Uns geht es allen gut. Das ist ein weit verbreitetes Märchen.
Im SWR lief kurz vor Ostern eine eindrucksvolle Reportage über Leiharbeit und prekäre Selbständigkeit. Am Beispiel von Beschäftigten bei Daimler und Randstad zeigte der Filmemacher Hermann G. Abmayr, wie die Lage vieler Menschen wirklich aussieht. – Kennen Sie auch Menschen, die nicht müde werden zu behaupten, dass es uns allen gut gehe? Dann sollten Sie den Film „Harte Arbeit schlechter Lohn – wie Menschen abgehängt werden“ anschauen. Anette Sorg.
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Die bedrückende Lage wird am Beispiel einer
- alleinerziehenden Hotelfachfrau, die als Leiharbeiterin beim Versandhandel arbeitet,
- einer selbständigen Honorarlehrkraft und eines
- Leiharbeiters mit befristetem Vertrag bei Daimler gezeigt.
Arbeitnehmer zweiter oder sogar dritter Klasse
Der Industriesoziologe Prof. Klaus Dörre diagnostiziert hier eindeutige Klassenunterschiede. Millionen von Menschen seien auch in Deutschland auf der Suche nach sicherer Arbeit und fairem Lohn. „Heuern und Feuern“ sei das Prinzip, das in der Leiharbeit vorherrsche.
Die Unterschiede bei der Entlohnung sind gravierend. Erhält ein Tarifbeschäftigter 5000 Euro brutto bei Daimler am Band, so bleiben dem Leiharbeiter 1/3 weniger, der Werkvertragsarbeitnehmer muss sich für dieselbe Tätigkeit mit rund 1700 Euro zufriedengeben. Aufstocken über Hartz IV ist im letzteren Falle nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Das heißt im Klartext: die Steuerzahler finanzieren die Werkvertragsarbeitnehmer bei Daimler mit.
Dieses Nebeneinander der verschiedenen Arbeitsverhältnisse ist sozialversicherungsrechtlich eine heikle Sache. Dies führt zu grotesken Regularien: Werkvertragsarbeitnehmer und Tarifbeschäftigte dürfen keinerlei Kommunikation über ihre Arbeit pflegen. Anweisungen dürfen allenfalls per Mail erfolgen.
Die prekäre Lage der Betroffenen interessiert maßgebliche Medien nicht
Es ist verdienstvoll, dass der SWR die Lage dieser Menschen dokumentiert hat. Aber das Echo in anderen Medien war ausgesprochen dürftig. Die Printmedien haben von diesem ungemütlichen Thema kaum Notiz genommen, lediglich die Stuttgarter Zeitung und die Pforzheimer Zeitung haben es gewagt, darüber zu schreiben.
Folgeberichte des SWR zum Thema
Der SWR hat sinnvollerweise nochmals nachgehakt und Reaktionen, z.B. von Daimler sowie Gewerkschaften, dokumentiert:
- Ist Leiharbeit zum Niedriglohn gerecht?
„Daimler selbst sagt, der Film habe keine Verstöße aufgezeigt. Der Film zeige vielmehr, dass Daimler Werkverträge und Zeitarbeit abwickelt, so wie es im deutschen Arbeitsrecht erlaubt und vorgesehen ist. Das beweise, dass die sozialen Grundsätze für Werkvertragsfirmen, die Daimler 2013 eingeführt habe, greifen würden. Damit sieht sich Daimler selbst als beispielgebend für die deutsche Wirtschaft und auch den Öffentlichen Dienst.“ - Interviewter Leiharbeiter darf nicht zur Schicht
- Leiharbeiter darf wieder ins Werk
Zur Aktualität der Dokumentation: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – eine dreiste Mogelpackung
Besondere Aktualität hat die vom SWR ausgestrahlte Dokumentation durch die zum 1.4. erfolgte Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erhalten. Professor Dr. Stefan Sell schildert auf seinem Blog die Fallstricke des neuen Gesetzes.
Unter anderem kritisiert er:
„… Aber wie so oft im Leben muss man in das Kleingedruckte schauen, das ist bei Versicherungsverträgen genauso wie bei Gesetzen. Denn bekanntlich kann man mit Ausnahmeregelungen die eigentliche und nach außen weiterhin behauptete Zielsetzung verwässern, zuweilen sogar in ihr Gegenteil transformieren. Und das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist fast schon ein Lehrbuchbeispiel für einen Gesetzgebungsprozess, an dessen Anfang möglicherweise wirklich einmal der Impuls stand, die Situation für Leiharbeiter zu verbessern, an dessen Ende aber nach zahlreichen Interventionen und Kompromissen ein Regelwerk herausgekommen ist, das nicht wirklich etwas verändern wird. Außer, dass man den nicht eingeweihten Beobachtern die Nachricht verkaufen kann, man hätte was getan… Man kann an dieser Stelle nur spekulieren – aber offensichtlich ist das gewerkschaftliche Lager nicht eindeutig positioniert, was die Sonderrolle der Leiharbeit angeht. Man kann und muss wohl durchaus davon ausgehen, dass Betriebsräte der großen Unternehmen ein gewisses Interesse daran haben, dass die Möglichkeiten einer flexiblen Belegschaftsschicht nicht zugeschüttet werden über harte gesetzgeberische Aktivitäten, profitieren doch auch die Stammbeschäftigten von den Flexibilisierungsmodellen der Arbeitgeber, die über Randbelegschaften organisiert werden. Insofern kann man zusammenfassend durchaus die Reform des AÜG so hart bilanzieren, wie das Markus Krüsemann in seinem Artikel Die zahnlose Leiharbeitsnovelle tritt heute in Kraft gemacht hat:
»Wie sich zeigt, werden regulierende Einschnitte überwiegend nur vorgegaukelt. In den wichtigsten Eckpunkten ist die Novelle nichts anderes als eine dreiste Mogelpackung. Für LeiharbeitnehmerInnen ergeben sich aus der AÜG-Reform keine Verbesserungen. Die Zahl der in solchen prekären Arbeitsverhältnissen Beschäftigten wird durch die neuen Regelungen wohl kaum reduziert werden. Auch eine bessere Bezahlung ist in weite Ferne gerückt. Zudem laden die Klauseln zu weiterem Missbrauch geradezu ein.«
Die IG Metall tritt gleich den Beweis an, dass es die von Stefan Sell beschriebenen Sonderinteressen von Gewerkschaften an einer funktionierenden Leiharbeit gibt. Siehe dazu diesen Artikel.