Rechtsgutachten von Wolfgang Däubler zur Schaffung einer neuen Form von „Tarifeinheit“
DGB und BDA haben unter dem Titel „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ eine gemeinsame Initiative ergriffen und am 4. Juni 2010 auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Unmittelbarer Anlass war die am 27. 1. 2010 erfolgte Ankündigung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufzugeben und die Geltung von zwei (oder mehr) Tarifen in einem Betrieb zu akzeptieren, wenn der Arbeitgeber oder sein Verband Tarifverträge mit zwei verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen hat.
Der Bremer Rechtsprofessor Wolfgang Däubler hat dazu im Auftrag u.a. der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und des Marburger Bundes ein Rechtsgutachten erstellt. Er hat den NachDenkSeiten den Nachdruck erlaubt.
Das Rechtsgutachten finden Sie hier [PDF – 705 KB]