Wofür steht BSO?

Ein Artikel von Magda von Garrel & Dietrich Antelmann

BSO ist die Abkürzung für “Berliner Schulbauoffensive”, aber bei näherer Betrachtung der daraus für die Bevölkerung resultierenden Folgen wird schnell deutlich, dass BSO auch für “Bürgerfeindliche Schulbauorganisation” stehen könnte. Aus dieser Perspektive handelt es sich bei dem vom Berliner Senat als optimale Lösung vorgestellten Modell zur Finanzierung der Schulneubauten und -sanierungen in Wirklichkeit um eine nun auch auf den Bildungsbereich ausgedehnte Preisgabe öffentlichen Eigentums. Damit soll in Berlin auf Landesebene genau das (nach)vollzogen werden, was auf Bundesebene durch entsprechende Änderungen des Grundgesetzes vorbereitet worden ist. Von Magda von Garrel [*] und Dietrich Antelmann [**]

Grundzüge der BSO

Auch ungeachtet der hier zunächst bewusst vernachlässigten Details läuft die vom Berliner Senat geplante Schulbauoffensive auf einen Einstieg in die Privatisierung öffentlicher Schulen hinaus. Dazu passt, dass die “richtig” teuren Bau- und Sanierungsprojekte aus der bisherigen Zuständigkeit der Bezirke in die Zuständigkeit der Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE überführt und anschließend für einen Zeitraum von 25 bis 32 Jahren an die Bezirke zurückvermietet werden sollen.

Während die langjährigen (und im Laufe der Zeit sicher noch kräftig steigenden) Mietzahlungen als Tilgungsraten für die von der HOWOGE aufzunehmenden Kredite gedacht sind, sollen die Schulgrundstücke zur ebenfalls erforderlichen Absicherung dieser Kredite in Erbpacht vergeben werden.

Außerdem ist beabsichtigt, dass das Land Berlin eine mit einem Einredeverzicht gekoppelte Zahlungsgarantie für die HOWOGE übernimmt. Dieses Vorgehen hätte zwar eine Senkung der für die “HOWOGE-Kredite” anfallenden Zinskosten zur Folge, würde aber auch bedeuten, dass selbst im Falle auftretender Mängel oder eventuell gar nicht vorhandener Neubauten die den Banken zugesicherten Zahlungen ununterbrochen weiter fließen müssten.

Mit der Beteiligung der HOWOGE, die nicht nur eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, sondern auch eine privatrechtlich strukturierte GmbH ist, will der Senat versuchen, die ab 2020 geltende Schuldenbremse zu umgehen. Damit nimmt er in Kauf, dass auf diese Weise bereits eine formelle Privatisierung erfolgt, der sich – ungeachtet gegenteiliger Beschwichtigungsversuche – schnell weitere Privatisierungsschritte anschließen könnten. Dabei ist noch nicht einmal sicher, ob sich dieses auf die Bildung eines Schattenhaushaltes hinauslaufende Konstrukt mit den im europäischen Fiskalpakt festgelegten Regeln oder mit der Berliner Landesverfassung vereinbaren lässt.

Konzeptionelle Konsequenzen

Konkret bedeutet eine Übertragung der Zuständigkeiten auf die HOWOGE, dass der Senat nur noch bezüglich der Auswahl der Schulen und des Generalvertrages das alleinige Sagen haben wird. In sechs Fällen ist eine Einbeziehung der Bezirke vorgesehen, von denen in einem Fall (Entscheidung über Modellschule) auch noch der Senat mit von der Partie sein soll. Das heißt im Umkehrschluss, dass die HOWOGE in allen anderen Bereichen allein entscheiden kann: Planung der Modellschulen, Planung Einzelschule, Prognose Miethöhe, Ausschreibung einzelne Schule, Vergabe Bauauftrag, Baubeginn, Fertigstellung/Abnahme, Betrieb und Unterhaltung 5 Jahre.

