Die Ampel und ihr „Lockdown für Ungeimpfte“

Die Ampel und ihr „Lockdown für Ungeimpfte“

Die Ampel und ihr „Lockdown für Ungeimpfte“

Tobias Riegel
Ein Artikel von: Tobias Riegel

Der Ampel-Entwurf zum Infektionsschutzgesetz ebnet mit den Lockdown-Plänen für nicht geimpfte Bürger den Weg für eine „offizielle“ Ungleichbehandlung. Einer der ersten Akte der kommenden Bundesregierung ist somit die Verankerung sehr fragwürdiger und mutmaßlich nicht verfassungskonformer Regelungen. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Ampel-Parteien wollen die „Corona-Bekämpfung“ laut Medien künftig über das Infektionsschutzgesetz statt über die Ausrufung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite regeln. Die Länder sollen so die Möglichkeit bekommen, eigene Maßnahmen anzuordnen. Das Infektionsschutzgesetz soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden, für den gleichen Tag ist eine Konferenz der Bundesregierung mit den Länderchefs geplant.

Wer fordert die härtesten Nachteile für nicht geimpfte Bürger?

SPD, Grüne und FDP haben im Gesetzentwurf ihre Pläne für zukünftige Corona-Maßnahmen verschärft – entgegen ersten Vorhaben soll die Möglichkeit von Kontaktbeschränkungen nun doch nicht abgeschafft werden, so eine Vereinbarung von Vertretern der drei Ampel-Fraktionen. Außerdem sollen nicht geimpfte Bürger ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen – unabhängig von der weiter geltenden Maskenpflicht. Allgemein wird in dem Papier der Weg geebnet für eine scharfe „offizielle“ Ungleichbehandlung.

Gleichbehandlung war einmal ein angesehenes Grundrecht: Inzwischen herrscht fast schon ein Überbietungswettbewerb, in dem eher derjenige gelobt wird, der die härtesten Nachteile für nicht geimpfte Bürger fordert. Und so war der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, am Montag im ZDF gar nicht erst bemüht, den mutmaßlich illegalen Charakter des Impfdrucks, den seine Regierung entfalten will, zu verstecken:

„Das ist faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte, der hier auf den Weg gebracht wird.“

Und Grünen-Chef Robert Habeck assistierte in der ARD:

„Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung.“

Wiese zählte weiter auf: „Wir werden den Ländern es ermöglichen, 2G plus, 2G- und 3G-Maßnahmen je nach dem Infektionsgeschehen auf den Weg zu bringen. Hinzu kommen letztendlich Kontaktbeschränkungen gerade auch für Ungeimpfte und 3G letztendlich am Arbeitsplatz.“ All das müsste ja auch kontrolliert werden und wird (neben tiefen gesellschaftlichen Gräben) mutmaßlich eine bedenkliche Infrastruktur der Massenkontrolle und eine Gewöhnung an eine „Passierschein-Mentalität“ nach sich ziehen.

Hier soll betont werden, dass es meiner Meinung nach prinzipiell extreme gesellschaftliche Notlagen geben kann, für deren Lösung Grundrechte eingeschränkt werden dürfen. Ist Corona eine solche extreme Notlage? Oder werden die Daten zum (realen) Virus dramatisiert und vorsätzlich verunklart, um einen Ausnahmezustand in die Länge zu ziehen? Wird ein radikaler virologischer Tunnelblick praktiziert, der die Nöte der Kinder und weiterer Gruppen sträflich ignoriert – Nöte, die durch die Corona-Politik, nicht durch das Virus entstanden sind?

Zu diesen Fragen haben die NachDenkSeiten zahlreiche Artikel verfasst. Ich persönlich komme nach Abwägung virologischer und gesellschaftlicher Aspekte zum Ergebnis, dass Lockdown-Maßnahmen und Kontaktverbote unverhältnismäßig sind und offenbar auch nicht die proklamierten Ziele erreichen. Stattdessen führen sie zu so gravierenden (und weitgehend ignorierten) gesellschaftlichen Verwerfungen, dass diese Mittel künftig ausgeschlossen werden sollten.

Liegt die Verantwortung für die aktuelle Zuspitzung der (höchst fragwürdigen) „Inzidenzen“ und Kliniknotstände nicht bei einer Politik, die die Risikogruppen nicht schützt und den Verlust tausender Intensivbetten zugelassen hat? Ist es nicht unlauter, diese Verantwortung nun auf die nicht geimpften Bürger zu projizieren?

Sollen sie sich doch ein Auto kaufen

Die Ampel plant außerdem, dass im öffentlichen Nah- und Fernverkehr künftig zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel gelten soll: „Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein“, zitieren Medien aus der Ampel-Vereinbarung. Hier drängen sich Fragen auf: Ist es nachvollziehbar, in Zeiten der Klima-Sorge die Menschen in dieser Form zum Auto zu treiben? Und ist es gerecht, dass nun Bürger ohne Auto den ungleich höheren Impfdruck erfahren müssen? Wer das alles wie kontrollieren soll, ist zudem völlig unklar.

