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  1. Der Krieg in der Ukraine aus strategischer Sicht
  2. Ungarn lehnt EU-Pläne für härtere Sanktionen gegen Russland ab
  3. Ausmaß bleibt unklar: Viele Impfnebenwirkungen nicht gemeldet? Ministerium verschleppte wichtige Datenerfassung
  4. Ärzteschaft: Hausärzte lehnen verpflichtende Coronaimpfberatung ab
  5. Die Geschichte der Skandalverordnung MedBVSV und die Impfpflicht
  6. Maskenmoral statt Maskenpflicht?
  7. Fragwürdige Geschäfte mit Corona-Tests an Schulen
  8. Fehler in der Pandemie: Corona-Bilanz: Ethikrat kritisiert plötzlich Medien und Richter
  9. Rentenpolitik in Krisenzeiten
  10. Die digitale Basis der Weltpolitik
  11. Ausschuss macht Weg frei für Killerdrohnen
  12. Bundeswehr plant Turbo-Beschaffung: Schutzausrüstung bestellen, Parlament soll später zustimmen
  13. Vorschnelle Urteile vermeiden
  14. USA: Innenpolitischer Stillstand
  15. Durststrecke

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Der Krieg in der Ukraine aus strategischer Sicht
    Ein russischer und kanadischer Militärexperte über die Kriegsausführung azs russischer und ukrainischer und Nato-Sicht.
    Die US-Befehlshaber waren zuversichtlich, dass Russland zum richtigen Zeitpunkt in die Ukraine einmarschieren würde, weil sie dem russischen Generalstab zu verstehen gaben, dass sie, wenn sie sich nicht nach Westen bewegen würden, selbst im Osten der Ukraine angegriffen würden, im Norden gegen Belgorod und Woronesch, im Süden gegen die Krim und Rostow, und dass die USA gleichzeitig ihren Blitzkrieg zur Zerstörung der russischen Wirtschaft starten würden. Der ukrainische Plan eines Landangriffs war die Finte; der Sanktionskrieg war der Hauptangriff auf Moskau. […]
    Nachdem der Kriegsplan der USA, Russland zu vernichten, acht Jahre lang die Ukraine wie ein Kanonenboot aufrüstete, was war in der ersten Phase des Krieges überraschend? Was ist in Phase II, Phase III und Phase IV zu erwarten? Das ist der lange Krieg, den Präsident Biden, Bundeskanzler Scholz und Premierminister Johnson in dem Glauben durchhalten zu können, dass die Russen es nicht können?
    Die Methode der Armchair-Kriegsführung, der Kriegsführung aus dem Sessel, beginnt damit, dass man weiß, was man lesen muss, und zwar in welcher Geschwindigkeit, und was man überhaupt nicht lesen darf.
    Denn in der Informationskriegsführung sind die Ziele der Mainstream-Medien und der sozialen Medien das einheimische Publikum auf jeder Seite: Sie müssen überzeugt sein, dass sie gewinnen und dass der Preis, den sie zahlen, kurz und lohnend sein wird. Das Geld ist falsch eingesetzt: Die westlichen Medien haben innerhalb Russlands keinen Erfolg und die russischen Medien außerhalb Russlands nicht.
    Quelle: Krass & Konkret

    dazu auch: NATO: Krieg auf Kosten der Ukraine
    Laut Washington Post sei die NATO, vor allem eine Reihe osteuropäischer Mitgliedsländer, nicht bereit, Russland allzu viele Zugeständnisse für einen Waffenstillstand in der Ukraine zu machen – es werde zynischerweise präferiert, die Ukraine weiter kämpfen zu lassen: “Even a Ukrainian vow not to join NATO — a concession that Zelensky has floated publicly — could be a concern to some neighbors. That leads to an awkward reality: For some in NATO, it’s better for the Ukrainians to keep fighting, and dying, than to achieve a peace that comes too early or at too high a cost to Kyiv and the rest of Europe.”
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.