Von diesen in alleiniger Verantwortung zu gestaltenden Bereichen ist der Punkt “Prognose Miethöhe” besonders kritisch zu sehen, da die HOWOGE schon allein aus eigenem Interesse auf eine gute Rendite bedacht sein muss. Aber auch aus einem anderen Grund handelt es sich hier um eine fragwürdige Angelegenheit: Den Bezirken wird damit zugemutet, ohne genaue Kenntnis der Miethöhe Verträge zu unterschreiben, die eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren haben und zudem unkündbar sind.

Im Hinblick auf die staatlicherseits in jedem Fall zu gewährleistende unterrichtliche Versorgung aller schulpflichtigen Kinder könnten sich aber nicht nur die an langfristige Verträge gekoppelten Mietzahlungen, sondern auch die aus dem Einredeverzicht resultierenden Folgen als wahre “Erpressungsinstrumente” erweisen:
Da sich staatliche Behörden nicht aus der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung “verabschieden” können, muss – zu Lasten der Steuerzahler/innen – einfach jede “finanzielle Kröte” geschluckt werden.

Doch zurück zur HOWOGE, die – wie alle GmbHs – dem Ziel der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist und dabei ihre diesbezüglichen Anstrengungen weitgehend geheimhalten kann. Schließlich wird im Haushaltsausschuss des Parlaments lediglich überprüft, ob das Ziel der Wirtschaftlichkeit erreicht worden ist. Gleiches gilt für den zweimal im Jahr tagenden Beteiligungsausschuss, sodass an keiner Stelle eine umfassende parlamentarische Kontrollmöglichkeit gegeben ist.

Nun könnte man vielleicht darauf hoffen, dass die vielen auf die Bürger/innen zukommenden Verschlechterungen wenigstens ein Stück weit durch eine Belebung des heimischen Arbeitsmarktes ausgeglichen werden sollen. Aber nicht einmal diese Hoffnung lässt sich erfüllen, da stattdessen eine europaweite Suche nach Generalunternehmen vorgesehen ist.

Und daraus wird sich (BER lässt grüßen!) gleich ein neues Problem ergeben: Generalunternehmen beauftragen Subunternehmen, die in aller Regel ihrerseits Subunternehmen verpflichten, wobei diese Ketten ganz schön lang werden können. Am Ende sieht es dann oft so aus, dass die eigentlichen Bauarbeiten von schlecht ausgebildeten und noch schlechter bezahlten Arbeitskolonnen ausgeführt werden, die weder sozialversicherungspflichtig beschäftigt noch anderweitig geschützt sind.

Ein “Jobwunder” wird es auch bei der HOWOGE nicht geben: Mit 15 (!) Stellen soll die hinzukommende Schulbausparte besetzt werden. Angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Bau- und Sanierungsaufgaben darf dieses Vorhaben getrost schon jetzt als Hinweis auf später geplante “private Zukäufe” gewertet werden.

Mittlerweile (d.h. im April 2018 und damit ziemlich genau ein Jahr nach der öffentlich verkündeten Schulbauoffensive) hat der Senat einen “Bericht zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling” vorgelegt, in dem die (Neu-)Bauvorhaben Bezirk für Bezirk aufgelistet worden sind. Allein schon die schiere Menge der dort aufgeführten Projekte zeigt, wie verheerend sich die jahrzehntelange Vernachlässigung der Berliner Bildungseinrichtungen ausgewirkt hat. Genau aus diesem Grund sind etliche Lehrerkollegien der Meinung, dass die “privatwirtschaftliche Schiene” für eine schnelle Behebung der Mängel in Kauf genommen werden kann. Besonders im Falle der “HOWOGE-Schulen” entspricht diese Erwartung aber leider nicht den Realitäten. Nach Angaben des Senats fängt die HOWOGE frühestens 2020 und teilweise sogar erst 2026 mit dem Bauen an. Das bedeutet natürlich auch, dass wir es dann mit Krediten zu tun haben werden, deren Laufzeit das Jahr 2050 überschreiten kann.

Damit ist indirekt gleich noch ein weiterer hochproblematischer Punkt des BSO-Konzepts angesprochen worden: Es kann ja sein, dass der jetzige Berliner Senat gewillt ist, weitere Privatisierungsschritte nach Möglichkeit zu verhindern, aber gilt das auch für alle nachfolgenden Regierungskoalitionen?

