Unternehmer-Staat Deutschland: „Menschenrechte sind linke Ideologie“

Unternehmer-Staat Deutschland: „Menschenrechte sind linke Ideologie“

Unternehmer-Staat Deutschland: „Menschenrechte sind linke Ideologie“

Werner Rügemer
Ein Artikel von Werner Rügemer

Die Unternehmerlobby agiert mit den Pandemie-Maßnahmen so enthemmt wie nie, mit Zugriff auf das Parlament und im Parlament – insbesondere die abhängig Beschäftigten werden weiter entrechtet und verarmt, mit und ohne Gesetze. Von Werner Rügemer

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Bundesregierung und Aufsichtsbehörden erweisen sich als Komplizen bei jahrelangen Großstraftaten wie dem Cum-Ex-Steuerbetrug und dem Abgas-Betrug, Abgeordnete von CDU und CSU agieren als korrupte Pandemie-Geschäftemacher und die Bundeskanzlerin liest in Peking vom Spickzettel der Lobbyisten ab und empfiehlt das Betrugsunternehmen Wirecard – aber all das ist nur das leitmediengängig skandalisierte Gekräusel an der Oberfläche. Die Unternehmer-Lobby und ihr parlamentarischer Arm, unterstützt von noch mehr teuren Beratern – sie basteln immer unverschämter an einem autoritären Unternehmer-Staat, zulasten der abhängig Beschäftigten, der Selbstständigen und des kleinen Mittelstands. Wir konzentrieren uns hier auf die Lage der Beschäftigten, weil diese am meisten tabuisiert wird.

Keine Werkvertrags- und Leiharbeit mehr in der Fleischindustrie?

Weil die Regierungs-Virologen sich bis heute weigern, die Risikogruppen in der Arbeitswelt zu ermitteln, und weil es sogar in den am meisten gefährdeten Berufen und sogar auch während der Pandemie keine Kontrollen gab, brachen zum Beispiel in allen großen Schlachthöfen unter den osteuropäischen Fleischzerlegern im Sommer 2020 Infektionen aus – plötzlich, massenhaft, katastrophisch, wie aus dem heiteren Viren-Himmel.

„Huch, das hat uns aber überrascht“, verlautete es unhörbar aus dem Regierungskrankenhaus Charité und aus dem Robert Koch-Institut.

Keine Leiharbeit mehr? Doch, da machen wir eine Öffnungsklausel!
Deshalb sollte der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil die extrem ausbeuterische und gesundheitsgefährdende Werkvertrags- und auch Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten, nach dem skandalgetriebenen, großspurigen Motto „Wir räumen jetzt auf.“

Aber das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz vom 16.12.2020 lässt auf Druck der Lobby von Tönnies & Co – Tönnies ist im Hauptstandort NRW einer der großen Bespender der CDU – seit Januar 2021 mithilfe einer Öffnungsklausel doch wieder Leiharbeit zu. Hat es jemand bemerkt?

Und auch wenn die zum Teil mafiotischen Vermittler der bisherigen Werkvertragsarbeit nun formell keine Funktion mehr haben: Für die Schlachtarbeit werden unverändert weiter osteuropäische Migranten gezielt gesucht und eingesetzt, auf Zeit – die erlaubte Leiharbeit dauert meist bis zu drei Jahren, also die schon bisherige durchschnittliche Dauer der Werkvertragsarbeit.

Betriebsräte wählen zu können, ist weiter nicht vorgesehen. Die staatliche Mindestkontrollquote beträgt 5 Prozent pro Jahr – also alle 20 Jahre einmal ein Kontrollgang pro Betrieb. Und auch das gilt erst ab dem Jahr 2026. Für die Massenunterkünfte sind jetzt „verbesserte Mindeststandards“ vorgesehen – also weiter keine normalen Wohnverhältnisse. [1]

Tönnies hat für die Wanderarbeiter jetzt unternehmenseigene Massen-Unterkünfte eingerichtet – statt wie bisher bei den Vermittlern. Diese jetzt direkte und doppelte Abhängigkeit, die zeitliche Begrenzung der Beschäftigung und die Vertretungslosigkeit der Arbeiter machen die zusätzliche Ausbeutung weiter möglich.

Deutschland: Weiter der „Schweinestall Europas“
Tönnies&Co argumentieren: In Deutschland lassen sich für diese Arbeit keine deutschen Arbeiter finden. Das ist eine Lüge: In den Schlachthöfen des dänischen Schlachtkonzerns Danish Crown in Dänemark werden allermeist einheimische Arbeiter beschäftigt – sie sind sofort zu finden, denn sie werden „normal“ bezahlt und unbefristet angestellt.

Aber Danish Crown nutzt gern auch weiter die extremen Arbeitsverhältnisse im „Schweinestall Europas“ (Handelsblatt), nämlich den Standort Deutschland, zur Extra-Ausbeutung der osteuropäischen Migranten, die aus ihrer heimischen Not entfliehen und sich stumm und ergeben für ein paar Monate oder Jahre der deutschen Extra-Ausbeutung unterwerfen. Deutschland – der „Schweinestall Europas“ unter der fürsorglichen „Mutti Merkel“.

