Der große Rentenbetrug
Dass die zunehmende Zerschlagung des Sozialstaates ein Elitenprojekt mit dem Ziele der „Akkumulation durch Enteignung“ ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Und auch, dass dabei vieles nicht mit rechten Dingen zuging und immer wieder einmal auch die Verfassung verletzt wurde und wird. Dass vieles an der „Logik des Sachzwanges“ aber grundlegend und nachweislich auf Fehlanalysen, Verdrehungen und Manipulation beruht und damit die Grundlagen etwa der massiven Rentenkürzungen der letzten Zeit unhaltbar sind – das ist neu. Jens Wernicke sprach hierzu mit Horst Morgan vom Internetportal „Altersarmut per Gesetz“, der die argumentativen und rechtlichen Grundlagen der forcierten Altersarmut als unhaltbar entlarvt.
Herr Morgan, Sie sind Rentner und betreiben das Internetportal „Altersarmut per Gesetz“. Was ist Ihr Anliegen, wie kam es zu Ihrem diesbezüglichen Engagement?
Im März 2002 erschien das sogenannte Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts. Da ich zu dieser Zeit selbst Rentner war, interessierte mich die Entscheidung. Nach ihr hätten Pensionäre angeblich steuerliche Nachteile gegenüber Rentnern. Deswegen habe der Gesetzgeber Änderungen vorzunehmen, um die „Bevorzugung“ der Rentner zu unterbinden. Es war diese Entscheidung, die schließlich zu einer ungerechtfertigten höheren Besteuerung aller Renten führte. Und schon beim ersten Lesen fielen mir zwei Dinge auf: Erstens konnten die meisten vom Gericht zur Argumentation verwandten Rentenbeträge nicht stimmen, sie waren viel zu hoch. Und zweitens verstand ich nicht, dass bei „typisierender Betrachtung“ nur 35 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge des Pflichtversicherten aus versteuertem Einkommen stammen sollen.
Die viel zu hohen Rentenbeträge waren schnell geklärt: Das Gericht hatte sie verwandt, obwohl in der von ihm selbst angegeben Quelle zu lesen steht, dass entsprechende Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung unerreichbar sind.
Zur Klärung der Frage, was unter „typisierender Betrachtung“ zu verstehen ist, schrieb ich das Gericht an. In seiner Antwort ließ man mich wissen, dass das Gericht per Gesetz nicht gehalten sei, über den Urteilstext hinaus Auskünfte zu erteilen. Auf meine Erwiderung, es gäbe auch kein Gesetz, das dem Gericht Auskünfte verbiete, gab man mir den Rat, mich an den im Urteilstext zitierten Sachverständigen Bert Rürup zu wenden. Und der versprach mir eine Antwort auf meine Frage, vertröstete mich aber auf das Erscheinen des Abschlussberichts der von ihm geleiteten Sachverständigenkommission. Diese Kommission entwickelte im Auftrag des Bundesfinanzministers und wie vom Gericht verlangt ein neues Konzept für die Besteuerung von Renten und Pensionen. Rürup hielt Wort und einige Zeit später erhielt ich „Mit guten Grüßen“ den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission.
Nach mehrfachem Lesen verstand ich auch, was es mit der typisierenden Betrachtung auf sich hat. Dahinter steht die Vorstellung eines ledigen Pflichtversicherten, der 45 Jahre lang einen Lohn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung bezogen hat. Das ist zwar sehr untypisch, denn die meisten Pflichtversicherten sind verheiratet, erhalten einen deutlich geringeren Lohn und arbeiten weniger als 45 Jahre. Es blieb aber auch die Frage, wieso er nur 35 Prozent seiner Beiträge aus versteuertem Einkommen an die Rentenversicherung entrichtet haben sollte. Die Antwort war einfach: Die Sachverständigenkommission hatte einen Teil des Steuernachlasses, den der Pflichtversicherte für seine Vorsorgeaufwendungen erhielt, von seinen Beiträgen abgezogen, mit diesen also gegengerechnet.
