Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Wahrheit ein Versicherungswirtschaftsstärkungsgesetz. Außerdem nutzt es den Arbeitgebern. Und schadet den Versicherten.

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Professor Bosbach, erklärt in einem Interview mit der ver.di- Branchen-Zeitung „Druck und Papier“, wer die Gewinner und Verlierer dieses neuen Gesetzes sind. Wie schon in der „Anstalt“ verweist auch Bosbach auf das viel effizientere österreichische Modell. Ein lesenswertes Interview. Ein paar wenige kritische Anmerkungen sind am Ende angefügt. – In den Nachdenkseiten konnten Sie zum Thema „Betriebsrente“ schon mehrere Artikel lesen, Bosbach bestätigt in diesem Interview, was dort schon mehrfach kritisiert worden ist. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Interview Professor Gerd Bosbach:

»Frisches Geld für die Versicherungen«

Schon bald gibt es ein neues Gesetz zur Betriebsrente. Endlich mehr Geld im Alter, oder? Von wegen. Die neue Betriebsrente nutzt Arbeitgebern und der Versicherungswirtschaft, sagt der Statistikprofessor Gerd Bosbach. Verlierer sind die Versicherten.

Das Gesetz zur Betriebsrente hat einen sperrigen Namen und ist schwer verständlich. Lauter komplizierte Begriffe …

Bosbach: Dahinter steckt Taktik. Würde man ein Gesetz machen, das jeder versteht, würde auch jeder merken, wer davon profitiert.

Wer profitiert?

Die Arbeitgeber und die Versicherungswirtschaft.

Inwiefern?

Die Arbeitgeber erhalten vom Staat einen Zuschuss von 30 Prozent, wenn sie für Geringverdiener/innen 240 bis 480 Euro im Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die Zuschüsse für den Arbeitgeber zahlen also die Steuerzahler/innen.

Mehr nicht?

Doch. Weil der Beitrag für die Betriebsrente vom Bruttolohn abgeht, sparen sich die Arbeitgeber die Beiträge für die Sozialversicherung. Das macht fast 20 Prozent. Bei einer Million Euro für die betriebliche Altersvorsorge sind das fast 200.000 Euro Einsparung für die Unternehmer. Allerdings sollen Milliarden und nicht nur Millionen in die Betriebsrente fließen. Einen kleinen Teil seiner Ersparnis muss der Arbeitgeber laut Gesetzentwurf aber an die Versorgungsreinrichtung weiterleiten.

Und die Versicherungswirtschaft?

Die Riester-Rente war nicht so erfolgreich, wie von der Versicherungswirtschaft erhofft. Es wurden nur 16 Millionen Verträge abgeschlossen, ein Teil ist stillgelegt, neue kommen kaum hinzu. Nach 15 Jahre Riester-Rente hat es sich herumgesprochen, dass sie sich für die Versicherten nicht lohnt. Nun sorgt die Bundesregierung durch das Gesetz zur Betriebsrente dafür, dass den privaten Versicherungen wieder neue Kunden und damit frisches Geld zugetrieben wird. Das halte ich aus volkswirtschaftlichen Gründen übrigens für ein Riesenproblem. Damit sind weitere Unsummen von Geld in Umlauf, die für spekulative Geschäfte verwendet werden können.

Profitiert der Beschäftigte nicht?

Nur scheinbar. Von seinem Bruttolohn geht ein Teil für die Betriebsrente ab. Das Geld ist erstmal weg, auch wenn die Beschäftigten darauf keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Bei der Auszahlung der Betriebsrente kommt das Erwachen: Auf den Betrag werden dann Steuern fällig.

Und man muss die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Genau. Man muss aber auch die Beiträge der Arbeitgeber entrichten. Die sogenannte Doppelverbeitragung hat die Koalition von SPD und Grüne 2004 beschlossen, weil ein Loch bei den Krankenkassen geschlossen werden musste. Die Arbeitgeber sollten indes nicht belastet werden.

