Leserbriefe zu: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Luftangriff USA, GB und F war ein Bruch des Völkerrechts.

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Zu dem Beitrag “Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Luftangriff USA, GB und F war ein Bruch des Völkerrechts. Es folgt der Link auf den Text des Gutachtens.” gab es einige Leserbriefe, die den Vorgang aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Einerseits ignorieren Regierung und deren Sprecher den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, andererseits kann der normale Bürger die Justiz nicht einfach ignorieren. Vielen Dank an die Leserbriefschreiber! Zusammmengestellt von Moritz Müller.

1. Leserbrief

Liebe NDS-Redaktion,

scheinbar ist unserer Regierung alles egal! Auch wenn der eigene wissenschaftliche Dienst zu anderen Einschätzungen kommt.

Siehe Reg PK (Pressekonferenz) vom 23.04.2018. Hier ein Auszug:

Frage: Frau Demmer, Herr Seibert hatte an dieser Stelle ausgeführt, dass der Angriff der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien völkerrechtlich sozusagen dadurch legitimiert sei, dass Assad selbst durch Giftgaseinsatz den Bruch des Völkerrechts betrieben habe. Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in seltener Klarheit die Position geäußert, dass auch ein solcher Vorgang keine völkerrechtliche Legitimation sei. Ist das Anlass für die Bundesregierung, diese Position, die Herr Seibert vorgetragen hatte, zu revidieren?

SRS’in Demmer: Die Bundesregierung hat das Gutachten selbstverständlich zur Kenntnis genommen. Wir haben hier wiederholt erklärt, dass es sich bei dem Chemiewaffeneinsatz durch das Assad-Regime um einen elementaren Bruch des Völkerrechts gehandelt hat, der in keiner Weise hinnehmbar ist.

Ich würde Sie auch noch gerne daran erinnern, dass Russland bisher mit seinem Vetorecht im VN-Sicherheitsrat eine unabhängige Untersuchung von Chemiewaffeneinsätzen in Syrien verhindert hat – so auch im jüngsten Fall.

Unsere Verbündeten haben im Sicherheitsrat mit ihrem Vorgehen gegen Chemiewaffeneinrichtungen des syrischen Regimes Verantwortung übernommen, um Assad von weiteren Verstößen gegen die Chemiewaffenkonvention abzuhalten. Deshalb war unserer Auffassung nach das Verhalten unserer Verbündeten weiterhin erforderlich und angemessen.

Zusatzfrage: Man darf ja davon ausgehen, dass auch den Juristen im Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags diese Fakten oder Argumente bekannt waren. Dennoch ist die Aussage da sehr eindeutig, nämlich dass auch diese Fakten oder Argumente, so sie stimmen, keine völkerrechtliche Legitimation dieses Einsatzes darstellen. Das akzeptiert die Bundesregierung für ihre Position so nicht?

SRS’in Demmer: Wir haben – das habe ich ja schon gesagt – das zur Kenntnis genommen.

Ich würde gerne noch einmal darauf hinweisen, dass die Luftschläge der USA, Großbritanniens und Frankreichs dem Ziel dienten, die Bevölkerung Syriens vor einem erneuten grausamen Einsatz dieser geächteten Chemiewaffen zu schützen. Diese Waffen müssen doch verhindert werden. Deswegen haben sich unsere Verbündeten dazu entschieden, damit der Erosion der Chemiewaffenkonvention entgegenzuwirken.

Frage: Frau Demmer, Herr Breul, verstehe ich Sie richtig, dass Sie keine rechtliche Einschätzung, kein Gegengutachten haben, das Ihre Position stützt?

Wenn ich Sie auch richtig verstanden habe, sagen Sie im Grunde, dass der Bruch des Völkerrechts wegen der Schwere des Angriffs und der möglichen weiteren Angriffe gerechtfertigt ist. Wird die Bundesrepublik Deutschland, so sie denn in den Sicherheitsrat gewählt wird, zukünftig auch solche Ausnahmen unterstützen?