Je länger ich mich mit der Entscheidung des Gerichtes und der Arbeit der Sachverständigenkommission beschäftigte, desto mehr schwerwiegende Fehler fielen mir auf. Das Gericht hatte nämlich nicht nur viel zu hohe Rentenbeträge verwendet, sondern auch teilweise viel zu niedrige Beträge für Pensionen. Und auch das vom Gericht unterstellte zu versteuernde Zusatzeinkommen, war viermal höher als in der gerichtseigenen Quelle. Schlussendlich konnte ich erkennen, dass nicht nur die Besteuerung von Renten und Pensionen, sondern die gesamte Analyse des Gerichts auf falschen Daten und Argumenten beruhte. Und dass auch die Arbeit der Sachverständigenkommission fehlerhaft ist.
Das war der Moment, an dem ich beschloss, mein Wissen mit anderen zu teilen und meine Internetseite einzurichten. Wer sich als Pflichtversicherter oder Rentner dafür interessiert, sollte erfahren, dass er steuerlich-finanziell betrogen wird und wie das genau funktioniert. Das ist mein Anliegen.
Das Gericht hat bei der Betrachtung der Besteuerung von Renten und Pensionen unglaubliche Fehler gemacht. Es zieht auch die falschen Schlüsse bei der Analyse der Kapitalströme in der Rentenversicherung und bei der Untersuchung des Steuernachlasses für Pflichtversicherte und Beamte bis 2004. Dieser Steuernachlass war für Pflichtversicherte immer viel geringer als für Beamte. Das Gericht übersieht sogar drei Subventionen an Beamte bzw. Pensionäre.
Und die Sachverständigenkommission? Sie hat die Entscheidung des Gerichtes voll akzeptiert. Bert Rürup, der langjährige Rentenpapst verschiedener Regierungen, kannte sich in der Materie offenbar plötzlich nicht mehr aus. Und die fünf Beamten der Kommission hatten wohl ebenso noch nie etwas von der Mindestversorgung gehört usw. usf.
Was mich aber besonders ärgert, ist Folgendes: Alle vom Bundesfinanzhof und jetzt kürzlich auch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Revisionen gehen von der Richtigkeit des genannten Urteils sowie der Arbeit der Sachverständigenkommission aus. Aber beide enthalten unglaubliche Fehler zum Nachteil eines Großteils der Bevölkerung.
Altersarmut per Gesetz: Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts
Altersarmut per Gesetz: Fehler der Sachverständigenkommission
Altersarmut per Gesetz: Steuerliche Nachteile für Pflichtversicherte und Rentner
Inwiefern werden Sie denn betrogen? Die Arbeit der Sachverständigenkommission und das Urteil des Gerichtes haben zum Einzug fehlerhafter Daten in die Rentendebatte geführt; das habe ich verstanden. Aber was genau für Folgen zeitigte und zeitigt das denn?
Die Gesetzgebung zum Thema, das sogenannte Alterseinkünftegesetz, sieht auf den ersten Blick ganz in Ordnung aus: Die Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung können ihre Beiträge zunehmend steuerlich absetzen. Im Gegenzug werden ihre Renten später vermehrt besteuert. Klingt gut, ist es aber nicht. Denn tatsächlich werden Pflichtversicherte und Rentner, Jung und Alt, zwei Drittel der Bevölkerung auf diesem Wege finanziell ausgeplündert. Und ohne einen kritischen Blick hinter die dazu notwendigen Mechanismen würden viele Betroffene diesen Missstand nicht einmal bemerken.
Wie darf ich das verstehen? Wie wird geplündert? Und wieso sollte das niemand bemerken: Wenn die Leute weniger in der Tasche haben, spüren sie das doch unmittelbar?
