Digitalisierung ist Staatsaufgabe höchster Priorität. Das Feld ist bereits gut vorbereitet. Dennoch regen sich Kritik und Widerstand gegen einen weiteren, intensivierten Ausbau der Digitaltechnologie: Die Möglichkeit einer digitalen Totalüberwachung wird ebenso vorstellbar wie der Verlust von immens vielen Arbeitsplätzen, von Privatheit, persönlicher Freiheit und demokratischer Teilhabe, psychischer und physischer Unversehrtheit. Der von der Neuen Gesellschaft für Psychologie herausgegebene Band „Digitalisierung – Sirenengesänge oder Schlachtruf einer kannibalistischen Weltordnung“ stellt sich dem Thema der Digitalisierung in unterschiedlichen Facetten und Bereichen: Telematik und Digitalisierung der Psychotherapie, Digitalisierung der Arbeitswelt, des Gesundheits- und Bildungswesens, der militärischen Einsätze, Überwachung und soziale Kontrolle – sowie die Perspektiven des Widerstands dagegen. Werner Rügemer geht in seinem Beitrag auf die bisherige und durch das Corona-Management beschleunigte Digitalisierung der Arbeit ein und plädiert für die Rückbesinnung auf die von der EU verdrängten Arbeitsrechte der UNO und der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Und er skizziert eine menschenrechtliche Gestaltung digitalisierter Arbeit. Ein Auszug.
Der Kampf um die menschenrechtliche Gestaltung digitalisierter Arbeit ist noch in den Anfängen. Die ersten Pioniere der Digitalisierung wie Apple, Microsoft und die Chip-Hersteller des Silicon Valley haben global erfolgreich auf entrechtete Niedriglohnarbeit gesetzt, tun dies heute noch und überglänzen das mit ihren sauber erscheinenden Produkten und konsumentenfreundlichen Dienstleistungen. Ebenso agieren die neuen Akteure der Plattform-Ökonomie wie Amazon (Handel), Uber (Fahrdienste), Deliveroo (Essensauslieferung) und Soziale Netzwerke (Löschdienste). Auch in traditionellen Branchen wie bei Autoherstellern und Medien wird Crowdworking ausgebaut (Einzel- und Kleinstaufträge per App).
Im Folgenden werden einige bisherige Versuche vorgestellt, um digitalisierte Arbeit menschenrechtlich zu organisieren. Es handelt sich um Versuche, bei denen die Erfolge sich bestenfalls in Vor- und Teilformen des Menschenrechtlichen bewegen.
International vernetzt gegen Amazon
Amazon nutzt das Corona-Management zur Ausweitung seiner Marktmacht. In den USA wie in der EU werden arbeitslos gewordene Niedriglöhner aus dem Hotel- und Gastronomiebereich angeworben. Trotz Covid-19-Infektionen wird in Fulfillment Centers weitergearbeitet. Die Geschäftsführung dringt auf die Ausweitung der Arbeit am Wochenende. Hersteller, die bisher den Vertrieb selbst organisiert haben, wechseln nun zwangsweise zu Amazon. Das betrifft zum Beispiel auch Toilettenpapier – es wurde in Supermärkten auch deshalb knapp, weil der Verkauf über Amazon verzehnfacht wurde (vgl. Kläsgen & Wischmeyer 2020).
Im Kampf um Menschenrechte im Bereich der digital intensivierten Arbeit ist Amazon mit 650 000 Beschäftigten weltweit einer der wichtigsten Widersacher:
- Amazon verbreitet weltweit grundsätzlichen Hass gegen Gewerkschaften und jede Form der kollektiven Vertretung der Beschäftigten.
- Amazon fördert alle Formen der Prekarität und der allseitigen und allzeitigen Verfügung über die Arbeitskraft, auch in der Nacht und am Sonntag.
- Amazon setzt alle Formen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz ein, um abhängig Beschäftigte auszupressen, zu überwachen, zu disziplinieren und möglichst überflüssig zu machen.
In Polen unterhält Amazon mithilfe hoher EU-Beihilfen vier Logistikzentren, die europaweit vernetzt sind, sowie ein Zentrum für Softwareentwicklung und einen Standort für den Cloud-Speicherdienst Amazon Web Services (AWS). Dort arbeiten 15 000 Festangestellte – die Zahl der befristet Angestellten, der Saisonarbeiter und der Subunternehmen, darunter viele (Schein-)Selbstständige, ist nicht bekannt.
