Richterin in Assange-Anhörung bringt US-Wahlen ins Spiel

Richterin in Assange-Anhörung bringt US-Wahlen ins Spiel

Richterin in Assange-Anhörung bringt US-Wahlen ins Spiel

Ein Artikel von Moritz Müller

Als es am vergangenen Freitag im Old Bailey in London um Termine für die Schlussplädoyers im Assange-Auslieferungsverfahren ging, erwähnte Richterin Vanessa Baraitser plötzlich die US-Präsidentschaftswahlen. Ein weiteres bemerkenswertes Vorkommnis in dieser ereignisreichen Anhörung. Außerdem führte Chefankläger Lewis einen Zeugen an der Nase herum und am Montag wurde über die relative Menschlichkeit des Hochsicherheitsgefängnis ADX Florence, Colorado, gestritten. Wenn es nicht so bitterer Ernst wäre, dann könnte man dies alles als Beobachter unterhaltsam finden. Leider geht es hier um die Zukunft eines geschundenen Menschen, der unbequeme Wahrheiten ans Licht gebracht hat, und auch um die seiner Familie. Es scheint mehr und mehr, als sei der Ausgang dieses Verfahrens schon entschieden, und das bedeutet nichts Gutes für Transparenz im Allgemeinen. Ein kurzer Abriss aus London von Moritz Müller.

Am Montag ging die derzeitige Runde im Assange-Verfahren in die vierte Woche. Es geht um die Frage, ob der Journalist und Publizist vom Vereinigten Königreich an die USA ausgeliefert werden soll. Dort gibt es eine Anklage mit 18 Punkten, für die er theoretisch zu 175 Jahren Haft verurteilt werden könnte. Es geht bei der Anklage um 17 Punkte nach dem US-Spionagegesetz und eine Anklage wegen Beihilfe zum Einbruchsversuch in einen Computer. Dies soll in den Jahren 2010 und 2011 geschehen sein, als die von Julian Assange gegründete Enthüllungsplattform Wikileaks hunderttausende geheime Dokumente, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen aufzeigten, veröffentlichte.

Am vergangenen Freitag gab sich Bezirksrichterin Baraitser eine Blöße, als sie, als es um Terminfragen ging, die US-Präsidentschaftswahlen erwähnte. Am kommenden Freitag ist der letzte Tag der derzeitigen Veranstaltung, in der hauptsächlich Zeugen aus aller Welt ange- und kreuzverhört werden. Es ging dann um die Frage, wann und wie Anklage und Verteidigung ihre Schlussplädoyers bzw. eine schriftliche Zusammenfassung ihrer Sicht einbringen können. Verteidiger Edward Fitzgerald QC hatte um einige Wochen zur Zusammenfassung gebeten, wohingegen die Richterin entgegnete, dass es nur Ende nächster Woche zwei Tage dafür im Gerichtsgebäude gäbe. Ankläger James Lewis QC brachte eine schriftliche Einreichung ins Spiel. Es wurden dann 4 Wochen für die Verteidigung plus 2 Wochen für eine Entgegnung der Anklage plus nach einigem Gefeilsche 5 Tage für die letzte Erwiderung der Verteidigung diskutiert.

Als es um die Frage ging, welches Beweismaterial dann noch substanziell genug sei, um zugelassen zu werden, erwähnte Vanessa Baraitser plötzlich die US-Wahlen, mit der Frage/Befürchtung, dass dies neue Fakten für die Verteidigung schaffen könne. Das ist insofern bemerkenswert, als dass das Auslieferungsabkommen zwischen dem UK und den USA politische Anklagen explizit ausschließt. Ich weiß nicht, wie man die US-Wahlen anders als politisch deuten kann. Das ist ein weiterer Punkt, wo man den Eindruck bekommt, dass dieses Verfahren schon entschieden ist. Im Moment sieht es so aus, als sei eine Entscheidung der Richterin nicht vor Januar zu erwarten.

An drei Tagen der letzten Woche ging es um den Gesundheitszustand von Julian Assange und ob bei ihm ein Selbstmordrisiko besteht. Dazu wurden mehrere Psychiater und Allgemeinärzte angehört. Der Ankläger Lewis verunsicherte den Psychiater Michael Kopelman, indem er diesem vorwarf, er habe sich von Assange täuschen lassen. Es ging um die Existenz einer Rasierklinge in Assanges Zelle und Lewis fragte Kopelman mehrmals, warum diese Rasierklinge nicht in den Notizen der Anstaltsärztin Dr. Daly erwähnt sei, und bekräftigte, dass Kopelman Julian Assange hier auf den Leim gegangen sei.

