Was dem Herrn geziemt, geziemt noch lange nicht dem (Wagen)Knecht
„Wer Gastrecht missbraucht, der hat Gastrecht eben auch verwirkt.“ Dieser Satz ist eigentlich das, was Deutschlehrer einen Pleonasmus nennen – eine runde Kugel oder auch ein weißer Schimmel. Dabei ist es eigentlich egal, ob dieser Satz aus dem Mund von Gerhard Schröder, Horst Seehofer oder eben Sahra Wagenknecht kommt. Das sehen viele Leitartikler und vor allem noch mehr Funktionäre der Linkspartei offenbar anders. Daher liefern die Funktionäre den Leitartiklern prächtige, aber inhaltlich ziemlich krumme, Zitate, aus denen erstere dann einen „Richtungsstreit“ innerhalb der Linkspartei backen können. Ja haben wir denn sonst keine Probleme? Von Jens Berger.
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Wer in Deutschland unter welchen Bedingungen Gastrecht genießt, ist hinlänglich gesetzlich geregelt. Da hilft es auch nicht, wenn der von den Medien als „Reformpolitiker“ vergötterte Linken-Funktionär Stefan Liebich twittert …
Letzteres ist richtig, Herr Liebich. Und die Genfer Flüchtlingskonvention schreibt in Artikel 2 vor, dass der Flüchtling sich an die Gesetze des Gastlandes zu halten und sieht in Artikel 32 auch eine Ausweisung vor, wenn das Gastrecht missbraucht wird.
Nicht intelligenter als Stefan Liebichs Tweet ist die dahingezwitscherte Weltweisheit der Linken-Politikerin Halina Wawzyniak:
Nein. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland ein durch weitere Gesetze geregeltes Grundrecht und für Flüchtlinge gibt es gar keine übergeordneten Rechte. Selbst die von Stefan Liebich genannte Genfer Flüchtlingskonvention behandelt ausschließlich Flüchtlinge, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Kriegsflüchtlinge fallen nicht darunter. Und selbstverständlich sieht auch das deutsche Recht vor, dass ein Grundrecht wie das Asylrecht bei schwerem Missbrauch „verwirkt“ werden kann.
Es ist schon erstaunlich, was einige Linken-Politiker so alles aus dem Hut zaubern, nur um ihrer Fraktionsvorsitzenden einen Tritt vor das Schienbein zu verpassen. Dabei ist der eingangs genannte Satz doch zweifelsohne unstrittig. Strittig wird es erst bei der Frage, was mit Gästen zu tun ist, die ihr Gastrecht missbraucht haben, aber aufgrund internationaler Rechtsabkommen nicht abgeschoben werden dürfen. In diesem Punkt ist auch die Genfer Flüchtlingskonvention sehr klar und lässt keinen Raum für Rechtspopulismus … aber um diese Frage ging es bei den Äußerungen von Sahra Wagenknecht ja auch gar nicht.
Fraglich ist, was Teile der Linken mit ihren albernen Twitter-Nachrichten eigentlich bezwecken wollen. Wollen sie die AfD noch stärker machen und die Linkspartei unter die 5%-Hürde drücken? Oder gefällt es ihnen nur, ihren Namen in der Zeitung lesen? Denn eins ist klar: Wenn ein Journalist Zitate und O-Töne braucht, um publizistisch gegen Sahra Wagenknecht zu wüten, braucht er sich nur die Twitter-Kanäle einiger Linken-Politiker anzuschauen und wird sehr schnell fündig. Wer solche Parteifreunde hat, braucht wirklich keine Feinde mehr.