    und: Neue Einkreisungsfront: NATO und Ukraine-Krieg
    Das zweitägige Treffen der NATO-Außenminister in Brüssel ist eine Heerschau der Staaten, die sich dem Kampf des Kriegspakts gegen Russland und China anschließen. Dabei sind Schweden, Finnland, Georgien, die Ukraine sowie Australien, Japan, Neuseeland und Südkorea, denn – so NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg am Dienstag – die aktuelle Krise habe »globale Auswirkungen, die uns alle betreffen«.
    Es geht in der belgischen Hauptstadt unter Führung der USA um das Schmieden einer neuen Einkreisungsfront gegen China und Russland. Im Juni soll ein NATO-Gipfel in Madrid die neue Teilung der Welt in einem Strategiepapier ratifizieren, gehandelt wird danach seit Jahren. So wirkt das Neue wie ein Aufguss des Alten – mit Volldampf in die militärische Sackgasse. Kein Staat aus Südostasien, aus Zentral- und Südasien, aus Afrika oder Südamerika will mitmachen. Die sich da in Brüssel versammeln, sind aus der Sicht vieler ein schrumpfender Räuberhaufen. Er hat jahrhundertelang den größten Teil der Welt kolonial versklavt, führte Ausplünderung und blutige Unterdrückung nach 1945 in neokolonialem »Demokratie«-Gewand fort und war nach dem Untergang der Sowjetunion nicht zu bremsen bei den Angriffskriegen unter Führung der »einzigen« Weltmacht USA.
    Quelle: junge Welt

  2. Ungarn lehnt EU-Pläne für härtere Sanktionen gegen Russland ab
    Die Energiefront bröckelt: In der EU wird diskutiert, ob dem Boykott gegen russische Kohle bald auch Öl und Gas folgen sollen. Da will Viktor Orbán nicht mitmachen.
    Ungarn will die von der EU-Kommission geplante Verschärfung der Sanktionen gegen Russland nicht mittragen. Die Ausweitung der Einfuhrbeschränkungen für Öl und Gas aus Russland sei für ihn eine rote Linie, sagte Ministerpräsident Viktor Orbán. Er zeigte sich zudem bereit, für Gaslieferungen – wie von Russland verlangt – in Rubel zu bezahlen. Andere EU-Staaten, wie Deutschland, lehnen dies ab und wollen ihre Rechnungen weiterhin in Euro oder Dollar begleichen.
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung Christian Reimann: Die wiedergewählte ungarische Regierung zeigt, dass es sehr wohl Alternativen zum deutschen und EU-Umgang mit Russland gibt. Aber die Entscheidungsträgerschaft in Berlin und Brüssel möchte offensichtlich lieber US-Interessen bedienen als deutsche und europäische. Erinnert sei an die Eidesformel des Art. 56 GG, mit der der Bundespräsident und die Mitglieder der Bundesregierung schwören, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden. Doch stattdessen profitieren insbesondere Interessierte des “Werte-Partners” in den USA. Das wundert nicht, wenn Olaf Scholz powered by Goldman Sachs ist, Parteitage seiner SPD von Pfizer und Microsoft gesponsert und die grüne Bundesaußenministerin vom WEF promotet werden.

    dazu: Orbán den Geldhahn abdrehen
    „Es geht um Korruption“, sagte Kommissionschefin Ursula von der Leyen zu dem blauen Brief der Kommission, der nun an Budapest geht. Die Brüsseler Behörde wirft Viktor Orbáns Regierung vor, EU-Mittel in dunklen Kanälen versickern zu lassen. Angaben zum genauen Inhalt des Briefes machte von der Leyen nicht.
    Auch der Zeitpunkt blieb unklar. Der Brief sei noch nicht unterwegs, sagte ein Sprecher von der Leyens am Mittwoch. Die politische Entscheidung sei jedoch gefallen. Warum die EU-Kommission bis nach der Wahl in Ungarn gezögert hat, konnte er nicht erklären. Man habe die Antwort aus Budapest noch prüfen müssen, sagte er.
    Das Europaparlament fordert seit Monaten, dass Brüssel gegen Budapest vorgeht. Von der Leyen habe wohl noch die Wahl in Ungarn abwarten wollen, heißt es aus Parlamentskreisen. Damit habe sie Regierungschef Orbán einen Gefallen getan, der am Wochenende mit einer satten Mehrheit wiedergewählt wurde.
    Quelle: taz

    Anmerkung Christian Reimann: Ob die EU-Kommission auch gegen Ungarn vorgehen würde, wenn die bisherige Opposition gewonnen hätte, kann bezweifelt werden. Nach Putin soll nun auch Orbán der “Geldhahn abgedreht” werden – offensichtlich weil beide nicht die Politik betreiben, die dem Westen gefallen würde.