Unternehmen von den Pandemie-Maßnahmen befreit

Die massenhaften, „überraschenden“ Infektionen in den Schlachthöfen passierten auch deshalb: Die Bundesregierung hat die Unternehmen vom Infektionsschutz-Gesetz ausgenommen. Erst ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie-Maßnahmen, am 20.8.2020, veröffentlichte das Arbeitsministerium, in der Öffentlichkeit weithin unbemerkt, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel: Weiter ohne gesetzliche Verpflichtungen für die Unternehmen, nur lasche Soll-Regeln, ohne staatliche und polizeiliche Kontrollen, ohne Sanktionen, alles freiwillig für die Unternehmer. [2]

Lockdown: 76 Prozent der Beschäftigten weiter im Betrieb
Durch Bilder leerer innerstädtischer Verkaufsstraßen und Polizeikontrollen in Parks simulieren staatliche und private Leitmedien einen allgemeinen Lockdown mit Home Office.

Aber selbst im scharfen zweiten Lockdown Ende Januar 2021 waren nur 24 Prozent der Beschäftigten – also maximal 11 von 45 Millionen – im Home Office, und dies meist nur teilweise, weil sie zwischendurch doch immer wieder, unterschiedlich häufig, in den Betrieb kommen müssen. Simulierter allgemeiner Lockdown: Aber 34 Millionen Beschäftigte schleichen scheinbar unbemerkt täglich in den Betrieb, auch in überfüllten Straßenbahnen und Vorortzügen.

NRW: nicht einmal 1 Prozent der Betriebe überprüft
Am 16.3.2021 gab NRW-Arbeitsminister Laumann im Landtag bekannt: Seit August 2020 sind 6.073 Betriebe auf die Einhaltung der SARS-Arbeitsschutz-Regel kontrolliert worden, in 40 Prozent der Fälle wurden Verstöße festgestellt, es wurden aber entsprechend der Regel keine Bußgelder verhängt. [3]

Die berichtenden Medien wie Die ZEIT gehen nicht auf die Größenverhältnisse ein: In NRW gibt es laut offizieller Statistik 666.813 steuerpflichtige Betriebe. Also nicht einmal 1 Prozent der Betriebe wurde überprüft.

Dagegen verhängt die Polizei im öffentlichen Raum hohe Bußgelder – Gleichbehandlung vor dem Gesetz? Rechtsstaat?

Neoliberal ideale Menschen: Brav konsumieren, allein, zuhause
Im Februar 2021 stand an, dass die Unternehmen in die verpflichtende Impf- und Teststrategie einbezogen werden. „Aber das ist rechtlich nicht möglich“, erklärte Bundeskanzlerin Merkel, gesetzestreu wie sie ist, nach dem Protest von BDI und BDA. [4] Auch einige Tage später bezweifelten die Lobbyisten gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgreich den Nutzen präventiver Maßnahmen, der organisatorische Aufwand sei sowieso zu hoch, wie die Unternehmer-Postille FAZ zustimmend berichtete. [5]

Brav und sprachlos im Supermarkt einkaufen; zufrieden allein, bestenfalls mit Kleinfamilie zuhause konsumieren; unbemerkt zur Arbeit schleichen; angstvoll und diszipliniert noch mehr arbeiten, auch wenn man krank ist; sich nicht versammeln, sich nicht organisieren, höchstens unsichtbar digital ein bisschen streiken: Das ist die verschärfte Fortsetzung der Politik, die die Regierungen von Mutti Merkel schon seit Beginn verfolgen. Unter ihren Arbeitsministern Olaf Scholz und Ursula von der Leyen (2007–2013) wurde die staatliche Aufsicht über die Berufskrankheiten abgebaut; die Gewerbeaufsicht wurde abgebaut; der Zoll – ohnehin unterbesetzt – wurde für die Kontrolle der Auszahlung des Mindestlohns nicht ausreichend aufgestockt. Millionenfach betrügen Unternehmer beim Mindestlohn, bei der Anordnung von Arbeitszeiten und bei den Überstunden, straflos. [6]

Systemischer, kurzfristiger Verschleiß der Arbeitskraft
Unternehmen brauchen immer weniger auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu achten, jedenfalls der Mehrheit. Trotz Mehrbelastung durch die Pandemie-Maßnahmen wurden nicht mehr Ärzte und Pflegekräfte eingestellt. Betriebsärzte – gibt’s die eigentlich noch?

