Nichts Großes im Kleinen. Oder: Warum die designierte SPD-Chefin Andrea Nahles armen Rentnern und Erwerbsunfähigen keinen Gefallen getan hat
Wie human eine Gesellschaft ist, zeigt sich meist im Umgang mit jenen, die nicht mehr arbeiten können, den Alters- und Erwerbsminderungsrentnern. Das diesen Personenkreis betreffende Kapitel im Koalitionsvertrag hat die designierte SPD-Chefin Andrea Nahles als Chefunterhändlerin ihrer Partei höchstpersönlich ausgehandelt. Sie war zuletzt Arbeits- und Sozialministerin der großen Koalition. Grund genug, einen näheren Blick auf diesen Teil des Koalitionsvertrags zu werfen. Von Norbert Freund.
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Im Begleitschreiben zum Stimmzettel für den Mitgliederentscheid, der in diesen Tagen allen SPD-Mitgliedern zugegangen ist, heißt es dazu:
„Wer ein Leben lang gearbeitet hat, Kinder erzogen oder gepflegt hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat. Dafür sorgen wir mit der neuen Grundrente.“
Diese soll um zehn Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen. Einen Anspruch auf letztere haben Menschen, deren Rente unter dem Sozialhilfe-Niveau liegt. Und in den von der SPD-Spitze zum Mitgliederentscheid gestreuten PR-Materialien für die Genossinnen und Genossen an der Basis ist zu lesen:
„Mehr Sicherheit: bessere Erwerbsminderungsrente.“
Was nicht gesagt wird: Die Vereinbarungen von Union und SPD zur Grundrente bleiben gleich mehrfach hinter den bisherigen Vorstellungen der SPD und von Andrea Nahles selbst zurück. Ja, sie fallen sogar noch hinter die Einigung von Union und SPD zur „solidarischen Lebensleistungsrente“ im Koalitionsvertrag von 2013 zurück. Diese Rente sollte dem damaligen Vertrag zufolge bereits „bis 2017“ eingeführt werden, was aber der Sozialministerin Nahles in ihrer Amtszeit – offenbar aufgrund des Widerstands der Union – nicht gelang. Der damalige Koalitionsvertrag setzte noch voraus, dass die Betroffenen bis 2023 mindestens 35 Jahre und danach mindestens 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben sollten, während heute durchgängig „nur noch“ 35 Jahre verlangt werden. Die damalige Vereinbarung war aber insoweit aus SPD-Sicht viel besser, als sie noch vorsah, die Grundrente aus Steuermitteln zu finanzieren und bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit als Beitragszeit zu werten. Insbesondere war im Grundsatz nur eine Einkommens-, aber keine Vermögensprüfung für die Betroffenen geplant. Der jetzige Koalitionsvertrag fällt auch weit hinter die Pläne für eine „Solidarrente“ zurück, die die Ministerin Nahles im Jahr 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt hatte. Dort war eine Vermögensprüfung explizit ausgeschlossen worden. Stattdessen sollte es nur eine vereinfachte Einkommensprüfung geben, etwa auf der Grundlage der letzten Steuererklärung. Und vor allem: Das Einkommen von Partnern sollte bis zum 1,5-fachen der Pfändungsfreigrenze von der Anrechnung freigestellt werden, das entspricht rund 1.600 Euro.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht all das nicht vor. Anders als im alten Vertrag sind diesmal keine Steuermittel für die Grundrente eingeplant. Zeiten des Hartz-IV-Bezugs werden diesmal nicht als anspruchsbegründend aufgeführt. Es soll neben der Einkommens- diesmal auch eine obligatorische Vermögensprüfung entsprechend der Grundsicherung geben. Und vor allem: Einkommen und Vermögen des Partners zählen voll mit. Angesichts dieser restriktiven Zugangsvoraussetzungen dürften nur sehr wenige Menschen eine Grundrente erhalten. Dass selbst genutztes Wohneigentum vor einem Bezug der Leistung nicht verkauft werden muss, wie Andrea Nahles gerne hervorhebt, ändert daran herzlich wenig. Denn selbst Empfänger der Grundsicherung müssen ein angemessenes Hausgrundstück nicht verscherbeln. Das ist bei dieser Leistung bereits heute geltende Rechtslage.
