Die kommunale Daseinsvorsorge hat wieder Zukunft
Die Rückführung vieler privatisierter Betriebe in die öffentliche Hand stand im Mittelpunkt der Jahrestagung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), die am 29./30. April in Berlin stattfand. Der aktuelle Informationsbrief des Bayerischen Städtetags 5/2009 enthält einen interessanten Beitrag zur Jahrestagung, in deren Mittelpunkt die Aussage stand, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch Stadtwerke wieder eine Zukunft habe, da gerade die Wirtschafts- und Finanzkrise das Dogma „Privat vor Staat“ widerlegt habe. Von Christine Wicht
Kommunale Betriebe orientieren sich zur Erfüllung der Daseinsvorsorge an dem Grundsatz, Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität, flächendeckend und zuverlässig allen Bürgern sozial gerecht und diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei verfolgt die öffentliche Hand niemals kurzfristige Gewinninteressen, sondern zielt auf eine nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlagen für alle und gewährleistet so die Einhaltung hoher Standards. Die Grundversorgung der Bürger gehört somit zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Mit der Gemeinwohlverpflichtung ist die kommunale Daseinsvorsorge zu einer wichtigen und verlässlichen Säule unserer Gesellschaft geworden. Das ist jedenfalls der Selbstanspruch kommunaler Unternehmen.
Gemäß den Lehren der vorherrschenden Wirtschaftspolitik, die weltweit von Konzernen, der Welthandelsorganisation, der Europäischen Union, Regierungen und Parlamenten vertreten werden, wird jedoch eine Liberalisierungs- und Privatisierungspolitik der kommunalen Daseinsvorsorge zielstrebig vorangetrieben. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass Privatisierungen häufig nur zu Oligopolen und überwiegend zu höheren Preisen für die Verbraucher geführt haben und nicht zum versprochenen Wettbewerb und zu mehr Effizienz.
Die Rückführung der in den letzten Jahren privatisierten Betriebe in die öffentliche Hand stand im Mittelpunkt der Jahrestagung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), die am 29./30. April in Berlin stattfand. Der aktuelle Informationsbrief des Bayerischen Städtetags enthält einen interessanten Beitrag zur Jahrestagung, in deren Mittelpunkt die Aussage stand, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch Stadtwerke wieder eine Zukunft habe, da gerade die Wirtschafts- und Finanzkrise das Dogma „Privat vor Staat“ widerlegt habe.
VKU-Hauptgeschäftsführer, Hans-Joachim Reck, brachte in seiner Rede zum Ausdruck, dass Denken und Handeln in immer kürzeren Zeiträumen den Blick auf langfristige Trends und Entwicklungen verstelle und Kurzfristigkeit und Nachhaltigkeit nicht zusammen passten. Ein weiterer Punkt sei der Glaube, dass Privatwirtschaft per se effizienter und damit billiger für den Kunden sei. Die Renditeerwartungen vieler Unternehmen stiegen jedoch unaufhörlich und ließen sich nur noch durch immer gewagtere Spekulationen erreichen. Dadurch sei eine immer größere Blase aufgepumpt worden, die zwangsläufig platzen musste. Reck sieht im Platzen dieser Blase den Anfang einer Zeitenwende: Privat vor Staat habe als Leitmotiv ausgedient.
Die Erfahrungen der Krise hätten dazu geführt, dass sich die Menschen wieder verstärkt dorthin wendeten, wo sie das größte Vertrauen, die größte Nähe spürten, nämlich die kommunale Ebene und die kommunale Wirtschaft. Überschaubare Einheiten und angemessene Gewinnerwartungen stünden bei den Menschen wieder hoch im Kurs. Das sei der Rahmen, den die Kommunalwirtschaft biete und der auf große Zustimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern stoße. Auch in der Krise habe die kommunale Wirtschaft eine gute Perspektive, deshalb appellierte Reck an die Parteien, die Bedeutung der Kommunalwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Deutschland in den Programmen zur Bundestagswahl zu berücksichtigen.