Im Juni 2015 ordneten die Amazon-Chefs im Fulfillment Center (FC) Poznan kurzfristig an, dass die Schichten fortan eine Stunde länger dauern sollten. Mehrere Beschäftigte reagierten mit einem Bummelstreik. Der Grund für den Befehl: Im deutschen FC Bad Hersfeld hatten Beschäftigte wieder einmal gestreikt (vgl. Ruckus & Pordrozny 2016).
Die unabhängige Basisgewerkschaft Inicjatywa Pracownicza (IP) mit ihren nur 300 Mitgliedern hatte den Bummelstreik nicht selbst organisiert, aber einige Voraussetzungen dafür geschaffen. Sie unterhielt schon einige Zeit Kontakte zu ver.di-Aktivisten im deutschen Bad Hersfeld und hatte in Poznan Flugblätter über die Lage dort verteilt. So wussten die Beschäftigten in Poznan, dass sie gewissermaßen als Streikbrecher dienen sollten (vgl. Boewe & Schulten 2019, S. 23).
10,5-Stunden-Schicht mit unbezahlter Pause
Auch für weitergehende Streikaktionen gibt es viele Gründe. Gearbeitet wird in Schichten zu 10,5 Stunden mit einer unbezahlten Halbstundenpause und in Blöcken von je vier Arbeitstagen. Für Nachtschichten und Sonntagsarbeit gibt es keine oder höchstens minimale Zuschläge. Videoüberwachung auch in den Umkleideräumen ist Standard. Amazon zahlt pro Stunde den jeweils von der Regierung beschlossenen Mindestlohn: Der wurde von 2015 bis 2019 schrittweise von 2,94 Euro brutto auf 4,36 Euro erhöht.
IP organisierte im Folgejahr eine Urabstimmung für einen richtigen, legalen Streik. Die 2 000 Stimmen dafür reichten aber nach dem polnischen Arbeitsrecht nicht: Für einen Streik müssen alle Beschäftigten befragt werden, nicht nur die Gewerkschaftsmitglieder, und es müssen mindestens fünfzig Prozent für den Streik stimmen. Die Geschäftsführung hatte in angeordneten Betriebsversammlungen sowieso vor der Teilnahme an der Urabstimmung gewarnt – typische Union-Busting-Methoden (vgl. Wigand & Rügemer 2017). Schon vorher hatte Amazon solche Methoden eingesetzt: Man lud nach dem Bummelstreik mehrere Beschäftigte zu Einzelverhören vor, drängte zu Aufhebungsverträgen, ließ Erklärungen unterschreiben, ob man am Bummelstreik beteiligt war und von wem man dazu aufgefordert worden sei. Einige verließen »freiwillig« die Arbeitshölle.
Die regierungsnahe Solidarność ist von Amazon offiziell als zuständige Gewerkschaft anerkannt. Sie hatte bisher allen Praktiken von Amazon zugestimmt und den Bummelstreik, die Urabstimmung und die Forderungen der IP abgelehnt. Amazon bot an, nur mit Solidarność zu verhandeln.*
Den von IP ausgelösten Druck konnte Solidarność schließlich aber nicht mehr ignorieren, die eigenen Mitglieder drohten wegzulaufen. So stellten Solidarność und IP 2019 gemeinsam Forderungen auf. Dazu gehört die Erhöhung des Stundenlohns von 5,89 bis 8,01 Euro, also fast eine Verdoppelung zu den bisherigen Löhnen (vgl. ver.di publik, 2019).
Solidarność beteiligt sich inzwischen auch an den internationalen Vernetzungstreffen von Amazon-Beschäftigten. Zu den Treffen, die bisher in Brüssel, Dublin und Berlin stattfanden, kommen mittlerweile 23 Initiativen und Gewerkschaften aus 19 Staaten, auch aus den Vereinigten Staaten, Pakistan, Ägypten, Brasilien. Den Anfang machten ab 2013 die ersten Streiks im deutschen FC Bad Hersfeld. Streiks in Frankreich, Spanien, Italien folgten. Weil Amazon wegen der exzessiven Flug- und Lkw-Transporte einer der größten Luftvergifter ist, beteiligten sich 3 000 Beschäftigte der Vereinigten Staaten im September 2019 am Global Climate Strike.
Die Gewerkschaft UNI Global Union übernimmt die Koordination. Diese Gewerkschaft wurde 2000 gegründet, hat ihren Sitz in der Schweiz, hat sich auf die global neuen Arbeitsbedingungen eingestellt und ist inzwischen in 150 Staaten präsent. In Polen hat sie in Absprache mit IP und Solidarność das Organizing Center COZZ eingerichtet.