    dazu auch: Sanktionen: Schneller, weiter, teurer
    Die fünfte Sanktionsrunde gegen Russland ist noch nicht verabschiedet, da diskutiert die EU schon über die nächsten Maßnahmen. Nach der Kohle sollen Öl und Gas an die Reihe kommen.
    Dies sagte EU-Ratspräsident Charles Michel. “Ich glaube, dass Maßnahmen auf Öl und sogar auf Gas früher oder später notwendig sein werden”, erklärte Michel im Straßburger EU-Parlament.
    EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte als ersten Schritt ein Einfuhrverbot für Kohle aus Russland vorgeschlagen. Diese Sanktion ist allerdings nicht beschlossen; die EU-Botschafter beraten noch.
    Der hektische Aktivismus zeigt, dass die Sanktionen nicht wie erhofft wirken – und dass die EU auf eine schiefe Ebene geraten ist. Statt klare Ziele zu bestimmen und rote Linien festzulegen, lässt sie sich treiben.
    Quelle: Lost in Europe

    und: Putin: Keine Lebensmittel mehr für „feindliche Nationen“?
    Russland will seine Lebensmittel-Exporte drosseln. Aus der Türkei kommt der Verdacht, die Maßnahme richte sich vor allem gegen Deutschland. […]
    Die türkische Nachrichtenagentur Anadolu arbeitet einen Zusammenhang mit der jüngst von der Bundesregierung vorgenommenen Verstaatlichung von Gazprom Germania heraus – eine Entscheidung, die in Moskau wohl für großen Zorn gesorgt haben dürfte. Fehler in der Wirtschafts-, Energie- und Lebensmittelpolitik der Industrieländer seien die Ursache für den starken Anstieg der Lebensmittelpreise auf der ganzen Welt, so Putin. Die Situation habe sich in den vergangenen Wochen verschlechtert. Die Agentur zitiert die Aussagen Putins im Hinblick auf die Gasprom Germania: Putin habe gesagt, die Situation auf dem Energiemarkt sei teilweise durch „harte, nicht marktbezogene Maßnahmen“ verursacht worden, darunter „administrativer Druck“ auf das Unternehmen Gazprom. „Wir erleben einen weiteren Versuch unserer Partner, ihre eigenen Fehler im Bereich Wirtschaft und Energie Russland anzulasten und die diesbezüglichen Fragen und Probleme erneut auf unsere Kosten zu lösen“, so Putin. Der Präsident habe vor Versuchen gewarnt, russische Unternehmen zu verstaatlichen, und sagte, dies sei „eine zweischneidige Waffe“.
    Quelle: Berliner Zeitung

  3. Ausmaß bleibt unklar: Viele Impfnebenwirkungen nicht gemeldet? Ministerium verschleppte wichtige Datenerfassung
    Experten gehen davon aus, dass viele mögliche Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen nicht gemeldet werden. Dass die Behörden über kein klares Bild verfügen, liegt nicht nur am komplexen Meldeverfahren. Es wurden offenbar wichtige Daten nicht zusammengeführt.
    Die meisten Erwachsenen und Jugendlichen in Deutschland sind mittlerweile gegen Covid-19 geimpft, viele auch geboostert. Dass die Impfung in seltenen Fällen neben den üblichen, harmlosen Impfreaktionen auch gravierende Nebenwirkungen haben kann, war lange bekannt – vor allem die Myokarditis (Herzmuskelentzündung) bei jüngeren Männern und Jugendlichen. Laut Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) liegt die Melderate von vermuteten Impfnebenwirkungen bei 1,64 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für schwerwiegende Reaktionen 0,20 Meldungen pro 1000 Impfdosen.
    Das Problem: Die Melderate bezieht logischerweise nur solche Fälle mit ein, die auch erkannt und gemeldet wurden. Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Impfpflicht-Abstimmung im Bundestag stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung einen ausreichend gesicherten Überblick über das Ausmaß der Nebenwirkungen hat. Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass dies nicht der Fall ist.
    Quelle: Focus Online

    dazu auch: Erkenntnisse, die der deutschen Impfpraxis fundamental widersprechen
    Eine Studie zeigt: Der Biontech-Impfstoff müsste nach Alter gestaffelt dosiert werden, um optimal zu wirken. Durch die Einheitsdosen kann ein Teil der Älteren nicht auf vollen Schutz hoffen, Jüngeren drohen Überdosis-Reaktionen. Experten rügen das. Warum wird nicht nachgesteuert?
    Quelle: Welt Online

