Heinz-J. Bontrups Stellungnahme zur Verteilung der Kosten der kerntechnischen Entsorgung
Am 7.12.2016 konnten Sie bei den NachDenkSeiten lesen: Merkels Hin und Her bei der Atomenergie kostet uns Milliarden. Sie müsste dafür bestraft, sanktioniert, werden.
Der Direktor des Westfälischen Energieinstituts Bontrup hatte für die Beratungen des einschlägigen Gesetzentwurfs eine interessante Stellungnahme abgegeben. Er hält die Entlastung der Energiewirtschaft von den langfristigen Kosten der Entsorgung für ungerechtfertigt. Auch er spricht von einem unerträglichen Politikversagen, das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weitergeführt werden solle. Die Stellungnahme beginnt mit einer Zusammenfassung von einer guten Seite. Zu Ihrer Verfügung. Albrecht Müller
Deutscher Bundestag
18. Wahlperiode
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Ausschusssdrucksache 18(9)1057 vom 1. Dezember 2016
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (BT-Drucksache 18/10469)
von
Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontrup, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Ökonom
Direktor des Westfälischen Energieinstituts in der Westfälischen Hochschule
Zusammenfassung:
Der vorliegende Gesetzentwurf basiert im Wesentlichen auf den einstimmig gefassten Empfehlungen des am 27.04.2016 veröffentlichten Abschlussberichts der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK). Sowohl der Abschlussbericht als auch der Gesetzentwurf sind entschieden abzulehnen. Wird der Gesetzentwurf umgesetzt, kommt es zu einer nicht begründbaren einseitigen Belastung des Steuerzahlers. Die AKW-Betreiberunternehmen werden als Kostenverursacher nicht adäquat mit den Ewigkeitskosten (Entsorgung des Atommülls beginnend mit der Zwischenlagerung des fachgerecht verpackten Atomabfalls bis hin zur Endlagerung) belastet. Die Unternehmen sind nur noch für die Stilllegung und den Rückbau der AKWs verantwortlich bzw. haftbar. Dies läßt sich nicht, wie von der Bundesregierung und der KFK behauptet, mit einer gesellschaftlich kompromissorientierten Befriedung rechtfertigen. Die AKW-Betreiber haben mit dem aus Kernenergie erzeugten, und zusätzlich noch hoch durch staatliche Forschungsgelder subventionierten, Strom über 40 Jahre weit überproportionale Gewinne und Rentabilitäten erzielt und es dennoch wissentlich nicht für nötig erachtet für die Entsorgung des Atommülls eine aus versteuerten Gewinnen thesaurierte hinreichende Rücklage in den Bilanzen zu bilden. Stattdessen wurden zum steuerrechtlichen Gewinnvorteil der Atom-Unternehmen Aufwandsrückstellungen gebildet, die jetzt bei Auflösung und Verbrauch als liquide Finanzierungsmittel zur Beseitigung des Atommülls nicht zur Verfügung stehen. Dies hätte die jeweils herrschende Politik wissen müssen. Insofern haben wir es hier insgesamt mit einem unerträglichen Politikversagen zu tun, dass offensichtlich mit dem Gesetzentwurf noch weitergeführt werden soll.
Außerdem ist die von der Bundesregierung befürchtete Insolvenzgefahr der AKW-Betreiber unbegründet, selbst wenn man auch konstatieren muss, dass die großen Energieversorger – selbstverschuldet – zurzeit wirtschaftliche Probleme haben, diese aber mit eingeleiteten Strategiemaßnahmen vehement angehen und auch beseitigen werden. Dies wird jedoch weitergehende massive Arbeitsplatzverluste bei den AKW-Betreibern nach sich ziehen.
Die vollständige Stellungnahme von Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontrup finden Sie hier [PDF]