Tatsächlich haben alle Pflichtversicherten in ihrer Berufszeit steuerlich-finanzielle Nachteile, die auch wenn sie Rentner sind, nicht ausgeglichen werden. Ich hatte es schon erwähnt, die Sachverständigenkommission hat einen Teil des Steuernachlasses, den der Pflichtversicherte für seine Vorsorgeaufwendungen erhält, von seinen Beiträgen zur Rentenversicherung abgezogen. Und noch ein Nachteil: Pflichtversicherte entrichten ihre Beiträge aus dem zu versteuernden Lohn, Beiträge, von denen Beamte befreit sind. Pflichtversicherte zahlen de facto also höhere Steuern als Beamte.
Und noch eins: Es liegt am Verlauf des Steuernachlasses für Vorsorgeaufwendungen, dass Pflichtversicherte auch unterschiedlich hohe Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen für 1.000 Euro ihrer Erstrente entrichten. Dazu kommt noch, dass der sogenannte Bundeszuschuss zu gering ist, um alle versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung zu decken. Stattdessen werden die Pflichtbeiträge der Versicherten verwendet.
Wenn man alle Nachteile zusammenzählt, kommen erhebliche Summen zusammen. In der Zeit von 1960 bis 2004, also in der Zeit, die die Sachverständigenkommission als Berufszeit ihres typisierten Pflichtversicherten herangezogen hat, entstehen diesem unverzinst Nachteile in Höhe von knapp 200.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdiener sind es gut 90.000 Euro. Wie gesagt: unverzinst und niemals ausglichen.
Könnten Sie das ein wenig durch konkrete Daten unterfüttern: Wie viele Menschen sind von Altersarmut in welchem Sinne bedroht? Wohin genau führt der Weg bzw. soll er führen, so nichts geschieht?
Ein Indikator für die wachsende Anzahl von Menschen mit Armutsproblemen im Alter ist die Anzahl der Empfänger der so genannten Grundsicherung. Die Statistik zeigt, dass sich die Anzahl der Empfänger von 2003 bis 2015 mehr als verdoppelt hat.
Die Grundsicherung erhalten Rentner und Personen, die wegen einer Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, wenn ihre Einkünfte nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Die Höhe der Grundsicherung im Alter entspricht etwa dem Arbeitslosengeld II für Hartz-IV-Bezieher. Der Regelsatz beträgt ungefähr 380 Euro im Monat. Zusätzlich werden Miet- und Heizkosten erstattet. Besonders von Altersarmut betroffen sind Rentnerinnen in Westdeutschland. Hier bekamen 3,2 Prozent der Frauen ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter. Menschen in Bremen, Berlin und Hamburg bezogen am häufigsten diese Leistungen.
Ein anderer Indikator für die zunehmende Altersarmut ist die steigende Zahl von Rentnern mit Minijobs. Immer mehr Männer und Frauen im Rentenalter bessern ihr Einkommen inzwischen mit einem 450-Euro-Job auf. Vor zwölf Jahren waren es knapp 533.000, die einen Minijob hatten – in diesem Jahr im März waren es fast 904.000. Es ist anzunehmen, dass der weitaus überwiegende Teil der älteren Menschen nicht aus Spaß und zum Zeitvertreib weiter arbeitet, sondern aus finanzieller Not heraus, so jedenfalls die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion. Dem kann ich leider nur beipflichten.
Wir haben es in Deutschland also mit einer steigenden Anzahl von Menschen zu tun, die im Alter entweder Grundsicherung bezieht oder einem Minijob nachgeht. Die meisten Personen haben eine geringe Rente, die ihnen ein auskömmliches Leben in Würde nicht erlaubt.
Der Gesetzgeber betreibt also wider das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Raubbau an der sozialen Absicherung der Bevölkerung und forciert die zunehmende Verarmung breiter Bevölkerungsteile? Warum tut er das denn? Und wieso stoppen ihn die Gerichte hierbei nicht?