  4. Ärzteschaft: Hausärzte lehnen verpflichtende Coronaimpfberatung ab
    Im Rahmen der Diskussion um eine mögliche Einführung einer Coronaimpfpflicht, ist auch eine verpflichtende Impfberatung im Gespräch. Die Hausärzte stellten heute klar, dass sie diese Aufgabe nicht übernehmen wollen.
    Man lehne eine verpflichtende Impfberatung in den Hausarztpraxen „klar ab“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Es sei grundsätzlich schwer vorstellbar, wie eine sinnvolle Beratung aussehen solle, wenn die Betroffenen zu dieser verpflichtet würden und eigentlich kein Interesse an ihr hätten.
    „Es ist nicht die Aufgabe der Hausärztinnen und Hausärzte, staatlich verordnete Beratungsgespräche gegen den Wunsch der Betroffenen zu führen“, betonte Weigeldt. Das vertrage sich auch nicht mit dem vertrauensvollen Arzt-Patientenverhältnis.
    Quelle: Ärzteblatt
  5. Die Geschichte der Skandalverordnung MedBVSV und die Impfpflicht
    Mit einer klammheimlich erlassenen und ebenso klammheimlich mehrfach geänderten und verlängerten Verordnung haben die Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach die üblichen Qualitätsstandards und Kontrollen für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt, Produzenten und Impfärzte von der Haftung freigestellt und die Anerkennung von Impfschäden erschwert. Am 7. April will der Bundestag allen Ernstes unter diesen Bedingungen über eine Pflicht zur Impfung mit diesen Stoffen abstimmen.
    Die bereits erlassene Impflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und die verschiedenen Varianten einer Impfpflicht, die am Donnerstag zur Abstimmung stehen werden, beziehen sich auf Impfstoffe, die nur eine bedingte Zulassung in der EU haben. Das ist an sich schon eine Ungeheuerlichkeit.
    Aber es ist noch ungeheuerlicher.
    Im Mai 2020 hat die Bundesregierung an der Öffentlichkeit vorbei eine Verordnung namens MedBVSV erlassen. Der unaussprechliche ausführliche Name lautet: Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung. Über die MedBVSV habe ich bereits geschrieben. Aber die Geschichte dieser Skandalverordnung lohnt im Lichte der Abstimmungen im Bundestag am Donnerstag einen näheren Blick.
    Mit dieser Verordnung sollten zunächst nur für die Zeit der Gültigkeit der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für Corona-Impfstoffe und andere Medizinprodukte mit Coronabezug die Plfichten zur internen Qualitätskontrolle, die staatliche Chargenprüfung, die Pflicht zu klaren Kennzeichnung, zur Beifügung von Packungsbeilagen, unter anderem mit der Mindesthaltbarkeit, und von Fachinformationen ins Ermessen der Behörden gestellt werden. Die Nutzung der Produkte nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums wurde erlaubt. Hersteller und Impfärzte wurden von Haftung befreit. Sie sollten nicht für die etwaigen Folgen der mangelnden Qualitätssicherung und -prüfung haftbar gemacht werden können. All das, um möglichst schnell, möglichst viel der benötigten Impfstoffe und sonstigen Medizinprodukte beschaffen und nutzen zu können.
    Quelle: Norbert Häring
  6. Maskenmoral statt Maskenpflicht?
    Wenn der Staat Moralvorstellungen im Wege von Empfehlungen durchsetzen will, erzeugt er einen unzulässigen Konformitätsdruck. […]
    Darf ein Träger der öffentlichen Verwaltung derartige dringende Empfehlungen überhaupt aussprechen? An die Antwort muss man sich herantasten. Als Teil der Staatsverwaltung unterfallen im Ausgangspunkt die Schulen und Universitäten dem Gesetzesvorbehalt. Sie benötigen zum Erlass von Verboten und Geboten eine Ermächtigungsgrundlage. Eine verbindliche Maskenpflicht ist damit zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen, aber um sie geht es auch nicht. Die Rechtsnatur einer dringenden Empfehlung ist dagegen nicht so leicht zu greifen. Womöglich handelt es sich um eine außerrechtliche mildere Maßnahme im Vorfeld zu einem förmlichen hoheitlichen Verbot oder zu einer Pflicht. Das wäre aber eine schiefe Sichtweise, denn auch in diesem Fall bliebe man auf eine Rechtsgrundlage angewiesen. Deswegen stellt die dringende Empfehlung im Vergleich zur Verpflichtung kein milderes Mittel, sondern eine völlig andere Vorgehensweise dar. Mit anderen Worten: An die Stelle des nicht mehr einschlägigen Rechts tritt nunmehr die herrschende Moral. Und genau hier liegt das Problem. Gegen Rechtspflichten kann man sich auf dem Rechtsweg wehren, im öffentlichen Recht insbesondere derjenige, der als Adressat von einem Befehl betroffen ist. Es gibt hierfür ein vorgeschriebenes Verfahren, mit dem sich die Rechtmäßigkeit obrig­keitlicher Anordnungen überprüfen lässt. Die hoheitlichen Empfehlungen hängen dagegen ganz bewusst im luftleeren Raum. Offiziell wird niemand zu etwas gezwungen, von Rechtspflicht und Zwang ist ausdrücklich nicht die Rede. Die Stimmung freilich, die solche Empfehlungen erzeugen, und die soziale Brandmarkung von Personen, die sich nicht im Sinne des Leitungsorgans verhalten, erzeugen einen Druck, der über die bei Ordnungsverstößen angedrohte Geldbuße erheblich hinausgeht. Denn jeder ist froh, wenn ihn die öffentlich-rechtliche Obrigkeit nicht als un­solidarischen Egoisten abstempelt, dem der Verzicht auf ein Stück Stoff wichtiger ist als Leben und Gesundheit seiner Mitmenschen.
    An solchen Weichenstellungen ist Widerspruch in grundsätzlicher Weise geboten.
    Quelle: FAZ
  7. Fragwürdige Geschäfte mit Corona-Tests an Schulen
    In mehreren Fällen rund um Corona-Testungen an Kölner Schulen hat eine private Firma offenbar Geschäfte gemacht. Passiert ist das auf Grundlage einer Kooperation mit dem Erzbistum Köln. Dort heißt es: Alles sei rechtens verlaufen.
    Laut einer Recherche von WDR, NDR und “Süddeutscher Zeitung” haben neben dem Kölner Kardinal-Frings-Gymnasium sechs weitere Schulen im Erzbistum Köln die für ihre Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Corona-Schnelltests durch die Firma Sanicum durchführen lassen – anstelle von Selbsttests in der Schule. Das Problem: Die Bürgertests sind um ein Vielfaches teurer als die Selbsttests des Landes.
    Das Erzbistum Köln teilte auf Anfrage von t-online mit, die Kooperation des Erzbistums mit Sanicum “zur Errichtung von Bürgerteststellen im schulnahen Umfeld” sei im Frühjahr 2021 als Pilotprojekt entstanden. Zuletzt habe es im Umfeld von sieben erzbischöflichen Schulen Bürgertestzentren von Sanicum gegeben.
    Quelle: t-online
  8. Fehler in der Pandemie: Corona-Bilanz: Ethikrat kritisiert plötzlich Medien und Richter
    „Fehlentwicklungen“ in der Pandemie seien in Medien ungenügend thematisiert worden, Gerichte hätten zu spät reagiert – nur Selbstkritik übt der Ethikrat nicht. […]
    Überraschender ist Punkt 63, in dem es um die „demokratiestabilisierende Rolle“ der Rechtsprechung, vor allem des Bundesverfassungsgerichts, in Krisen geht. Im Großen und Ganzen seien die Prinzipien demokratischer Rechtsstaatlichkeit in der Pandemie eingehalten worden. Es sei aber „auch zu offensichtlich problematischen Verordnungen“ gekommen. Genannt werden Kontaktbeschränkungen im Freien oder die Isolation von Menschen am Ende ihres Lebens. Diesen Regelungen sei „vonseiten der Gerichte nicht oder zumindest nicht frühzeitig und entschlossen genug entgegengewirkt“ worden.
