Prozent, bei den AbsolventInnen der Universitäten sieht das noch dramatischer aus: Bachelor-AbsolventInnen verlieren gegenüber AbsolventInnen traditioneller Abschlussarten 12.000 Euro Jahreseinkommen oder 30,8 Prozent! Hier von „etwas geringeren“ Einkommen zu reden ist bestenfalls zynisch. Dennoch dürften sich das BMBF und andere bei der Nationalen Bologna-Konferenz mit großer Sicherheit auf diese Daten stützen und abwiegelnd erklären, dass es keine Probleme für BachelorabsolventInnen auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Qualifikationsverwendung

Neben der Frage der Bezahlung ist vielleicht noch entscheidender, ob die AbsolventInnen adäquat zu ihrem Abschluss beschäftigt werden:

»Eineinhalb Jahre nach Studienende geben im Durchschnitt 84 Prozent der Befragten an, dass ihre im Studium erworbenen Qualifikationen in ihrer derzeitigen Tätigkeit auch zum Einsatz kommen (die Werte 1 bis 3 auf einer Antwortskala von 1 = ‚in hohem Maße’ bis 5 = ‚gar nicht’)« (S. 27).

Zu diesem Thema heißt es zur auf den NachDenkSeiten zu Recht: „Am fragwürdigsten ist jedoch die Auswertung der Antworten der Befragten. Gefragt wurde auf einer Skala von 1 […] bis 5 […]. Man kann demnach unterstellen, dass eine ‚3’ ein ‚teils-teils’ ist, also weder besonders gut, noch besonders schlecht.“ Wie letztes Jahr wird aber auch dieses Mal die „3“ als gut gewertet, so kommt das INCHER auf die 84 Prozent an positiven Bewertungen. In der neuen Befragung werden die einzelnen Werte aber auf S. 28 ausgewiesen. Zählt man die Antworte 1 bis 3 zusammen, wie das INCHER es tut, dann kommt man zu folgenden Werten für eine Verwendbarkeit der im Studium erworbenen Qualifikationen:

Bachelor trad. Abschluss Master
Fachhochschule 83 85 85
Universität 75 84 84

Werden jedoch nur die Antworten 1 und 2 als positiv gewertet, dann ergibt sich folgendes Ergebnis:

Bachelor trad. Abschluss Master
Fachhochschule 48 51 57
Universität 35 50 50

Hier verliert der Bachelorabschluss deutlich an Zustimmung. Der Masterabschluss hingegen schneidet an Fachhochschulen sogar besser ab als der traditionelle Abschluss, was nicht weiter verwunderlich ist, da der Bachelor das alte Fachhochschuldiplom ersetzen soll und der Master eine Weiterqualifizierung darstellt. Insbesondere an Universitäten wird aber das Problem deutlich: Hier ist die Qualifikationsadäquanz beim Bachelor erheblich schlechter als bei traditionellen Studienabschlüssen oder einem Masterabschluss.

Wie man die Studie auch lesen kann…

Es spricht vieles dafür, dass methodisch das gleiche Vorgehen gewählt wurde, dass bereits auf den NachDenkSeiten kritisiert wurde. Zudem werden die Ergebnisse wieder nicht nach Geschlecht ausgewiesen, hier sollte das Bundesministerium für Bildung und Forschung als Auftraggeber eine Nacharbeit einfordern.

Die Ergebnisse der Studie werden durchweg positiv bewertet, was fragwürdig ist. Man könnte die Befunde nämlich durchaus auch so lesen: Die AbsolventInnen von Bachelorstudiengängen haben erhebliche Einkommenseinbußen gegenüber den AbsolventInnen traditioneller Studiengänge hinzunehmen. Zudem ist die Verwendbarkeit der im Studium erworbenen Fähigkeiten deutlich schlechter als bei traditionellen Abschlüssen.

Andere Studien

Dass es Probleme auf dem Arbeitsmarkt gibt, wissen wir jedoch auch aus anderen Studien. So ist etwa die Hälfte der Unternehmen der Meinung, dass BachelorabsolventInnen einen weiteren Abschluss machen müssen, um die selben Karrierechancen zu haben wie MasterabsolventInnen. Dies lässt sich Veröffentlichungen des Instituts der Wirtschaft entnehmen (IW-Trends 2/04: IW-Trends 4/09). Auch im öffentlichen Dienst stehen BachelorabsolventInnen nicht alle Optionen offen. Wollen sie eine Laufbahn im höheren Dienst machen, dann müssen sie einen Masterabschluss nachholen. Damit aber wird der Bachelor auch hier vergleichsweise unattraktiv. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Im Ergebnis kann gesagt werden:

»Politisch opportune, aber vor dem Hintergrund der Datenlage eher pflichtschuldig wirkende Phrasen wie ›Bachelor welcome‹ oder ›Bachelor – geht doch‹ können die bestehende inhaltliche Leere sicherlich nicht füllen. Eine Orientierung für eine praxistaugliche Konzeption der neuen Studiengänge könnten die Modelle der Praxis- und der Berufsorientierung bieten, die aufgrund ihrer Orientierung an einer umfassenden Handlungskompetenz gegenüber einem eng geführten Employability-Ansatz im Vorteil sind, indem sie eine Verbindung von Elementen der Arbeitswelt mit akademischen Anforderungen ermöglichen.« (Ulf Banscherus, Klemens Himpele und Sonja Staack in den WSI-Mitteilungen 10/2010).

Dies setzt aber eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Problemen voraus, und es ist Skepsis angezeigt, ob diese Auseinandersetzung am 6. Mai ernsthaft begonnen wird.

Mobilität

Das dritte große Thema der Nationalen Bologna-Konferenz wird die Mobilität der Studierenden sein. Auch hier gibt es Hinweise, dass sich dieses Kernthema des Bologna-Prozesses nicht so entwickelt, wie erwartet und versprochen. Dies ist besonders erstaunlich, da die Erleichterung der Mobilität ein zentrales Argument für die Reformen war.

Zwar haben nach einer aktuellen Sonderauswertung der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 2009 [PDF – 2.2 MB] mehr Masterstudierende (ohne Lehramt) einen Auslandsaufenthalt absolviert als entsprechende Studierende der Diplom- und Magisterstudiengänge, wird allerdings nur ein Auslandsstudium betrachtet (also nicht: Praktika, Erwerbsarbeit, Kurse usw.), dann schneiden Magisterstudierende mit 21 Prozent noch leicht besser ab als Masterstudierende (20 Prozent), diese jedoch wiederum besser als Uni-Diplomstudierende (14 Prozent) und FH-Diplomstudierende (8 Prozent). Es scheint also jedenfalls keine Verschlechterung gegeben zu haben.

Allerdings bleibt das Grundproblem bestehen: So lange die sozialrechtlichen Fragen, die Frage der Unterstützungsleistungen, die Fragen der Anrechnung von Studienleistungen und die Fragen der Studienorganisation (Stichwort: Mobilitätsfenster) nicht offensiv angegangen werden, wird es auch in diesem Bereich keine grundlegenden Verbesserungen geben.

Erwartungen und Befürchtungen an die Nationale Bologna-Konferenz

Von der Nationalen Bologna-Konferenz am 6. Mai wäre zu erwarten, dass die offensichtlichen Probleme ernsthaft angegangen würden. Dies setzte allerdings voraus, dass die berechtigten Forderungen der Studierenden ernst genommen würden und die Frage, ob man weiter studieren und einen Master-Abschluss erreichen will, ausschließlich von einem erfolgreichen Bachelorabschluss abhängt. Ernst zu nehmen sind im Übrigen auch die Bedürfnisse der Beschäftigten, die schon in der Vergangenheit massiv überlastet waren und die alle Änderungen immer umsetzen müssen. Wir brauchten deutlich mehr Bechäftigungsverhältnisse an Hochschulen, die zudem mit beruflichen Perspektiven zu verbinden wären und in erheblichen Teilen unbefristet sein müssten. Die Zielmarken für einen solchen Weg hat die GEW im Templiner Manifest benannt. Ernster zu nehmen wären ferner Fragen der Belastung der Studierenden (der workloads), der Studien(Selbst)organisation, der Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen usw. Fortschritte sind aber nicht ohne zusätzliche Mittel zu erreichen. Ein glaubhaftes Signal wäre deshalb vor allem auch eine Erhöhungen der öffentlichen Bildungsausgaben gibt. Das wird zwar ständig verkündet, doch gehandelt wird nicht.

Die große Befürchtung ist, dass die Probleme wieder einmal klein oder schön geredet werden. Man wird vielleicht eingestehen, dass noch nicht alles rund läuft, aber ansonsten wird man sich wieder einmal auf die Schultern klopfen, und sich gegenseitig loben, was nicht alles schon erreicht wurde. Man wird zwar beteuern, dass man die Sorgen der Studierenden und der Hochschulmitarbeiter/innen ernst nehme, aber ändern wird sich am Weiter-so nichts.

Alles andere wäre eine Überraschung.

Mit diesem Beitrag sollten jedenfalls schon einmal die Probleme aufgezeigt werden, an denen die Abschlusskommuniqués gemessen werden müssten und es sollten schon im Voraus die Zahlen relativiert werden, die als angebliche Erfolgsdaten publiziert werden dürften.

Klemens Himpele ist Referent im Bereich Hochschule und Forschung beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

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