Liberalitas Bavariae adieu – oder die Risiken der direkten Demokratie

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Ausgerechnet diese einst aufmüpfigen und liberalen Bayern in ihrem „Freistaat“, wo sozusagen Schnupftabak und Gesteckpfeife zum Kulturerbe gehören, haben nun für ein absolutes Rauchverbot gestimmt. Es ist geradezu paradox, dass nunmehr, statt gegen staatliche Ge- und Verbote aufzumüpfen, umgekehrt die Bayern ausgerechnet vom Staat Verbote fordern. Und das, obwohl der Staat, mit Überwachungskameras, Telefondatenspeicherung, Internetüberwachung, Einschränkung der Versammlungsfreiheit ihre Freiheit und Selbstbestimmung in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt hat, und mit der Begründung von Terrorismusbekämpfung oder Sozialmissbrauch der Staat peu á peu in die urliberalen Freiheitsrechte eingreift. Die Rauchverbotsbefürworter erzwingen mit einer demokratischen Abstimmung die Realisierung ihrer eigenen Werte und Prinzipien, die sie für unabdingbar erklären, als Gesetz, ohne jedoch die Handlungsfolgen ihrer Forderungen zu überdenken. Diese Gesinnungsethik ist eine höchst bedenkliche Entwicklung. Wenn erst einmal das Klima für eine Akzeptanz von Verboten in der Gesellschaft geschaffen ist, ist es ein Leichtes weitere Verbote einzuführen und die Gesellschaft zu gängeln. Von Christine Wicht

Den Bayern eilt der Ruf nach, eigensinnig, eigenbrödlerisch und mitunter auch irrational patriotisch, auf jeden Fall aber gemütlich zu sein. Besonders während des preußisch geführten Kaiserreichs reagierten die Bayern empfindlich auf Anordnungen von „oben“ und es gibt immer noch Bewegungen, die aus der heutigen Bayerischen Verfassung und aus dem Grundgesetz juristische Wege zur Eigenstaatlichkeit ableiten. Die Redensart „mia san mir“ drückt nichts anderes aus, als dass sich die Bayern selbst genügen und sich nicht so schnell die Butter vom Brot nehmen lassen. Diese Einstellung haben die Bayern in der Vergangenheit auch gelebt, immer wieder haben sie der Obrigkeit gezeigt, „wo der Bartl den Most holt“. Der Franz Xaver Krenkl, mehrfacher Sieger bei den berühmten Oktoberfest-Pferderennen, ließ sich den Schneid von der Obrigkeit nicht abkaufen. Er wagte es mit seiner Kutsche die des Königs zu überholen. Als König Ludwig I. ihm zurief, er wisse wohl anscheinend nicht, dass das Vorfahren verboten sei, erwiderte Krenkel frech: „Wer ko, der ko!“ (Wer kann, der kann). Dieser Spruch steht heute noch in Bayern für Zivilcourage, Respektlosigkeit und anarchistische Lebensart.

Die Bayern sind stolz auf ihre Landschaft, ihre Traditionen, ihr Bier und ihre Kultur und ganz besonders auf ihre Wirtshauskultur. Als König Ludwig I. am 1. März 1844 per Erlass den staatlich festgesetzten Bierpreis um 1 Pfennig erhöhte, rebellierten die Münchner. Eine Brotpreiserhöhung hatten die Bürger kurz vorher noch hingenommen, aber der „Bierpfenning“ ging ihnen zu weit. Dagegen revoltierten etwa zweitausend Bürger, stürmten die Münchner Brauereien, warfen Fensterscheiben ein und demolierten das Mobiliar. Selbst das herbeigerufene Militär verweigerte alle Befehle (letztendlich waren sie ja auch selbst von der Bierpreiserhöhung betroffen). Am 5. März 1844 musste der König schließlich einlenken, nahm die Bierpreiserhöhung zurück und verfügte im Oktober des selben Jahres für das Münchner Hofbräuhaus gar eine Herabsetzung des Bierpreises „um dem Militär und der arbeitenden Klasse einen gesunden und wohlfeilen Trunk zu bieten.“ Selbst Friedrich Engels hat die Bierrevolution seinerzeit derart imponiert, dass er in einem Kommentar im Northern Star unter dem Titel „Beer Riots in Bavaria“, an die Volksmassen appellierte, „… dass es ebenso einfach ist, ihr [der Obrigkeit] auch bei wichtigeren Angelegenheiten das Fürchten zu lehren.“ (Quelle: lexikon.freenet.de)