    In Punkt 65 geht es um die Rolle der Medien in der Pandemie. Aufgabe sei gewesen, „das strittige Für und Wider von Maßnahmen in einer räsonierenden Öffentlichkeit hör‐ und sichtbar zu machen“, so der Ethikrat. Und urteilt: „Der kritische Teil dieser Aufgabe wurde zu Beginn der Corona‐Krise nicht immer im wünschenswerten Maß erfüllt.“
    Dieser strenge Satz wird vom nächsten abgeschwächt, die „Zurückhaltung “der Medien, nicht jedes Detail der „pandemischen Problemlagen“ mit scharfer Kritik zu bedenken, könne anfangs auch verständlich gewesen sein. Die Lage war schließlich neu und überwältigend. Später jedoch seien „selbst offenkundige Fehlentwicklungen“ nicht deutlich genug aufgegriffen worden. Worauf sich diese Kritik bezieht, wird nicht weiter ausgeführt. Ist dem Ethikrat dieses Problem schon früh in der Pandemie aufgefallen? Haben seine Vertreter in den vielen Interviews und Stellungnahmen, mit denen sie die vergangenen zwei Jahre begleitet haben, versucht, darauf hinzuweisen? Im Bericht findet sich Kritik an allen Akteuren in der Pandemie – außer am Ethikrat selbst.
    Quelle: Berliner Zeitung
  9. Rentenpolitik in Krisenzeiten
    Steigerungen der Militärausgaben und Kürzungen im Sozialhaushalt – sind das schon die Vorboten auf Hochrüstungs- und Kriegshaushalte? Einerseits kündigt der Kanzler in seiner „Zeitenwende“-Rede ein Rüstungssondervermögen und 100 Milliarden Euro und einen Wehretat von mehr als 2% des Bruttoinlandprodukts an. Andererseits sinkt der Sozialhaushalt im Haushaltsplan 2022 um 5 Mrd. Euro (-3%) gegenüber 2021.
    Das ist keine Einjahres-Fliege, sondern ist auf Dauer geplant. Allein in der Rentenversicherung werden die in 2018 beschlossenen Sonderzahlungen über jeweils 500 Mio. Euro von 2022 bis 2025 gestrichen. Zusammen mit anderen Kürzungsmaßnahmen im Rentenhaushalt spart der Bund bis 2026 über 6 Mrd. Euro ein.
    Die angekündigte nachträgliche Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten für Bestandsrentner*innen sollen allein von den Beitragszahlern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) getragen werden.
    Die letzte Tat: Rentner*innen bekommen die Energiekostenpauschale von 300€ nicht als Unterstützung. Ein treffendes Bild für die „Soziale Kälte“ der Bundesregierung.
    Quelle: Seniorenaufstand
  10. Die digitale Basis der Weltpolitik
    Die Bundesrepublik ist bemüht, ihren technologischen Rückstand in Sachen Cybersicherheit abzuschütteln. Das soll nicht zuletzt Abhängigkeiten von den technologisch überlegenen Mächten USA und China lindern und gilt unter Außen- und Militärpolitikexperten als Voraussetzung für eine eigenständige deutsche Weltmachtpolitik. Um „digitale Souveränität“ zu erreichen, soll die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Halle/Saale) Forschungsprojekte bündeln und sie auf die Bedürfnisse „insbesondere der Bundeswehr und der Behörden der Inneren Sicherheit“ ausrichten. Damit versucht Berlin, Expertise aus der Wissenschaft und der Startup-Szene für seine weltpolitischen Ambitionen nutzbar zu machen. Forschungsergebnisse, die im Rahmen der von der Agentur vergebenen Projekte zustande kommen, sind zu 100 Prozent Staatseigentum. Forschungsdirektor Christian Hummert behandelt die Trennung von innerer und äußerer „Sicherheit“ als hinfällig und befürwortet offensive Cyberattacken nach innen wie nach außen. Die Agentur steht unter starkem Einfluss der Bundeswehr.
    Quelle: German Foreign Policy
  11. Ausschuss macht Weg frei für Killerdrohnen
    Bundesregierung nimmt Hürde für den Kauf von bewaffneten Drohnen. Opposition warnt vor Gefahr von extralegalen Hinrichtungen
    Die Bundesrepublik bekommt bewaffnete Drohnen. Der Verteidigungsausschuss des Bundestages machte am Mittwoch den Weg dafür frei. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für das lange umstrittene Vorhaben, die Drohne Heron TP zu bewaffnen. Nun muss noch der Haushaltsausschuss zustimmen.
    Das Verteidigungsministerium begründete das Vorhaben damit, dass es einen verbesserten Schutz von Soldaten im Einsatz biete. Mehr als 152 Millionen Euro will das Ministerium dafür ausgeben.
    Sollte sich eines Tages aber das deutsch-israelische Verhältnis einmal verschlechtern, könnte das Geld umsonst ausgegeben worden sein. Denn die Bewaffnung könne nur mit der in Israel entwickelten Spezialmunition “Special Payload” erfolgen. Und für deren Bezug und Ausfuhr müsse die israelische Regierung zustimmen, heißt es in dem Schreiben, aus dem die Deutsche Presse- Agentur (dpa) zitierte.
    Quelle: Telepolis
  12. Bundeswehr plant Turbo-Beschaffung: Schutzausrüstung bestellen, Parlament soll später zustimmen
    Die von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene Zeitenwende für die Ausstattung der Bundeswehr führt nun zu Turbo-Beschaffungen der Streitkräfte: Für mehr als 2,3 Milliarden Euro sollen neue Schutzwesten, Helme, Kampfuniformen und Rucksäcke für die Streitkräfte bestellt – und das Geld erst nachträglich vom Parlament freigegeben werden.
    Das neue Vorgehen auf der Grundlage des Regierungsauftrags des Bundeskanzlers vom 27. Februar 2022 erläuterte die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller am (heutigen) Dienstag in einem Schreiben an die Abgeordneten des Bundestags-Verteidigungsausschusses. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die Beschaffung der so genannten persönlichen Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten:
    Als erste Maßnahme wurde dabei die vorgezogene Beschaffung zusätzlicher Artikel für die aufgabenorientierte Ausstattung der Bundeswehr mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung identifiziert. Bis Ende des Jahres 2025 könnten weitere 305.000 Schutzwestensysteme MOBAST (Modulare ballistische Schutz-und Trageausstattung), 150.000 Kampfbekleidungssätze Streitkräfte, 122.000 Gefechtshelme sowie 250.000 Rucksäcke 110 l geliefert werden, womit eine vorgezogene Vollausstattung der aktiven Truppe unter Einbeziehung von Regenerationsmengen erreicht würde. (…)
    Für dieses Vorgehen steht zwar noch die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums aus. Aber der Weg, den das Verteidigungsministerium hier – zunächst bei relativ unspektakulären, wenn auch wichtigen Ausrüstungsgegenständen – geht, wird interessant für den weiteren Umgang mit der Ausstattungsmisere der Bundeswehr.
    Denn zum einen ist eine Finanzierung vorgesehen, ohne dass diese Summe bislang im Haushalt abgesichert ist; allein schon deshalb, weil der gesamte Etat für dieses Jahr wegen der Bundestagswahl im vergangenen Jahr noch nicht beschlossen wurde. Und zum anderen sollen die Abgeordneten des Haushaltsausschusses das Geld nachträglich freigeben. Es wird interessant zu sehen, ob das so funktioniert – Parlamentarier haben schon bei geringeren Summen erstmal eine Vergabe gestoppt, wenn sie ihre Rechte nicht berücksichtigt sahen.
    Quelle: Augen geradeaus!