Er untermauerte seine These mit aktuellen Zahlen: Die Stadtwerke seien ein Jobmotor. Nach neuesten Erhebung beschäftigten die Mitgliedsunternehmen rund 220.000 Menschen, die über eine geschätzte Kaufkraft von 5 Mrd. Euro verfügten und dadurch den Konsum vor Ort stützten. Davon würden ebenfalls wesentliche Effekte für die lokale und regionale Wirtschaft ausgehen, die zum ersten Mal systematisch wissenschaftlich in Hannover untersucht worden seien. Die direkten und indirekten Effekte der kommunalen Unternehmen summieren sich auf über 28.000 Vollzeitarbeitsplätze allein in der Landeshauptstadt, das sei jeder 14. Job. Im Umland kämen zusätzlich 17.000 Stellen hinzu. Jeder Arbeitsplatz in einem kommunalen Unternehmen in Hannover ziehe damit 1,7 Stellen nach sich. In anderen Kommunen sei das ähnlich. Reck unterstellte einen Faktor von 1,5. Damit seien das 220.000 direkt bei den Mitgliedsunternehmen Beschäftigte plus 330.000 durch die ökonomischen Effekte.
Des Weiteren würden durch die Gewinnabführung an die Städte und Gemeinden und die direkten und indirekten steuerlichen Effekte die kommunalen Haushalte gestützt, wodurch Schulen, Bäder, Straßen und letztendlich die Bürgerinnen und Bürger direkt profitierten.
Der VKU hat den Bundestagsfraktionen und den Parteizentralen zur Bundestagswahl sechs Thesen der Kommunalwirtschaft überreicht. Die Thesen verdeutlichen die ordnungspolitische Flankierung, die für eine leistungsfähige, dem Citizen Value verpflichtete Kommunalwirtschaft erforderlich ist (abzurufen unter: VKU Positionspapier Kurzfassung zum Download [PDF – 46.5 KB] ).
VKU-Verbandspräsident Stephan Weil, Oberbürgermeister von Hannover, sagte in seiner Rede: „Die Kunden schenken den Stadtwerken ihr Vertrauen, weil die Stadtwerke sich nicht am größtmöglichen Profit, sondern am Wohl der öffentlichen Gemeinschaft orientieren. Aktuelle Umfragen belegen, dass bei Gas 55 Prozent und bei Wasser 72 Prozent der Bürger lieber von kommunalen Unternehmen versorgt werden, außerdem gebe es bundesweit viele Neugründungen von Stadtwerken im Bereich von Strom und Gas.“ Erfreulicher Weise sei festzustellen, dass immer mehr Städte und Gemeinden eine Rekommunalisierung der Leistungen anstrebten, die vormals an private Betreiber vergeben wurden.
Neuer Trend zur Rekommunalisierung
Durch Gemeinderatsbeschluss hat z.B. die Stadt Stuttgart im Jahr 2002 ihren gesamten NWS-Aktienbesitz an die EnBW AG verkauft. Damit ging die gesamte Stuttgarter Strom-, Gas- und Wasserversorgung an die EnBW über. Stuttgart war die erste und bis heute einzige Großstadt in Deutschland, die ihre Wasserversorgung, das wichtigste Gut der Daseinsvorsorge, zu 100% privatisiert hat. Über die Wasserversorgung haben seither die demokratisch gewählten Vertreter im Rat keinerlei Einfluss mehr. Die Stuttgarter Wasserversorgung ist seitdem in der Hand eines börsennotierten Konzerns. Bei dem Verkauf des TWS/NWS-Aktienpakets an die EnBW AG im Jahr 2002 wurden gleichzeitig auch die früheren Anteile Stuttgarts an den beiden großen Zweckverbänden Landeswasserversorgung (LW) und Bodenseewasserversorgung (BWV) mitverkauft. Damit wurden diese teilprivatisiert und gelangten zu je 33,3% in den Besitz der EnBW AG. Im März 2009 haben die BWV und die LW ihre Cross-Border-Leasing-Transaktionen beendet. (Quelle: http://www.s-wasserforum.de/). Die Stadt Stuttgart will nun wieder 50 Prozent der Wassernetze übernehmen.
Auch Hamburg geht den Weg der Rekommunalisierung. 2002 wurden die Hamburger Elektrizitätswerke an Vattenfall verkauft. Jetzt beschloss der Aufsichtsrat der Hamburger Wasserwerke die Gründung eines eigenen Energieversorgers, es soll “Hamburg Energie” heißen und soll eine Art Ökostrom-Anbieter werden.
Auf der VKU-Tagung wurde auch auf das Beispiel Bergkamen hingewiesen. Die Ruhrgebietskommune lässt die Abfallentsorgung seit dem 01. Juli 2006 nicht mehr durch ein beauftragtes Privatunternehmen ausführen sondern die Abfallentsorgung wird wieder von der Stadt selbst mit ihrem neu gegründeten „EBB – EntsorgungsBetriebBergkamen“ durchgeführt.