Während die Führungskräfte großer Unternehmen mit hauseigenen Kindergärten und Wellness-Angeboten versorgt werden und in ihren großräumigen Wohnungen bequem das Home Office für ihre Führungsarbeit erledigen, nehmen arbeitsbedingte Erkrankungen, auch seelische, in den mittleren und unteren Schichten der Beschäftigten zu, bei berufstätigen Müttern und besonders, wenn sie alleinstehend sind, und durch Pandemie-Maßnahmen mehr als zuvor. Unter dem Druck der Dauer-Arbeitslosigkeit und mithilfe der sachgrundlosen Befristung der Arbeitsverhältnisse haben die Unternehmensführungen die Erpressbarkeit der Beschäftigten gesteigert. Nachschub, noch billigerer, ist sofort verfügbar.

Motto der Erpressten: „Wir nehmen jede Arbeit an.“ Ergebnis: „Schon jenseits der 40 geht es los: Es fällt schwerer, eine neue Stelle zu finden. Im Betrieb gilt man als alt.“ Das ist zwar seit 2006 gesetzwidrig: Verbot der Diskriminierung auch wegen des Alters, Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes – und das weiß man auch im Unternehmerlager. [7] Aber die gezielte Verletzung geht im Unternehmer-Staat durch, straflos. Was sind in der deutschen Arbeitswelt schon deutsche, noch so nachsichtige Arbeitsgesetze, von Grund- und Menschenrechten ganz abgesehen?

Ständiger Nachschub aus den verarmten EU-Staaten
Und zusätzlich sorgt die EU, nicht zuletzt angetrieben von der Bundesregierung, mithilfe der gezielt verarmten Mitgliedsstaaten im Osten und in Ex-Jugoslawien und auch mithilfe assoziierter Staaten der Östlichen Partnerschaft – Ukraine, Moldau, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Weißrussland – für ständigen migrantischen Arbeitsnachwuchs, auch während der Pandemie, auch für die Krankenhäuser der reichen EU-Staaten, für die Fleischindustrie, für die Logistik, für die Baustellen und für die agrarische Saisonarbeit – und nach der Pandemie gewiss auch wieder für die Bordellindustrie, wo der Standort Deutschland ebenfalls die Erste EU-Ausbeutungsliga anführt.

Und auch alle diese MigrantInnen brauchen ja nicht ihr Leben lang gesund zu bleiben, so die nicht ausgesprochene, aber praktizierte Devise. Und die wegen der Abwerbung noch weiter ausgelaugten Gesundheitssysteme in Osteuropa können ja sowieso dort schon lange nicht mehr alle Kranken und Corona-Infizierten versorgen. Die MigrantInnen sind die unterste Schicht der systemisch Verschlissenen. Das läuft dann unter dem Merkel-Motto der „europäischen Solidarität“.

Betriebsräte-Stärkungsgesetz: Auf Druck der CDU/CSU verschoben

Im Vertrag der gegenwärtigen CDU/CSU/SPD-Koalition steht: „Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erweitern.“ Auf Druck der Unternehmerlobbyisten in CDU und CSU wurde das Gesetz auf das Ende der Regierungsperiode verschoben, erstmal.

SPD-Arbeitsminister Heil, die Aufräumer-Lusche, legte dann auch hier wieder einen lahmen Entwurf vor. Darin war die Vorschrift enthalten: Wenn Beschäftigte im Betrieb ankündigen, einen Betriebsrat bilden zu wollen, sind sie schon während der Vorbereitung der Wahl vor Kündigung geschützt. Das ist eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, oder? Und die Betriebsräte sollten bei der Digitalisierung der Arbeitsplätze mitentscheiden dürfen – gut gemeint, könnte man zugestehen.

Aber auch das war der unbarmherzigen, christlich lackierten UnternehmerInnen-Lobby zu viel Rechtsstaat. Sie ließen den Gesetzentwurf von der Tagesordnung verschwinden: „Die regierungsinternen Abstimmungen dauern an“ – heißt das in der Verschleierungs-Sprache.

Nur 1 (ein) Prozent aller Betriebe haben einen Betriebsrat
Dabei ist das Problem ungleich größer, als der Arbeitsminister und der DGB und die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) und auch besonders kritische Initiativen bejammern. Sie beklagen, dass es nur noch in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat gebe. Diese Nostalgiker!

In Wirklichkeit ist es so: In § 1 Betriebsverfassungs-Gesetz (BetrVG) heißt es: „In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“

Laut Statista Research Department vom 14.2.2020 bestanden in Deutschland im Jahre 2018 insgesamt 7, 816 Millionen Betriebe. Davon ziehen wir die 5,646 Millionen Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ab – sie kommen meist nach BetrVG nicht für einen Betriebsrat infrage, selbst wenn sie fünf und mehr Beschäftigte haben: Weil einige Beschäftigte nur saisonal oder geringfügig beschäftigt sind. Es bleiben also übrig 186.339 Großbetriebe, 792.326 Mittelbetriebe und 1,191 Millionen Kleinbetriebe, die 10 oder mehr Beschäftigte haben. Es kommen also etwa 2,170 Millionen Betriebe infrage, in denen „Betriebsräte gewählt werden“ (können).