Man könnte es auch so ausdrücken: In seiner jetzigen Konstellation wird der Berliner Senat vermutlich nur noch bis 2021 Bestand haben, sodass es – ungeachtet der aktuellen Absichtserklärungen – sehr schnell zu einem Verkauf der HOWOGE und damit zu einer materiellen Privatisierung kommen könnte, d.h. zu einer Übergabe der “HOWOGE-Schulen” in die Hände privater Investoren (Versicherungen und/oder andere Geldgeber).

Spätestens dann hätten wir es mit einer “klassischen ÖPP” zu tun, was aber nicht heißt, dass das jetzige BSO-Konzept noch weit davon entfernt wäre. Ganz im Gegenteil enthält das Konzept bereits jetzt alle wesentlichen ÖPP-Merkmale (unkündbare und geheime Verträge im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, lange Vertragslaufzeiten, große Fremdkapitalanteile, Einredeverzicht). Der einzige derzeit noch auszumachende größere Unterschied besteht somit darin, dass das Land Berlin selbst den ÖPP-Betreiber stellt.

Bundespolitische Weichenstellungen

Dass staatliche Organe selbst an der sukzessiven Verscherbelung öffentlicher Güter und Dienstleistungen beteiligt sind, ist auf Bundesebene schon vor Jahren eingeleitet worden. Dementsprechend haben wir es bei vielen staatlichen Akteuren nicht mit ohnmächtigen Opfern, sondern mit willfährigen und tatkräftigen Unterstützern dieser Entwicklung zu tun.

Unter der Regie des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück ist am 11. 11. 2008 die seit Anfang 2009 operativ tätige Beratungsgesellschaft “ÖPP Deutschland AG” gegründet worden. Inzwischen firmiert die Gesellschaft unter der Bezeichnung “Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH” und der damalige staatliche Anteil von 57% ist auf 100% erhöht worden.

Trotz des gegenteiligen Anscheins sind diese Änderungen alles andere als erfreulich, was schon allein daraus hervorgeht, dass die Beratungsagentur auf Betreiben der “Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD)” gegründet worden ist, bei der es sich um eine Lobbyorganisation der Finanzbranche handelt.

Die im Dezember 2016 vorgenommene Umwandlung geht auf das von pwc (PricewaterhouseCoopers) entwickelte ÖPP-Modell zurück, das von etlichen Berliner Politikerinnen und Politikern derzeit gerne als scheinbar bürgerfreundliche Alternative ins Spiel gebracht wird. Tatsächlich haben wir es bei dieser Konstruktion, die auf eine Begründung von privaten Partnerschaften mit Auftraggebern aus der öffentlichen Hand hinausläuft, mit einer gigantischen Augenwischerei zu tun.

Das ergibt sich auch aus den von der “Partnerschaft Deutschland” vorgenommenen Überprüfungen, die im Vorfeld langfristiger PPP-Projekte vorgeschrieben sind: Während Rechnungshöfe bei Vergleichen zwischen konventionellen und privaten Varianten oft feststellen, dass die mit privater Beteiligung geplanten Projekte überteuert sind, fallen die von der “Partnerschaft Deutschland” erstellten Gutachten zur Wirtschaftlichkeit beinahe durchgängig anders aus.

Dazu ein Zitat aus einem vom “Lobbypedia” verfassten Text (Zugriff vom 16. 05. 2018), der sich auf eine von Prof. Holger Mühlenkamp im Magazin “Impulse” veröffentlichte Bewertung bezieht: “Außerdem werden sich methodische Fehler fast immer zugunsten der Privaten auswirken. Mühlenkamp spricht von “Schönfärberei”. Die ÖPP Deutschland AG hat ein Standardtool für PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen entwickelt. Dies besteht aus einer Excel-Tabelle mit 300 000 Formeln und man könne damit jede PPP “wirtschaftlich rechnen”, wenn man an den richtigen Stellschrauben drehe.”