Auch Kiel ist auf dem Weg der Rekommunalisierung, die Stadt holt den Nahverkehr an die Stadt zurück. Die Ratsversammlung beschloss am 19.2.2009 einstimmig den Rückkauf der KVG-Anteile zu einem Preis von 1,5 Mio. Euro.
Interessant ist, dass ausgerechnet Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf der VKU-Tagung kritisierte, dass durch die Finanzkrise 4 Billionen US-Dollar Vermögen vernichtet wurden und der Bürger jetzt am eigenen Leib die Erfahrung mache, dass Private ihre Dienstleistungen nicht so erbringen, wie sie versprochen hätten. Dies zeige, so Steinbrück, in welchem Ausmaß der privaten Wirtschaft das Gefühl für „Maß und Mitte“ verloren gegangen sei. Er appellierte an die Chefs der Stadtwerke und an die Kommunalpolitiker, die Zeit zu nutzen, um Gemeinwohlverpflichtungen und Werteorientierung wieder in den Vordergrund zu bringen.
Diese kritischen Worte zur Finanzkrise Steinbrücks verwundern schon sehr, war es doch gerade auch sein Haus, das die Privatisierung z.B. durch die Förderung von Public Private Partnerschip-Projekte vorangetrieben und durch eine Politik der Deregulierung auch den Casino-Betrieb gefördert hat.
Wachsamkeit gegenüber Aktivitäten der Europäischen Union
Nach Ansicht des Städtetagspräsidenten und Oberbürgermeisters von München, Christian Ude sei die Behauptung, „Gemeinwohlorientierung sei ein alter Zopf“ endgültig widerlegt. Ude rief allerdings zur Wachsamkeit gegenüber Aktivitäten der Europäischen Union auf, die der kommunalen Wirtschaft das Leben schwer machten. Die Kommunen müssten sich ein Wahlrecht bewahren, ob sie etwa die Abfallentsorgung mit eigenen Unternehmen oder durch Dritte erfüllen lassen wollten. „Rosinenpickerei“ durch Private dürfe es nicht geben.
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 29. Dezember in Kraft tritt, werden die Bereiche der Daseinsvorsorge auch künftig unter einen starken Privatisierungsdruck gesetzt. Die Kommission behauptet zwar die Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten nicht zur Privatisierung von Dienstleistungen. Das ist zwar formal richtig, da der Richtlinienentwurf keine Vorschriften enthält, die direkt solche Maßnahmen vorsehen, indirekt trägt die Dienstleistungsrichtlinie jedoch dazu bei, die Liberalisierung insbesondere bisher öffentlich erbrachter Dienstleistungen weiter voranzutreiben.
In den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen weite Bereiche der Daseinsvorsorge wie Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft, Gesundheit, Bildung und Sozialdienstleistungen. Ver.di weist darauf hin, dass auch Gesetze und Verordnungen betroffen seien, deren Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie nicht offensichtlich ist, beispielsweise das Berliner Schul- und Hochschulgesetz, die Verordnung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen und zur Personalausstattung in Kitas (VOKitaFÖG), zahlreiche Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen in Gesundheitsberufen, das ÖPNV-Gesetz, das Grünanlagengesetz oder die Friedhofsordnung.
Städte, Gemeinden und Kommunen, die sich auf PPP-Modelle eingelassen haben, müssten sich darauf einstellen, dass dieses Mischmodell nicht mit der Dienstleistungsrichtlinie vereinbar ist und sie ihre Dienstleistungen für Private öffnen müssten. Rechtlich sei zwar eine Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Institutionen möglich, allerdings sei eine Ausschreibung nötig. Dazu ein praktisches Beispiel: „In einem konkreten Fall wollten zwei Kommunen (A und B) ihre Rechenzentren zusammenlegen. Der Standort sollte in Kommune A sein. Aus Sicht der EU wäre Kommune B damit Auftraggeber einer Dienstleistung geworden, die sie an Kommune A vergeben hätte. Dies sei aber ein Verstoß gegen das EU-Recht, da die Vergabe ohne vorherige europaweite Ausschreibung erfolgt sei. (Quelle: Öffentlicher Dienst und die bundesweite Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie [PDF – 267 KB] ).
