Kinderarmut ist immer Familienarmut, aber wann ist eine Familie armutsgefährdet?
Auf den NachDenkSeiten sind am 2. November Kinderarmut: Über das Schweigen der gesellschaftlichen Elite und am 1. November Kinderarmut: „Man ist kurzzeitig schockiert und geht dann wieder zur Tagesordnung über“ zwei Beiträge zum Thema Kinderarmut erschienen. Die Juristin, mit Schwerpunkt Sozialrecht Helga Spindler war nicht mit allem einverstanden und hat einen eigenen Beitrag zum Thema formuliert. Möglicherweise werden die NachDenkSeiten noch einmal auf das Thema zu sprechen kommen. Hier zunächst der Text von Helga Spindler. Albrecht Müller.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Podcast: Play in new window | Download
Kinderarmut ist immer Familienarmut, aber wann ist eine Familie armutsgefährdet?
Helga Spindler
Die Kinderarmut scheint im Moment ganz viele zu interessieren und zu empören. Aber, wie sieht sie genau aus und was wird bisher dagegen getan und was soll sich ändern? So klar ist das oft nicht, und wenn, dann werden immer wieder neue Modelle vorgeschlagen, deren Nachteile meist unterschlagen werden. (z.B. beide Eltern noch mehr arbeiten lassen, Kinder länger auswärts und im Schichtbetrieb betreuen, Kindergrundsicherung für wen und wie hoch auch immer ), ohne einmal darauf zu sehen, was da bisher versucht wird und möglich ist.
Ich erwarte außerdem, dass man die Methoden und Konstrukte, mit denen man bei der Analyse der Lebenslage notwendigerweise arbeiten muss, offenlegt, dass man die Lage vollständig erklärt.
Diese Konzentration auf Kinderarmut kann nämlich auch zu einer einseitigen und klischeehaften Kampagne werden. Das scheint sich anzubieten, denn arme Kinder eignen sich besser als arme Erwachsene oder arme Teenager, um die Empathie der zum Glück mehrheitlich Nichtbetroffenen zu wecken. Die Kinder können ja nichts dafür – arme Erwachsene werden da schon kritischer beurteilt. Und damit sich das auch Nichtbetroffene noch besser vorstellen können, versuchen das Medien gerne zu illustrieren: z.B. kürzlich in meiner Tageszeitung mit einem Bild von Kinderbeinen ohne Schuhe und in zerschlissenen Socken und Hose oder mit Erzählungen von Kindern, die von ihren Eltern nicht genug zu essen bekommen. Ganz schlimm diese Eltern, man hat ihren verkommenen Haushalt beim Stichwort „Armut“ automatisch vor Augen!
Und die Armutsquote steigt auch noch, nicht stark, aber sie steigt, obwohl es uns doch angeblich allen besser geht.
Genau betrachtet leben die Kinder jedoch in Familien. In Familien, in denen in der Regel nur schwer voneinander abtrennbar gemeinsam gewirtschaftet wird. Deshalb ist es eigentlich die Familienarmut, mit der man sich beschäftigen muss. Kinder isoliert von den Eltern zu betrachten, ist nicht nur schwierig, blendet einiges aus und wird auch durch die Einführung von neuen Kindergrundrechten nicht besser.
Und es ist unbestritten, dass es nicht einfach ist, Kinder mit wenig Geld groß zu ziehen, dass man sich als Erwachsener im Vergleich zu Kinderlosen einschränken muss und dass die Reichen es dabei finanziell leichter haben. Aber wann hat eine Familie zu wenig Geld, wann hat sie viel zu wenig Geld und wann hat sie genug Geld (oder eine kostenlose oder bezuschusste geldwerte Infrastruktur)?
Und: wie skandalös und streng ist diese Armut definiert, kann man sie einfach durch Arbeitsaufnahme beseitigen und wie wird sie bisher durch staatliche Leistungen aufgefangen?
Alle, die von Armut sprechen, benutzen hier implizit oder explizit einen der relativen Armutsbegriffe, der keine strenge Armut, sondern eine Armutsgefährdung abbildet, auf die man sich politisch in Europa geeinigt hat und das sind 60 % vom Medianeinkommen eines Landes. Das ist wenig, aber es ist höher als 50%, auf die man sich auch hätte einigen können. In einem wohlhabenden Land sagt das auch ein bisschen mehr über die damit erreichbare Lebensqualität aus als in einem armen Land.