»Der Kampf gegen die unternehmerische Gier Amazons ist einer der wichtigsten Arbeitskämpfe der jüngeren Geschichte«, bilanziert Christy Hoffman von der Gewerkschaft UNI Global Union (ver.di 2019).
Gig-Worker gründen eigene Kooperative
Plattform-Konzerne der sogenannten »Gig Economy« – Essensauslieferer wie Deliveroo, Foodora, UberEats, Taxidienste wie Lyft, Grab, Uber – vermitteln mithilfe von Apps Aufträge zwischen Kunden und Ausführenden. Die Konzerne sehen sich als reine Vermittlungsdienste. Die Beschäftigten sind nicht angestellt, nicht versichert und bringen möglichst selbst ihre eigenen Fahrräder, Autos und sonstige Arbeitsutensilien mit. Zudem handelt es sich vielfach um Arbeit auf Abruf, bezahlt pro Lieferung mit unbezahlten Wartezeiten. Die Zahl der Gig Worker im kapitalistischen Westen wird auf sieben Millionen geschätzt. Doch gegen diese weithin als rechtlos behandelte Scheinselbstständigkeit regt sich seit 2015 vielfältiger Widerstand.
In England gingen Fahrradkuriere vor Gericht und klagten sich als regulär Beschäftigte ein. Das nützte allerdings nichts, denn sie wurden danach nicht angestellt. 2016 begannen 200 Kuriere in London einen wilden Streik, unterstützt von der Gewerkschaft Independent Workers’ Union of Great Britain (IWGB), ausgelöst durch die Umstellung vom Stundenlohn auf Stücklohn. Der Streik war erfolgreich: Rückkehr zum Stundenlohn und ein Pfund Prämie zusätzlich pro Lieferung (vgl. Labournet, 2018).
Ähnliche Gänge vor Gericht, Streiks und Demonstrationen von Ridern folgten, teilweise nach englischem Vorbild, in Italien, Spanien, Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Einige Ex-Rider haben inzwischen eigene Kooperativen mit Festanstellung gegründet, so Mensakas im spanischen Barcelona. Freilich ist das feste Einkommen gering (vgl. Mensakas 2018). Deliveroo und Co. beherrschen mit ihren Großinvestoren den Markt.
Hedgefonds-Spekulant organisiert die neue Arbeiterklasse
Ein Aufbruch wie bei den Fahrradkurieren entwickelte sich in den letzten Jahren auch unter (schein-)selbstständigen Fahrern bei den Taxikonzernen Uber, Lyft, Grab und Bolt.
Deshalb berief die Gewerkschaft IWGB für den 29./30. Januar 2020 eine internationale Konferenz nach London ein. Organisatorin Nicole Moore von der Rideshare Drivers United (RDU) aus den Vereinigten Staaten erklärte:
Wir sind alle der Ausbeutung durch die multinationalen Konzerne wie Uber ausgeliefert. Sie schöpfen Milliardengewinne, indem sie die Arbeitsrechte unterlaufen und wir mit dem Armutslohn um unser Überleben kämpfen. Globale Ausbeutung verlangt nach einer globalen Strategie des Widerstands, und genau das wollen wir mit unserer Konferenz.
(Independent Workers’ Union of Great Britain 2020)
Dass da eine politisch wichtige Bewegung im Gange ist, hat allerdings auch die herrschende Klasse verstanden. Sie ist seit Jahren global intensiv auf der Suche nach Initiativen, die mit dem gegenwärtigen Kapitalismus vereinbar sind oder vereinbar gemacht werden können und ihn systemkompatibel erneuern können. Vor allem wird dies gegenwärtig im Bereich Umwelt versucht. Für den Bereich der Arbeitsverhältnisse gründete die Open Society Foundation des amerikanischen Hedgefonds-Spekulanten George Soros neuerdings auch die Abteilung »Fair Work Initiative«. Deren Direktorin begrüßte die Londoner Konferenz der Gig-Arbeiter und unterstützte »strategies for new forms of global collective action«, zu Deutsch: »Strategien für neue Formen globaler kollektiver Aktion« (Independent Workers’ Union of Great Britain, 2020).
Dafür stellt die Soros-Stiftung einige Millionen bereit: Initiativen aus 23 Ländern waren eingeladen, aus allen Kontinenten, aus Großbritannien, Frankreich genauso wie aus Australien, Bangladesch, Indien, Kambodscha, Indonesien, Malaysia, Pakistan, aus den Vereinigten Staaten und Kanada, aus Panama, Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Uruguay, aus Südafrika, Kenia und Nigeria.