    dazu: Rechnungshof rügt Verschwendung bei der Bundeswehr
    Etliche Millionen Euro für ungenutzte Software, elektronische Akten, die nicht ausgereift sind, ein Cyber-Lagezentrum, das nicht pünktlich einsatzbereit sein wird, und mangelnder Schutz vor Korruption im Beschaffungsamt – die Rechnungsprüfer des Bundes üben scharfe Kritik an der Bundeswehr. In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht listen sie Beispiele für einen nachlässigen Umgang mit Steuergeldern und für schlechtes Projektmanagement auf. (…)
    Nach Ansicht des Rechnungshofs muss sich das Verteidigungsministerium im Beschaffungsamt der Bundeswehr, einer Großbehörde mit mehr als 7000 Dienstposten, ernsthafter mit der Gefahr durch möglicherweise korrupte Mitarbeiter auseinandersetzen. Eigentlich sollen Beschäftigte nicht länger als fünf Jahre auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetzt werden.
    Quelle: Süddeutsche

  13. Vorschnelle Urteile vermeiden
    Massaker führten immer wieder zum Kriegseintritt. Doch nicht alle Kriegsverbrechen halten einer Untersuchung stand.
    Auf den Satellitenbildern ist nicht ersichtlich, ob die aufgefundenen toten Zivilist*innen zum Zeitpunkt der Tötung Waffen trugen und ob die ukrainische Bevölkerung bewaffnete Gegenwehr geleistet hat. Zu Beginn des Angriffskrieges hat die Ukraine zahlreiche Bürger*innen notdürftig an Kriegswaffen ausgebildet und Waffen verteilt. Das würde sie zu Kombattant*innen machen und ihre Tötung wäre dann kein Kriegsverbrechen.
    In der emotionalen Diskussion um die Täterschaft wird meist ausgeblendet, dass auch Kämpfer*innen aus anderen Ländern, unter ihnen Söldner*innen und Rechtsradikale, im Kriegsgebiet die Chance zum absehbar ungestraften Morden suchen. Auch kann die ukrainische Armee Kriegsverbrechen begehen, und das nicht nur an festgenommenen russischen Soldat*innen. Zur Liste der Kriegsverbrechen zählt auch die »Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten«.
    Ganz klar: Die Menge nachweisbarer Kriegsverbrechen wird beim Angreifer überwiegen. Eventuelle ukrainische Kriegsverbrechen wiegen aber nicht weniger schwer, nur weil ein Angriff stattfand.
    Quelle: nd