Nach Angaben des DGB wurden bei der letzten turnusmäßigen Betriebsrats-Wahl 2018 nach BetrVG insgesamt 180.000 Beschäftigte als Mitglieder von Betriebsratsgremien gewählt, und zwar in 26.000 Betrieben. [8] Im Verhältnis zu den 2,1 Millionen Betrieben ab 10 Beschäftigten sind dies etwas über 1 Prozent.

Und das eine Prozent kann korrumpiert und zermürbt werden
Zudem ist ein nach BetrVG gewählter Betriebsrat längst keine Gewähr mehr für unabhängige und freie Vertretung der Beschäftigten. V.a. in Auto- und Pharmakonzernen und etwa im privatrechtlich verfassten Staatskonzern Deutsche Bahn AG werden BR-Vorsitzende durch hohe Managergehälter korrumpiert.

Und die hochbezahlte Union-Busting-Branche verhindert reihenweise die Wahl von Betriebsräten und betreibt monate- und jahrelange zermürbende Kündigungsverfahren gegen schon gewählte Betriebsräte. Regierung und Justiz schauen zu, obwohl die Be- und Verhinderung von Betriebsräten nach § 119 BetrVG schon bisher eine Straftat ist, mit der Möglichkeit für Bußgelder und Gefängnisstrafe. Aber diese Straftat steht einsam an der Spitze der nicht verfolgten Straftaten. Das Vollzugsdefizit ist fast so hoch wie beim staatlich nicht verfolgten sexuellen Missbrauch in der (kapital-relevanten) katholischen Kirche. Verbesserung käme also nicht durch ein neues „Stärkungs-Gesetz“, sondern durch eine besser ausgestattete, politisch unterstützte, rechtsstaatlich funktionierende Justiz.

Umwelt-Innovation: Eigentlich ganz andere Kompetenzen nötig
Die Dauer-Arbeitslosigkeit, die ständige Auslagerung von Betriebsteilen als rechtlich selbstständige Einheiten – etwa nach dem Franchise-System in den Supermarkt- und Gastronomie-Ketten und in den Subunternehmerketten der Logistikkonzerne wie Amazon, Deutsche Post, UPS, Schenker/Deutsche Bahn – und die Ausweitung von Zulieferketten innerhalb und außerhalb der EU ergeben ein Erpressungspotential: Dem unterliegen, mit der Faust in der Tasche, auch kämpferische Betriebsräte, etwa wenn die Unternehmer Lohnstopps und unbezahlte Überstunden fordern, jetzt wegen der Corona-Krise, die aber überhaupt nicht so allgemein ist, wie von der Lobby behauptet.

Beim Corona-Management der Bundesregierung ist dies verstärkt der Fall, wie die staatliche Rettung der Lufthansa drastisch zeigt: Der Staat zahlt 9 Milliarden Euro für die Rettung des umweltschädlichen Konzerns, befreit ihn auch weiter von der Mehrwertsteuer auf Flugbenzin und schaut zu, wie unter knirschender Zustimmung von Betriebsräten immer mehr Beschäftigte auf Teilzeit gesetzt und entlassen werden, statt mit ihrer Hilfe umweltverträgliche öffentliche Verkehrssysteme zu entwickeln – der neue Großaktionär Knorr Bremse, Ausrüster der Deutschen Bahn, wäre dazu eigentlich prädestiniert. Aber die Bundesregierung macht keine Auflagen, die Betriebsräte werden geschwächt, Beschäftigte werden schrittweise entlassen, die Großaktionäre wie BlackRock und Morgan Stanley können schalten und walten, wie sie wollen. [9]

Auch im Bereich Umwelt gilt: Wenn Betriebsräte wirklich gestärkt werden sollen, muss ein ganz anderer Anlauf gemacht werden. Mitreden bei der Digitalisierung – ok. Aber die gewinngeil jahrelang versäumte und auch mit Corona blockierte technische Innovation: Auch darin müssen Betriebsräte in die Lage versetzt werden, eigene Konzepte zu entwickeln und über die Produkte mitzuentscheiden.

Lieferkettengesetz: Entwurf bis zur Wirkungslosigkeit verstümmelt

Nach Vorgaben der UNO sollen Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer gesamten Produktions- und Dienstleistungskette haften. Auch das EU-Parlament orientiert sich daran, vorsichtig.

Die Unternehmen im Export-Standort Deutschland sind zugleich besonders von globalen Lieferketten rund um die Erde abhängig, allen voran die Textil-, Auto-, Elektronik- und Maschinenbau-Industrie, dann Pharma- und Lebensmittelkonzerne. Doch die Verfolgung von Menschenrechtsverstößen – darunter Kinderarbeit, vorenthaltene Löhne, tödliche Arbeitsunfälle – entlang der gesamten Lieferkettenkette sei „linke Ideologie“, so Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats. [10] Auf Druck dieser innerparteilichen Unternehmerrunde des CDU-Wirtschaftsrats – Vizepräsident Friedrich Merz – von BDI und BDA legten Entwicklungsminister Gerd Müller/CSU, Wirtschaftsminister Peter Altmaier/CDU und Hubertus Heil/SPD schließlich einen weitestgehend entschärften Gesetzentwurf vor.