Die Verteidigung präsentierte daraufhin aber ein anderes Gefängnisprotokoll, in dem der Fund der Rasierklinge von zwei Wärtern zur Anzeige gebracht wurde. Lewis ruderte nun zurück und stellte sich auf den Standpunkt, das diesbezügliche Disziplinarverfahren gegen Assange sei ja eingestellt worden und so groß könne die Rasierklinge ja nicht gewesen sein. Mit dieser Bemerkung entblößte er sich aber weiter, denn nun machten seine Fragen an Kopelman keinen Sinn mehr. Bemerkenswerterweise unterstützte ihn die Richterin in dieser Argumentation, anstatt ihn zu ermahnen. Craig Murray schildert diesen Vorgang sehr detailliert (auf Englisch) und er plant, in dieser Sache an die Anwaltsvereinigung zu schreiben.

Insgesamt waren die medizinischen Darlegungen aber so deprimierend und der Gedanke, dass Julian Assange, den wir in unserem Presseraum ja nicht sehen können, zuhören musste, erfüllte mich mit Traurigkeit. Außerdem scheint mir das Bohren in der Frage, wie sich eine Auslieferung an die USA auf Julian Assanges Geisteszustand auswirken könnte, auch eine zweischneidige Strategie. Was ich noch erwähnen möchte, ist, dass es den Anschein macht, als habe sich Julian Assanges Zustand in den Monaten in der „Obhut“ der Gefängnisärztin auf der Krankenstation eher dramatisch verschlechtert.

Pikant war auch die Frage, warum Assange in die Isolation des Krankentraktes verlegt wurde. Denn es steht nach widersprüchlichen Aussagen der beteiligten Ärzte im Raum, dass dies nicht aus medizinischen Gründen geschah. Wahrscheinlicher erscheint es, dass er isoliert werden sollte, weil ein anderer Gefangener ein Video von ihm gemacht hatte und dies der Gefängnisleitung „peinlich“ sei und deren „Ansehen schaden“ könne. Im Januar wurde Julian Assange nach 9 Monaten wieder in eine Abteilung mit 40 Insassen verlegt. Dafür hatten sich seine Mithäftlinge eingesetzt.

Außerdem hörte das Gericht letzte Woche, dass die unredigierten Dokumente, die der Anklage zufolge Informanten in Gefahr brachten, gar nicht zuerst von Wikileaks, sondern von Cryptome veröffentlicht wurden, 9 Monate nachdem zwei Guardian-Journalisten ein Passwort als Kapitelüberschrift in ihrem Buch veröffentlichten. In der ganzen Geschichte hat sich der Guardian, der vor 10 Jahren von den Wikileaks-Veröffentlichungen profitierte und nun keine Gelegenheit auslässt, um Assange niederzumachen, nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Leider ist das bei den Mainstreammedien kein Einzelfall.

Am Freitag wurde auch die aggressive Befragungstaktik der US-Ankläger belohnt, als sie Zeugen dazu brachten, von Standpunkten abzuweichen, die sie am Anfang des Kreuzverhörs als richtig ansahen. Dies ist kein schönes Schauspiel, aber es durchzieht die Anhörung nach meiner Beobachtung von Anfang an. Falls die Richterin unparteiisch sein sollte, müsste sie hier wohl eingreifen oder den unfairen Ton zumindest in ihre Beurteilung einbeziehen. Das ist aber wohl nicht zu erwarten, denn auch die Nichtbefragung von wichtigen Zeugen, indem nur deren schriftliche Aussage vorgelesen wird, scheint in dieses Konzept zu passen.

Am Montag wurde Ai Weiwei, der vor dem Gericht eine Schweigeminute für Assange einlegte, von einer Channel-4-Journalistin gefragt, wie er seine Unterstützung mit den Anschuldigungen aus Schweden in Einklang brächte. Dies, nachdem die Ermittlungen in Sachen Sexualdelikte dreimal eingestellt wurden, ohne jemals zur Anklage gebracht worden zu sein. Zum Glück stellte sie ein anwesender YouTuber zur Rede, wenn auch etwas zu robust. Hier zeigt sich, dass mittlerweile die Nerven blank liegen und es sich bei den Unterstützern um eine heterogene Gruppe handelt. Ich selbst finde, dass man keine so starken Kommentare abgeben sollte, die dann von interessierter Seite leicht aus dem Kontext zu reißen sind.

