Den NachDenkSeiten wurde exklusiv ein internes Dokument der Bundesregierung zugespielt. Wir konnten das Papier verifizieren und uns ist auch die Identität des Whistleblowers bekannt. Das Dokument, dessen zweiten Teil wir nun dokumentieren, gibt Einblick in das Ausmaß der horizontalen und vertikalen Strukturen der, man kann es nicht anders sagen, staatlichen Zensurversuche. So binden die Bundesbehörden nicht nur die westlichen Social-Media-Konzerne, Internetzugangsanbieter und insbesondere eine Grünen-nahe Stiftung in ihre Aktivitäten ein, sondern planen im nicht näher definierten „Kampf gegen Desinformation“ auch den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen sowie die Instrumentalisierung der Bildungsstätte Anne Frank. Auch aus Teil 2 des Dokumenten-Leaks ergibt sich der konzertierte Ansatz einer Narrativ-Gleichschaltung durch die Bundesregierung. Von Florian Warweg.
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Hatten wir uns im ersten Teil der Auswertung des internen Dokuments der Bundesregierung unter dem Titel „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ auf die Ausführungen zur Rolle des BMI (Innenministeriums), des AA (Auswärtigen Amtes), des BPA (Bundespresseamtes) und der BKM (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) konzentriert, widmen wir uns im zweiten Teil den Tätigkeiten des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) sowie des BMFSFJ (Bundesfamilienministerium) und des BMVg (Bundesverteidigungsministerium).
Bundesministerium für Digitales und Verkehr als zentrales Zensurinstrument gegen russische Medien
Das FDP-geführte BMDV (Ministerium wird derzeit vom ehemaligen FDP-Generalsekretär und Richter Dr. Volker Wissing geleitet) ist innerhalb der Bundesregierung zuständig für den „Rechtsrahmen für digitale Dienste“ und steht laut dem Dokument im besonders „regelmäßigen Austausch mit den Online-Plattformen zum Engagement bei der Bekämpfung von Desinformation“. Das heißt, es gibt laut dem internen Papier derzeit vier Bundesbehörden (BMI, AA, BPA und BMDV), welche auf hochrangiger Ebene (zumeist die zuständigen Staatssekretäre) sich jeweils regelmäßig, und dem Anschein nach ohne Absprache untereinander, mit den großen Social-Media-Konzernen zum Thema „Engagement gegen Desinformation“ treffen.
Im Falle des BMDV wird in dem geleakten Dokument aber erstmals konkret aufgeführt, auf Grundlage welcher staatlichen und suprastaatlichen Vorgaben diese Gespräche verlaufen.
So wird unter anderem auf den „EU-Verhaltenskodex für Desinformation“, den „Digital Services Act“ (DSA) sowie eine „Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ verwiesen. Vom DSA erhofft sich das Digitalministerium laut dem geleakten internen Papier „Anreize zu mehr Engagement bei der Bekämpfung von Desinformation“. Des Weiteren werden Gespräche auf Ministerebene erwähnt, „welche die eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation zum Inhalt hatten“.
Zudem wird betont, dass das Ministerium plant, beim „G7 Safety Summit“ im November 2022 (im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft) das Thema „Desinformation“ einzubringen, unter anderem mit Fokus auf den Einsatz von „softwarebasierten Technologien zur Bekämpfung von Desinformation.“
Dem Dokument zufolge ist das BMDV innerhalb der Bundesregierung auch für die „Durchsetzung des Verbreitungsverbotes von RT und Sputnik“ zuständig und erhält dabei Unterstützung von der Bundesnetzagentur, welche zum Beispiel die Listen „der zu sperrenden Webseiten“ regelmäßig aktualisiert und an die „von der Sanktionsverordnung adressierten Internetzugangsanbieter aus dem Telekommunikationsbereich“ übermittelt.
Man muss sich dies nochmal bewusst vor Augen führen: Die Bundesregierung in Form des BMDV ordnet folglich höchstpersönlich an, welche nicht genehmen Nachrichten-Plattformen in Deutschland zu sperren sind.
Diese Darstellung des Ministeriums (angebliches Verbreitungsverbot und Verweis auf „zu sperrende Webseiten“) lässt aber noch aus einem anderen Grund aufhorchen. Denn tatsächlich gibt es kein allgemeines „Verbreitungsverbot von RT und Sputnik“. In der am 1. Mai 2022 verabschiedeten EU-Verordnung ist explizit und ausschließlich von „Einstellung der Sendetätigkeiten“ die Rede. Dies ergibt sich auch aus der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Änderung der entsprechenden Verordnung (EU) Nr. 833 von 2014. Dort ist ‚lediglich‘ davon die Rede, dass es den (nicht näher definierten) Betreibern verboten ist, „Sendungen zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV …“.
