Die Zukunft der Hochschulen – Politische Ökonomie der Hochschulpolitik in der Ära des Finanzmarkt-Kapitalismus

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Das deutsche Bildungssystem – Hochschulen und Schulen – befindet sich seit Beginn der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts in einem von den ökonomischen und politischen Eliten gewollten Transformationsprozess. Das bisher staatliche Hochschulsystem verliert dabei schrittweise seinen Charakter als Öffentliches Gut und entwickelt sich hin zu einem formell halbstaatlichen Teilsystem unter indirekter Kontrolle der privaten Wirtschaft. Für diese Umgestaltung wird es nach dem Vorbild der privaten Wettbewerbswirtschaft reorganisiert, ökonomisch rationalisiert und technokratisch gesteuert. Zugleich wird es einer internen Partizipation wie einer externen parlamentarischen Kontrolle entzogen. Günter Buchholz stellte uns seinen Beitrag zur Verfügung.

Vorwort

Der Autor dieses Textes ist stellvertretender Vorsitzender des Landesvorstands des hlb – Hochschullehrerbundes Niedersachsen e. V. Der hlb ist der Berufsverband der Fachhochschullehrer.

Mit dem hier vorgestellten Text: „Die Zukunft der Hochschulen“ – wird der Versuch unternommen, die beobachtbaren Transformationsprozesse im Hochschulbereich analytisch zu fassen und zu erklären.

Ziel ist es erstens, zu einem angemessenen Verständnis dieser Prozesse zu gelangen, und zweitens, die legitimen verbandspolitischen Interessen mit der Entwicklung des Hochschulsystems so zu vermitteln, dass auf dieser Grundlage eine Verbandsstrategie diskutiert und entwickelt werden kann. Daher wird das Verhältnis zwischen Universitäten und Fachhochschulen besonders berücksichtigt; ein Aspekt, der in anderen Publikationen regelmäßig übergangen wird.

Der Landesverband hat bereits im Jahr 2007 unter dem Titel „Was uns bewegt“ eine kurze Positionsbeschreibung auf der Web-Site des hlb – Niedersachsen veröffentlicht. Während diese kurze Positionsbeschreibung vom Landesvorstand im Konsens getragen wird, wird der Text „Die Zukunft der Hochschulen“ inhaltlich vom Autor allein verantwortet.

Für Anregungen und kritische Anmerkungen dankt der Autor Kristina Osmers, Dr. Alfred Müller, Dr. Andreas Schiller und Dr. Josef Wehberg.

1 Problemstellung

Seit einigen Jahren wird das deutsche Hochschulsystem durch einen tief greifenden Transformationsprozess bestimmt, der in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Politik eingeleitet und vorangetrieben worden ist, und zwar bewusst unter Verzicht auf eine Partizipation der Betroffenen. Bereits in den Publikationen von Bultmann (1993) und Bultmann/Weitkamp (1999) sind die historischen Prozesse seit den 70er Jahren, die neuen Problemstellungen und die Entwicklungsperspektiven weitsichtig und zutreffend analysiert worden, wie das folgende Zitat zeigt:

„Die politischen Leitbegriffe – unterhalb des Oberbegriffs „Standortsicherung“ – sind betriebswirtschaftlicher Herkunft: Effizienz, Wettbewerb, Finanzautonomie, Controlling, professionalisiertes Management. Angestrebt wird offenkundig eine Funktionsdifferenzierung der Hochschulen nach ausschließlich ökonomischen Leistungskriterien.“ (Bultmann 1993, S. 7 f.)

Da bei der Umsetzung zu Recht Widerstände erwartet wurden, wurde – in Verbindung mit der „Salamitaktik“ – die so genannte „Bombenwurfstrategie“ gewählt. Die Bombenwurfstrategie wird immer dann angewandt, wenn Veränderungen angestrebt werden, die den Interessen Betroffener zuwiderlaufen. Und das sind hier Studierende, Mitarbeiter/-innen und Hochschullehrer.

