„IKB-Skandal durch Ministerialdirektor im BMF mitveranlasst“ – In solchen Fällen müsste Privathaftung verlangt werden können
Am 26.9.2007 hatten wir geschrieben: „Bundesfinanzminister förderte den unanständigen Kreditverkauf zulasten der Darlehnsnehmer.“ Auf eine Information mit gleicher Stoßrichtung macht mich jetzt der Betreiber eines Blogs, der sich vor allem mit der Telekom beschäftigt, aufmerksam. Martin Weigele weist auf zwei Webseiten hin, von denen eine auch auf Nachdenkseiten verweist:
IKB-Skandal durch Ministerialdirektor im BMF mitveranlaßt
Staat als doppelt so schlimme Heuschrecke
In dem ersten Beitrag heißt es: „In seinem Gegenantrag zur Hauptversammlung der krisengeschüttelten IKB weist Aktionär Wolfgang Philipp nach, dass die hochrisikanten Geschäfte und Milliardenverluste der Bank, für die nun der Steuerzahler gerade stehen muss, auch auf einer Empfehlung des IKB-Aufsichtsratsmitgliedes Asmussen, Ministerialdirektor im Bundesfinanzministerium (BMF), beruhen.“ Bei solchen, eklatant leichtfertigen Empfehlungen sollte es das Instrument der Privathaftung der Verantwortlichen, im konkreten Fall des Ministerialdirektors und seiner Vorgesetzten, also des zuständigen Staatssekretärs und des Ministers der Finanzen geben. Nur dann würden diese Herren etwas vorsichtiger werden. Unter den herrschenden Umständen wird es zu keinerlei Sanktionen kommen. Albrecht Müller