Auch die Elite-Universität Oxford betreibt ein Großprojekt für Fair Work: »Towards fair work in the platform economy«. Sponsoren sind unter anderem Google, Facebook, Microsoft, die NATO, die Europäische Kommission und private Unternehmensstiftungen wie die des New Yorker Hedgefonds-Gründers Julian Robertson (vgl. Oxford Internet Institute 2020). Sie organisieren nun die neue Kollektivität der neuen Arbeiterklasse – sie versuchen es.
Crowdworking: Isoliert, ungeschützt, schlecht bezahlt
Crowdworking besteht darin, dass Arbeit in möglichst viele inhaltliche und zeitliche Portionen aufgeteilt und ohne Arbeitsvertrag projektartig per App an voneinander isolierte, weltweit verstreute Beschäftigte vergeben wird. Die Arbeitszeit wird nicht festgelegt, soll aber möglichst kurz sein. Die Aufträge können ein ganzes Projekt umfassen, das mit mehreren 10 000 Euro oder Dollar bezahlt wird – wobei der Lohn pro Stunde in vielen Fällen bestenfalls nur zwei Dollar ergibt. Die Portionen können aber auch so klein sein, dass sie jeweils nur mit einem Dollar oder zwei Euro über PayPal vergütet werden. Wann und ob der nächste Auftrag kommt, ist ungewiss.
So vergeben gegenwärtig etwa Autokonzerne an Tausende Crowdworker eng definierte Einzelaufträge für die Entwicklung selbstfahrender Autos und Lufttaxis. Die Crowdworker sollen möglichst billig sein. Deshalb suchen Plattform-Unternehmen im Auftrag der Konzerne ständig Krisenstaaten wie Venezuela, Italien und Serbien nach qualifizierten Arbeitslosen ab. Diese bereiten Millionen von Bilddateien mit allen nur möglichen Verkehrssituationen so auf, dass die lernenden Maschinen daraus Algorithmen entwickeln (vgl. Gerlach 2019).
Seit 2015 haben sich Gewerkschaften mehrerer Staaten vernetzt, um die Interessen von Crowdworkern zu vertreten, etwa die IG Metall aus Deutschland, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die IWGB aus England, aus den Vereinigten Staaten die Teamsters 117 und die Freelancers Union. Sie nehmen nun auch die untypischen Crowdworker als Mitglieder auf (vgl. IG Metall 2017).
Die Plattform-Unternehmer behandeln die Beschäftigten als isolierte Selbstständige, als »freie Unternehmer«: Es bestehe kein Arbeitsverhältnis. Die Annäherung an das Menschenrecht auf Arbeit besteht also erst einmal darin, den Status als rechtsfähiger Arbeitnehmer zu erringen. Deshalb zieht die IG Metall seit 2019 einen Fall exemplarisch gerichtlich durch. Ein Crowdworker hatte für die Plattform »Roamler« während eines Jahres 2 978 Einzelaufträge durchgeführt. Sie bestanden in Fotos, die er zur mehr oder weniger werbewirksamen Platzierung einzelner Produkte in Regalen von Supermärkten machen musste. Er verdiente damit durchschnittlich 1 750 Euro pro Monat und war der belobigte Topverdiener der Plattform. Nach einem Jahr bekam er keine Aufträge mehr, die Plattform erklärte, mit der Qualität der Fotos nicht mehr zufrieden zu sein.
Das Landesarbeitsgericht wies die Klage auf den Status auf abhängige, weisungsgebundene Beschäftigung mit Kündigungsschutz im Dezember 2019 ab. Der Kläger geht mit der IG Metall und dem gewerkschaftsnahen Münchner Rechtsanwalt Rüdiger Helm vor das Bundesarbeitsgericht (vgl. Fuß 2020).
So sehr solche rechtlichen Verfahren zu begrüßen sind, so geht wohl nichts daran vorbei, dass die inzwischen Millionen Crowdworker direkte und öffentlich aktive Organisationsformen finden. Aber wie kommt man heraus aus der vom Kapital organisierten Vereinzelung?
Klaus-Jürgen Bruder u.a. (Hg.): „Digitalisierung – Sirenentöne oder Schlachtruf der kannibalistischen Weltordnung“, 336 Seiten, Westend Verlag, 3.8.2020
* An dieser Stelle befand sich zuvor eine fehlerhafte Formulierung, die auch im Buch so abgedruckt wurde. Nach Rücksprache mit dem Autor Werner Rügemer wurde diese Stelle hier nun berichtigt und wird auch in eventuell folgenden Ausgaben des Buches korrigiert werden.