Für die Studierenden und ihre Vertretungen steht der Widerstand gegen die Studiengebühren und die Anpassung an das Bachelor-Master – Modell im Zusammenhang mit prekären Beschäftigungsverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt im Vordergrund, während die gesellschaftlichen Ursachen und Ziele der Veränderungen kaum reflektiert werden. Die Situation der Mitarbeiter /-innen ist durch die Einführung eines völlig neuen Tarifvertrages auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt worden, und auch die Hochschullehrerschaft ist mit fundamentalen Veränderungen konfrontiert, nämlich insbesondere durch:

  • die Einführung der so genannten leistungsorientierten W – Besoldung,
  • die Beseitigung der partizipativen Gruppenhochschule durch eine hierarchisierte, monokratisch geführte Präsidialhochschule,
  • die Verdrängung einer Orientierung an Wissenschaft zugunsten einer Orientierung nicht nur an betriebswirtschaftlicher Effizienz, sondern an unternehmerischen Interessen,
  • die Umstellung auf das angelsächsische Bachelor-Master – Studienmodell im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses (einer politischen Übereinkunft europäischer Bildungspolitiker),
  • die externe Akkreditierung und Evaluierung von Fakultäten und Studiengängen.

In der Hochschullehrerschaft sind diese politisch veranlassten Veränderungen vielfach mehr oder weniger kritisch beurteilt worden oder auf wenig Begeisterung gestoßen. Zwar sehen manche Hochschullehrer mehr Vor- als Nachteile, aber die große Mehrheit dürfte sich nur mehr oder weniger widerwillig gefügt und angepasst haben. Wohl nicht zu Unrecht erwartet wird, dass die vorrangig ökonomisch motivierten Veränderungen des Hochschulsystems zu einer Etablierung von Halb- und Unbildung führen werden (Liessmann 2006), insbesondere zu einem Verlust kritischer Reflexionsfähigkeit und von Bildung überhaupt, was letztlich die politische Fähigkeit zu einer weitsichtigen und umsichtigen politischen Selbststeuerung der Gesellschaft beschädigen muss. Dennoch ist deutlich erkennbar, dass die Politik parteiübergreifend entschlossen ist, die geplanten Veränderungen weiterhin ohne Partizipation der Betroffenen durchzusetzen.

Warum ist das so, und wie kann es erklärt werden?

Es fehlt bisher ein tieferes gesellschaftstheoretisches Verständnis der aktuellen Transformation des Hochschulsystems als Grundlage für eine politische Positionierung. Ohne eine Analyse und ein angemessenes Verständnis der Veränderung der objektiven gesellschaftlichen Verhältnisse, deren Teil die Transformation des Hochschulsystems ist, bleibt das politische Handeln der Betroffenen aber halb blind und jedenfalls unzureichend.

Daher wird im Folgenden erstens der Versuch unternommen, die fehlende analytische Grundlage zu formulieren und die so genannte Hochschulreform in die Zusammenhänge des gesellschaftlichen Wandels einzuordnen (Ziffer 2: Weltmarktliberalisierung und Übergang zum Finanzmarktkapitalismus). Zweitens werden die institutionellen und strukturellen Merkmale dieser so genannten Reform analysiert (Ziffer 3: Das Neue Steuerungsmodell an den Hochschulen), die dann als institutionelle Veränderungen des Hochschulsystem in Erscheinung treten (Ziffer 4). Da die Veränderung der Besoldung und die Hochschulstrukturen inzwischen weitestgehend durchgesetzt worden sind, steht gegenwärtig die Umsetzung des – die Studieninhalte und die Studienstruktur betreffenden – Bologna-Prozesses im Vordergrund (Ziffer 5). Abschließend wird – unter besonderer Berücksichtigung der Struktur des deutschen Hochschulsystems – nach Schlussfolgerungen und Perspektiven der weiteren Entwicklung gefragt (Ziffer 6). Auf dieser Grundlage sollten die betroffenen Personengruppen in der Lage sein, ihr aktuelles hochschulpolitisches Handeln zu reflektieren.

2 Die Politik der Weltmarktliberalisierung und der Übergang zum Finanzmarktkapitalismus

Die Regulationstheorie (Aglietta 2000) stellt über das Verständnis der abstrakten, allgemeinen Theorie der Akkumulation des Kapitals (Krüger 1986) hinaus einen bedeutenden theoretischen Fortschritt im Hinblick auf die konkrete historische Entwicklung kapitalistischer Gesellschaften dar. Sie charakterisiert bezüglich des 20. Jahrhunderts zunächst den „Fordismus“ als eine „gesellschaftliche Betriebsweise“.

Mit diesem Begriff wird die jeweilige historisch – konkrete Vermittlung zwischen gesellschaftlicher Mikro- und Makroebene bezeichnet. In diesem Fall jene, die sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA entwickelte, und die sich dort unter dem Problemdruck der Weltwirtschaftskrise von 1929 – 1932 durchgesetzt hat (New Deal und Keynesianismus). Nach Kriegsende wurde diese Betriebsweise vorherrschend, aber
beginnend mit der Wirtschaftskrise von 1975 setzte ihre Erosion ein.