Aber es bleibt dabei, diese Grenze ist ein hochartifizielles, statistisches Konstrukt, das uns helfen kann, uns zu verständigen, wenn wir über Armut sprechen. In der Bewertung dieser Grenze gehen die Meinungen aber schon auseinander, die einen halten es bereits für einen Skandal, wenn jemand mit nur 60 % vom Medianeinkommen leben muss, andere – vertreten etwa durch Georg Cremer – meinen, dass die skandalisierende Aufladung bereits dieser Armutsgefährdung mit Bildern von obdachlosen und verwahrlosten Menschen doch etwas übertreibt, weil sie Menschen in den Vordergrund stellt, die deutlich unter dieser Grenze leben und eine Reihe weiterer Probleme haben. Sie halten diese Grenze für einen Indikator, der sicherlich Reformbedarf anzeigt, der aber auch verstanden und genauer analysiert werden muss. Die erste Gruppe hält dieses Verständnis bereits für eine Verharmlosung von Armut, unklar bleibt allerdings, ob sie 70% , 80% oder gar erst das Medianeinkommen für auskömmlich erachten würde.
Einig sind sich wieder alle, dass die Quote derartiger Armutsgefährdung nicht etwa stagniert oder sinkt, sondern ansteigt.
Nur hat in letzter Zeit nicht nur die Böcklerstiftung darauf hingewiesen, dass der aktuelle Anstieg aus der Zuwanderung herrührt und dass jedenfalls bei den hier länger lebenden deutschen und ausländischen Kindern die Quote zumindest stabil ist. Bei Erwachsenen dürfte die Entwicklung wegen der Flüchtlings-, aber auch einer merkbaren EU-Zuwanderung , schon logisch ähnlich sein. Seils und Höhne kommen auch dazu im WSI Policy Brief Nr. 12/2017 zu ersten Ergebnissen. Wenn aber diejenigen, die eine steigende Armutsgefährdungsquote für einen Skandal halten, gleichzeitig eine sehr offene Zuwanderungspolitik in die Grundsicherung propagieren, würde man sich von ihnen eine Stellungnahme wünschen, ob sie die steigenden Zahlen auch als Auswirkung ihrer politischen Ziele erkennen und wie sie mit derart begründeter Steigerung in Zukunft umgehen wollen.
Wo liegt die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle und wie reagiert das Grundsicherungssystem darauf?
Wenn man nun aber mit dieser statistisch ermittelten Armutsgefährdung arbeitet, dann müsste man eigentlich, – gleich wie man sie bewertet – im nächsten Schritt ausweisen, wie hoch diese Schwelle denn nun genau ist, damit sich nicht jeder etwas Anderes darunter vorstellt. Das fehlt aber meist.
Ich möchte deshalb zwei Beispiele geben für Familien: 1.) eine Alleinerziehende und 2.) eine Paarfamilie mit jeweils zwei Kindern unter 14 Jahren.
Ich suche für beide Familien die aktuellsten Daten zu Armutsgefährdungsschwellen und zwar aus den beiden meistverwendeten statistischen Erhebungen, einmal aus einer europaweiten Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen, EU SILC 2016 und zweitens aus dem genaueren Mikrozensus 2016, der bevorzugt von Armutsforschern verwendet wird und zu etwas niedrigeren Ergebnissen kommt.
Dann vergleiche ich das mit den Leistungen, die sie im Grundsicherungssystem erhalten können und inwieweit sie die Schwelle erreichen.
- Zunächst die 3- köpfige Familie (Alleinerziehende)
Die Armutsgefährdungsschwelle nach EU – SILC 2016 liegt für sie bei 1702 Euro. Nach dem Mikrozensus 2016 liegt sie bei 1550 Euro.
Das ist ein Nettobetrag, der durch Einkommen und Sozialleistungen zusammenkommen kann. Wie viel man brutto verdienen muss, um das ggf. zusammen mit Kindergeld und Wohngeld zu erreichen, bitte ich selber auszurechnen. Wenn die Alleinerziehende die Kinder noch irgendwann außerhalb der Schlafenszeit sehen will und deshalb nicht ganz Vollzeit arbeitet, dürfte die Schwelle schwer zu überwinden sein.