Zudem handelt es sich bei dieser Verordnung um einen „Rechtsakt ohne Gesetzescharakter“.
Das Ministerium setzt also ein „Sendeverbot“ für audiovisuelle Inhalte (noch eindeutiger in der englischsprachigen Version „suspend the broadcasting activities of such media outlets in the Union“) mit einem angeblichen Verbreitungsverbot auch der Nachrichten-Webseiten von RT und Sputnik gleich. Das gibt die EU-Verordnung aber nicht her. Es hat wohl auch einen Grund, wieso ausgerechnet das Justizministerium mit keinem Satz in der Aufstellung „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ auftaucht.
Ebenfalls bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass die veröffentlichte Änderung in derartiger Eile beschlossen wurde, dass bis heute rechtlich völlig unklar ist, an wen sich die Verordnung richtet, denn der Begriff des “Betreibers” ist in der beschlossenen Änderung, ebenfalls im Gegensatz zur Darstellung des BMDV („von der Sanktionsverordnung adressierten Internetzugangsanbieter“), in keiner Weise definiert:
Weiter heißt es in der EU-Verordnung übrigens:
“Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, dem Recht auf Unternehmerische Freiheit und dem Recht auf Eigentum nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta hindern diese Maßnahmen diese Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen (…).“
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verbreitet folglich in dem internen Regierungsdokument zu „laufende Aktivitäten der Behörden gegen Desinformation“ genau dies: Desinformation.
Bundesfamilienministerium erhebt Grünen-nahe Stiftung zu quasi-staatlichem Akteur gegen „systemkritische Medien“
Ein weiterer zentraler Akteur im angeblichen Kampf gegen „Desinformation“ ist das von den Grünen geführte Bundesfamilienministerium. In der Auflistung fällt zunächst auf, dass in dem internen Papier als allererste Aktivität des Ministeriums auf die private Grünen-nahe Stiftung Zentrum Liberale Moderne (LibMod) und deren hochumstrittenes Projekt „Gegneranalyse“ verwiesen wird (NachDenkSeiten berichteten ausführlich über das Projekt hier und hier).
In dem Dokument heißt es dazu, dass das Ministerium im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ das Projekt von LibMod fördert (mit sechsstelligen Beträgen), welches „Inhalte systemkritischer Medien analysiert und speziell zu Narrativen im Ukrainekrieg veröffentlicht“.
Halten wir fest: Ein von den Grünen geführtes Ministerium promotet und finanziert das Projekt einer privaten Grünen-nahen Stiftung, welches sich zur Aufgabe gestellt hat, „systemkritische Medien“ zu analysieren und zu überwachen („Monitoring“). Alles natürlich im Namen des „Kampfes“ gegen eine behauptete (russische) „Desinformation“.
Ähnlich wie bereits beim Digitalministerium wird hier zudem etwas behauptet, was nachweislich so nicht stimmt. Schaut man sich die „Monitoring“-Seite des Projektes an, so fällt auf, dass die Darstellung des BMFSFJ, „Gegneranalyse“ würde „speziell zu Narrativen im Ukrainekrieg veröffentlichen“, nicht den Tatsachen entspricht. Das letzte Monitoring (und was anderes veröffentlicht das Projekt nicht regelmäßig) mit Schwerpunkt auf „Narrativen im Ukrainekrieg“ datiert auf April 2022. Also auch schon zum Zeitpunkt der Erstellung des internen Regierungsdokuments war diese Darstellung nicht korrekt:
Die Aussage wurde vermutlich getroffen, um gegenüber den anderen Ministerien die Finanzierung des umstrittenen Projektes zu rechtfertigen. Allerdings reichen zwei Klicks, um diese Aussage zu falsifizieren. So viel zu „Desinformation“ (innerhalb bundesdeutscher Ministerien).
Als weitere Aktivitäten führt das Familienministerium ein „Toolkit für die Arbeit mit Jugendlichen zum Thema Verschwörungstheorien“ an, welches Jugendliche im Umgang mit Verschwörungstheorien „stärken“ solle.
