Immer weniger Mitglieder, aber immer mehr Geld vom Staat. Rund 594 Millionen Euro an »Staatsleistungen“ werden auch in diesem Jahr den Kirchen aufgrund von Regelungen aus dem 19. Jahrhundert überwiesen. Dabei sollten diese Zahlungen schon vor 102 Jahren abgeschafft werden. Doch passiert ist bislang nichts. Von Helmut Ortner.
Wenn man Menschen – ganz gleich, ob gläubig oder ungläubig – versucht, die sogenannten »Staatsleistungen“ zu erklären, trifft man auf Kopfschütteln. Kaum jemand weiß davon. Es geht dabei nicht um staatliche Zahlungen, etwa für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen, die ohnehin fast vollständig an Caritas oder Diakonie von öffentlichen Haushalten (also von allen Steuerzahlern) geleistet werden. Nein, die Kirchen bekommen das Geld als – salopp formuliert – »Ausgleichszahlungen“ aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden die geistlichen Territorien und Kirchengüter des »Heiligen Römischen Reichs« säkularisiert, das heißt, sie wurden der Hoheit der größeren weltlichen Landesfürsten unterstellt. Der Staat verpflichtete sich gegenüber den Kirchen im Gegenzug dazu, sie für ihre Verluste zu entschädigen und etwa den Unterhalt der Pfarrer sicherzustellen.
Sowohl die Weimarer Reichsverfassung (1919) als auch das Grundgesetz (1949) verlangen, dass diese Staatsleistungen beendet, d.h. abgelöst werden. Ein frommer Wunsch. Keine Regierung der letzten Jahrzehnte, gleich ob christ- sozialdemokratisch oder rot-grün, sah hier Handlungsbedarf. Die eherne Komplizenschaft von Staat und Kirche überdauerte alle Regierungen. Nun sind FDP und Grüne gemeinsam mit der SPD nicht mehr Opposition, sondern Regierung. Doch die Ampel schaltet nicht um: der Entwurf wartet noch immer auf seine Umsetzung. Ein andauernder Verfassungsbruch.
Immerhin: Im März 2020 hatten Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke einen gemeinsamen »Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen« in den Bundestag eingebracht. Er sah vor, dass sich die Ablösezahlung am Bewertungsgesetz orientieren und auf das 18,6-Fache des jeweiligen Zahlungsbetrages aus dem Jahr 2020 belaufen sollte. Zusätzlich sind 20 Jahre lang die bisherigen Staatsleistungen weiterzuzahlen. Mittlerweile belaufen sich diese Zahlungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sind, auf eine Gesamtsumme von nicht weniger als eine halbe Milliarde. Pro Jahr. Aus dem Geld aller Steuerzahler, ob religiös oder nicht. Insgesamt sollen seit Gründung der Bundesrepublik auf diesem Wege mindestens 19 Milliarden Euro in die Kirchenkassen geflossen sein.
Auch in diesem Jahr können sich die beiden großen Kirchen über einen staatlichen Geldsegen freuen: Rund 594 Millionen Euro werden in die Bundesländer überwiesen. Davon entfallen etwa 59 Prozent auf die evangelische und 41 Prozent auf die katholische Kirche. Das sehen die Haushaltspläne der Bundesländer (außer Bremen und Hamburg) vor, die die Humanistische Union (HU) seit Jahren auswertet. Die Zahlengaben beruhen auf den Haushaltsplänen der 14 Bundesländer (Hamburg und Bremen zahlen als ehemalige Freie und Hansestädte keine Staatsleistungen an die Kirchen).
Die Gesamtsumme der Zahlungen für das Jahr 2022 beläuft sich auf 594 Mio. Euro (594.017.50). Das ist gegenüber 2021 (581 Mio. Euro) ein Anstieg um 2,2 Prozent. Bei Annahme der gleichen Anstiegsrate – die aufgrund der jährlichen Anpassungsklauseln zu erwarten ist – werden die Staatsleistungen für 2023 die 600-Mio. Marke übersteigen und schätzungsweise rund 607 Mio. Euro betragen.
Der aktuelle HU-Bericht verweist darauf, dass auch in diesem Jahr bei den Haushaltsberatungen „in keinem einzigen Bundesland die Abgeordneten die Staatsleistungen angesprochen, geschweige denn kritisch diskutiert haben“. Auch nicht in den Ländern, die – gemessen an ihrer Einwohnerzahl – extrem viel Geld für die beiden Kirchen vorsehen, wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt (40 Millionen Euro), Rheinland-Pfalz (66 Millionen Euro), Thüringen (28 Millionen Euro) oder Baden-Württemberg (137 Millionen Euro).
Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergeben sich kumuliert Zahlungen der 14 Länder von über 20 Milliarden Euro. Hinzu kommen Zahlungen für ihre gesellschaftlich nützlichen sozialen Aktivitäten in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen oder beim Denkmalschutz werden die Kirchen ohnehin auf andere Weise nahezu vollständig öffentlich finanziert und genießen darüber hinaus umfangreiche Steuer- und Abgabenprivilegien. Auch auf das solide Finanzpolster, das die gesetzliche Kirchensteuer den Kirchen ohnehin garantiert, müssen sie zukünftig nicht verzichten. Allein im Jahr 2020 nahm die Katholische Kirche rund 6,45 Milliarden Euro und die Evangelische Kirche etwa 5,63 Milliarden Euro durch die Kirchensteuer ein.
In Zeiten, in denen die Mitgliederzahlen der beiden großen Kirchen dramatisch zurückgehen (im Jahr 2020 traten rund 220.000 Personen aus der Evangelischen Kirche und ca. 221.000 Personen aus der Katholischen Kirche aus. Dieser Trend hat sich auch 2021 fortgesetzt: allein die Katholische Kirche verlor 360.000 Mitglieder), sind die horrenden Zahlungen der Staatsleistungen kaum mehr vermittelbar.
Tatsache ist: Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Leben in Konfessionsfreiheit. Vor 50 Jahren waren es in Deutschland unter vier Prozent, heute sind es über vierzig Prozent. Ihnen ist nicht länger zuzumuten, weiterhin die institutionelle Förderung exklusiv mit jährlichen Steigerungsraten aus allgemeinen Steuermitteln mitzufinanzieren. Die Ampel-Regierung sollte dem permanenten Verfassungsbruch ein Ende zu setzen.
Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien, veröffentlicht. Zuletzt erschienen: Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand und Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit (April 2022). Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.
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