Eine subversive Ecke ist das Bayernland bekanntermaßen nicht, das haben die Bayern mit ihrer jahrzehntelangen und unerschütterlichen CSU-Treue unter Beweis gestellt. Die alljährliche Bierpreiserhöhung auf der Wies’n, dem Oktoberfest, ist kein Anlass mehr für eine Revolte. Und die romantisch verklärte bayerische Idylle mit Schuplattler, Gams oder der schönen Sennerin im Dirndl, die zur Zeit der Industrialisierung im 19. und 20. Jahrhunderts den seinerzeit vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Süden Deutschlands charakterisierte, gehört spätestens seit dem Slogan „Laptop und Lederhose“ der Vergangenheit an. Der Wandel Bayerns vom Agrar- und Hightech-Standort ist inzwischen weit über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt.

Liberalitas Bavariae adieu

Ausgerechnet diese einst aufmüpfigen und liberalen Bayern in ihrem „Freistaat“, wo sozusagen Schnupftabak und Gesteckpfeife zum Kulturerbe gehören, haben nun für ein absolutes Rauchverbot gestimmt. Es ist geradezu paradox, dass nunmehr, statt gegen staatliche Ge- und Verbote aufzumüpfen, umgekehrt die Bürger ausgerechnet vom Staat Verbote fordern. Und das, obwohl der Staat, mit Überwachungskameras, Telefondatenspeicherung, Internetüberwachung, Einschränkung der Versammlungsfreiheit ihre Freiheit und Selbstbestimmung in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt hat und mit der Begründung von Terrorismusbekämpfung oder Sozialmissbrauch peu á peu in die urliberalen Freiheitsrechte eingreift. Die Rauchverbotsbefürworter erzwingen mit einer demokratischen Abstimmung die Durchsetzung ihrer persönlichen Werte und Prinzipien, die sie für unabdingbar erklären, per Gesetz, ohne Rücksicht auf Gewohnheiten, Befindlichkeiten oder innere Einstellungen Anderer oder zumindest einer beachtlichen Minderheit.

Diese gesinnungsethische Durchsetzung eigener Werte und Prinzipien mittels des Staates gegenüber anderen ist eine höchst bedenkliche Entwicklung. Wenn erst einmal das Klima für eine Akzeptanz von moralischen oder pseudomoralischen Verboten und Geboten in der Gesellschaft geschaffen ist, werden weitere Gängeleien und Bervormundungen im Namen gesinnungsethischer Prinzipien folgen. Wir haben es im Fall des absoluten Rauchverbots nicht etwa mit den Merkmalen einer Demokratur zu tun, also der derzeit oft beklagten zu geringen Möglichkeiten der Einflussnahme der Bevölkerung auf politische Entscheidungen der demokratisch gewählten Volksvertreter, ganz im Gegenteil: das Volk selbst hat in einem Plebiszit für das absolute Rauchverbot votiert.

Bei allem Verständnis für die berechtigte Kritik an der Bundes- oder Landesregierung und die Einführung von Gesetzen, die nicht mit dem Willen des Volkes übereinstimmen und das daraus wachsende Bedürfnis der Bevölkerung nach einer direkten Demokratie, zeigt das Beispiel der Abstimmung über das Rauchverbot, dass auch die Nachteile der Plebiszite bedacht werden müssen. Durch die direkte Demokratie können Minderheiten und Minderheitenrechte gefährdet werden. Plebiszite können zu Spaltungen, zu überzogenen Einschränkungen, ja sogar zur Diskriminierung von Minderheiten innerhalb einer Gesellschaft (hier zwischen Rauchern und Nichtrauchern) führen. Mit undifferenzierten Ja-Nein-Entscheidungen können sich die Gräben innerhalb einer Gesellschaft derart vertiefen, dass Kompromisse nicht mehr möglich sind. Heribert Prantl hat einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, die Vor- und Nachteile von Plebiszits erörtert:

„Das Plebiszit kann die Demokratie aber auch zerstören, wenn es die individuellen Bürger- und Menschenrechte missachtet. Das Plebiszit kann also etwas Wunderbares sein, wenn es ein Ausdruck einer kollektiven Verantwortung für das Gemeinwesen ist, einer Verantwortung, die sich nicht darauf beschränkt, alle paar Jahre ein Parlament zu wählen. Das Plebiszit kann aber auch etwas Furchtbares sein, wenn sich darin nur die Egoismen addieren und Vorurteile gegenüber Minderheiten verfestigen.“ (Quelle: www.sueddeutsche.de).

Eine Kampagne zur persönlichen Profilierung

Sebastian Frankenberger von der ökologisch-demokratischen Partei (ödp), hat im letzten Jahr das Volksbegehren für ein absolutes Rauchverbot in Bayern initiiert. Frankenberger ist ehemaliger Mathematik-, Physik-Student auf Lehramt und Theologie-Student, jeweils ohne Abschluss, mit einer Ausbildung zum Notfallseelsorger und zum Fremdenführer, er versuchte sich auch als Kostümtheater-Führer und möchte 2020 Bürgermeister seiner Heimatstadt Passau werden. Mit dem persönlichen Feldzug gegen die Raucher konnte sich Frankenberger profilieren. Er hatte die Medien auf seiner Seite und lässt sich nun als Pionier für ein absolutes Rauchverbot in Bayern feiern. Bereits nach vier Wochen hatten 27.318 Bürger das Volksbegehren unterschrieben, daraufhin wurde ein Volksentscheid herbeigeführt. Am 4. Juli 2010 gingen lediglich 37,7% der Bayern zur Abstimmung, 62,3% der Bayern war es anscheinend egal, ob die bestehende Rauchverbotslösung beibehalten oder ein absolutes Rauchverbot eingeführt werden soll. 61% der wahlberechtigten Bürger, die zur Wahl gingen, stimmten für das absolute Rauchverbot ohne Ausnahmen und 39% stimmten dagegen. Somit haben lediglich knapp ein Viertel der Bayern für das absolute Rauchverbot gestimmt und nicht wie des Öfteren in der Presse behauptet wurde, die Mehrheit der Bayern.

Infolge der Einführung des strikten Rauchverbots der CSU im Jahr 2007 regte sich heftiger Widerstand bei Gastwirten und Rauchern. Nach der herben Wahlniederlage der CSU bei der Landtagswahl im Herbst 2008 wurde das Rauchverbot von der nun regierenden bayerischen CSU-FDP-Koalition wieder gelockert. Es wurden beispielsweise Raucherclubs zugelassen, es durfte auf Volksfesten geraucht werden und manche Lokale haben das Rauchen erlaubt nachdem die Küche geschlossen war oder richteten separate Raucherzimmer ein. Das war der ödp zu liberal, sie ist zu einem beispiellosen Feldzug gegen die Raucher angetreten und hofft in ihrem Höhenflug, dass sich andere Bundesländer dem bayerischen Totalverbot anschließen. Es ist merkwürdig, dass die CSU die Kampagne der ödp einfach hat laufen lassen, ohne ihr eigenes Gesetz zu verteidigen. Das zeugt einmal mehr vom mangelnden Rückgrat der bayerischen Regierung, insbesondere weil der vorhergehende Eiertanz der CSU um das Rauchverbot bei den Bürgern weitgehend auf Unverständnis gestoßen ist. Nach dem Volksentscheid sagte die bayerische FDP-Generalsekretärin Miriam Gruß:

“Das Wegducken beim Rauchverbot war leider wieder mal ein Fall, in dem die CSU eine zuvor getroffene Koalitionsentscheidung nicht nachdrücklich vertreten hat.“ (Quelle: www.merkur-online.de).