    dazu auch: Mutmaßlich lieber vorsichtig
    Eigentlich ist das bekannt: Wer über Verbrechen und diejenigen berichtet, die sie begangen haben könnten, ist gehalten, keine journalistischen Urteile auszusprechen, bevor juristische gefallen sind. Denn die „Verdachtsberichterstattung“ ist ein mediales Privileg. Es beruht zum einen auf einem besonderen öffentlichen Interesse, zum anderen darauf, dem Publikum den Verdachtscharakter deutlich zu machen – und vorgeworfene Taten nicht gleich als Tatsachen zu behaupten. So kommt es, dass in diesem Zusammenhang immer wieder von „mutmaßlichen“ Taten und Tätern die Rede ist.
    Doch gilt das auch für die Berichterstattung über Kriegsverbrechen im russischen Krieg gegen die Ukraine? Die Berichterstattung über das, was in Butscha passiert ist, schien am Wochenende einhellig zu sein: Die Täter waren russische Soldaten. Wer das lediglich mit einem „mutmaßlich“ versah, erntete Kritik – beispielsweise von „Bild“-Redakteur Filip Piatov, der zurzeit aus der Ukraine berichtet und eben diese Wortwahl der „Tagesschau“ und dem ARD-Korrespondenten und „Monitor“-Chef Georg Restle nun vorhält:
    Dass es nicht unlauter ist, im Gegenteil, von „mutmaßlichen“ Kriegsverbrechen zu sprechen, müssten Piatov und andere, die das kritisieren, eigentlich wissen. Es ist auch kein Spezifikum der „Tagesschau“, überhaupt nicht.
    Auch die BBC, die mit Reporter:innen vor Ort ist, spricht konsequent von „Beweisen“, die auf „Kriegsverbrechen hindeuten“ oder von „Kriegsverbrechen, die möglicherweise verübt wurden“. Die Organisation Human Rights Watch (HRW) – auf deren Bericht sich einige Medien berufen, wenn es darum geht, dass doch längst Beweise für Kriegsverbrechen vorlägen – spricht ebenfalls und wie immer von „apparent“, also „offenbar“ verübten Kriegsverbrechen. Selbst das Pentagon sagt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters, man könne die Gräueltaten von Butscha nicht „unabhängig bestätigen“.
    Quelle: Übermedien