Als letzter Punkt im Maßnahmen-Katalog gegen „russische Desinformation“ wird ausgerechnet auf die Bildungsstätte Anne Frank und das dort angesiedelte Projekt „The Game is not Over“ verwiesen. Dazu heißt es weiter im geleakten Dokument, dass sich die Kinder („Gamerinnen und Gamer“) „mit den Erklärungsmustern, psychologischen Wirkungsweisen und der sozialen Dimension von Verschwörungsfantasien auseinandersetzen und lernen, diesen Prozessen in ihrer Peer Group zu begegnen.“
Die Bildungsstätte Anne Frank wurde nach Eigendarstellung gegründet, um Jugendliche mittels des Schicksals von Anne Frank im Nationalsozialismus für die Gegenwart zu Themen wie Antisemitismus und Rassismus zu sensibilisieren. Es erscheint geradezu skandalös, dass das Familienministerium nicht davor zurückschreckt, die Bildungsstätte in dieser Form ausgerechnet gegen Russland zu instrumentalisieren, den (Nachfolge-)Staat des Landes, welches einen Großteil der Konzentrationslager, insbesondere Auschwitz, befreite und einen gigantischen Blutzoll in diesem Kampf zahlte.
Das Bundesverteidigungsministerium und der Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen und weitere „Gegenmaßnahmen der Bundeswehr“
Der Einsatz der Bundeswehr gegen angebliche „Desinformation“ hat nochmal, alleine auf Grund seiner militärischen Ressourcen, eine ganz besondere Qualität und Implikation. So heißt es in dem internen Dokument der Bundesregierung unter anderem zu den Aktivitäten des Verteidigungsministeriums:
„Fortlaufende tägliche Analyse des Informationsumfeldes. (…) Detektion von Propaganda/Desinformation sowie Planung/Durchführung eigener Gegenmaßnahmen der Bundeswehr im Einsatz (…).“
Wie man sich ausgerechnet „Gegenmaßnahmen der Bundeswehr“ gegen angebliche (russische) „Desinformation“ konkret vorstellen soll, wird in dem Papier nicht weiter erläutert. Gewisse Hinweise gibt es aber doch. So wird zumindest als ein weiterer Punkt der „Gegenmaßnahmen“ auf ein gemeinsam geplantes Projekt von Bundeswehr und der Bertelsmann-Stiftung zu „Gesellschaft und Resilienz“ verwiesen sowie auf den Einsatz von „Jugendoffizieren an Schulen“.
Fazit
Vor dem Hintergrund dieser dank des Leaks ans Licht der Öffentlichkeit gebrachten konzertierten Maßnahmen muss man sich nochmals vor Augen führen, dass der Whistleblower gegenüber den NachDenkSeiten erklärt hat, dass es sich bei dem geleakten Dokument nur um „die Spitze des Eisberges“ handle. Alles, was in dem internen Dokument aufgelistet ist, sei für die Bundesregierung ein noch verschmerzbares Leak, da es nur die im Zweifel kommunizierbaren Aktivitäten umfasse. Nach Durchsicht der 10 Seiten fragen sich wohl nicht nur die NachDenkSeiten-Redakteure, was dann wohl die „nicht kommunizierbaren“ diesbezüglichen Maßnahmen der Bundesregierung sein werden.
Neben dem Umfang der geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen erschreckt auch die (medial bisher kaum hinterfragte) Willkür, die dabei zum Tragen kommt. Denn bei all den Aktivitäten muss man sich vergegenwärtigen, dass die Bundesregierung weder in diesem internen Papier zu „Laufenden Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine“ noch in offiziellen Veröffentlichungen je auch nur den Versuch unternommen hat, darzulegen, wie sie (russische) „Desinformation“ definiert oder auch nur eingrenzt. Damit ist der Bundesregierung und ihren Ministerien die vollkommen willkürliche Anwendung dieses Begriffs mit all seinen mittlerweile auch rechtlichen Implikationen und Zensuroptionen möglich. Und so packt die Bundesregierung tatsächlich unter anderem pauschal alles unter den Kampfbegriff „Desinformation“ – die es laut Bundesregierung mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt – was einer Wiedergabe offizieller russischer Positionen und Sichtweisen entspricht. Damit steuert sie, wohlgemerkt durch das Unterdrücken von Informationen, die Meinungs- und Willensbildung der Bundesbürger. So sollte eigentlich keine Bundesregierung, egal welcher politischer Couleur, agieren, zumindest nicht, wenn sie sich einem demokratischen Gemeinwesen mit mündigen Bürgern verpflichtet sehen würde.
Titelbild: shutterstock / iQoncept