Danach wären zunächst nur Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten betroffen – insgesamt nur 600 Unternehmen in ganz Deutschland, und das auch erst ab dem Jahr 2023. Ab 2024 sollen auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten einbezogen werden – das wären dann immerhin 2.700. Aber nur der erste unmittelbare Zulieferer wäre betroffen – also der allergrößte Teil der vielgliedrigen Lieferkette bis hin in den Kongo, nach Bangladesh und nach Nord-Mazedonien ist ausgenommen. Bis 2023 und 2024 hätten die Unternehmen zudem Zeit genug, um im Bedarfsfall noch ein paar Zwischen-Zulieferer zu gründen oder zu beauftragen. Und die zivilrechtliche Haftung mit Schadenersatz ist im Entwurf des Gesetzes sowieso ausgeschlossen.

Aber die Lobby will auch das noch verhindern. Dieses Lieferkettengesetz muss „gestoppt“ werden, so fordert Generalsekretär Steiger vom CDU-Unternehmerrat seine christlichen Brüder und Schwestern im Deutschen Bundestag auf. [11]

Mindestlohn erhöhen, wenigstens auf arme 12 Euro? – Abgelehnt

Die CDU-Merkel-Regierung mit SPD hat 2015 als ziemlich letzte in der EU einen Mindestlohn eingeführt. Die Unternehmer-Lobby hatte dagegen protestiert. Das war zumindest insofern erfolgreich, als dann auf Initiative von Finanzminister Wolfgang Schäuble der Zoll nicht entsprechend für die Kontrolle ausgestattet wurde. So können also Unternehmer millionenfach den Mindestlohn nicht zahlen oder unterlaufen, straflos. Zudem hatte die Lobby der Zeitungsverleger durchgesetzt: Für die nächtlichen Zeitungsausträger gilt der Mindestlohn sowieso nicht!

Und der deutsche Mindestlohn ist ein Armutslohn – während des Arbeitslebens und in der Rente. Nach jetzigem Stand soll er von jetzt 9,50 Euro bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro steigen, so der Vorschlag der regierungsamtlichen Mindestlohn-Kommission.

Deutscher Mindestlohn:Ganz hinten und unten im EU-Vergleich
Das „reiche“ Deutschland liegt mit diesem Mindestlohn im EU-Vergleich an einer der letzten Stellen. Im Verhältnis zum Medianlohn der Vollzeit-Beschäftigten liegt der deutsche Mindestlohn im Vergleich aller 19 EU-Staaten, die einen Mindestlohn haben, an 16. Stelle: Nur in Estland, Tschechien und Spanien ist er noch schlechter. Zudem liegt das Arbeitslosengeld in Deutschland ähnlich an hinterster Stelle, noch hinter dem armen Lettland. [12]

Jetzt im Wahljahr verlangen die SPD mit Finanzminister Scholz und Arbeitsminister Heil und auch der DGB die Anhebung auf 12 Euro. Außerdem sollen Feiertags-, Sonntags-, Schmutz- und Erschwerniszulagen nicht mehr lohnmindernd angerechnet werden dürfen. Wegen des Wahlkampfes sind die SPD-Minister ein bißchen aufgewacht. Mit 12 Euro würde der Mindestlohn knapp über der Armutsgrenze liegen – aber auch nur in den wenigen Fällen eines Dauer-Vollzeit-Arbeitsplatzes.

Aber hallo, Leute, mal so nebenbei: Wer bremst da eigentlich in der Mindestlohn-Kommission? Der Vorsitzende ist Jan Zilius, Ex-Justiziar der Gewerkschaft IG Bau und Energie. Er wird einschlägig beraten von Prof. Lars Feld, dem wissenschaftlichen Ober-Neoliberalen, bis vor Kurzem Vorsitzender der vom Wirtschaftsminister berufenen „Wirtschaftsweisen“. Der DGB fordert immerhin 12 Euro, aber ihr führender Gewerkschafter in der Regierungskommission torpediert das! Wann beenden die Gewerkschaften endlich diese doppelzüngige Komplizenschaft?

Mit 12 Euro wenigstens knapp über die Armutsgrenze? Nein!
Aber auch den erhöhten Armuts-Mindestlohn von 12 Euro lehnen BDI, BDA mit CDU und CSU ab, und das staatlich alimentierte, aber unternehmerfreundliche ifo-Institut mit ihrem Präsidenten Clemens Fuest unterstützt die Ablehnung „wissenschaftlich“: Gerade in den schwierigen Corona-Zeiten dürften die Unternehmer nicht noch mehr belastet werden.

