Hinweise des Tages II
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- „Von obsessiver Angst getriggert“: Pneumologe Voshaar kritisiert Corona-Politik
- Die Würde des arbeitenden, geimpften Menschen ist unantastbar
- „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“-Gesetzgebung? Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ als ein weiteres Lehrbuchbeispiel
- VG Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
- Steigende Energiepreise: Direkte Entlastung ist angesagt!
- Geht von der Inflation Gefahr aus?
- „Ein Jobverlust wird oft als sozialer Abstieg empfunden“
- Norden zum Industrie-Leuchtturm der Transformation machen!
- Die „deutsche Fraktion“ der Malteser
- Kriegstreiber gegen Beschwichtiger?
- Argentinien will sich aus Abhängigkeit von USA und IWF lösen
- China unterstützt die russischen Forderungen nach einem Stopp der NATO-Erweiterung
- Zum Rückkehrrecht extremistischer Abgeordneter in den öffentlichen Dienst
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
- „Von obsessiver Angst getriggert“: Pneumologe Voshaar kritisiert Corona-Politik
Im TV-Talk bei Sandra Maischberger erteilte ein Lungenarzt dem Gesundheitsexperten Janosch Dahmen einige Ratschläge, medizinisch wie politisch.
Eigentlich sollte Karl Lauterbach dort sitzen. Auf dem cremefarbenen Sessel, gegenüber von Sandra Maischberger. Lauterbach hat sich jedoch „stark erkältet“ (kein Corona, versicherte die Moderatorin) und musste den TV-Auftritt bei „Maischberger. Die Woche“ kurzfristig absagen. An seiner statt nahm Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen bei Maischberger Platz und diskutierte mit dem Lungenfacharzt Thomas Voshaar über die aktuelle Corona-Politik. Zielscheibe von Voshaars Kritik waren dann beide, Lauterbach und Dahmen.
Pneumologe Voshaar – auch Verbandschef der deutschen Lungenkliniken – führt an, dass die Belastung des medizinischen Personals auf Intensivstationen nicht zum „Maßstab aller Dinge“ gemacht werden sollte. Er sage das als Arzt, der vom ersten Tag an mitten im Gefecht stehe. Auch die Zahl der dort betreuten Patienten sei wenig aussagekräftig: Die Belegung sei „sehr, sehr heterogen“ – sowohl Leicht- als auch Schwerkranke seien inzwischen auf Intensivstationen untergebracht, erklärt der Experte. Die Datenlage sei nicht differenziert genug, um auf ihrer Basis argumentieren zu können.
Quelle: Berliner Zeitung - Die Würde des arbeitenden, geimpften Menschen ist unantastbar
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, will ungeimpften Arbeitslosen die Leistungen sperren. Ein Fall für den Verfassungsschutz?
Es gab eine Zeit, da wurde ernsthaft darüber diskutiert, die Hartz-IV-Sanktionen abzuschaffen. Zugegeben, sie dauerte nicht lang und die Debatte war nicht sehr laut, aber: Die Grünen wollten sie abschaffen und das Bundesverfassungsgericht dachte auch sehr laut darüber nach, ob sie überhaupt verfassungskonform seien. Das war 2019, als Karlsruhe zu einem sehr abwägenden Ergebnis kam: Manche der Sanktionen seien durchaus verfassungswidrig, und zwar jene, die den Bürger*innen das Existenzminimum gänzlich entzögen. Das heißt: Sanktionen von 100 Prozent sind verfassungswidrig. Wenn jetzt der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, darüber sinniert, Ungeimpften nach Einführung einer Impfpflicht die Auszahlung von des Arbeitslosengeldes eine Zeitlang gänzlich zu sperren – dann sinniert er damit öffentlich über einen Verfassungsbruch.
Quelle: der Freitag - „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“-Gesetzgebung? Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ als ein weiteres Lehrbuchbeispiel
Die Gesundheitsämter also. Die bekommen dann – wenn die Arbeitgeber ihre Verpflichtung, die ihnen vom Gesetzgeber auferlegt wird – möglicherweise waschkörbeweise entsprechende Meldungen einzelne Personen betreffend. Bereits an dieser Stelle werden diejenigen, die noch einen Rest an Erdung haben, den Kopf schütteln und angesichts des faktischen Kollaps dieser Ämter schon in Kernbereichen wie der Kontaktnachverfolgung zu der Erkenntnis kommen, dass die Aufgabenzuschreibung an die Gesundheitsämter nett formuliert einer dieser Schildbürgerstreiche der obersten Heeresleitung in Berlin darstellt.