Ebenfalls eine genauere Betrachtung verdient jener Passus im Koalitionsvertrag, der sich mit der Erwerbsminderungsrente befasst. Viele der rund zwei Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland stecken in der Armutsfalle. Denn ihre Rente liegt oft unter einem Drittel des letzten Bruttogehalts, im Schnitt um 700 Euro, unter dem Niveau der Grundsicherung. Das kommt nicht von ungefähr, war doch dieser Personenkreis der erste, der unter Gerhard Schröders Sozialabbau-Agenda zu leiden hatte. Die bis zum Jahr 2000 gezahlten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten wurden ab 2001 für alle Neuzugänge abgeschafft, der Zugang zur Rente wurde für die Betroffenen deutlich erschwert und zugleich wurde ein ganz neues System mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent eingeführt, die Erwerbsminderungsrente. Nicht wenige Erwerbsminderungsrenten fallen so gering aus, dass die Betroffenen einen Anspruch auf ergänzende Grundsicherung haben. Sie beantragen diese vielfach aus Scham aber nicht, da sie nicht als Bittsteller auftreten wollen.
Erst ab Mitte 2014 kam es zu bescheidenen Verbesserungen für Renten-Neuzugänge unter anderem durch eine Anhebung der Zurechnungszeiten von 60 auf 62 Jahre. Erwerbsminderungsrentner sind zum Zeitpunkt des Renteneintritts im Schnitt gut 50 Jahre alt. Bei einer Zurechnungszeit von 62 Jahren erhalten sie so viel Rente, als ob sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten, auch wenn sie viel früher aus ihrem Job ausgeschieden sind. Im vergangenen Jahr beschloss die große Koalition dann, die Zurechnungszeiten ab 2018 weiter anzuheben, und zwar bis 2024 auf 65 Jahre – aber wiederum nur für Neuzugänge. Von allen Verbesserungen seit 2014 haben somit immer nur Neu-Rentner profitiert, also gerade nicht jene, die seit 2001, aber vor 2014 in Rente gegangen sind.
Es gibt folglich aktuell im Wesentlichen drei große Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern in Deutschland: 1) Die, die noch die gute alte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente aus der Zeit vor der Ära Schröder beziehen, 2) die große Gruppe der Bestandsrentner, die seither mit geringen Zurechnungszeiten und Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent in Rente gegangen sind, sowie 3) all jene, die seit Mitte 2014 in Rente gegangen sind und von geringen Verbesserungen profitieren.
Der Koalitionsvertrag sieht nun vor, die Zurechnungszeiten weiter zu verlängern, langfristig auf 67 Jahre. Entgegen dem von der SPD-Spitze erweckten Eindruck sind auch diese Verbesserungen nur für künftige Rentner geplant. Und zwar deshalb, weil eine Einbeziehung der rund zwei Millionen Bestandsrentner aus Sicht von Union und SPD zu teuer wäre. Es ist auch klar, warum: Zum einen will man keine Steuern erhöhen. Zum anderen ist der Spielraum der Rentenkasse begrenzt, weil man die von der Union durchgeboxte Mütterrente II für Frauen, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt brachten, ebenso großenteils über die Rentenversicherung finanzieren will wie die Grundrente. Und auch die geplante Ausweitung der Midi-Jobs geht zu Lasten der Rentenkasse.
Zum Vergleich: Wegen der auf Druck der Union von der letzten großen Koalition beschlossenen Mütterrente I muss die Rentenkasse jährliche Kosten von über sieben Milliarden Euro schultern, für die ebenfalls auf Wunsch der Union im aktuellen Koalitionsvertrag beschlossene Mütterrente II sind weitere Ausgaben von bis zu vier Milliarden im Jahr veranschlagt. Für die von Nahles betriebenen Vorhaben bei Grundrente und Erwerbsminderungsrente wird hingegen nur mit Kosten im niedrigen dreistelligen Millionenbereich gerechnet – eine Größenordnung, mit der sich kaum nennenswerte Erfolge im Kampf gegen die Altersarmut erzielen lassen. Zugleich ist das ein Hinweis darauf, wer in einer erneuten großen Koalition Merkel/Nahles die Köchin und wer die Kellnerin wäre.
