Medienrecht auf dem Bierdeckel
Da hat das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM), geleitet von dem Medienforscher und Publizisten Lutz Hachmeister, für die SZ wieder mal eine schöne Generalabrechnung mit dem öffentlichen Rundfunk gemacht und wie einstmals „der Professor aus Heidelberg“ (Gerhard Schröder) ein Medienrecht sozusagen auf dem Bierdeckel (Friedrich Merz) angemahnt. Die Kompliziertheit von Medienpolitik und Medienrecht in Deutschland werde inzwischen nur noch vom Steuerrecht übertroffen. Dabei hätten doch Computer und World Wide Web alle alten Medienvorstellungen kassiert. Hachmeister tut gerade so, als habe die Technik den Auftrag des Rundfunks, nämlich als Faktor und Medium zur demokratischen Meinungsbildung und zur Allgemeinbildung beizutragen, überholt. Ob solcher Attacken auf den öffentlichen Rundfunk reiben sich die Verleger die Hände und fordern prompt uni sono: ARD und ZDF müssen in ihren Online-Aktivitäten gebremst werden – und sollen keine Werbung mehr senden dürfen.
Hachmeister übt heftigste Kritik am öffentlichen Rundfunk und das großteils sogar zu recht, aber die Privatsender spart er aus. Er stellt das gesamte deutsche Medienregulierungssystem in Frage, allerdings ohne eine andere Alternative aufzuzeigen, als die der Deregulierung. Die (Gebühren-) Alimentierung sei der Grund für „die Ermattung des öffentlichen Fernsehens“. Ohne es auszusprechen, bleibt offenbar nur der Wettbewerb im Fernsehen, damit es wieder die Rolle als „Publisher, Qualitätsgarant, über Unabhängigkeit, Vielfalt und Außergewöhnlichkeit“ ausfüllen kann:
„Bürger und Kommunikationsindustrie brauchen einen neuen, aufgeräumten Medien-Staatsvertrag, der das Nötige und Wesentliche regelt, und alles Weitere zur Verhandlung an den Markt und wenige, dafür satisfaktionsfähige Institutionen überweist.“
Vom Niveau auf dem dieser „Markt“ landet, kann sich jeder täglich überzeugen, wenn er durch die Programme zappt.
Statt die Verfassungsrechtsprechung gegen die wirtschaftsliberale Abschleifung des Kulturauftrags durch das europäische Recht zu verteidigen oder – wo es notwendig wäre – fortzuschreiben, wird allenfalls eine bundesstaatliche Zentralisierung des Medienrechts gefordert.
Ansonsten liest man nur viel Geschwätz über die Reformbedürftigkeit.
In diese Kritik am öffentlichen Fernsehen kann natürlich die „Allianz der großen Zeitschriften- und Zeitungsverlage“ hineinstoßen und, wie der Beitrag im SPIEGEL belegt, und Honig für ihre Forderung nach Zurückdrängung des öffentlichen Fernsehens auf dem Werbemarkt und vor allem bei der Nutzung des Internets saugen.
Es ist ein Trauerspiel, dass ein wissenschaftliches „Institut für Medien- und Kommunikationspolitik“ sich offenbar vor lauter Gläubigkeit an die Eigengesetzlichkeit der Kommunikationstechnik und vor lauter Reformduselei, gar nicht mehr auf den eigentlichen Sinn und Zweck der grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit bezieht, sondern sich als trojanisches Pferd – eigentlich müsste man sagen als trojanischer Esel – für die Verlegerinteressen hergibt.
In der Sache verweise ich auf meinen Beitrag: Beschränkung der Onlineangebote der Rundfunkanstalten: Zensur durch den Markt