Außerdem müsste der Mindestlohn vor allem wegen der mehrheitlich betroffenen Frauen erhöht werden. Sie werden beim Arbeitseinkommen sowieso zusätzlich benachteiligt – sie bekommen 20,5 Prozent weniger als Männer. Bei dieser menschenrechts- wie auch grundgesetzwidrigen Benachteiligung der Frauen steht Mutti Merkels Unternehmer-Staat („Uns geht es allen gut“) an 25. Stelle in der EU, nur in Tschechien und Estland geht es den Frauen noch schlechter. Wo bleiben eigentlich die ach so militanten neuen Feministinnen, die ganze Me-Too-Bewegung, die MenschenrechtlerInnen?

Gegen mehrere Gesetze: Etwa 600.000 illegale Altenpflegerinnen

Mehr als 700.000 Frauen fast ausschließlich aus Osteuropa erledigen in deutschen Haushalten die 24-Stunden-Altenpflege. Etwa 100.000 dieser Frauen machen solche Hauspflege legal, entweder auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit dem gepflegten Menschen oder dessen Familie, oder nach dem EU-Entsendegesetz auf Grundlage eines Vertrags mit einer Vermittlungsagentur. Aber etwa 600.000 Frauen arbeiten hier illegal.

Auch bei der legalen Ausführung werden zwar reihenweise deutsche Arbeitsgesetze verletzt, etwa hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit (die nicht 24 Stunden beträgt, und auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit), hinsichtlich des zu gewährenden und zu bezahlenden Urlaubs und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch kommt es vor, dass eine polnische Vermittlungsfirma aus einer armen Ukrainerin, die nicht Bürgerin eines EU-Mitgliedstaates ist, eine Polin macht und nach Deutschland entsendet. Aber Schwamm drüber, der Unternehmerstaat Deutschland will ja nicht unbedingt ein Rechtsstaat sein, und die EU freut sich, dass die armen Polinnen und Ukrainerinnen nicht protestieren, sondern in Deutschland den alten Menschen helfen.

Aber weil das selbst einschließlich von ein paar Gesetzesbrüchen für viele Familien zu teuer werden kann, zwischen 2.200 und 3.000 Euro pro Monat, weichen sie in die Illegalität aus: „Schätzungsweise“ 600.000 Pflegehilfen arbeiten illegal, also ohne Vertrag, weder mit der Familie noch mit einer Vermittlungsagentur. Und mit den Pandemie-Maßnahmen steigen Arbeitsnot in Polen und Nachfrage nach billiger Pflege in Deutschland. Die Illegalität hat die Form der unregulierten Selbstständigkeit , also der Schein-Selbstständigkeit: Dabei sparen die ärmeren der reicheren Deutschen viele hundert Euro an Sozialversicherungen und sonstigen Leistungen ein: Keine Bezahlung von Überstunden, kein Urlaub und keine Bezahlung im Krankheitsfall. Und weil der deutsche Rechtsstaat und die EU mit diesem Rechtsbruch gut leben können, weiß niemand genau, wie viele Illegale allein in diesem Bereich tätig sind. Das ist alles bekannt, führt aber auch in den staatlichen wie privaten Leitmedien nicht zur Kritik. [13]

Wirtschaftsminister Altmaier will die gesetzlosen IHK retten

Jetzt kommen wir noch etwas allgemeiner zum (Un-)Rechtsstatus der Unternehmer in Deutschland: Die Unternehmerlobby besteht neben BDI, BDA und CDU-Wirtschaftsrat auch noch aus den 79 Industrie- und Handelskammern. Diese Lobby ist organisiert auf kommunaler, Länder- und Bundesebene. Der Dachverband ist der DIHK – aber er hat keine rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage. Seien Sie ehrlich: Hätten Sie als Überzeugte-VerteidigerInnen-der-Demokratie-Wähler so etwas auch nur zu denken gewagt?

Seit 65 Jahren gilt das „vorläufige“ IHK-Gesetz
1956 wurde unter dem christlichen Bundeskanzler Konrad Adenauer das Gesetz zur vorläufigen (hervorgehoben, WR) Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern beschlossen – und es gilt im Jahre 2021 noch immer! Seit 65 (!) Jahren ein provisorisches Gesetz – geht sowas in einem Rechtsstaat? Es geht, jedenfalls im Unternehmer-Staat Deutschland.

Es handelt sich um ein Gesetz, das damals aus Angst des guten Neudemokraten Adenauer und der Unternehmerlobby vor grundsätzlichen Auseinandersetzungen im Bundestag erstmal nur als vorläufig beschlossen wurde. Dabei wurde versprochen, dazu einige Zeit später ein richtiges Gesetz zu machen. Aber aus der Vorläufigkeit wurde eine Ewigkeit. Und das soll nach dem Willen der Lobby und der wieder christlich geführten Bundesregierung auch so bleiben.

Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen: passt doch in die „freie Marktwirtschaft“!
Das vorläufige IHK-Gesetz verfügt u.a. die Zwangsmitgliedschaft aller Unternehmen. Austritt ist nicht möglich – Zwangsmitgliedschaft ist also mit „freier Marktwirtschaft“ gut vereinbar! Hätten Sie das gedacht? Da prangern die Unternehmer-Postillen wie die FAZ die „autoritäre“ Wirtschaft in China an – aber gerade in Deutschland wird eine solche sorgsam gepflegt, seit über sechs Jahrzehnten. So ähnlich war es übrigens auch in der Nazi-Zeit. Und nirgends in der gewiss nicht lupenreinen westlichen Kapital-Demokratie ist das so extrem ausgeprägt wie in der Bundesrepublik Deutschland von Adenauer bis Merkel (und wäre das dann auch mit dem laschen Katholiken Laschet oder dem harten Protestanten Söder).

Proteste und Gerichtsverfahren seit drei Jahrzehnten
Seit Jahrzehnten wehren sich zehntausende Mittelständler und Selbstständige. Sie sind organisiert im Bundesverband für freie Kammern, bffk. Sie haben hundertfach vor Verwaltungsgerichten in mehreren Bundesländern gegen die Zwangs-Mitgliedschaft und gegen die Zwangsbeiträge geklagt.

Zwangsmitgliedschaft ist der eine Klagegrund, aber nicht der einzige. Denn die IHK und der DIHK vertreten nur die Interessen der Großunternehmen, agieren als deren Lobbyisten, ohne Legitimation. Vielfach machen die durch Zwangsbeiträge reich gewordenen Kammern, die ihre Geschäftsführer hoch bezahlen, mit Dienstleistungen ihren eigenen Mitgliedern Konkurrenz. [14] Der DIHK wettert mit BDI und BDA z.B. gegen Umweltauflagen, gegen das Lieferkettengesetz und gegen den Mindestlohn – auch wenn die IHK-Mitglieder dazu nie befragt wurden und es vielfach anders sehen.

Bundesverwaltungsgericht endlich im Jahre 2020: IHK rechtswidrig!
Hunderte Klagen wurden von den Verwaltungsgerichten abgewiesen – mit Verweis auf das vorläufige, aber immer noch geltende IHK-Gesetz von 1956. Aber fünf Kläger schafften es in den letzten Jahren bis zum Bundesverwaltungsgericht und bekamen Recht. 2020 hat ein Umwelt-Unternehmer – nach 13-jähriger Verfahrensdauer! – beim Bundesverwaltungsgericht erreicht: Die IHK Münster muss aus dem Dachverband DIHK austreten. [15] Das gesetzwidrige IHK-Gesetz ist erschüttert.

Aber wofür sitzt der christlich-barmherzige Unternehmer-Lobbyist Altmaier als Wirtschaftsminister in der Bundesregierung? Er hat einen Gesetzentwurf zur Rettung des DIHK vorgelegt. Aus dem bisher privaten DIHK soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, und die 79 IHK sollen dort Zwangsmitglieder sein. Diese Bundes-Wirtschaftskammer soll dem Bundeswirtschaftsminister unterstehen – und zugleich als Unternehmer-Lobby frei agieren dürfen, in Berlin wie besonders auch bei der EU-Kommission in Brüssel. Und das vorläufige Gesetz von 1956 soll nur geändert werden und soll weiter die gesetzliche Grundlage bilden [16] – also weiter eine ewige Vorläufigkeit. [17]

Aktionäre und Konzernvorstände im Pandemiejahr:
„Die Boni sprudeln wieder“

Und was gönnen sich die Fleischarbeiter-Schutzgesetz-Weichwäscher, die Lieferketten-Gesetz-Stopper, die Betriebsräte-Stärkungs-Gesetz-Aufschieber, die Mindestlohn-Verweigerer, die gesetzlosen DIHT-Lobbyisten selbst? Nur zwei Beispiele, Amazon, Google, Apple & Co lassen wir mal beiseite.

Deutsche Bank: 684 Einkommens-Millionäre im Pandemie-Jahr
Die Deutsche Bank hat im Pandemie-Jahr 3.000 Arbeitsplätze abgebaut – dafür bekommt Chef Christian Sewing 47 Prozent mehr, 7,4 Millionen fürs Pandemiejahr 2020. Die Boni der führenden Manager steigen um 29 Prozent: 684 Deutsch-Banker verdienten mehr als eine Million Euro – im Jahr davor waren es „nur“ 583 derartige Einkommens-Millionäre gewesen. [18]