Doch damit nicht genug. Nach Möglichkeit sollen die Rechnungshöfe erst gar nicht mehr hinzugezogen werden. Dementsprechend empfiehlt das dazu verfasste Freshfields-Gutachten, die gesetzliche Aufsicht über PPP-Projekte auszuhebeln, indem weitere Prüf- und Kontrollerfordernisse als entbehrlich eingestuft werden.

Das bedeutet mit anderen Worten, dass öffentliche Güter und Dienstleistungen selbst dann nicht mehr vor privaten Zugriffen geschützt sind, wenn der Bund als alleiniger Gesellschafter (100%) in diesem Umfeld in Erscheinung tritt. Umso unglaubwürdiger klingen die vom Berliner Senat gebetsmühlenartig wiederholten Versicherungen, dass eine Beteiligung der zu 100% im Landesbesitz befindlichen HOWOGE keine Privatisierung öffentlicher Schulen zur Folge haben wird.

Wie gleichgültig den (bundes-)politischen Akteuren der Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge inzwischen geworden ist, zeigt auch deren eilfertige Bereitschaft, Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen, die ausschließlich im Interesse privater Investoren liegen. Das gilt nicht zuletzt hinsichtlich der für die ÖPPs neu eröffneten Möglichkeit, sich einen Zugang zu den Fördergeldern des Bundes zu verschaffen.

Zum besseren Verständnis dieser Aussage muss ein wenig ausgeholt werden: Besonders dreiste Eingriffe mit dem Ziel, das Grundgesetz den Privatisierungswünschen anzupassen, fanden im Sommer letzten Jahres statt. Unter dem Deckmantel einer Reform der Bund-Länder-Finanzen hat (nur einen Tag nach der diesbezüglichen 2. und 3. Lesung im Bundestag!) der Bundesrat Anfang Juni 2017 ein Gesetzespaket mit insgesamt 13 Grundgesetzänderungen beschlossen, von denen die wichtigste die Übertragung der bei den Bundesautobahnen anfallenden Aufgaben (Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung) auf eine Gesellschaft privaten Rechts betrifft.

Ungeachtet der Zusicherung, dass die zur Beteiligung privater Investoren zu errichtende privatrechtlich organisierte Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen soll, lässt das hinter allem stehende “Infrastrukturgesetz” in §5 (2) eine Hintertür für private Beteiligungen im Falle “einzelner Vorhaben” offen.
Mit Artikel 7 (“Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes”) ist dann auch noch gleich die Privatisierung der Schulinfrastruktur vorangetrieben worden. Nach §13 (2) sind Investitionsvorhaben förderwürdig, bei denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erledigung der Aufgaben eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient.

Größere Investitionen (und um genau die soll es in Berlin gehen) sind gem. §12 bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit förderfähig, wobei – wie bereits erläutert worden ist – die gewünschte Wirtschaftlichkeit schnell “herbeigerechnet” werden kann. Hinzu kommt, dass die ursprüngliche Begrenzung der Förderung auf “finanzschwache Kommunen” schon nicht mehr gilt.

Demgegenüber gelten für die noch bestehenden Beschränkungen nur Vorschriften, die jederzeit mit einer einfachen Mehrheit des Bundestages wieder aufgehoben werden können.

Nur der Vollständigkeit halber sei hier hinzugefügt, dass – im Zuge des sog. “Digitalpakts” – das Kabinett inzwischen auch eine Änderung des GG-Artikels 104c beschlossen hat, weil diese eine Voraussetzung für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Investitionsoffensive für Schulen sei.

Alles in allem haben wir es mit einer Politik”gestaltung” zu tun, die durch extrem ungleiche Besteuerung einerseits und permanente Vernachlässigung der Infrastruktur andererseits die Notlagen, die es jetzt zu bewältigen gilt, überhaupt erst geschaffen hat. Dabei wird verschwiegen, dass ein großer Teil dieser Aufgaben (vor allem jetzt in Berlin) trotzdem ohne direkte oder indirekte Beteiligung Privater erledigt werden könnte.

