Gegendarstellung
Unter der Überschrift „Nochmals: der Deutschlandfunk stellt unbequeme Literaturredakteure kalt – die andere Seite“ wurden am 28.3.2008 auf www.nachdenkseiten.de ein Artikel von Daniela Dahn aus der Wochenzeitung Freitag, ebenfalls vom 28.308 kritisiert und in diesem Zusammenhang folgende Behauptung aufgestellt:
1.“Kein Wort darüber, dass es intern seit Jahren Probleme mit der, vorsichtig ausgedrückt, diskussionsunwilligen Art der beiden Redakteure (Karin Beindorff und Hermann Theißen) gab.“
Richtig ist: Es hat zu keinem Zeitpunkt gegen einen der beiden Redakteure den Vorwurf der „Diskussionsunwilligkeit“ gegeben. Dokumentiert dagegen sind politische Konflikte mit dem Programmdirektor in der Vergangenheit, nachzulesen z.B. in der Frankfurter Rundschau vom 14. Februar 1998 unter dem Titel „Rote Zelle aufgelöst. Beim Deutschlandfunk versagt das Krisenmanagement“.
2. „Kein Wort darüber, dass die Programmreform, die höchstens ein Reförmchen ist, schon seit Monaten im Gespräch ist und den Betroffenen genug Raum gegen wurde, um sich konstruktiv zu äussern.“
Richtig ist: Der Entwurf für eine Programmreform der Sendung Plitische Literatur ist den beiden Redakteuren am 28. Januar 08 per Mail zugegangen. Am 8 Februar gab es die einzige Diskussion über diesen Entwurf und 10 Tage später wurde ihnen mitgeteilt, dass sie als Moderatoren und verantwortliche Redakteure aus der Sendung ausgeschlossen sind.
3. „Die Absetzung von Frau Beindorff und Herrn Theißen hat nicht mir ihren politischen Ansichten zu tun, sondern mit ihrer mangelnden Teamfähigkeit, in deren Folge sich auch vor Diffamierungen nicht zurückschreckten. Es muss einem Arbeitgeber zugestanden werden, den Betriebsfrieden sicherzustellen.“
Richtig ist: Der Chefredakteur hat den Entzug der redaktionellen Verantwortung mit „alten Konflikten“ begründet, ohne sie inhaltlich zu benennen. Er hat den beiden Redakteuren seine Wertschätzung für Ihre Arbeit und Person ausgedrückt und schriftlich versichert, mit dem Entzug von Redaktion und Moderation sei keinerlei Schuldzuweisung verbunden. Der Programmdirektor hat in einer eigenen Stellungnahme behauptet, die beiden Redakteure hätten die Reform nicht mittragen wollen und seien deshalb „freigestellt“ worden.
Der Redaktionsausschuss hat in seiner Stellungnahme vom 10.4.2008 Zweifel an der Transparenz des Verfahrens geäussert und die Argumente für den Ausschluss als „unzureichend“ qualifiziert.
Von mangelnder Teamfähigkeit, Diffamierungen und der Notwendigkeit der „Sicherstellung des Betriebsfriedens“ durch den Arbeitgeber war und ist zu keinem Zeitpunkt die Rede.
Das die falschen Tagsachenbehauptungen auf den Nachdenkseiten anonym geäussert wurden, lässt darauf schliessen, dass dem „Insider“ an Verleumdungen gelegen ist, für die er keine Belege beibringen kann.
Köln 03.06.2008
Dr. Ulrich Wackerhagen
Rechtsanwalt
Nach § 14 Abs. 1 des Staatsvertrags über Mediendienste – MDStV – sind wir verpflichtet diese Gegendarstellung auf den NachDenkSeiten einzustellen.
Dort heißt es:
Jeder Diensteanbieter von Angeboten nach §10 Abs.3 ist verpflichtet, unverzüglich eine Gegendarstellung der Person oder Stelle, die durch eine in seinem Angebot aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist, ohne Kosten für den Betroffenen in sein Angebot ohne Abrufentgelt aufzunehmen. Die Gegendarstellung ist ohne Einschaltungen und Weglassungen in gleicher Aufmachung wie die Tatsachenbehauptung anzubieten.
In § 14 Abs. 1 Satz 4 MDStV heißt es weiter:
Eine Erwiderung auf die Gegendarstellung muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf nicht unmittelbar mit der Gegendarstellung verknüpft werden.
Wir dürfen also an dieser Stelle nicht erwidern und lassen die Gegendarstellung für sich sprechen.
Die Herausgeber
Wolfgang Lieb und Albrecht Müller