Ist es nicht so, dass Betroffene hier entlastet werden, sofern sie die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente kombinieren?

Das soll wohl die Nachfrage für die scheintote Riester-Rente wieder beleben. Aber wer kann sich denn Riester und die Betriebsrente ein ganzes Leben lang leisten? Das können nur die sehr gut Verdienenden, also genau die Klientel, auf die die Versicherungsbranche scharf ist und die es eigentlich nicht nötig hat. Wie bei Riester findet hier eine Umverteilung über die Steuern statt. Alle zahlen ein, auch die Armen (etwa über die Mehrwertsteuer), die Gutverdienenden bekommen die Zuschüsse und die Versicherungen ihren Profit.

Die Betriebsrente soll die gesetzliche Rente ergänzen. Ist das nicht gut?

Früher waren Betriebsrenten eine tolle Sache. Ob im öffentlichen Dienst oder in großen Betrieben der Privatwirtschaft haben Beschäftigte, die aus dem Erwerbsleben ausschieden, zum Teil viel Geld bekommen. Meist stammten die Betriebsrenten ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber. Über die Jahre wurden die Summen immer kleiner und die Arbeitgeber zogen sich immer mehr aus der Verantwortung. Dann mussten die Betriebsrenten bei Auszahlung versteuert werden. Betriebsrenten wurden unattraktiv. Auch weil die Auszahlungsbeträge geringer ausfielen, als versprochen worden war.

Aber jetzt sollen doch die Betriebsrenten gestärkt werden.

Jetzt wird der gute Ruf der Betriebsrente für ein schlechtes Gesetz missbraucht. Und die gesetzliche Rente weiter geschwächt. Denn der Teil, den man abzwackt vom Bruttolohn, um ihn in die Betriebsrente zu stecken, der fehlt in der Rentenkasse und später an der eigenen Rente. Obwohl man davon ausgehen muss, dass die Betriebsrente nicht viel wert sein wird. Denn die Beiträge fließen von der Direktversicherung, dem Pensionsfonds oder der Pensionskasse in eine private Versicherung und die kassiert Gebühren und streicht Gewinne ein.

Wie hoch fällt die Betriebsrente aus?

Das ist unklar. Der Arbeitgeber muss keine Garantie dafür abgeben, dass Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden. Stattdessen soll es nur noch eine Zusage über die Höhe der Beiträge geben, vorausgesetzt, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag darauf einigen.

Die große Koalition ist aber bei der Rente doch nicht untätig.

Das ist richtig. Es sind die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente mit 63 eingeführt worden, die Erwerbsminderungsrente wurde verbessert, jetzt soll es mehr Betriebsrenten geben. Aber das eigentliche Problem der gesetzlichen Rente wird nicht angepackt. Dass das Rentenniveau immer weiter sinkt und die Menschen weniger ausbezahlt bekommen. Wirkungsvolle Maßnahmen unterbleiben dagegen.

Was würde denn wirken?

Selbstständige, Beamte und Politiker müssten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, Stichwort Erwerbstätigenversicherung. Außerdem müsste die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wenn etwas für die Geringverdiener/innen gemacht werden soll, muss man sich nur an frühere Regeln erinnern. Die Rentenbeiträge für niedrige Löhne könnten vom Staat aufgestockt werden. Damit kämen die Staatszuschüsse bei der gesetzlichen Rentenversicherung an und nicht bei den Privaten und die Arbeitnehmer bekämen eine garantiert höhere Rente.

Gibt es etwas Positives an dem Gesetz zur Betriebsrente?

Nur auf den ersten Blick. Die Betriebsrente soll bis zu einem bestimmten Betrag nicht mehr mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Damit bekommt die Betriebsrente einen großen Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rente, für die das nicht gilt. Und wenn das irgendwann auch für die Riester-Rente gilt, werden Geringverdiener/innen geradezu in die private Altersvorsorge getrieben. Hier wird die private Versicherungswirtschaft auf Kosten der gesetzlichen gefördert.

Wie ging es besser?

