Innerhalb von nur sieben Tagen sind in Deutschland bei Polizeieinsätzen drei Personen erschossen worden: Ein Flüchtling, ein Obdachloser sowie ein Straßenmusiker im Zuge einer Zwangsräumung. Des Weiteren starb ein 39-Jähriger nach Fixierung und Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei. Diese Häufung an Todesfällen ist zumindest für bisherige deutsche Verhältnisse ungewöhnlich und sie zeugen auch von den zunehmenden sozialen Verwerfungen in der Bundesrepublik. Von Florian Warweg.
Kopfschuss gegen Obdachlosen in Frankfurt
Am 2. August wurde ein 23-jähriger Obdachloser bei einem Polizeieinsatz im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main durch einen gezielten Kopfschuss getötet. Zuvor soll dieser zwei Frauen in einem Hotel bedroht und mit einem Messer einen Polizeihund schwer verletzt haben. Laut Pressemitteilung des hessischen Landeskriminalamts (LKA) sei der Getötete der Polizei aufgrund von „zahlreichen Straftaten, insbesondere der Gewalt- und Drogenkriminalität“, bekannt gewesen.
Tödliche Schüsse bei Zwangsräumung in Köln
Nur einen Tag später, am 3. August, erschoss die Polizei in Köln einen 48-jährigen Mieter bei der Zwangsräumung seiner Wohnung im Ortsteil Ostheim, einem sozialen Brennpunkt der Stadt, in dem rund ein Drittel der Bewohner Hartz-IV beziehen muss. Bei dem Getöteten handelte es sich um den Straßenmusikanten Jozef B. Laut Darstellung der Kölner Polizei habe B. die Gerichtsvollzieherin und die sie begleitenden Polizisten mit einem Messer bedroht. Nach dem erfolglosen Einsatz von Pfefferspray sei daraufhin von der Schusswaffe Gebrauch gemacht worden.
Dem in Köln bekannten stadtpolitischen Aktivisten Kalle Gerigk zufolge sei Jozef B. in Zuge der Corona-Maßnahmen zum Alkoholiker geworden, da er sein Leben als Straßenmusiker nicht mehr wie gewohnt führen konnte. B. war, wie dieser persönlich vor einigen Jahren in einer WDR-Doku schilderte, 1993 aus Russland nach Deutschland gekommen, weil er sich dem Militärdienst im laufenden Tschetschenien-Krieg unter dem damaligen Präsidenten Boris Jelzin entziehen wollte. An der Hochschule für Musik & Tanz in Köln habe er dann studiert und war danach mit seinem Xylophon auf den Straßen Kölns tätig.
Im Fall von Jozef B. war bekannt gewesen, dass er für den Fall einer Räumung mit Suizid gedroht hatte. Er stand bei Verlust seiner Wohnung buchstäblich mit dem Rücken zur Wand und vor dem sozialen Nichts. Was sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn diese als „Lösung“ in einem solchen Fall ausschließlich Gerichtsvollzieher und Polizei schickt?
Tod nach Einsatz von Pfefferspray und Fixierung
Vier Tage später, am 7. August, verstarb ein 39-Jähriger aus der westfälischen Stadt Oer-Erkenschwick nach einem Einsatz der Polizei. Im Einsatzbericht der Polizei heißt es dazu: „Der 39-Jährige ließ sich von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht beruhigen und leistete massiven Widerstand, so dass Pfefferspray eingesetzt und der Mann fixiert werden musste“. Kurz darauf verlor der fixierte Mann das Bewusstsein und verstarb schließlich. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion des Leichnams angeordnet. Zuvor hatte ein Polizeisprecher erklärt, man gehe davon aus, dass der im Einsatz verstorbene Oer-Erkenschwicker zuvor Drogen eingenommen habe.
Dass Pfefferspray in Wechselwirkung mit Drogen oder Psychopharmaka tödlich sein kann, gilt als schon länger bekannt. Bereits 2010 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nach mehreren Todesfällen in Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz von Pfefferspray in einem Gutachten festgehalten, dass „gesundheitliche Gefahren beim Einsatz von Pfefferspray bestehen, insbesondere für solche Personen, die unter Drogeneinfluss stehen oder Psychopharmaka eingenommen haben“.
Maschinenpistolenschüsse auf Kopf und Bauch
Wiederum nur einen Tag später, am 8. August, erschossen Polizeikräfte in Dortmund einen 16-jährigen Flüchtling aus dem Senegal mit fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5. Laut Darstellung der Polizei habe der Jugendliche die Beamten mit einem Messer bedroht.