Durch die Reglosigkeit der CSU ist der Eindruck entstanden, als sei ihr die Anti-Raucherkampagne der ödp gerade recht gekommen. Denn nun ist nahezu der vorherige Zustand des bayerischen Rauchverbots wieder hergestellt. Besser hätte es für die CSU gar nicht laufen können, nun ist sie politisch nicht mehr verantwortlich.

Vorschub für den Präventionsstaat nicht nur in Bayern

Zwar haben die Rauchverbotsbefürworter einen Sieg errungen haben, doch es besteht die Gefahr, dass im Klima der maßregelnden Konformität der Nährboden bereitet wird, auf dem Intoleranz gedeiht und eine demokratische Kultur der Toleranz autoritären Verboten weicht. Die Befürworter des absoluten Rauchverbots fordern vom Staat strenge Gesetze gegen andere Mitbürger, sie bedienen sich des Staates um ihre Gesinnung gegen andere durchzusetzen. Das sind Merkmale eines Präventionsstaats, der das von einer (kleinen) Mehrheit gewünschte Verhalten per Gesetz erzwingt. Wie weit dieses verhaltenssteuernde Denken schon vorangekommen ist, belegen etwa Vorstellungen der EU-Kommission zu einer rauchfreien EU.

Die Empfehlungen der EU-Kommission zu einer rauchfreien EU

Die EU-Kommission hat am 30. November 2009 Empfehlungen für ein rauchfreies Europa an das Europäische Parlament und den Rat veröffentlicht und beruft sich dabei auf das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der Weltgesundheitsorganisation vom Januar 2008.

Die Medien berichteten nahezu unisono über die Gefahren des Rauchens, des Passivrauchens, die Intoleranz und Rücksichtslosigkeit der Raucher. Der Erfolg der direkten Demokratie ist abhängig vom Verhalten der Medien, die mit Kampagnen die Menschen beeinflussen. Der Rat der Europäischen Union rät in seinen Empfehlungen für ein rauchfreies Europa deshalb vor allem auch die Medien in die Antiraucherkampagne einzubinden:

„Die Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und der Meinungsführer für die Risiken der Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft mittels kontinuierlicher Informationskampagnen stellt eine der Hauptaufgaben der öffentlichen Behörden und ihrer Partner in der Zivilgesellschaft dar, um so sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit die gesetzgeberischen Maßnahmen versteht und unterstützt. Unternehmen, Hotel- und Gaststättenverbände, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, die Medien, Gesundheitsfachkräfte, Organisationen zur Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen, Lehreinrichtungen oder religiöse Einrichtungen, die Forschung und die Öffentlichkeit sind dabei die Hauptakteure. Zu den Sensibilisierungsmaßnahmen sollte die Befragung betroffener Unternehmen und anderer Organisationen und Einrichtungen während der Ausarbeitung der entsprechenden Rechtsvorschriften zählen.“

„Der größte Lump im ganzen Land ist immer noch der Denunziant”
(Zitat: Hoffmann von Fallersleben)

In den Empfehlungen der Europäischen Union über rauchfreie Umgebungen wird unter Punkt 45 die Rolle der Gesellschaft ausgeführt. Die EU-Kommission beabsichtigt die Einführung von Geldstrafen bei Verletzung des Rauchverbots und die Einrichtungen von „Denunziantentelefonen“ in den EU-Staaten. Dies ist zum einen eine kostengünstige Lösung und zum anderen ist nicht der Staat bzw. die Polizei die erstentscheidende Instanz für eine Sanktionierung des nonkonformen Verhaltens, sondern ein einzelnes Gesellschaftsmitglied. Es ist zu erwarten, dass sich die Wahrscheinlichkeit zu denunzieren erhöht, wenn weder zur denunzierten Person bzw. noch zum Lokal ein persönlicher Kontakt besteht, da der Denunziant keine Repressalien zu erwarten hat. George Orwell hat in seinem Roman „1984“ die totale soziale Kontrolle beschrieben, der sich der Einzelne nicht mehr zu entziehen vermag und die durch eine permanente Überwachung des Individuums erfolgt. Davon sind wir, wie die folgende Textstelle des EU-Dokuments belegt, nicht mehr weit entfernt:

„Die Wirksamkeit eines Überwachungs- und Durchsetzungsprogramms wird durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Programm verstärkt. Gewinnt man die Unterstützung der Öffentlichkeit und ermutigt man ihre Mitglieder dazu, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu beobachten und Verstöße zu melden, so wird die Reichweite der Durchsetzungsorgane erheblich erweitert, und die Durchsetzung wird weniger aufwendig. In vielen Ländern stellen Beschwerden aus der Bevölkerung in der Tat das Hauptmittel zur Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsvorschriften dar. Aus diesem Grund sollten die Rechtsvorschriften für eine rauchfreie Umwelt festlegen, dass Einzelpersonen Beschwerden einreichen dürfen, und sie sollten jede Person oder nichtstaatliche Organisation dazu ermächtigen, tätig zu werden, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft zu erzwingen. Im Durchsetzungsprogramm sollte eine kostenlose Telefonhotline für Beschwerden oder ein ähnliches System vorgesehen werden, um die Öffentlichkeit zur Meldung von Verstößen zu ermutigen.“

Der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger sagte gegenüber Report München:

“Jeder Bürger soll sich an dieser Operation in sofern beteiligen, als er diese Leute denunziert. Also das müssen Sie sich einmal vorstellen, das gibt es nur in totalitären Regimen so etwas, das ist ja Wahnsinn.” (Quelle: www.br-online.de).

„Heute wir, morgen Ihr“

Das war das Motto einer Münchner Old- und Youngtimerinitiative gegen die Feinstaubzone. Vor kurzem waren es die Besitzer von historischen Altfahrzeugen, die wegen der Umsetzung des Luftreinhalteplans der EU in der Presse als „Stinker“ und rücksichtslose Umweltsünder diffamiert wurden. Auch hier wurde eine weitgehende Akzeptanz durch die Medien in der Bevölkerung dafür geschaffen, dass Altfahrzeuge aus dem Verkehr gezogen und durch Neufahrzeuge ersetzt werden müssen. Heute sind es die Raucher, die in den Medien diskreditiert werden. Wer ist die nächste Gruppe? Sind es die Dicken oder gar die Sportler, weil sie wegen ihrer Sportverletzungen ein untragbarer Kostenfaktor für die Beitragszahler der Krankenkassen sind und diese zu höheren Beiträgen zwingt? Oder sind es etwa diejenigen, die nachweislich keinen Sport treiben? Wie würde wohl darüber im Volk entschieden werden, wenn wegen der Feinstaubbelastung Grillen im Garten oder Feuerwerk an Silvester oder wegen der Dioxinbelastung offene Kaminfeuer verboten würde? So könnten beispielsweise Skifahren und Bergsteigen aus Umweltschutzgründen oder Sonnenbaden wegen des Hautkrebsrisikos und der dadurch erhöhten Gesundheitskosten verboten und Zuwiderhandlungen ebenfalls unter Strafe gestellt werden. Vielleicht ist es der Bierausschank, der als nächstes in den Fokus der Gesundheitsapostel rückt? Müsste nicht etwa auch die individuelle Mobilität mittels Autoverkehr drastisch eingeschränkt werden, weil dadurch nachweislich tausende Menschen getötet und Hundertausende in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden?

Schon jetzt geht der EU-Kommission das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Lokalen nicht weit genug. Als weitere Empfehlung hat sie deshalb unter anderem die Verminderung der Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft von privaten Haushalten im Visier, außerdem wird der vom Rauchverbot betroffene öffentliche Raum derart weit gefasst, dass es wohl bald verboten sein wird, auf der Terrasse, dem Balkon oder im Park zu rauchen. Unter Punkt 11 der Empfehlungen der EU-Kommission steht:

Strategien zur Schaffung rauchfreier Umgebungen sollten geeignete Instrumente umfassen, die bei der Bekämpfung des Rauchens ein sektorübergreifendes Vorgehen ermöglichen. Auch sollten Geldbußen der sonstige Geldstrafen für Verstöße festgelegt werden. Während die Höhe dieser Strafen notwendigerweise die speziellen Verfahrensweisen und Gepflogenheiten eines jeden Landes widerspiegelt, sollten mehrere Grundsätze die Entscheidung leiten. Hauptsächlich gilt es zu beachten, dass die Strafen ausreichend hoch angesetzt werden, um Personen von Verstößen abzuhalten, sonst werden sie von Zuwiderhandelnden nicht zur Kenntnis genommen oder nur als laufende Geschäftskosten angesehen. Zur Verhinderung von Verstößen sollten für Unternehmen höhere Strafen gelten als für einzelne Raucher, die in der Regel über weniger Mittel verfügen. Das Strafmaß sollte bei wiederholten Verstößen erhöht werden und den nationalen Sanktionen bei anderen, vergleichbar schweren Vergehen entsprechen.

In Punkt 18 heißt es weiter:

(…) dass es wichtig ist, den Begriff in Rechtsvorschriften so weit wie möglich zu fassen. Die verwendete Definition sollte alle Örtlichkeiten umfassen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, sowie Örtlichkeiten, die gemeinschaftlich genutzt werden, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder dem Zugangsrecht.

In Artikel 19 wird der Schutz vor Tabakrauch an Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen und an öffentlichen Orten gefordert:

Da es möglicherweise unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Definition von „Innenräumen“ gibt, sollten die Erfahrungen verschiedener Länder bei der Definition dieses Begriffs besonders ausgewertet werden. Die Definition sollte so umfassend und klar wie möglich sein, und es sollte bei der Definition darauf geachtet werden, dass keine Listen erstellt werden, die so interpretiert werden können, dass möglicherweise betroffene „Innenräume“ ausgenommen sind. Es wird empfohlen, „Innenräume“ (oder „geschlossene Räume“) so zu definieren, dass sie jeden Raum umfassen, der überdacht und von einer oder mehreren Wänden oder Trennflächen umschlossen ist, unabhängig davon, welches Baumaterial für Dach, Wände oder Trennflächen verwendet wurde und unabhängig davon, ob der Bau dauerhaft oder vorübergehend errichtet wurde.

Doch damit nicht genug, in Punkt 24 soll gewährleistet werden,

dass alle geschlossenen öffentlichen Orte, alle Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen, alle öffentlichen Verkehrsmittel und möglicherweise sonstige öffentliche Orte (im Freien oder teils im Freien) frei von jeglicher Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft sind. Es sind keine Ausnahmen auf der Grundlage gesundheitlicher oder rechtlicher Argumente zulässig. Falls Ausnahmen auf der Grundlage anderer Argumente in Betracht gezogen werden müssen, sollten diese minimal sein. In Artikel 8 wird darüber hinaus für den Fall, dass eine Vertragspartei nicht in der Lage sein sollte, den allgemeinen Schutz sofort zu erreichen, die ständige Verpflichtung festgeschrieben, so schnell wie möglich alle Ausnahmen zu beseitigen und den Schutz allgemeingültig zu machen. Jede Vertragspartei sollte sich darum bemühen, den allgemeingültigen Schutz innerhalb von fünf Jahren nach dem für sie geltenden Inkrafttreten des WHO-Rahmenübereinkommens bereitzustellen.

Es ist kein neuer Gedanke mit der Einführung von Normen eine soziale Kontrolle zu etablieren. Das absolute Rauchverbot kann sich zu einem solchen Mittel in der gesamten Europäischen Union entwickeln. Mit fragwürdigen Überwachungsmechanismen und Sanktionsmaßnahmen sollen Raucher künftig zu einem normgerechten Verhalten gezwungen werden. Die Kontrolle erfolgt u.a. mittels denunzierender Mechanismen, wobei einige Gesellschaftsmitglieder andere gefügig machen können sollen, ihre für „richtig“ befundenen Regeln und Verhaltensweisen im Kollektiv zu leben. Abweichendes Verhalten bzw. Zuwiderhandlungen sollen mit Geldstrafen geahndet werden, um ebenfalls ein gesellschaftskonformes Verhalten zu erzielen. Diese dann nicht mehr nur soziale Kontrolle verursacht mittels autoritärer Verbote, der Fremdbestimmung der Gesellschaftsmitglieder und der Machtausübung des Staates neue Konflikte. Das gilt besonders im Fall des Rauchverbots, da das Argument des Gesundheitsrisikos von den Rauchern kaum in Frage gestellt werden kann. Es ist aufgrund des gesamtgesellschaftlichen Drucks nicht mehr möglich eine abweichende Meinung zu vertreten und die persönliche Lebensführung zu wahren.