Es ist aber einmal mehr erstaunlich, wie diese Verleumdungen in Bezug auf die Ereignisse in Schweden immer noch angewendet werden. Schon im Mai 2019 hatte der UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer um Stellungnahme zu den köchelnden Ermittlungen gebeten. Er bekam aber keine sachdienliche Antwort, was zu diesem Interview führte.

Am Montag gab der Zeuge Joel Sickler, der in den USA seit 40 Jahren Gefangene betreut, seine Einschätzung zu den möglichen Haftbedingungen für den Fall einer Auslieferung von Assange an die USA. Einen Teil dieser Befragung hörte ich im „echten“ Gerichtssaal an, den ich am Montag zum ersten Mal betreten konnte. Das Licht war hier viel gedämpfter als in „unserem“ Presseraum und man fühlte sich in ein Kammerspiel versetzt. Julian Assange sitzt hinter Panzerglas mit Maske und hochgeschobener Lesebrille. Die meiste Zeit lauscht er regungslos, aber in regelmäßigen Abständen tuschelt er durch einen der Schlitze mit einer Vertreterin der Verteidigung. Seine Verlobte Stella Moris sitzt über Akten gebeugt im Hintergrund. Die Richterin Vanessa Baraitser scheint seit Februar merklich gealtert, was aber vielleicht daran liegt, dass der Raum hier im Old Bailey viel kleiner ist, man ihre Mimik genauer erkennen kann. Sie schreibt die ganze Zeit auf ihrem Laptop mit.

Die das Kreuzverhör führende Claire Dobbin wirkt hier noch kälter, als schon im Nebenraum ihre Stimme vermuten ließ. Sie benutzt einen sehr merkwürdigen Tonfall, der oft am Ende von Sätzen in eine Weinerlichkeit abgleitet, die sie kurz vor dem Zusammenbruch erscheinen lässt. Verteidiger Edward Fitzgerald QC sitzt neben ihr und scheint ihren Fragen in den Akten zu folgen, genau wie sein Kollege Mark Summers QC, der einen fassungslosen Eindruck macht ob dieser Befragung.

Wieder versucht Claire Dobbin, den Zeugen als Nicht-Experten erscheinen zu lassen, obwohl er seit Jahrzehnten Gefangene in US-Gefängnissen betreut. Es geht um Detailfragen und wann Herr Sickler zum letzten Mal in welchem Gefängnis war und ob 22 oder erst 23 Stunden als Isolationshaft gelten. Die Anklage versucht ernsthaft, es als sinnvolle Kommunikation darzustellen, wenn sich zwei Gefangene durch meterdicke Stahltüren etwas zuschreien. Die Zellen im Bundesgefängnis ADX Florence messen 2,4 x 3 Meter und das gesamte Mobiliar besteht aus unverrückbarem Beton oder Edelstahl. Zeuge Sickler bezeichnet die Bedingungen mehrmals als beschwerliche Tortur, aber er lässt sich auch zu der Aussage hinreißen, das Gefängnis, in dem Assange im Falle einer Verurteilung in den USA höchstwahrscheinlich landen würde, als gut geführt zu bezeichnen.

Auch hier stelle ich mir wieder die Frage, was Julian Assange in diesen Momenten durch den Kopf geht. Die halbe Stunde Hofgang, die in einer Art leerem Schwimmbad unregelmäßig zu jeder Tages- und Nachtstunde auch alleine stattfindet, bezeichnet der US-Experte Cromberg in seinem Bericht übrigens als Erholung (time to recreate). Auch die Behauptungen, dass ja nicht ausgemacht sei, dass Assange unter diesen Bedingungen inhaftiert werden würde, wirken im Lichte seiner Untersuchungshaftbedingungen eher unglaubwürdig. Auch hierzu lohnt sich, die englische Schilderung von Craig Murray zu lesen oder Dustin Hoffmann im Video auf Deutsch.

Insgesamt macht sich bei mir der Eindruck breit, dass von dieser Anhörung kein faires Urteil, welches alle menschen- und presserechtlichen Aspekte einbezieht, zu erwarten ist. Trotzdem sitze ich wieder seit den frühen Morgenstunden am Eingang zur Besuchergalerie und werde dies auch in den nächsten Tagen tun, damit ich der Nachwelt davon berichten kann. Zum Glück haben sich auch schon 6 weitere Beobachter eingefunden.

Wer selber seine Meinung zu diesem Thema öffentlich kundtun möchte, findet hier die möglichen Wege dazu.

Titelbild: I. Salci/shutterstock.com

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