  14. USA: Innenpolitischer Stillstand
    Von der Macht der US-Präsidenten in Krisenzeiten und der Ohnmacht Bidens gegenüber seiner Partei
    Joe Bidens Regentschaft war bis jetzt reich an kleinen und großen Krisen. Doch trägt die Regierung der Demokraten wohl kaum Schuld an der weitverbreiteten Corona-Pandemie, war doch die Entscheidung, eine Maske zutragen und sich impfen zu lassen, schon unter Trump zu rein politisch-symbolischen Akten verkommen.
    Auch kann man Biden schwer vorwerfen, dass Putin das Zurückweichen der US-amerikanischen Hegemonialmacht mithilfe der Chinesen zu seinen Gunsten nutzt. Doch aus diesen Krisen könnten sich für den US-amerikanischen Präsidenten auch politische Chancen ergeben. Hat er vor, Chancen zu nutzen?
    Die Frage stellt sich, weil bisher wurden alle Versuche des “Commander and Chief”, soziale und wirtschaftliche Reformen durchzusetzen, torpediert wurden. Vom politischen Gegner aus der Republikanischen Partei, aber eben auch aus den eigenen Reihen, von der Demokratischen Partei.
    Das birgt einige Probleme, denn die Demokratische Partei unter Biden muss vor den Zwischenwahlen am 6. November 2022 zumindest den Anschein einer gewissen Regierungsfähigkeit erwecken.
    Quelle: Telepolis
  15. Durststrecke
    Vieles ist ungewiss, wenn am 10. April in Frankreich die Präsidentschaftswahl beginnt. Eines ist klar: Die Linksparteien werden kaum eine Rolle spielen.
    Vieles ist ungewiss, wenn an diesem Sonntag der erste Wahlgang der französischen Präsidentschaftswahl ansteht. Mehreren Umfragen zufolge ist sich fast ein Drittel der Wählerschaft noch nicht sicher, ob sie überhaupt zur Wahl gehen wird. Und ein Drittel derjenigen, die mit Sicherheit wählen gehen werden, hat sich noch nicht für einen Kandidaten oder eine Kandidatin entschieden. Die zahlreichen Krisen – erst die Pandemie, dann der Krieg – haben verhindert, dass der Schlagabtausch zwischen den Kandidaten die gewohnte Aufmerksamkeit bekam. Die Krisen haben bei vielen Franzosen auch das Interesse an diesen Debatten gemindert. Aufgrund der weitverbreiteten Unentschlossenheit der Wählerschaft herrscht eine beispiellose Ungewissheit in Bezug auf das Endergebnis. Kurz vor der wichtigsten politischen Wahl Frankreichs, die den Ausgang der darauffolgenden Parlamentswahlen maßgeblich beeinflussen wird, sollte man sich also auf eine mögliche Überraschung vorbereiten.
    Dennoch lassen sich grobe Tendenzen erkennen. Die gesamte Linke befindet sich in einer ausgesprochen schwierigen Ausgangsposition: Sie wird aller Voraussicht nach nicht einmal 30 Prozent der Stimmen erhalten – verteilt auf sechs Kandidatinnen und Kandidaten, von denen wohl niemand eine Chance auf den zweiten Wahlgang hat.
    Quelle: IPG Journal

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