Einstieg in den Präventivstaat

Die französische Revolution und das Zeitalter der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert waren der Beginn eines deutlich einschneidenden Wandels der gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Entwicklung war geprägt durch die Ausrichtung, das Denken der Menschen auch innerhalb der Gesellschaft mit den Mitteln der Vernunft von althergebrachten, starren und überholten Vorstellungen, Vorurteilen und Ideologien zu befreien und in der Bevölkerung eine Akzeptanz für das neu erworbene Wissen zu schaffen. Es wurden die auf dem Glauben an Autoritäten beruhenden Denkweisen kritisch hinterfragt und die Forderung aufgestellt sich „seines eigenen Verstandes zu bedienen“, denn der aufgeklärte Mensch soll nicht mehr an die Vorgaben der Obrigkeiten oder Zwänge von Mode und Zeitgeist gebunden sein, sondern sein Leben und Denken selbst bestimmen. Dieses Zeitalter war prägend für die westlichen Gesellschaften. Doch die momentane gesellschaftliche Entwicklung geht offenbar in eine andere Richtung. Setzt sich diese Entwicklung fort, führt dies zunehmend zu einer Unterordnung des Verhaltens des Einzelnen unter einen wie auch immer festgestellten Gemeinschaftswillen. Das sind im Kern Wesenszüge eines totalitären Regimes. Benjamin Franklin sagte: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Die Freiheit stirbt bekanntermaßen scheibchenweise. Erst wenn wir die Freiheit verloren haben, werden wir den Wert der Freiheit erkennen. Dann ist es zu spät. Wir sollten deshalb aufpassen, dass uns von späteren Generationen nicht vorgeworfen werden kann, dass wir mit unserem eigenen Handeln dazu beigetragen haben, Freiheit durch Bevormundung zu ersetzen. Wir sollten uns stets darüber im Klaren sein, dass Verbote und Gebote von individuellem Verhalten und die Denunziation von unerwünschtem Verhalten der Einstieg in einen Präventivstaat sind.

Zweifelsohne ist Rauchen gesundheitsschädlich und die Freiheit der Bürger kann nicht an der Freiheit zu rauchen festgemacht werden, aber die bayerische Kampagne gegen des Rauchverbot und die Empfehlungen der EU-Kommission für ein rauchfreies Europa sind Anzeichen für eine sich langsam aber sicher entwickelnde eine Law-and-Order-Mentalität. Null Toleranz ist die Devise. Anders Denkende und sich anders Verhaltende werden nicht geduldet. Es steht zu befürchten, dass der Kreuzzug gegen die Raucher nur der Anfang war.

Anmerkung Albrecht Müller: Ich halte die in diesem Beitrag sichtbare Zukunftsangst der Raucher für übertrieben und die Anmerkungen über die angebliche Bayerische Liberalität und Toleranz für Schmarrn. So toll ist das nie gewesen. Z.B.: Als ich 1960 nach München kam, musste ich erst lernen, was eine Konfessionsschule ist, denn in meinem kurpfälzisch/nordbadischen Heimatdorf gab es dies seit 1871 nicht mehr. Im “toleranten” Bayern lieferte man sich noch bei der Landtagswahl 1966 böse Schlachten um dieses Thema. Und meine Geschichtsforschung zur Räterepublik in den Berichten von Ernst Toller lieferte alles andere als Zeugnisse von bajuwarischem Leben- und Lebenlassen.

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