Sie wissen wahrscheinlich, dass die Absenkung des Eckrentenniveaus längst beschlossene Sache ist. Die Eckrente ist jene Rente, die jemand erhält, wenn er 45 Jahre ununterbrochen bei Durchschnittslohn gearbeitet hat. Das Eckrentenniveau soll also von jetzt 47 Prozent auf 43 Prozent im Jahr 2030 abgesenkt werden. Das hört sich harmlos an, ist es aber nicht. Die meisten Frauen und etwa die Hälfte der Männer erhalten bereits heute eine Rente unterhalb des Eckrenten-Niveaus. Die weitere Absenkung desselben in Verbindung mit der Anwendung des Alterseinkünftegesetzes stellt für Millionen den Weg in die Altersarmut dar.
Warum der Gesetzgeber derlei Verarmung der Bevölkerung vorantreibt, ist aus meiner Sicht völlig klar. Die arbeitende Bevölkerung soll privat für das Alter vorsorgen und so das Milliardengeschäft der Versicherungen, darunter auch die AWD des Herrn Maschmeyer, ermöglichen. Er will die Mehrheit der Bevölkerung mit einer kleinen „Rente für jeden“ abspeisen, nachdem er das bestehende Rentensystem zugunsten anderer Interessen ausgeplündert hat. Und die Gewerkschaften? Sie tun ihre Arbeit nicht, ihre Führer sind zu einem Teil des Systems und damit Problems geworden.
Man könnte annehmen, dass Fachleute aus der Medienwelt die Fehler des Bundesverfassungsgerichts hätten bemerken müssen. Das ist aber leider nicht der Fall. Ein Beispiel: Rolf Lamprecht arbeitete von 1968 bis 1998 als Spiegel-Korrespondent bei den Obersten Gerichtshöfen des Bundes in Karlsruhe. Er schrieb unter anderem das Buch „Ich gehe bis nach Karlsruhe“. Darin erwähnt er zwar das Urteil zur Sache bzw. dessen falschen Datengrundlage, gelangt aber zu dem Schluss, hier habe Jutta Limbach, die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, besonderes Fingerspitzengefühl unter Beweis gestellt.
Nun, dieser Raubbau war offensichtlich politisch gewollt und alle machten und machen mit: Gerichte, Medien etc. Das haben wir ja bei Hartz IV ebenso wie bei all den Kriegen und Kriegslügen der letzten Zeit immer wieder erlebt… Aber zur Sache: Was können die Betroffenen tun? Was denken Sie, wäre eine geeignete Form von Widerstand gegen diesen Raubbau auf Kosten der Bevölkerung? Haben Sie eine Idee?
Ich glaube der Schlüssel zum Widerstand liegt in der Tatsache, dass alle vom Bundesfinanzhof oder vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Revisionen die Richtigkeit des genannten Urteils sowie der Arbeit der Sachverständigenkommission unterstellen. Aber, wie gesagt, beide enthalten unglaubliche Fehler.
Als Rentner sollte sich jeder mit anwaltlicher Hilfe gegen die Besteuerung seiner Rente wehren. Die Argumente und notwendigen Quellen hierfür finden sich auf meiner Internetseite. Das macht die Arbeit des Anwalts und seine Kosten überschaubar.
Noch ein letztes Wort?
Ich wünsche mir viele Bürger, die ihr Recht auf eine auskömmliche Rente einklagen!
Ich bedanke mich für das Gespräch.
Horst Morgan studierte Elektrotechnik und promovierte in Informatik. Seine berufliche Erfahrung betrifft Forschung, Entwicklung und Dienstleistung. Er war im In- und Ausland für einen Großkonzern tätig, zuletzt in leitender Funktion im Bereich des firmenweiten Dienstleisters für Computer- und Kommunikationsdienste. Inzwischen ist er im Ruhestand.
Weiterschauen:
Horst Morgan: “Das Alterseinkünftegesetz und die Folgen”
ARD: Griff in die Rentenkasse
BR: Riesterrente, Lebensversicherung: Heute jung, morgen arm
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