SRS’in Demmer: Für die Zukunft mache ich ja hier ganz grundsätzlich keine Aussagen.

Trotzdem bleibt es dabei: Die Bundesregierung ist zu der Auffassung gelangt – und daran hat sich nichts geändert -, dass dieser Luftschlag und die Luftschläge erforderlich und angemessen waren. Der VN-Sicherheitsrat hat bereits 2013 in der Resolution 2218 zu Syrien festgestellt, dass der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedroht und Völkerrecht verletzt. Er hat Syrien zur Abschaffung seiner Chemiewaffen verpflichtet und beschlossen, im Fall eines erneuten Chemiewaffeneinsatzes Maßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta zu verhängen.

Frage: Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, auch wenn inzwischen Medien verschiedenster Herkunft von vor Ort berichten, dass es keinerlei Anzeichen für einen Chemiewaffeneinsatz, wie er Russland und Syrien vorgeworfen wird, am 7. April in Syrien gegeben hat?

Warum legt die Bundesregierung keine, auch für die Medien nachprüfbaren Erkenntnisse vor, um zu sehen, dass sie andere Erkenntnisse als zum Beispiel die Kollegen vor Ort haben?

SRS’in Demmer: Meine Haltung haben Sie ja jetzt hier schon mitbekommen. Daran ändert sich nichts

Komplette Mitschrift der Reg PK unter: bundesregierung.de

So schaffen wir die Grundlagen für den Terrorismus von Morgen.

Herzliche Grüße
Rolf Scherhoff


2. Leserbrief

Sehr geehrte Herren,

dass dieser rechtswidrige Angriff keinerlei rechtliche Konsequenzen für die Agressoren und deren Unterstützer hat, ist mehr als irritierend. Der Zustand unseres Rechtssystems ist mir erst jetzt klar geworden, wenn ich vergleiche, welche Konsequenzen meine Geschwindigkeitsübertretung hat, die ich aufrichtig bedaure: statt 50 km/h bin ich in einem Moment der Unaufmerksamkeit zur Auffahrt auf eine ehemalige Bundesstraße 81 km/h gefahren. Ein einmaliger Lapsus ohne Raservorgeschichte. Dafür musste ich 196 € zahlen, erhielt ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg (das sind dort die einzigen Punkte) und darf 5 Jahre lang nicht als begleitender Fahrer meine Kinder mit deren Führerschein ab 17 Jahre begleiten.

Ja, es ist somit eine Tatsache, dass in dieser Bananenrepublik das Rechtssystem so verkommen und verrottet ist, dass Geschwindigkeitsübertretungen (ohne Schaden) schlimmer sanktioniert sind als völkerrechtswidrige Unterstützung von Angriffskriegen.

Danke für Ihre Geduld

Freundliche Grüße
Bernhard Richter


3. Leserbrief

Lieber Herr Müller,

ich denke, es ist den Verantwortlichen ziemlich egal, ob der wissenschaftliche Dienst des Deutchen Bundestags den Luftanschlag in Duma für unrechtmässig hält. Sie wussten es sowieso. Sie wussten auch, dass der Giftgaseinsatz gar nicht bewiesen ist.  Die USA als selbsternannte Weltpolizei sehen das Recht sowieso ausschliesslich auf ihrer Seite. Sie sind geübt in völkerrechtswidrigen Kriegen, die alle Chaos und Zerstörung hinterlassen haben. Niemand hat sie zur Rechenschaft gezogen.  Um ihre Interessen durchzusetzen. wird das Recht ausser Kraft gesetzt, wird Unrecht zu Recht. Das Recht des Stärkeren.

Auch Frau Merkel beteiligt sich in blinder Solidarität an den Kriegsspielen. Das ist verantwortungslos, kurzsichtig und gefährlich. Ein unehrliches Spiel.

Beste Grüsse
Christa Schreiber

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