Für kommunale Dienstleistungsanbieter dürfte interessant sein, dass in den Jahren 2010 bis 2012 bundesweit viele Stromkonzessionen auslaufen. Allein in Nordhessen enden bis 2011 in 150 Kommunen die Konzessionsverträge. Im Landratsamt in Kassel schätzt man, dass allein in diesem Landkreis bis zu 30 Städte und Gemeinden den Rückkauf ihres Netzes anstreben (Quelle: ver.di). Reck lobte in seiner Rede die Entwicklung, dass immer mehr Kommunen auslaufende Konzessionen wieder an Stadtwerke vergeben, statt die Verträge mit den Regionaltöchtern der großen Konzerne zu verlängern. Durch die vielen auslaufenden Konzessionsverträge – allein in den nächsten zwei Jahren mehr als 1000 – sei diese Entwicklung bei weitem noch nicht am Ende angekommen. Stadtwerke dürften zukünftig wieder vermehrt regionale Netzgesellschaften selbst betreiben. Der VKU will das Thema auslaufende Konzessionsverträge und Neugründungen von Stadtwerken fachlich und verbandspolitisch im Rahmen des Strategieprojektes „Stadtwerke der Zukunft IV“, begleiten und einen Leitfaden für Kommunen und Stadtwerke erstellen. Dadurch sollen die Mitglieder eine Hilfestellung für die notwendigen Entscheidungsprozesse zur Netzübernahme erhalten.
Die Daseinsvorsorge steht von verschiedenen Seiten unter Beschuss
Seit der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes (Einheitliche Europäische Akte), der auf einen freien Wettbewerb und Handel mit Dienstleistungen abzielt und der Unterzeichnung des Maastricht-Vertrags 1991, mit dem die Wirtschafts- und Währungsunion auf den Weg gebracht wurde, ist die öffentliche Hand zunehmend unter finanziellen und juristischen Druck geraten. Im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion wurde der so genannte Stabilitätspakt vereinbart, der einen ausgeglichenen Staatshaushalt fordert. Der Stabilitätspakt wirkte sich katastrophal auf die Daseinsvorsorge aus, da er Sanktionen ermöglicht, wenn das Haushaltsdefizit 3% oder die öffentliche Verschuldung 60% des Bruttoinlandsprodukts übersteigt. Obendrein brechen durch die gegenwärtige Steuer- und Sozialpolitik den Städten und Gemeinden die Einnahmen weg, so dass für die Finanzierung einer nachhaltigen Daseinsvorsorge das Geld fehlt. Das hatte in der Vergangenheit viele Kommunen nach dem Strohhalm der Privatisierung von kommunalen Betrieben oder zu Cross-Border-Leasings greifen lassen.
Die Politik der Privatisierung und Liberalisierung wird auf europäischer Ebene weiterhin vorangetrieben. Öffentliche Beihilfen etwa für Wasserversorger stehen bei der Europäischen Kommission unter dem Generalverdacht von unerlaubten Subventionen, die die Märkte verzerrten, die Kommission strebt daher deren weitgehende Abschaffung an.
Die EU profiliert sich darüber hinaus im internationalen Handelsrecht als die treibende Kraft für eine weitere Liberalisierung der Wassermärkte. Die Europäische Kommission führt im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen für das Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (engl.: General Agreement on Trade in Services, kurz GATS), einem der wichtigsten internationalen Handelsverträge im Rahmen der Welthandelsorganisation. GATS bildet ein Rahmenwerk zur Liberalisierung des internationalen Handels und sieht vor, dass mehr als 150 Sektoren des Dienstleistungsbereichs für den Markt geöffnet werden sollen. Sobald in einem bestimmten Bereich die öffentliche Hand in Konkurrenz zu einem privaten Anbieter steht, soll das das GATS Anwendung finden. Das bedeutet z.B., dass staatliche Beihilfen in gleichem Maße profitorientierten Anbietern gewährt werden müssen wie den Unternehmen der öffentlichen Hand. Darüber hinaus verbietet die GATS-Bestimmung des „unbeschränkten Marktzugangs“ beispielsweise einer Kommune, die Höhe privater Beteiligungen an den Stadtwerken auf unter 50% zu begrenzen um damit die demokratische Kontrolle über das Wasser zu behalten.
Mittlerweile stehen die Bürger die Privatisierung der Betriebe der öffentlichen Hand zunehmend kritisch gegenüber. Würden Volksbegehren und Volksabstimmungen zu jedem Verkauf initiiert werden, würden die Bürger aufgrund der ernüchternden Erfahrungen mit der Post, der Stromversorgung, dem öffentlichen Personennahverkehr, den Krankenhäusern und der Wasserversorgung (vgl. etwa Berlin) wohl kaum für weitere Privatisierungen votieren.