Die Selbstgerechtigkeit der “demokratischen” Parteien – Nachtrag zum letzten Eintrag
Gerade kommt die Meldung, ein Mitarbeiter des hessischen Landeskriminalamtes habe im Prozess gegen den ehemaligen Bundesinnenminister und Ministerpräsidenten von Hessen, Kanther, und den hessischen Schatzmeister der CDU, Wittgenstein, ausgesagt, die hessische CDU habe sich 1994 bis 1998 zu knapp 30% aus schwarzen Kassen finanziert. Feine Demokraten.
20,8 Millionen DM sind 1983 auf Bitten von Kanther und Wittgenstein vom Finanzberater Weyrauch in die Schweiz verschoben worden. Woher das Geld kam, ist bis heute nicht geklärt.
Interessant: der Prozess wird den Angeklagten nur wegen Untreue gegenüber der CDU gemacht. Die massive Verletzung der Grundregeln demokratischen Umgangs (die Wettbewerbsgleichheit war in Hessen wie im Bund durch Kohls Spenden massiv gestört) ist nicht strafbar. “Untreue” gegenüber unsere demokratischen Grundregeln ist erlaubt und nicht strafbar; auch die inzwischen von allen sogenannten demokratischen Parteien gepflegte “Untreue” gegenüber dem Versprechen des Grundgesetzes für Sozialstaatlichkeit ist erlaubt.
Und noch zwei Anmerkungen im Zusammenhang mit der selbstgerechten Empörung über die Wahl der Rechtradikalen:
- Von wem stammt der Slogan “Kinder statt Inder”? Von der NRW-CDU.
- Die Ausländerfeindlichkeit wurde massiv von deutschen Medien mit Kampagnen gegen Asylanten geschürt. Das ist noch gar nicht so lange her.
Diese Hinweise sind nicht als Entschuldigung für die Rechtsradikalen gemeint. Im Gegenteil. Aber ihre Pflanzen gedeihen auf dem Boden, den sogenannte demokratische Parteien bereitet haben.