Nächstenliebe ist nicht mehr unteilbar – schließlich haben wir Pandemie! Inzwischen sind auch Gottesdienste mit 3G oder gar 2G kein Tabu mehr: Wie zahlreiche gesellschaftliche Handlungen ist auch die religiöse Seelsorge nun teilweise vom Impfstatus oder dem Geldbeutel abhängig – ebenso wie der Besuch zentraler Weihnachtsmärkte auf öffentlichen Plätzen oder mancher Essens-Tafeln. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Der Berliner Senat teilt mit, dass „der beliebte Berliner Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus“ in diesem Jahr „aufgrund der Corona-Pandemie im 2G-Modell stattfinden“ werde. Wie das in der aktuellen rechtsfreien Corona-Situation üblich ist, übernimmt der Senat die Verantwortung für Ungleichbehandlung und Ausschluss bei einem zentralen Stadtfest nicht selber, sondern schiebt sie dem privaten Veranstalter zu. Anstatt verfassungswidrige Handlungen wie die Selektion nach Impfstatus im öffentlichen Raum klar zu verbieten (oder sie als offizielle Linie selber gesetzlich zu verfügen), wird der Ausrichter vorgeschickt.
Das zentrale Berliner Stadtfest ist nur ein Beispiel unter zahllosen offiziell zugelassenen Spaltungen, aber es hat etwas Symbolträchtiges – schließlich können Senats-Mitarbeiter im Roten Rathaus dann die Früchte ihrer Handlungen vom Dienstzimmer aus betrachten: Die Aufteilung der Bürger nach Impfstatus, die Kinder, die nicht in den Genuss des Weihnachtsmarktes kommen dürfen, weil die sie begleitenden Eltern nicht den gewünschten medizinischen Status nachweisen können, die massenhafte Kontrolle der Identitäten, der Kontakte, der Aufenthaltsorte und des Impfstatus. Und das alles offiziell abgesegnet auf einem öffentlichen (auch von den Steuergeldern nicht Geimpfter instand gehaltenen) Platz.
Kinder werden für die standhaften Eltern bestraft
Für mich sind Weihnachtsmärkte das Gegenteil von weihnachtlicher Besinnlichkeit, aber für Familien mit Kindern können die Besuche ein zentrales familiäres Erlebnis sein, das meist nicht mit Religion verbunden ist. Viele Kinder werden nun um dieses Erlebnis betrogen. Hat das (Vor-)Weihnachtsfest (auch mit seinen höchst irdischen Konsum-Ritualen wie den Weihnachtsmärkten) einen so geringen gesellschaftlichen Stellenwert, dass man einen großen Teil der Bürger davon ausschließen darf?
Was sagt man kleinen Kindern, die für die Standhaftigkeit ihrer Eltern bestraft werden, indem man der begleitenden Familie (und damit indirekt vielen auf Begleitung angewiesenen Kindern) den Zutritt verwehrt? Wo sind die Richter, die dieser Ungleichbehandlung und dem Aussperren von Millionen Bürgern endlich Einhalt gebieten?
Der Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus ist laut Berliner Senat nicht der einzige Markt, der im Jahr 2021 nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt. Auch die Betreiber der Weihnachtsmärkte am Gendarmenmarkt und in der Zitadelle hätten sich für das Modell entschieden. Bundesweit gibt es sicherlich zahlreiche weitere Beispiele.
Von wegen „Nächstenliebe“: Essens-Tafeln selektieren
Und neben den von Konsum und Ablenkung geprägten Weihnachtsmärkten gibt es Veranstaltungen, die sich mit „Nächstenliebe“ bewerben, aber nun das Gegenteil praktizieren. Dabei schießen sie in einem Akt des vorauseilenden Gehorsams noch über die offiziellen Vorgaben hinaus, wie etwa Beispiele von Essens-Tafeln in Marburg oder München zeigen.
Und auch für Ungläubige wie mich ist es schockierend, dass es nun Gottesdienste nach „2G/3G-Modell“ geben soll. Betont werden muss dabei, dass nicht nur 2G, sondern bereits 3G auf allen gesellschaftlichen Ebenen abzulehnen ist, weil es vor allem seit dem Ende von Gratistests (je nach Umgang) einen starken unsozialen Aspekt haben kann. Die auch bereits mit 3G verbundenen Aspekte der Überwachung und der gefährlichen Gewöhnung an eine neue „Passierschein-Kultur“ trifft Arme und Wohlhabende fast gleichermaßen.
2G/3G-Gottesdienste: Die Seelsorge im Corona-Zeitgeist
Müssten sich die Kirchen nicht gerade jetzt – während eines intensiven Angriffs auf die geistige Gesundheit der Bürger vonseiten vieler Journalisten und Politiker – ganz besonders um ihre Gläubigen kümmern? Für mich wären die Kirchen nicht der erste Ort, um Kraft zu schöpfen – aber für zahllose Bürger sind die Kirchen solche Orte. Den Zugang zu diesen wichtigen Orten der Besinnung nun aufgrund unseriöser Daten und Kriterien zu beschränken, ist bodenlos und ein weiteres Zeichen des erbarmungslosen Corona-Zeitgeistes. Andererseits sollen die Gottesdienste nicht zum Sonderfall erklärt werden: 2G/3G ist in allen gesellschaftlichen Bereichen abzulehnen.
Bistümer und Landeskirchen ziehen sich aus der Affäre, indem sie den Gemeinden oft keine konkreten Vorgaben machen: Jeder soll so sein passendes Modell finden, auch wenn das jeweilige Modell möglicherweise zahlreichen christlichen Aussagen widerspricht. Auch im kirchlichen Bereich gibt es Fälle von eilfertiger Übererfüllung der offiziellen Vorgaben. So schreibt die aktuelle Infektionsschutzverordnung in Bayern laut Bayerischem Rundfunk eigentlich keine 3G-Regel für Gottesdienste vor. Trotzdem gebe es Beispiele von „3G-Gottesdiensten“. Es gibt zunehmend Debatten sogar zu „2G-Gottesdiensten“ , etwa in Norddeutschland (hier oder hier).
Vorsätzliche Zuspitzung
Die vorsätzliche Zuspitzung der Impf-2G-3G-Debatte dient meiner Meinung nach auch der mutmaßlichen Ablenkung von weiteren gesellschaftlichen Umbrüchen und der Gewöhnung an eine permanente digitale Überwachung und eine „Passierschein-Kultur“. Aufreizend und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hochgefährlich ist diese Impf-Debatte dennoch.
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