Als ob das für die Betroffenen – Menschen mit kleinen Renten unter dem Grundsicherungs-Niveau – nicht schlimm genug wäre, gibt es da noch ein weiteres unschönes Detail, das in der öffentlichen Debatte bisher übersehen wurde. Und Nahles kann von Glück reden, dass dies selbst der NoGroKo-Fraktion in der SPD noch nicht aufgefallen ist. Denn ausgerechnet die Erwerbsminderungsrentner – Menschen, die sich unverschuldet in ihrer jetzigen Lage befinden und die selbst bei bestem Willen keinerlei Chance mehr hätten, ins Erwerbsleben zurückzukehren – werden im Koalitionsvertrag heimlich, still und leise vom Bezug der Grundrente ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann noch, wenn ihre Erwerbsminderungsrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersrente umgewandelt wird. Denn auch dann können sie zum einen in der Regel keine 35 Beitragsjahre nachweisen. Und zum anderen werden weder ihre Zurechnungszeiten noch ihre Rentenbezugszeiten als anspruchsbegründende Zeiten für den Bezug einer Grundrente im Koalitionsvertrag aufgeführt.
Natürlich ist all das kein Zufall oder Versehen. Vielmehr fügt sich das Renten-Kapitel nahtlos in die Grundausrichtung des Vertrags ein: Die Armen schauen in die Röhre – nicht nur bei der Grund- und Erwerbsminderungsrente, sondern auch bei Themen wie Hartz IV, Mindestlohn und prekäre Arbeit, bei denen es kaum Verbesserungen für die Betroffenen gibt. Dafür enthält der Vertrag zahllose Bonbons für die Mittelschicht – darunter milliardenschwere Projekte wie den Abbau des Soli, das Baukindergeld oder den höheren Kinderfreibetrag, wovon Bezieher von Sozialleistungen und Geringverdiener rein gar nichts haben. Auch die Mütterrente passt in diesen Kontext. Denn diese hilft gerade jenen Frauen nicht, die die Grundsicherung beziehen. Schließlich werden auch geringe Rentenansprüche wie die auf eine Mütterrente bei der Grundsicherung voll angerechnet. Dass man mit einer solchen Politik sozial schwache Menschen in die Arme der AfD treibt, liegt auf der Hand.
Andrea Nahles verwies unlängst in ihrer mit tosendem Applaus bedachten Rede auf dem Bonner SPD-Parteitag darauf, dass sie „auf dem Flughafen“ von einer „älteren Frau“ angesprochen worden sei. Diese habe sie ermutigt, Koalitionsverhandlungen mit der Union zu führen, um die Grundrente für Betroffene wie sie durchzusetzen. Die Grundrente, rief Nahles mit bebender Stimme vor den 641 Delegierten, sei ein Beispiel dafür, dass die SPD stets „das Große im Kleinen suchen“ müsse, im „Fortschritt ganz konkret für Millionen von Menschen“. Mit letzterem hat sie vermutlich auch völlig Recht. Allerdings ändert das überhaupt nichts an der Tatsache, dass gerade viele ältere Frauen auch unter Einbeziehung sämtlicher Pflege- und Kindererziehungszeiten nie und nimmer 35 Beitragsjahre zusammenbekommen. Und dass selbst jene Frauen, die das schaffen würden, in den allermeisten Fällen durch die mit der Union vereinbarte volle Anrechnung des Partnereinkommens und -vermögens vom Bezug einer Grundrente ausgeschlossen wären. Aber das konnte jene ältere Dame, die Andrea Nahles auf dem Flughafen zur großen Koalition ermutigt haben soll, zu jenem Zeitpunkt – vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen – natürlich noch nicht wissen.