➞ Der Gesetzgeber ist ja nicht wirklich dumm, dass er das angesprochene Problem auch sieht, kann man dieser Erläuterung in der Gesetzesbegründung entnehmen: »Die oberste Landesgesundheitsbehörde kann … bestimmen, … dass die Benachrichtigung nicht gegenüber dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, sondern gegenüber einer anderen staatlichen Stelle zu erfolgen hat.« Mit diesem Passepartout könnte man dann auch notfalls das städtische Friedhofsamt einschalten in die Bewältigungsversuche der Umsetzung. […]
Der Gesetzgeber hat eine schlechte Arbeit mit zahlreichen offensichtlichen Mängeln abgeliefert und das Werkstück muss nicht nur reklamiert werden, sondern entweder wird es ersetzt durch eine funktionierende Fassung oder aber wenn man es einfach nicht kann, dann lässt man es lieber ganz. Und mindestens entschuldigt man sich beim zunehmend frustrierter werdenden Publikum, das an so vielen Stellen mit erheblichen Qualitätsmängeln und krassen Organisationsversagen in unserem Land konfrontiert wird. Dafür ist die als Tiger gedachte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, der mittlerweile als Bettvorleger auf dem Betonboden der Praxis aufgeschlagen ist, nur ein (weiteres) Beispiel.
Quelle: Aktuelle Sozialpolitikdazu auch: Impfpflicht in der Pflege: Angst vor Personalmangel
Ab dem 15. März gilt für die Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten eine Impfpflicht. Auch wenn viele dort doppelt geimpft oder geboostert sind, herrscht in Hamburgs Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Sorge vor weiterem Personalmangel.
Quelle: NDR - VG Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
Das VG Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenstatus auf 90 Tage durch den Verweis in der am 14.01.2022 geänderten “Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19” (Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung – SchAusnahmV) auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) für verfassungswidrig und damit unwirksam. Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 08.04.2021 anzuwenden, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (positiver) PCR-Testung bis 6 Monate bestimme (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV).
Das Verwaltungsgericht hat daher in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) dazu verpflichtet, dem Antragsteller einen 6 Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen. […]
Es verstoße in Anbetracht der Bedeutung des Genesenenstatus für den Einzelnen gegen Verfassungsrecht, dass der Verordnungsgeber die Dauer des Genesenenstatus mittelbar durch einen (dynamischen) Verweis auf die vom RKI im Internet veröffentlichen Vorgaben auf – aktuell – 90 Tage nach festgestellter Infektion beschränke. Für diese Weiterdelegation auf das RKI fehle es an einer Rechtsgrundlage, der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI sei intransparent und zudem unbestimmt. Ob derartig weitreichende Entscheidungen zudem einem Parlamentsvorbehalt unterlägen, also nur von dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber getroffen werden dürften, oder ob sie auch die Verwaltung treffen dürfe, könne letztlich offenbleiben.
Auch in der Sache fehle es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Das RKI habe nicht hinreichend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende.
Quelle 1: Juris
Quelle 2: VG OsnabrückAnmerkung André Tautenhahn: Was Karl Lauterbach und sein Talk-Show-Vertreter Janosch Dahmen von den Grünen als „wissenschaftsbasiert“ verbrämen, weist zumindest dieses Gericht zurück. Die fehlende wissenschaftliche Grundlage ist aber nur ein Nebenaspekt. Hauptkritikpunkt der Richter ist das beschlossene Verfahren, bei dem der Internetseite des RKI plötzlich eine zentrale Bedeutung zukommt.
dazu auch: Was bin ich? Oder: Heiteres Genesenen-Status-Raten in Zeiten von Omikron
Am 1. Februar sind Millionen digitale Corona-Impfzertifikate abgelaufen. Unser Autor ist schockiert, findet aber im Internet bald die passende Diagnose.
Es ist schon wieder passiert. Ich habe mir selbst eine Diagnose gestellt. Und das kam so: Am Wochenbeginn habe ich im Internet bei einer Zeitung vorbeigeschaut, die ihre Leser täglich über Corona-Impfstoffe auf Proteinbasis, grassierende Inzidenzen, Äußerungen von Karl Lauterbach und andere Auslöser schwerer Panikattacken unterrichtet. Ich mache das aus reiner Routine. Es könnte ja etwas Geeignetes für mich dabei sein, ein Symptom, ein Anfangsverdacht. Die Zeitung informierte mich nun darüber, dass mein Impfnachweis am 1. Februar abgelaufen ist. Das stand zwar nicht wortwörtlich so da, doch die Rede war von Millionen Menschen, auf die das zutreffe, sodass ich die Wahrscheinlichkeit, dazuzugehören, als sehr hoch einstufte.