Dem Obduktionsbericht zufolge haben zwei Projektile aus der Maschinenpistole die Schulter getroffen, jeweils ein weiteres den Bauch, das Gesicht in Höhe des Jochbeins sowie ein weiterer Schuss den Unterarm. Der schwerverletzte 16-Jährige starb kurz darauf trotz Notoperation. Vor dem Schusswaffengebrauch habe die Polizei erfolglos Reizgas und ein Elektroschockgerät eingesetzt.
Nach Angaben des zuständigen Oberstaatsanwalts Carsten Domberg sei es zu dem Vorfall nachmittags in einem Innenhof zwischen der Sankt-Antonius-Kirche und einer Jugendhilfeeinrichtung in der Dortmunder Nordstadt gekommen, in der der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereiste Senegalese betreut worden war. Ein Anwohner hätte die Polizei gerufen, da er ein Messer bei dem Jugendlichen gesehen habe. Inwieweit der Jugendliche, der laut Staatsanwaltschaft keinerlei Deutsch sprach, mit dem Messer mit einer Klingenlänge von 15 bis 20 Zentimetern den 11 herbeigeeilten Polizisten gedroht habe, müssten die weiteren Ermittlungen ergeben. Warum es überhaupt zu der Eskalation und dem Todesfall kommen konnte, soll laut Staatsanwaltschaft Schwerpunkt der Ermittlungen sein. Mit diesen wurde aus „Neutralitätsgründen“ die Polizei aus dem nahen Recklinghausen betraut. Oberstaatsanwalt Dombert erklärte zudem zur Einordnung der Rechtslage:
“Man darf jede Waffe einsetzen, um sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu erwehren”, aber nur weil jemand ein Messer in der Hand hält, darf niemand auf ihn schießen.”
Man fragt sich angesichts der Kräfteverhältnisse, 11 Polizisten gegen einen Minderjährigen, ob es wirklich keine anderen Möglichkeiten gegeben hat als den Einsatz einer Maschinenpistole und dann zudem noch mutmaßlich gezielte Schüsse auf Bauch und Gesicht. Das letzte Mal, dass in Deutschland ein Minderjähriger von der Polizei erschossen wurde, liegt fast 30 Jahre zurück, das war 1994, als ein ebenfalls 16-Jähriger in Rodgau bei Frankfurt am Main in einem gestohlenen Auto eine Polizeisperre durchbrach.
Wie auch in den zuvor geschilderten Fällen der insgesamt vier tödlichen Polizeieinsätze innerhalb von nur sieben Tagen war auch im Dortmunder Fall der Ort des Geschehens ein sogenannter „sozialer Brennpunkt“. In der Dortmunder Nordstadt, einem früheren Arbeiterviertel, ist die Arbeitslosigkeit ungefähr doppelt so hoch ausgeprägt wie im Rest der Stadt, der Ausländeranteil liegt laut Süddeutscher Zeitung „deutlich über 50 Prozent“. Im Dortmunder Rathaus spricht man von „einem Stadtteil mit hohem Handlungsbedarf”.
Sitzt der Abzugsfinger lockerer bei Migranten und in sozialen Brennpunkten?
In allen beschriebenen Fällen mit tödlichem Schusswaffeneinsatz lässt sich festhalten, dass es sich ausschließlich um Personen in prekärer sozialer Situation und mit Migrationshintergrund handelte: Ein Obdachloser mit laut Polizeiangaben somalischen Wurzeln, ein von Zwangsräumung bedrohter russischer Straßenmusiker sowie ein senegalesischer Flüchtling. Das wirft einige Fragen auf. Unter anderem auch die, ob, ähnlich wie in den USA, bei deutschen Polizisten, trotz aller Sensibilisierungsmaßnahmen, der Abzugsfinger lockerer sitzt, wenn der „Täter“ einen dunkleren Phänotyp hat und sich das Geschehen in einer Gegend mit bekannten sozialen Verwerfungen abspielt. Soziale Verwerfungen, die angesichts von massiv steigenden Lebensmittel- und Energiepreisen noch signifikant zunehmen werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die tödlich verlaufene Zwangsräumung in Köln ein Fanal und lässt nichts Gutes für den sozialen Frieden in den nächsten Monaten erwarten.
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