Wie gut oder schlecht sie damit auskommen kann, ist aus dieser Verhältniszahl alleine auch nicht abzulesen. Das hängt stark von der Höhe der Unterkunftskosten, der Erreichbarkeit von preiswerten Einkaufsgelegenheiten und Schulen und von der Abwesenheit von Schulden ab. Für die Kinder speziell hängt es noch davon ab, wie die Mutter wirtschaften kann und wie weit sie sich persönlich einschränken will. Man kann nicht automatisch unterstellen, dass sie hier nichts unternimmt.
Die nächste notwendige Information ist, wie sie in Deutschland unterstützt wird, d.h. zumindest, welche Ansprüche auf Grundsicherung sie hat, falls es mit dem Einkommen nicht klappt.
Und das sieht 2017 für die 3-köpfige Familie so aus:
3x Regelsatz: 409+291+291 Euro, Alleinerziehendenmehrbedarf 147 Euro, Miete in einer niedrigpreisigeren Stadt Mietstufe III, bis
(das ist die im Regelfall auch vom Jobcenter noch anerkannte Obergrenze nach dem Wohngeldgesetz)563 Euro und Heizkosten 75 qm x 1,40 (auch das ist im Regelfall anerkannt) bis 105 Euro. Für die beiden Kinder rechne ich als Mindestbetrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket dazu.: 20 Euro Summe 1826 Euro Das übersteigt schon deutlich beide Armutsgefährdungsgrenzen. Die meisten Bezieherinnen leben aber in teureren Städten. Liegt die Wohnung in Mietstufe IV, steigt die Grundsicherung auf 1889 Euro. (In den teuren Städten in Ballungsgebieten mit Mietstufe V und VI ist sie noch höher).
Und das ist noch nicht alles. Verdient die Mutter etwas, so kommen mindestens 100 Euro Erwerbstätigenfreibetrag anrechnungsfrei dazu, verdient sie 1500 netto (entspricht über 2000 Euro brutto), dann wird ihr das zwar auf die Grundsicherung angerechnet, aber ihr bleiben nicht 100, sondern 330 Euro Freibetrag und ihr verbleiben deshalb mit der aufstockenden Grundsicherung über 2000 netto pro Monat für die Familie.
Es existiert also schon eine Grundsicherung, die die verwendeten Armutsgefährdungsgrenzen erreicht und auch schon bei durchschnittlicher Mietstufe und ganz marginalem Dazuverdienst übersteigt. Nicht jeder SGB-II-Haushalt ist deshalb auch armutsgefährdet. Das alles ist immer noch nicht üppig, aber über der Armutsgefährdungsschwelle, jedenfalls wenn ergänzende Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Kinderzuschlag und Wohngeld auch beantragt werden, was aber offensichtlich nicht geschieht, wenn man bedenkt, wie viele Arme ohne SGB-II-Bezug registriert werden.
- Jetzt die 4-köpfige Familie:
Die Armutsgefährdungsschwelle nach EU – SILC 2016 liegt für sie bei 2234 Euro. Nach dem Mikrozensus 2016 liegt sie bei 2035 Euro.
Und jetzt die Berechnung 2017 für die 4- köpfige Familie:
4x Regelsatz: 368+368+291+291 Euro, Miete in einer Großstadt Mietstufe III , bis 656 Euro und Heizkosten 90 qm x 1,40 bis 126 Euro. Für die Kinder wieder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket berechnet.
(weitere Begründungen zur Berechnung siehe oben):20 Euro Summe 2120 Euro Die vollständige Familie liegt in diesem Fall ebenfalls, aber nicht so deutlich, über der Schwelle aus dem Mikrozensus, aber unter der Grenze nach EU SILC. Das gilt auch noch für Mietstufe IV. Liegt die Wohnung in Mietstufe V ergibt die Grundsicherung schon 2275 Euro und liegt dann auch knapp über der EU-SILC-Grenze (Erst in den teuren Städten in Ballungsgebieten mit Mietstufe VI ist sie noch höher).
Aber auch hier kann die Armutsgefährdungsschwelle bei marginalem Dazuverdienst überschritten werden, weil beide Eltern die Freibeträge von 100 Euro nutzen können. Verdienen sie mehr, dann können sie beide bis 330 Euro nutzen, was das verfügbare Einkommen dann noch erhöht, wie im vorhergehenden Beispiel
Auf dieser Grundlage kann man dann immer noch unterschiedlich- aber besser begründet- bewerten, wie skandalös das alles für arme Familien und ihre armen Kinder ist.