Daher werden seit einigen Jahren die Krise des Fordismus und der Übergang zum Finanzmarkt-Kapitalismus (Bischoff 2006) als ein möglicher neuer Akkumulationstyp diskutiert.

Die wichtigsten Merkmale der „fordistischen Betriebsweise“ waren:

  • auf weltwirtschaftlicher Ebene die institutionelle Struktur (Weltwährungsfonds, Weltbank und wirtschaftspolitische Kontrolle der Wechselkurse, d. h. die umfassende Regulierung des Weltwährungssystems) die der Liberale John Maynard Keynes auf der Konferenz von Bretton Woods vorgeschlagen hatte;
  • auf nationaler Ebene die makroökonomische Lenkung der volkswirtschaftlichen Entwicklung durch den Staat (Staatsinterventionismus, d. h. antizyklische Wirtschaftspolitik insbesondere durch die Fiskalpolitik und auch durch die Geldpolitik, aber ohne direkte Lenkung der privaten Investitionen; in den USA: New Deal);
  • auf gesellschaftlicher Ebene ein „Klassenkompromiss“ mit dem Besitzbürgertum, der der arbeitenden Klasse auf Grundlage einer beträchtlichen Organisationsmacht der Gewerkschaften einen solchen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum sicherte, dass Massenproduktion und Massenkonsum ermöglicht und die effektive Nachfrage gestützt und dadurch die Rentabilität des Kapitals stabilisiert wurde;
  • sowie die teilweise oder weitgehende Kompensation der Existenzunsicherheit der arbeitenden Klasse durch ein gegliedertes staatlich garantiertes System der sozialen Sicherheit (Sozial- oder Wohlfahrtsstaat), dessen individuelle Ausprägungen von den gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen und Traditionen auf nationaler Ebene abhängig waren.

Auf Grundlage der starken Akkumulation nach dem Weltkrieg führte die keynesianische, staatsinterventionistische Reform des kartellierten Kapitalismus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor dem geopolitischen Hintergrund eines erweiterten und erstarkten Staatssozialismus in der Sowjetunion, dessen Entwicklungshöhepunkt etwa 1960 – 1965 erreicht war, zu Veränderungen in der Kapitalstruktur (angestiegene Kapitalintensität), zu einer Verknappung am Arbeitsmarkt und zu einer Stärkung der relativen Macht der arbeitenden Klasse, wodurch insgesamt die Rentabilität unter Druck geriet.

Zusätzlich mussten – im Zusammenhang mit dem Vietnamkrieg – in den 70er Jahren die Währungskurse frei gegeben werden, weil das bisherige Wechselkurssystem aufgrund der inflationären Finanzierung des Vietnam-Krieges von den USA nicht länger aufrechterhalten werden konnte. Zugleich gelang es den Ölproduzenten erstmals, ein Kartell zu bilden (OPEC), und es kam dadurch zu sprunghaften Ölpreissteigerungen. Beide Ereignisse wirkten zusätzlich negativ auf die schon gedrückte Kapitalverwertung, während die monetären Impulse – nicht zuletzt aufgrund der erreichten hohen Kapitalkonzentration und der sich daraus ergebenden Preissetzungsmacht – trotz rückläufiger Akkumulation die Inflation schürten.

Auf diese Kombination von Stagnation und Inflation (Stagflation) gab es im Rahmen des damals wirtschaftspolitisch etablierten Keynesianismus keine Antwort. In der Wissen-schaft wurden deshalb Konzepte im Sinne eines „Keynes-Plus“ diskutiert. Sie hätten weitergehende, die bisherige Unternehmensautonomie einschränkende wirtschafts-politische Eingriffe bedeutet, wie z. B. durch Preiskontrollen. Auf diese Problemlage reagierte das Besitzbürgertum mit seinen Vertretern in der Wissenschaft und der Bundesbank offensiv mit einem Strategiewechsel hin zu einer langfristig vorbereiteten neoliberalen marktradikalen Gegenreform (Nordmann 2005). Sie setzte sich damit politisch zunächst in Großbritannien (Margret Thatcher) und dann in den USA (Ronald Reagan) durch.

