Betrifft: Hartz IV. Oder worüber die Informationskampagne der Bundesregierung nicht informiert.
Jetzt wird also besser „vermittelt“. In ganzseitigen Anzeigen wird gefragt: „Wie verbessert Hartz IV die Lage der Arbeitslosen?“ In einzelnen Berechnungsbeispielen soll der allgemeine Eindruck erweckt werden, dass das Arbeitslosengeld II die bisherige finanzielle Lage der Betroffenen nur geringfügig verschlechtere, bei Alleinerziehenden gar verbessere. Worüber nicht informiert wird: 20% im Westen und 36% im Osten werden keinerlei Leistung mehr beziehen. 51% (West) bzw. 44% (Ost) geringere, 11% (West) bzw. 6% (Ost) eine etwa gleiche Leistung und 18% (West) bzw. 15% (Ost) eine höhere Leistung.
Derzeit erhalten 2,2 Millionen arbeitslose Menschen die gemäß Artikel 120 Grundgesetz vom Bund zu finanzierende Leistung der Arbeitsförderung nach § 3 des Sozialgesetzbuches III. Diese Förderung wird zum 31. Dezember 2004 abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld II ersetzt.
Wie sich das auf die Leistungen auswirkt, kann nur geschätzt werden. Auf eine parlamentarische Anfrage nannte der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres folgende „grob geschätzt(en)“ Zahlen:
Im „früheren Bundesgebiet (einschl. West-Berlin)“ würden 20 Prozent und in den „neue(n) Länder(n) (ohne West-Berlin)“ 36% keine Leistung mehr beziehen. 51% Prozent (West) bzw. bzw. 44 Prozent (Ost) würden geringere Leistungen beziehen, 11 Prozent (West) bzw. 6 Prozent (Ost) eine etwa gleiche Leistung und 18 Prozent (West) bzw. 15 Prozent (Ost) eine höhere Leistung.
Diese regierungsamtliche Antwort wurde am 23. Juni 2003 gegeben und zwar unter der Annahme, dass die Änderung wie ursprünglich geplant bereits am 1. Juli 2004 in Kraft getreten wäre. Neuere Schätzungen sind dem Verfasser nicht bekannt.
(Quelle: Bundestagsdrucksache 15/1279, S. 23; zit. nach Information des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe v. 16. Juli 2004)