Betrifft Kreditverkauf – neues Gesetz brächte mehr Nachteile als Vorteile für die Kreditnehmer
Am 25.6. soll ein neues „Gesetz zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)“ verabschiedet werden. Professor Schmelz, von dem wir schon am 25.9.2007 eine Stellungnahme zu einem Fachgespräch des Finanzausschusses über Kreditverkauf veröffentlicht hatten, hat zum vorliegenden Entwurf eine Stellungnahme formuliert, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben [PDF – 304 KB]. Darin wird sichtbar, dass schon der Titel des Gesetzes eine handfeste Manipulation enthält. Schmelz zeigt, dass mit diesem Gesetzentwurf falsche Behauptungen und von Lobbyisten erfundene Legenden zur Grundlage der Gesetzgebung gemacht würden. Der Kreditverkauf soll letztlich erleichtert werden.
Die zusammenfassende Bewertung von Professor Schmelz: Dieses Gesetz würde praktisch nicht zu einer Verbesserung des Kreditnehmerschutzes führen, hingegen an mehreren Stellen zu gewichtigen Verschlechterungen für die Kreditnehmer. Es beträfe ohnehin nur „zukünftig verkaufte Kreditnehmer“. Den „bereits verkauften Kreditnehmern“ würde nicht geholfen. Ihnen könnte die Verabschiedung dieses Gesetzes wegen der möglichen Auswirkungen auf die laufende Rechtsprechung sogar schaden. Deshalb warnt Karl-Joachim Schmelz vor der Verabschiedung dieses Gesetzes.