Ich erfuhr, dass sich laut EU die Grundimmunisierung gegen Sars-CoV-2 von zwölf auf neun Monate verkürzt hat. Einfach so! Ein Schock! Ich fragte mich, ob meine körpereigene Immunabwehr schon davon wusste, schließlich handelt es sich zweifellos um einen biologischen Vorgang, in den sie ja irgendwie involviert sein sollte. Der Puls ging hoch, die Atemfrequenz stieg. Ich überflog nur noch die Formulierungen, die sich wiederholten, als ginge der Autor des Artikels davon aus, dass ich virusbedingt unter ersten kognitiven Störungen litt.
Das Wort „ungeimpft“ sprang mich an, dann: „ungeboostert“. Ich begriff, dass ich bald mit dem Präfix un- leben muss, Unmensch, unglaublich, aber wahr.
Quelle: Berliner Zeitung - Steigende Energiepreise: Direkte Entlastung ist angesagt!
Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen leiden besonders unter den aktuell hohen Energiepreisen. Nach der Miete stellen sie den höchsten Ausgabeposten. Die Politik muss gegensteuern und die Energieversorgung als Teil der Daseinsvorsorge sicherstellen. Die Haushalte müssen entlastet und die finanziellen und sozialen Folgen abgemildert werden.
Quelle: DGB klartext - Geht von der Inflation Gefahr aus?
Martin Höpner antwortet auf Paul Steinhardts Artikel zum umgehenden Inflationsgespenst. Er findet die Forderung nach Reaktionen der Notenbank nicht abwegig und hält die aktuellen Preisschübe zudem für eine Gefahr für den Euroraum, die sich im schlimmsten Fall zu einer neuen Eurokrise auswachsen könnte.
Paul Steinhardts gestriger Artikel zur Inflationsdebatte motiviert mich zu einer spontanen Antwort. Mit vielem dort Gesagtem stimme ich überein. Keine Frage, die von Steinhardt aufgespießte Behauptung, die aktuellen Preisschübe seien so gefährlich wie der Ukraine-Konflikt, ist so hysterisch wie absurd. Auch seine Zweifel an der Existenz eines „natürlichen“ inversen Zusammenhangs zwischen Inflation und Wirtschaftswachstum teile ich voll und ganz, jedenfalls so lange wir uns unterhalb der so genannten galoppierenden Inflation (also unterhalb von jährlichen, sagen wir, 25%) oder gar der Hyperinflation bewegen. Und natürlich ist auch völlig richtig, dass die eigentliche Gefahr der vergangenen zwanzig Jahre im Euroraum nicht von zu vielen inflationären, sondern zu vielen deflationären Impulsen ausging.
Anders als Steinhardt entdecke ich in den neuen Daten aber durchaus beunruhigendes und in den aktuellen Debatten, neben den von Steinhardt zu Recht kritisierten Absurditäten, durchaus vernünftiges – namentlich auch im Hinblick auf die Frage, ob die EZB ihre geldpolitische Strategie überdenken sollte. Vor allem aber vermute ich Gefahren für die Währungsunion.
Quelle: Makroskop - „Ein Jobverlust wird oft als sozialer Abstieg empfunden“
Erwerbsarbeit gilt als eine wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Sie dient oft nicht nur dem Broterwerb, sondern stärkt auch Zufriedenheit und soziale Kontakte. In einer neuen IAB-Studie haben Stefanie Gundert und Laura Pohlan untersucht, welche Folgen ein Arbeitsplatzverlust für die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen hat. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den beiden Autorinnen nachgefragt.
Quelle: IAB Forum - Norden zum Industrie-Leuchtturm der Transformation machen!
Die sozial-ökologische Transformation ist eine große Herausforderung – auch für den Norden als Industriestandort. Bisher ist zu wenig geschehen, um mehr Klimaschutz mit Wertschöpfung und guter Arbeit zu vereinen. Nötig ist eine abgestimmte Industriepolitik der norddeutschen Länder, meint das #schlaglicht 04/2022 aus Niedersachsen.
