Als Nachtrag zum gestrigen Artikel gibt es über eine erneute Wendung zu berichten. Wegen eines Covid-19-Verdachts beim Ehemann einer der Anklagevertreterinnen ist der Prozess seit gestern Mittag ausgesetzt und geht frühestens ab Montag in ungewisser Form weiter. Ein kurzer Abriss von Moritz Müller aus London.
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Nachdem es am Donnerstagmorgen erst sehr verzögert losgehen sollte im Prozess gegen Julian Assange, hieß es dann gegen Mittag, dass es gar nicht weitergehen sollte. Wir hatten gerade die 131 Stufen zur Besuchertribüne im Old Bailey erklommen, als uns Prozessbeobachter Craig Murray und einige von Julian Assanges Familienangehörigen entgegenkamen und uns erklärten, dass eine der Anklagevertreterinnen auf Covid-19 getestet werde und das Ergebnis erst am Freitagvormittag vorliegen werde und die Bezirksrichterin Vanessa Baraitser dann bis Montag entscheiden werde, wie und ob es im Auslieferungsverfahren weitergehen wird.
Es gibt da verschiedene Möglichkeiten:
- Covid-19-Test fällt negativ aus und der Prozess wird in seiner intransparent erscheinenden Form, siehe gestriger Bericht, fortgesetzt.
- Covid-19-Test fällt positiv aus und Prozess wird vertagt, mindestens für zwei Quarantänewochen für alle, die im Gerichtssaal mit der möglicherweise „asymptomatisch“ Covid-19-infizierten Person anwesend waren, aber möglicherweise für länger, da bei so einer großen Anzahl von Prozessbeteiligten sicher Terminschwierigkeiten auftauchen würden oder das Gericht mal wieder belegt ist. Damit wäre dann dem Antrag der Verteidigung vom Montag auf Vertagung entgegengekommen. Allerdings lief es in den letzten Tagen nach Angaben der Beobachter eher gut für die Verteidigung von Assange, und das nährt den Verdacht, dass die US-Vertreter keine für sie ungünstigen Entwicklungen vor den Präsidentschaftswahlen im November wollen. Aber hier bewege ich mich natürlich im Reich der Spekulation.
- Angeblich liegt auch noch die Variante auf dem Tisch, dass der ganze Prozess nun virtuell per Videolinks weitergeführt wird.
Die Variante C mutet ziemlich abenteuerlich an, wenn man bedenkt, dass hier dem Menschen Julian Assange 175 Jahre Gefängnis drohen und darüber in einer holprigen Videokonferenz ohne direkte zwischenmenschliche Kontakte entschieden werden soll. Die ersten Tage der Konferenz enthielten schon zahlreiche technische Ausrutscher und im Falle eines Videoschauprozesses gäbe es sicher noch einige mehr, ganz abgesehen davon, dass dann eine Person im Hintergrund Regie führt über die Bilder, die die jeweiligen Zuschauer erreichen.
Als wir im Februar im Woolwich Crown Court den Prozess beobachteten, konnte unser Blick von Julian Assange zu Richterin Baraitser schweifen oder zum Fettfleck auf dem Teppich unter uns, aber wir hatten einen einigermaßen guten Überblick über das Geschehen. Ich hoffe, dass es nicht zu Variante C kommt, denn dann wäre der ganze Fall komplett in einem schwarzen Loch verschwunden. Leider stufte die Bundesregierung das Verfahren zumindest bis gestern als rechtsstaatlich (ab Minute 49) ein. Vielleicht sollten die Regierenden und ihre Sprecher mal Berichte wie diesen oder diesen oder die von mir lesen …
Als sich nach dem vertagten Prozess der Verteidiger Edward Fitzgerald noch mit seinem Mandanten Assange beraten wollte, wurde dies von der Richterin auch mit dem Verweis auf Covid-19 abgelehnt. Kurioserweise konnten aber die anderen Prozessbeteiligten einfach das Gebäude verlassen und mit uns kommunizieren und Interviews geben. Auch hier scheint einmal mehr Willkür am Werke.
Auch Demos und Proteste könnten in dieser Schönen Neuen Welt per Video stattfinden, was auch praktisch wäre, denn ab Montag sind in Großbritannien Ansammlungen von mehr als 6 Personen im Freien wie auch in privaten Wohnungen verboten, was nicht für Restaurants, Arbeitsplätze, Schulen oder Covid-19-sichere Hochzeiten gilt. In welche Kategorie eine Demo im öffentlichen Raum fällt, wird sich dann zeigen.
Zu guter Letzt noch der Vorschlag, dass Julian Assange auch virtuell abgeschoben werden könnte, und man den USA eine Videoansicht von ihm zukommen lässt, während er mit seiner Familie Urlaub macht.
Aktualisierung 13.30 Uhr: Soeben kam die Nachricht, dass der Covid-19 Test der Anwältin und ihres Ehemanns als negativ zurück kam. Die Symptome bei ihm wurden mit einer gemeinen Erkältung erklärt. Somit gilt die Variante a und wir lassen uns überraschen, wie es am Montag in diesem auf jeden Fall nicht langweiligen Prozess weitergeht.
Titelbild: © Moritz Müller