Wenn beklagt wird, die Eliten kümmerten sich nicht um die Armutsentwicklung, dann kann das aber durchaus daran liegen, dass sie darauf vertrauen, dass das Grundsicherungssystem hilft, die Armutsgefährdungsschwelle zu überschreiten. Das gilt jedenfalls, so lange sie die Grundsicherung nicht kürzen wollen.
- Der Vollständigkeit halber muss ich darauf hinweisen, dass die Absicherung durch die Grundsicherung in manchen Fallkonstellationen schlechter klappt. Ein solcher Fall tritt z.B. dann ein, wenn die Kinder älter als 14 Jahre werden. Sie können dann zwar, besonders in den Ferien, auch legal und anrechnungsfrei dazuverdienen, aber für dieses Alter steigt der Faktor für die Berücksichtigung ihrer Person bei der Ermittlung der Gefährdungsschwelle um 0,2 an, das sind jeweils knapp unter oder knapp über 200 Euro. Nun steigt aber der Regelsatz für diese Kinder nur um 20 Euro auf 311 Euro an, wodurch besonders die vollständige Familie dann häufiger mit ihrem Grundsicherungsanspruch unter der Gefährdungsgrenze bleibt. Das hat einen Grund: Der Regelsatz für über 14-Jährige wurde mit der Hartz-Reform gegenüber der früheren Sozialhilfe, die in diesem Alter noch (richtigerweise) einen deutlich höheren Bedarf anerkannt hatte, bewusst gekürzt und zwar, damit die Jugendlichen darauf vorbereitet werden, auch niedrig entlohnte Tätigkeiten anzunehmen. Es gibt also eine gewollt herbeigeführte „Teenager–Armut“, über die aber im Gegensatz zu der in der Grundsicherung nicht erkennbaren Alleinerziehenden-Armut nicht diskutiert wird.
Sozialpolitische Reaktionsmöglichkeiten
Man kann die Höhe der Leistungen der Grundsicherung immer noch kritisieren und zeigen, wo für Kinder und ihre Familien noch zusätzliche Bedarfe bestehen, aber, bis zu welcher Grenze sollte sich das erhöhen, auf 80 % vom Medianeinkommen oder mehr ? Welche Infrastrukturangebote gerade zur Bildung sollten für arme Familien kostenlos oder vergünstigt erfolgen und zwar bundesweit und nicht nur in einzelnen Gemeinden?
Helfen würde es schon, wenn die Regelsätze bei Energiekosten, Ernährung, Mobilität und gesundheitsbedingten Ausgaben nicht so sehr gekürzt würden oder um familienbezogene einmalige Beihilfen/Mehrbedarfe erweitert würden. Wenn man stärkere Anreize für eine Erwerbstätigkeit für Erwachsene setzen möchte, kann man Niedrigverdiener stärker unterstützen. Nicht unbedingt jeden Minijobber, aber solche, die einer Tätigkeit ab 20 Stunden pro Woche nachgehen und ein Mindestmaß an Steuern und Sozialversicherung abführen, könnte man die Aufstockung ohne weitere Bedingung, aber auch ohne den bürokratisch monströsen Aufwand wie einen Kinderzuschlag auszahlen. Der Erwerbstätigenfreibetrag ließe sich einfach von 20 % auf 30 % oder 35 % aufstocken, das Wohngeld ab 3 Personen ließe sich erhöhen, das Bildungs- und Teilhabepaket müsste umkonstruiert werden und den Kindern, vor allem denen über 14 Jahren, verlässlicher zugänglich sein.
Abgestimmt werden müsste das mit Kindergeld und steuerlicher Freistellung, was gegenwärtig so unglücklich miteinander verwoben ist, dass es nur zu unverhältnismäßigen Kosten auch zur Armutsverringerung beitragen kann.
Abgestimmt werden kann das Ganze aber auch mit den Löhnen, jedenfalls so lange die Mindestlöhne nicht ausreichen, um auch nur ein Kind zu versorgen. Hier hätte ich den Vorschlag einer Kinderzulage zum Lohn, so wie das heute noch bei den Beamten und früher im gesamten öffentlichen Dienst war. Das wäre eine Möglichkeit, auch die Arbeitgeber – vor allem die, die wenig Steuern zahlen – an den Familienaufwendungen zu beteiligen. Natürlich muss das als Umlage ausgestaltet sein, damit Eltern nicht wegen ihrer zeitweise höheren Löhne diskriminiert werden.