Noch immer läuft der Konjunkturmotor mit gedämpfter Leistung. Corona sowie entsprechende Schutzmaßnahmen, Lieferengpässe und gestiegene Materialpreise haben dazu geführt, dass die Wirtschaftsleitung im letzten Quartal 2021 spürbar zurückgegangen ist. Für das laufende Jahr rechnet die Bundesregierung zwar weiter mit einem ordentlichen Wachstum und einem robusten Arbeitsmarkt. Dennoch musste sie ihre Erwartungen im aktuell vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht etwas nach unten korrigieren.
Quelle: DGB Niedersachsen #schlaglicht - Die „deutsche Fraktion“ der Malteser
Ein wenig bekannter, aber nützlicher Verbündeter der deutschen Politik, der Malteserorden, geht gestärkt aus heftigen internen Auseinandersetzungen hervor. Wie der Großkanzler des Ordens, Albrecht von Boeselager, mitteilt, können die Malteser ihre para-staatliche Unabhängigkeit bewahren, also auch weiterhin als Völkerrechtssubjekt auftreten und diplomatische Beziehungen zu Staaten pflegen. Zugleich kann die „deutsche Fraktion“ innerhalb des Ordens, deren prominentester Vertreter Boeselager ist, ihre Position in den inneren Machtkämpfen der Malteser offenkundig stärken. Die deutsche Bundesregierung pflegt seit Jahrzehnten gute Beziehungen zum Malteserorden, der etwa im Nahen Osten aus der Perspektive der deutschen Außenpolitik nützliche Aktivitäten entfaltet; sie hat den Para-Staat nach dessen umfangreicher Hilfe für Geflüchtete in den Jahren 2015 und 2016 diplomatisch anerkannt. In den knapp fünf Jahren seit der Anerkennung gab es mehrere hochrangige Besuchskontakte, darunter ein Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei dem Orden in Rom.
Quelle: German Foreign Policy - Kriegstreiber gegen Beschwichtiger?
Auf das vor allem unterhaltsame Ausmalen des Historischen setzt auch Regisseur Christian Schwochow in seiner Verfilmung von Robert Harris’ Roman “München” über das Münchner Abkommen von 1938. Bereits Harris verstand es, die überaus komplexen und kleinteiligen Ereignisse rund um das Münchner Abkommen ebenso wie die diplomatischen Überlegungen und Alternativen zu einem dichten Ganzen zu bündeln.
Schwochow und sein Drehbuchautor David Power, der bisher mit der Serie “The Hollow Crown” bekannt wurde, einer Umsetzung von Shakespeares Königsdramen ins Serienformat, und der hier erstmals ein Spielfilmdrehbuch schrieb, verknappen Harris’ Vorlage noch weiter zu einer Erzählung aus einem Guss, die zunehmende Dramatik und Spannung entfaltet.
Was durchaus erstaunlich ist – denn genaugenommen passiert gar nicht so viel, außer dass fortwährend Männer mit Aktenmappen oder im Jackett versteckten Geheimdokumenten von einem Zimmer ins nächste eilen. Und der Ausgang des Münchner Abkommens ist allgemein bekannt. Ebenso die Tatsache, dass 1938 auf Hitler kein erfolgreiches Attentat verübt wurde.
Die Spannung liegt damit paradoxerweise in dem, was nicht geschieht; darin, dass man zum einen verstehen möchte, warum bestimmte, in der Handlung angelegte Dinge nicht passieren, und wie anstelle dessen das passiert ist, was in den Geschichtsbüchern steht. Im Roman nehmen innere Monologe der beiden Hauptfiguren breiten Raum ein und erklären auch vieles. Hier ist dies zum Teil in Dialoge verwandelt, oft aber auch weggelassen, was dem Film manchen Reiz nimmt.
Quelle: Telepolis - Argentinien will sich aus Abhängigkeit von USA und IWF lösen
Argentinien will sich aus seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von den USA und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) lösen. »Wir müssen uns gegenüber anderen Ländern öffnen und dabei kann Russland eine wichtige Rolle spielen«, sagte der argentinische Präsident Alberto Fernández am Donnerstag bei einem Gespräch mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Moskau. Er bot Putin zudem an, Russland beim Markteintritt in Lateinamerika zu unterstützen.