Stattdessen beabsichtigt der Berliner Senat, den in den letzten Jahren grundgesetzlich geebneten und auf eine Beteiligung privater Investoren hinauslaufenden Weg zu beschreiten. Der für solche Entscheidungen zusätzlich geschaffene Anreiz (Fördergelder des Bundes) unterstreicht, wohin die politisch gewollte Reise langfristig gehen soll: Komplette Inbesitznahme aller Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Personelle Verflechtungen

Bekannt ist, dass sich ausgeschiedene Politiker (teilweise auch Politikerinnen) gerne von großen Konzernen anwerben lassen. In diesem Zusammenhang fallen einem sofort Namen wie Bangemann, Schröder und jetzt auch Gabriel ein. Bekannt ist auch, dass sehr viele Wirtschaftslobbyisten in staatlichen Behörden tätig sind, wo sie Gesetzestexte entwerfen, die dann später teilweise oder sogar ganz übernommen werden.

Zu den unbekannteren Formen des regen personellen Austausches zwischen Wirtschaft und Politik gehört das “Ausleihen” von Beamten. Im Internetportal abgeordnetenwatch.de finden sich hierzu ganz aktuelle Angaben (Zugriff vom 06. 05. 2018). Obwohl Beamte eigentlich besonders strengen Regeln unterliegen und nicht länger als drei Monate (sonder-)beurlaubt werden sollten, findet die Bundesregierung nichts dabei, wenn beispielsweise seit Jahren ein hochrangiger Beamter des Auswärtigen Amtes beim Volkswagen-Konzern arbeitet, wo er mittlerweile (kommissarisch) den Posten eines Cheflobbyisten der Volkswagen Gruppe übernommen hat.

Auch wenn das Gehalt in der “Ausleihzeit” von den Konzernen bezahlt wird, ist dies doch eine mehr als bedenkliche Entwicklung, zumal es hierbei nicht um extrem seltene Einzelfälle geht. Als Beispiele zählt abgeordnetenwatch.de mehrjährige Tätigkeiten bei Bilfinger, Daimler, Siemens, Telekom u. a. auf und weist zudem – wie schon 2016 im Zusammenhang mit den sog. “Paradise Papers” – auf die ebenfalls nicht unüblichen Nebentätigkeiten von Beamten in der Wirtschaft hin.

Dabei besteht für Nebentätigkeiten wie Vorträge, schriftstellerische oder selbständige Gutachtertätigkeiten nicht einmal eine Genehmigungs-, sondern lediglich eine Anzeigepflicht. Am stärksten “nachgefragt” sind Beamte aus dem Bundesfinanzministerium, zu deren “Auftraggebern” Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften wie Ernst&Young, KPMG, PricewaterhouseCoopers, WTS Treuhand oder die Anwaltssozietät Freshfields gehören.

Nebentätigkeiten sind auch bei (Ex-)Abgeordneten gang und gäbe. In der Pfingstausgabe 2018 der “Frankfurter Rundschau” finden sich etliche ganz konkrete Beispiele, die ebenfalls auf die Recherchen von abgeordnetenwatch zurückgehen. So kassiert die Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für einen Verwaltungsratsposten beim Schweizer Pharmaunternehmen Siegfried Holding AG monatlich zwischen 3500 und 7000 Euro. Ein vergleichbares Zusatzeinkommen erhält der Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) als Präsident des Lobbyvereins Ghorfa, der die arabischen Industrie- und Handelskammern vertritt.

Parlamentarier mit Nebeneinkünften finden sich in allen Parteien, aber wenn man von der Höhe der Einkünfte ausgeht, liegt die Union mit mindestens 2,8 Mio. Euro ganz vorn. Von dort kommt auch der Niedersachse Albert Stegemann, der von allen Abgeordneten am meisten nebenher einnimmt.

Derartige Verflechtungen und Verästelungen gelten (leider) auch für Berlin. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Seit März 2015 ist Gottfried Ludewig (stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und Sprecher für Schule und Bildung) parallel zu seinem politischen Mandat als Senior Consultant bei der PricewaterhouseCoopers GmbH tätig, während Finanzsenator Kollatz-Ahnen zwar jetzt nicht mehr für dieses Unternehmen arbeitet, aber doch mit “einschlägigen” Kontakten und Erfahrungen ausgestattet sein dürfte. Vor diesem speziellen Hintergrund rückt die vom Senat ausgerufene “Berliner Schulbauoffensive” noch einmal in ein ganz anderes Licht.