Drittgrößter Wohnungskonzern LEG:
Chef-Bonus höher als abgelehnter Tarifvertrag

Die LEG ist der drittgrößte Wohnungskonzern in Deutschland. Er entstand durch den Verkauf der öffentlichen Wohnungsgesellschaft des Landes NRW durch die damalige CDU/FDP-Landesregierung – Antreiber war Finanzminister Pinkwart, der heute unter Ministerpräsident Laschet wieder Finanzminister ist. Heute sind BlackRock&Co die LEG-Hauptaktionäre. Im Pandemie-Jahr streikten die 406 Beschäftigten der Tochterfirma TSP, die für die technische Verwaltung der 145.000 Wohnungen zuständig ist. Die Beschäftigten forderten im mühsamen Digitalstreik monatelang einen Tariflohn: 170 Euro im Monat mehr, 100 Euro für die Azubis. Diese Forderungen ergäben zusammen 0,9 Millionen Euro – abgelehnt. Gleichzeitig bekommt allein der LEG-Chef Lars von Lackum für das Pandemie-Jahr 1,4 Millionen mehr, zusätzlich zu seinem bisherigen Gehalt. [19] Während die Arbeitseinkommen auf niedrigem Niveau stagnieren, gönnen sich die Aktionäre wie BlackRock 5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Großaktionäre, deren Aktienwerte durch die Pandemie-Maßnahmen weiter gestiegen sind und weiter steigen, sie greifen krisenfrei weiter die staatlich gestützten Gewinne im Unternehmer-Staat ab und sind ungehindert weiter mit Regierungsduldung auf professionell organisierter Steuerflucht, zwischen dem EU-Vorbildstaat Luxemburg und dem Heimatstaat des neuen US-Präsidenten, Delaware.

Aber mal eine Frage!

Leute, Menschen, Männer, Frauen, BürgerInnen, abhängig Beschäftigte, Unbeschäftigte, Über- und Unterbeschäftigte, Arbeitslose, Linke, Gewerkschafter, Nicht-Linke und Nicht-Gewerkschafter, Selbstständige und erzwungen Scheinselbstständige, Crowd- und Gigworker, Fahrradkuriere, Handwerker, Abgeordnete (ja, die gibt es doch irgendwo noch, jedenfalls diejenigen, die keine Beratungsfirma haben?), Eltern, Großeltern, Rentner und Rentnerinnen, ach, vielleicht auch Studenten, Schüler, Auszubildende, und ja, die gibt es doch auch noch: Wissenschaftler, Lehrer, Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Ärzte, Ingenieure (sollen wir JournalistInnen mit dazunehmen?) aller Geschlechter, Herkünfte und Nationalitäten – Frage also: In welchem Unternehmer-Staat leben wir eigentlich? Wie lange lassen wir uns diese teilweise verrechtlichte Gesetzlosigkeit noch gefallen? Wollen wir schon jetzt endlich mal was dagegen machen, schon vor der nächsten Wahl?

Titelbild: rudall30/shutterstock.com


[«1] hensche.de/verbot-von-werkverträgen-in-der-fleischwirtschaft-18.12.2020

[«2] Werner Rügemer: Infektionsschutz-Gesetz – Warum fehlen die Unternehmen? www.nachdenkseiten.de 25.11.2020

[«3] Viele Betriebe mit Mängeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz, ZEIT online 16.3.2021

[«4] Spitzengespräch zu Tests geplatzt, FAZ 6.3.2021

[«5] Keine Testpflicht für Betriebe, FAZ 10.3.2021

[«6] Werner Rügemer: Imperium EU – ArbeitsUnrecht, Krise, neue Gegenwehr, Köln 2020, Seite 210ff. das Kapitel zu Deutschland auch zu den folgenden Aspekten.

[«7] In die Jahre gekommen, FAZ 13.3.2021

[«8] Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen, Bundestagsdrucksache 19/1710, 18.4.2018

[«9] Werner Rügemer: Staatliche Rettung der Lufthansa – eine Schmierenkomödie, mehrfach, www.nachdenkseiten.de 29.6.2020

[«10] Wo die Verantwortung endet, FAZ 13.2.201

[«11] Zu Geschichte und Konflikten siehe die Dokumentationen und Kommentare der Initiative Lieferkettengesetz, in der mehrere Dutzend Gruppen zusammengeschlossen sind: lieferkettengesetz.de

[«12] OECD Earnings Database, letzte Erhebungen 2018 (Mindesteinkommen im EU-Vergleich) und 2019 (Fraueneinkommen)

[«13] Sich richtig helfen lassen, FAZ 1^3.3.2021

[«14] Vgl. Werner Rügemer: Der Konflikt um die IHK, Deutschlandfunk, Sendung Hintergrund 17.11.1996

[«15] Bundesverwaltungsgericht: Anspruch eines IHK-Mitglieds auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK wegen fortgesetzter Kompetenzüberschreitungen, Pressemitteilung 61/2020 vom 15.10.2020.

[«16] Bundeswirtschaftsministerium: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, 14.12.2020

[«17] Zu Geschichte und Aktivitäten des Widerstands gegen die IHK siehe www.bffk.de

[«18] Die Boni sprudeln wieder, FAZ 12.3.2021

[«19] Schöner Wohnen, verdi news 30.1.2021