Quelle: junge Welt - China unterstützt die russischen Forderungen nach einem Stopp der NATO-Erweiterung
Der russische Präsident Wladimir Putin und sein chinesischer Amtskollege Xi Jinping haben inmitten eines eskalierenden Streits zwischen Moskau und dem von den USA geführten Militärblock in Osteuropa gemeinsam die NATO aufgefordert, ihre Expansionspläne zu stoppen und eine Fortsetzung der Mentalität des Kalten Krieges zu vermeiden.
Nach einem Treffen zwischen den beiden Staats- und Regierungschefs am Freitag in Peking, noch vor der Eröffnung der Olympischen Winterspiele, veröffentlichte der Kreml den Wortlaut einer von beiden Seiten vereinbarten Erklärung, in der zum Dialog aufgerufen wird, um die Spannungen zu verringern.
“Die Parteien lehnen die weitere Ausdehnung der NATO ab und fordern das Nordatlantische Bündnis auf, von ideologischen Ansätzen aus der Zeit des Kalten Krieges Abstand zu nehmen”, heißt es darin.
Außerdem wird der Block aufgefordert,
“die Souveränität, die Sicherheit, die Interessen anderer Länder und die Vielfalt ihrer zivilisatorischen und kulturhistorischen Wege zu respektieren und die friedliche Entwicklung anderer Regierungen objektiv und fair zu behandeln”. (…)
Sie riefen die Staats- und Regierungschefs der Welt auf,
“den Dialog und das gegenseitige Vertrauen zu stärken, die Zusammenarbeit zu vertiefen und universelle menschliche Werte wie Frieden, Wachstum, Gleichheit, Gerechtigkeit, Demokratie und Freiheit zu verteidigen”.
Das Treffen zwischen Putin und Xi ist das erste persönliche diplomatische Treffen des chinesischen Staatschefs seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie. Es findet inmitten einer Reihe von Warnungen westlicher Staats- und Regierungschefs statt, wonach Moskau eine Invasion in der benachbarten Ukraine plant und auf Berichte über Truppenaufstockungen in der Nähe der gemeinsamen Grenze sowie über groß angelegte gemeinsame Militärübungen im benachbarten Weißrussland hinweist.
Moskau hat stets bestritten, dass es irgendwelche aggressiven Absichten hat, und hat schriftliche Sicherheitsgarantien gefordert, die die Ausweitung der NATO, des von den USA geführten Militärblocks, auf die Ukraine und Georgien einschränken und die beiden Staaten faktisch von der Mitgliedschaft ausschließen. In dieser Woche wurden der spanischen Zeitung El Pais Dokumente zugespielt, aus denen hervorgeht, dass Washington ein solches Abkommen formell abgelehnt, jedoch andere Maßnahmen vorgeschlagen hat, um die militärische Transparenz zwischen beiden Seiten zu erhöhen.
Quelle: RT DE - Zum Rückkehrrecht extremistischer Abgeordneter in den öffentlichen Dienst
Nicht wenige Mitglieder des Deutschen Bundestags waren und sind Angehörige des öffentlichen Dienstes. Inzwischen bewegen sich einige davon in offen verfassungsfeindlichen Milieus. Das stellt nicht nur zunehmend die Routinen des parlamentarischen Geschäftsganges und die Parlamentsverwaltung vor neue Herausforderungen. Auch der Umgang mit Extremisten, die in ein früheres Amt zurückkehren wollen, kann nicht nur zu politischen Verwerfungen, sondern auch zu bislang ungeklärten dienstrechtlichen Konflikten führen.
Mein Kollege Andreas Fischer-Lescano hat auf dem Verfassungsblog dargelegt, warum er die Rückkehr des aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen AfD-Abgeordneten Jens Maier in ein Richteramt in Sachsen für rechtlich verhinderbar hält. Offenbar hat ein – mir nicht vorliegendes – internes Rechtsgutachten der sächsischen Justizverwaltung dies nun anders beurteilt und teils harsche Kritik an den Darlegungen Fischer-Lescanos artikuliert. Dies ist Anlass, einen genaueren Blick auf die zentrale Frage zu werfen, ob und inwiefern Äußerungen während eines Abgeordnetenmandats disziplinarischer Sanktionierung zugänglich sind. Es geht um schwierige Rechtsfragen, die bislang kein Vorbild haben und daher unvermeidbar mit Unsicherheiten beladen sind. Wechselseitige Anwürfe und Vorhaltungen sind daher unangebracht.
Quelle: Verfassungsblog