Fazit

Sowohl die “Entstehungsgeschichte” der bislang installierten öffentlich-privaten Partnerschaften als auch die damit bereits gewonnenen Negativerfahrungen lassen den Schluss zu, dass es sich bei der Berliner Schulbauoffensive tatsächlich eher um eine “bürgerfeindliche Schulbauorganisation” als um ein bürgerfreundliches Vorhaben handelt, zumal – angesichts der ausgezeichneten Haushaltslage und vieler noch gar nicht ausgegebener Gelder – die Schuldenbremse allem Anschein nach nur ein vorgeschobenes Argument darstellt.

Wenn erst einmal die langfristigen und zugleich unkündbaren Verträge unter Dach und Fach sind, werden – zu Lasten der Steuerzahler/innen – nicht länger die vordergründigen Anliegen (Schulneubau und -sanierung), sondern die sich daraus für private Anleger ergebenden Möglichkeiten zur Gewinnmaximierung im Mittelpunkt stehen.

Und es ist ausgerechnet ein rot-rot-grüner Senat, der diese Entwicklung nach Kräften befördert und sich nicht scheut, der eigenen Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Dabei wird er vielleicht sogar noch von dem Gedanken beflügelt, eines Tages als Vorreiter einer bundesweit stattfíndenden Privatisierung öffentlicher Schulen gefeiert zu werden.

Auch wenn es viele (noch) nicht wahrhaben wollen: Wir leben mittlerweile in einem Land, dessen “politische Kaste” parteiübergreifend nicht länger dem Wohl des Volkes, sondern dem Wohle privater Investoren dient. Hinzu kommt, dass es neben dem Fehlen einer parlamentarischen Opposition auch einen eklatanten Mangel an parlamentarischen Kontrollrechten gibt.

Deshalb sind wir, die betroffenen Bürger/innen, gut beraten, wenn wir “in Eigenregie” versuchen, die trick- und wortreichen Verschleierungen aufzudecken und ggf. Widerstand zu leisten. Nur auf diese Weise werden wir eine Chance haben, eine weitere Privatisierung der uns zustehenden Güter und Leistungen zu verhindern. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob wir überall und dauerhaft von Privatisierungsunterstützern regiert werden wollen.

Auch die (mit Hauptsitz) in Berlin lebenden Leser/innen können einen Beitrag zur “BSO-Verhinderung” leisten, indem sie sich die zum Sammeln erforderlichen Unterschriftenlisten bei www.berliner-schultisch.de herunterladen und diese von möglichst vielen Menschen (vollständig und leserlich) ausfüllen lassen. Darüber hinaus gibt es eine Karte, auf der verzeichnet ist, an welchen Stellen Unterschriften für die Volksinitiative “Unsere Schulen” gesammelt werden:
http://www.berliner-schultisch.de/wo_unterschreiben/karte
Alternativ oder ergänzend kämen natürlich auch Spenden in Frage.


[«*] Magda von Garrel ist Diplompolitologin und Sonderpädagogin. In ihren seit 2008 veröffentlichten bildungspolitischen Schriften beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit der zunehmenden Ökonomisierung des Schul- und Bildungswesens sowie mit der strukturellen Perspektivlosigkeit armer Schüler/innen. Als Mitglied des Berliner Schultisches setzt sich die Autorin für eine dauerhafte Bewahrung öffentlicher Schulen ein.
Kontakt zur Autorin: [email protected]
Website: www.magda-von-garrel.de

[«**] Dietrich Antelmann hat als Fachangestellter der gesetzlichen Rentenversicherung die Verwaltungsakademie Berlin besucht mit dem Abschluss: Diplomkameralist. Gelegentliche Veröffentlichungen in junge Welt, Ossietzky, Neue Rheinische Zeitung, Friedensforum, Strahlentelex und andere. Gelegentlicher Mitveranstalter und Moderator der FU-Ringvorlesung “Frieden – Umwelt – Demokratie – Heute noch realisierbare Werte?”

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