Dazu sollten wir nach Österreich schauen. Dort wurden auch Rentenreformen durchgeführt, aber – anders als in Deutschland – nicht mit dem Ergebnis, dass die Menschen Teile ihres Lohns in die private Versicherungswirtschaft stecken sollen. Männer erhalten in Deutschland durchschnittlich 1.050 Euro – in Österreich sind es 1.820 Euro. Frauen kommen in Deutschland auf 590 Euro, in Österreich ist es mit 1.220 Euro mehr als das Doppelte. In Österreich gibt es zudem eine aus Steuern finanzierte Mindestrente von 1.000 Euro für Alleinstehende mit 30 Beitragsjahren. Österreichische Renten werden außerdem 14 Mal im Jahr ausbezahlt und nicht nur 12 Mal wie in Deutschland.

Aber der Beitragssatz für die Rente ist in Österreich mit 22,8 Prozent im Gegensatz zu Deutschland mit 18,7 Prozent auch höher …

Stimmt. Und wenn man in Deutschland 4 Prozent Beitragssatz zur Riester-Rente dazurechnet, liegt man hier auch bei 22,7 Prozent. Und jetzt rechnen Sie noch die Beiträge für die Betriebsrente dazu: Deutsche zahlen also mehr für die Rente, bekommen aber weniger raus. Österreichische Arbeitgeber tragen mit 12,55 Prozent übrigens einen höheren Anteil als österreichische Arbeitnehmer mit 10,25 Prozent. Das zeigt doch: Die gesetzliche Rente ist ein vernünftiges Konstrukt und gut für die Versicherten, ganz ohne private Renten.

Interview: Michaela Böhm

Gerd Bosbach ist Mathematiker und Professor für Statistik und Empirische Wirtschafts- und Sozialforschung an der Hochschule Koblenz, Standort Remagen. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes und anschließend arbeitete er in der Statistikabteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. luegen-mit-zahlen.de

Ein paar Anmerkungen zum Interview:

  1. Die Antwort von Gerd Bosbach auf die Frage „Was würde denn wirken?“ ist unnötig knapp ausgefallen. Er verweist auf den Vorschlag, Selbstständige, Beamte und Politiker in die gesetzliche Rentenkasse mit aufzunehmen und außerdem die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen und Geringverdiener aufzustocken. Das ist nicht alles. Mehr dazu kommt in der Antwort auf die letzte Frage: Konzentration aller Mittel auf die gesetzliche Rente, d.h. zum Beispiel Nutzung der Beiträge für die Riester-Rente wie auch der Zahlungen für die Betriebsrente für die Einzahlung bei der gesetzlichen Rente. Und dann höhere Arbeitgeberbeiträge wie in Österreich.
  2. Von der Einbeziehung von „Selbstständigen, Beamten und Politikern“ erwartet Gerd Bosbach wie viele andere Beobachter der Szene zu viel. Sicher bringt eine solche Erwerbstätigenversicherung kurzfristig mehr Geld in die Kasse, mittel- bzw. spätestens langfristig sind aus diesen Beiträgen dann auch Leistungen zu zahlen, womit der kurzfristige Effekt verpufft wäre. Aus Gerechtigkeitsgründen wäre die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung dennoch zu befürworten. Allerdings muss man beachten, dass diese Forderung zugleich als Vorwand für juristisch bedingte Verzögerungen für eine Stärkung der gesetzlichen Rente dienen kann und wird. Es wird darauf hingewiesen werden, dass zum Beispiel die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung juristisch ausgesprochen schwierig ist.
  3. In einer Gewerkschaftszeitung hätte man auch einen Hinweis darauf erwartet, dass gute und auskömmliche Löhne und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ein weiterer Garant für höhere Renten sind.
  4. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze dient nur dann mit der Erhöhung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Rentenversicherung, wenn man vom Prinzip der Beitragsäquivalenz Abstand nähme und die Rentenleistungen deckeln würde. Darüber, ob das Sinn macht, kann man allerdings streiten.

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