Weitere Hintergründe, etwa zur „Öffnungsklausel“ für Bundesländer, der Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer oder den nach den neuen Plänen wohl nicht mehr möglichen Ausgangs- oder Reisebeschränkungen finden sich etwa in diesem Artikel.

Für die neuen Maßnahmen gibt es eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern.“ Man kann also davon ausgehen, dass uns die fragwürdigen Beschlüsse bis (mindestens) kommenden Sommer begleiten werden: Ist das ein Schritt zur Verstetigung eines Ausnahmezustands?

Derweil sagte FDP-Parteichef Christian Lindner gegenüber TV-Sendern: „Für Geimpfte muss es weiterhin die Möglichkeit für das gesellschaftliche Leben geben – alles andere wäre unverhältnismäßig.“ Der Zeitgeist geht aber nicht nur in der Ampel-Vereinbarung in eine andere Richtung: Etwa in Baden-Württemberg werden nicht geimpfte Bürger vermutlich bereits ab diesem Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Und ganz unverblümt werden Fragen wie diese aufgeworfen: „Werden Ungeimpfte bald von der Polizei zum Impfarzt gebracht?“

„Teil-Lockdowns“ für nicht geimpfte Bürger sind noch schlimmer als die „normalen“ Lockdowns

Die Leichtfertigkeit, mit der zentrale Prinzipien unserer Gesellschaft inzwischen unter Beifall in Zweifel gezogen werden, ist atemberaubend. Ich finde die von der Ampel geplanten „Teil-Lockdowns“ für nicht geimpfte Bürger noch schlimmer als die „normalen“ Lockdowns – und bereits die hätten wegen der gravierenden gesellschaftlichen Nebenwirkungen eigentlich nicht umgesetzt werden dürfen, weil sie das Gebot der Verhältnismäßigkeit grob verletzt haben.

Beim selektiven Lockdown kommt aber noch die Ebene der demütigenden Ungleichbehandlung hinzu: Diese forcierte Spaltung wird sich wie eine Schneise durch die Gesellschaft, durch die Häuser und durch einzelne Familien ziehen. Zusätzlich werden durch die „offizielle“ Markierung der Nichtgeimpften als Sündenböcke für die Regierungspolitik bei Teilen der Bevölkerung unsolidarische Instinkte freigesetzt. Gemessen wird die „Wirkung“ einer solchen Erpressung zum Wohlverhalten zum Beispiel in Österreich an den zusätzlich akzeptierten Impf-Injektionen.

Sind Maßnahmen-Kritiker schuld an den Maßnahmen?

Im Zuge einer offiziell ausgerufenen Sündenbocksuche heißt es nun oft, dass die nicht geimpften Bürger schuld wären, wenn weiterhin strenge Corona-Maßnahmen verhängt werden „müssten“. Das trifft meiner Ansicht nach nicht zu: Verantwortlich für die Verhängung von Lockdown-Maßnahmen sind die Politiker, die diese Maßnahmen verhängen, sowie die Redakteure großer Medien, die für diese riskanten und unerprobten Maßnahmen im Vorfeld die passende Stimmung kreieren. Diese Personen sind auch verantwortlich für die sozialen Folgen der Lockdown-Maßnahmen. Die Behauptung, diese Extrem-Maßnahmen seien alternativlos, ist falsch.

Die Verantwortung für die Lockdown-Folgen ausgerechnet den Nichtgeimpften anzulasten, deren Mehrheit doch die offizielle Corona-Politik vermutlich sehr kritisch sieht und die extremen Maßnahmen ohnehin nicht einführen und sie nun schnellstens abschaffen möchte, empfinde ich als eine Umkehrung der Realität. Die Politiker, die es versäumt haben, die Risikogruppen wirksam zu schützen, und die einen Verlust von tausenden Intensivbetten allein in den letzten Monaten zu verantworten haben, wiegeln jetzt die Bürger gegen einen markierten Sündenbock auf – die in diesem Artikel besprochenen Gesetze sind Ausdruck dieses Denkens.

Die zusätzlich geplanten Ungleichbehandlungen sind (wie die bereits praktizierten) mutmaßlich verfassungswidrig – damit bewegen sich viele der nun geplanten Regelungen im rechtsfreien Raum – das Verfassungsgericht weigert sich bisher, diesen Raum zu schließen.

Wo sind die Gerichte?

Die Justiz müsste endlich einschreiten gegen eine irrationale Politik und gegen offensichtliche Verfassungsbrüche – aber auch auf diesem Gebiet scheint es wenig Hoffnung zu geben: Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek beklagt zum einen eine Urteils-Verschleppung durch das Bundesverfassungsgericht (etwa zur „Bundesnotbremse“) , wie wir im Artikel “Corona und Justiz: Die unterlassene Hilfeleistung“ beschrieben haben. Und er stellt zum anderen in einem Gutachten fest, dass 2G, 3G und generell alle Benachteiligungen nicht geimpfter Bürger verfassungswidrig sind.

Titelbild: ako photography / Shutterstock

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