Die Gegenreform zielte auf eine langfristige Verbesserung der Verwertungsbedingungen, insbesondere durch Brechung der Macht der Gewerkschaften, durch Lohnsenkung und Abbau von Sozialleistungen, durch direkte und steuerpolitische Umverteilung, sowie Privatisierung und Freihandel. Aufgrund des enormen politischen und ökonomischen Gewichts der angelsächsischen Länder verbreitete sich diese Gegenreform im Verlauf der 80er Jahre international und erlangte dann – nach dem Ende des Staatsozialismus sowjetischer Prägung in den 90er Jahren – eine sehr weitgehende ideologische und wirtschaftspolitisch-praktische Hegemonie.

Ausgehend insbesondere von den USA wurden nach der Deregulierung der Devisenmärkte mittels institutioneller Instrumente wie der Weltbank, dem International Monetary Fund (IMF) und insbesondere der World Trade Organization (WTO) eine Politik der Weltmarktliberalisierung eingeleitet und durchgesetzt, die zunächst die Finanzmärkte und dann die Gütermärkte erfasste, während die Liberalisierung der Arbeitsmärkte wegen politischer Widerstände durch rechtliche Regulierung weitgehend blockiert blieb.

Seit 1995 besteht das General Agreement of Trade and Services (GATS), mit dem die Absicht verfolgt wird, auch die Dienstleistungen zu liberalisieren. Diese Bedeutung dieser internationalen Vereinbarung ist sehr weit reichend, weil sie eine Liberalisierung auch der Arbeitsmärkte impliziert, und weil sie im Hinblick auf die Dienstleistungen des „Öffentlichen Sektors“ (Gesundheit, Bildung) einen Privatisierungsdruck auslöst.

Dieser internationale Prozess der Liberalisierung zielt auf eine Entfesselung bzw. Deregulierung der privaten Wirtschaft, auf Teilprivatisierung und Ökonomisierung des öffentlichen Sektors, um – einerseits – hier neue Kapitalanlagefelder für überakkumuliertes Kapital zu schaffen, das nach rentablen Anlagemöglichkeiten giert, und um – andererseits – für den verbleibenden öffentlichen Teil zumindest eine Kontrolle, eine Ökonomisierung und eine indirekte Steuerung durch die Wirtschaft selbst durchzusetzen. – Eben dies ist denn auch der Sinn und Zweck der neuen Hochschulgesetze in Deutschland.

Diese Liberalisierungsstrategie ist eine der Antworten auf das Problem der Überakkumulation von Kapital. Eine andere ist die Umverteilung von unten nach oben (Nominal- und Reallohnsenkung, steuerliche Umverteilung), eine weitere ist die Politik der „Akkumulation durch Enteignung“ (Harvey 2005) bzw. die direkte Aneignung von Ressourcen durch Einsatz außerökonomischer Machtmittel (z. B. Irak-Krieg).

Es spricht heute vieles dafür, dass sich mittlerweile eine neue Qualität der „gesellschaftlichen Betriebsweise“, also eine neuartige Vermittlung zwischen Mikro- und Makroebene der Gesellschaft etabliert hat. Wurde diese zunächst und vorläufig als „Postfordismus“ bezeichnet, wird heute, nachdem die neuartigen Merkmale deutlicher erkennbar geworden sind, vom „Finanzmarkt – Kapitalismus“ gesprochen (Bischoff, 2006; Huffschmid, 1999; Urban 2006). Er kann wie folgt gekennzeichnet werden:

  • Herausbildung einer Überakkumulation von Kapital, die sich in der Realwirtschaft (Industrie) in gedrückten und in der Finanzwirtschaft in als zu gering empfundenen Rentabilitäten ausdrückt;
  • Verfügbarkeit sehr großer monetärer Privatvermögen, die in Fonds oder „Private – Equity – Firmen“ gesammelt wurden, und für die eine maximale, auf die in der realen Ökonomie erzielbaren niedrigeren Rentabilitäten keine Rücksicht nehmende Verwertung angestrebt wird;
  • Internationale Dominanz und Abkopplung der Finanzmärkte, stark gestiegene Bedeutung der Börsen und eine entsprechende ökonomische Macht der maßgeblichen finanziellen Akteure auf diesen Märkten;
  • Machtverlagerung innerhalb des Besitzbürgertums vom industriellen Top Management hin zu den Aktionären (Shareholder-value – Orientierung) bzw. den Asset Managern der monetären Fondsgesellschaften („Finanzinvestoren“);
  • Verteilungspolitische Offensive des Besitzbürgertums, die sich in einer anhaltenden Umverteilung von unten nach oben ausdrückt;
  • Erwirtschaftung hoher monetärer Renditen durch Kauf, Umstrukturierung und Verkauf ganzer Unternehmungen, insbesondere durch Realisierung und steuerfreie Aneignung so genannter „stiller Reserven“;
  • Weltweite Deregulierung vorrangig der Finanz- und Gütermärkte, während die Deregulierung der Arbeitsmärkte mehr oder weniger blockiert bleibt oder verzögert wird, was den Migrationsdruck erzeugt oder verstärkt;
  • Senkung des Staatsanteils am Sozialprodukt und Verzicht des Staates auf eine makroökonomische Lenkung der Marktprozesse zugunsten einer autonomen Geldpolitik der Zentralbank;
  • Allgemeine Ökonomisierung der Gesellschaft, insbesondere Unterordnung der gesamten Gesellschaft, darunter die Öffentlichen Güter Gesundheit und Bildung, unter ökonomische Effizienzkriterien;
  • Neue Kapitalanlagemöglichkeiten durch Umwandlung „Öffentlicher Güter“ in „Private Güter“, insbesondere durch volle oder partielle Privatisierung öffentlicher Unternehmungen oder ganzer Sektoren, z. B. Gesundheit und Bildung (Rügemer 2006);
  • Modernisierung“ der öffentlichen Verwaltung (einschließlich der Hochschulen) mittels ihrer so genannten „Verbetriebswirtschaftlichung“ (oder Unternehmensorientierung) durch die Einführung des „New Public Management“ bzw. des „Neuen Steuerungsmodells“;
  • Einführung autonomer Hochschulleitungen ohne hochschulinterne Partizipation in Verbindung mit einem Controlling-Paradigma der internen Steuerung der Hochschulen (Zeuner 2007).

Ökonomisierung, Teilprivatisierung, „Verbetriebswirtschaftlichung“ (bzw. Unternehmens-, Markt- und Wettbewerbsorientierung) und Hierarchisierung des Bildungswesens als Reaktion der ökonomisch Herrschenden auf ihre Überakkumulationsproblematik sind die konkreten Merkmale einer grundlegenden Veränderung. Diese Veränderung kann gesellschaftstheoretisch-abstrakt als „formelle Subsumtion unter das Kapital“ (Marx) auf den Begriff gebracht werden.

Die historische Parallele zur materiellen Produktion besteht darin, dass eine Produktionsweise wie das mittelalterliche Handwerk, die sich zunächst zeitlich vor und damit außerhalb der Kapitalverwertung entwickelte, mittels des Verlagssystems zunächst indirekt in die Kapitalverwertung einbezogen wurde, bevor auf einer späteren Entwicklungsstufe zunächst mit der Manufaktur und dann der mechanisierten Fabrik die „materielle Subsumtion unter das Kapital“ folgte.

In ähnlicher Weise wird gegenwärtig das Kopfwerk der Wissenschaft, die bisher als „öffentliches Gut“ in rein staatlicher Regie organisiert war, unter die Kontrolle privater Wirtschaftsinteressen gebracht. Erstens wird die Kontrolle der Hochschulen durch den Staat gelockert („Hochschulautonomie“ der Präsidien), zweitens wird eine neuartige indirekte privatwirtschaftliche Kontrolle eingeführt (durch Akkreditierungen, Evaluationen, Hochschulräte, private Hochschulfinanzierung), und drittens werden zusätzlich private Hochschulen gegründet und betrieben.

Das sich neu herausbildende Hochschulsystem ist kein öffentliches Gut mehr; zu erwarten ist daher, dass seine soziale Selektivität noch zunehmen wird. Obwohl auch rein private Hochschulen betrieben werden, stellt sich das neue, noch im Werden begriffene Hochschulsystem insgesamt als ein formell zwar halbstaatliches, materiell aber indirekt privatwirtschaftlich gesteuertes System dar. Kann unter diesen neuartigen Bedingungen das Grundrecht der Freiheit von Lehre und Forschung bestehen bleiben?

Das diesen Transformationsprozess treibende Interesse ist, analog zur Erschließung und Ausbeutung eines neu entdeckten Bodenschatzes, die Erschließung und Aneignung der – verdinglicht begriffenen – gesellschaftlichen Wissensressourcen. Wissen wird vom Bürgertum als quasi-dinglicher verwertbarer Rohstoff aufgefasst, der angeeignet, in Wert gesetzt und dann verwertet werden kann – was dann als „Wissensgesellschaft“ bezeichnet wird.

Wissenschaft, ein zwar methodischer und rationaler, aber dennoch oft ungewisser und kreativer Entdeckungs-, Reflexions-, Erkenntnis- und Entwicklungsprozess, ist von diesem Interessenstandpunkt her einzig im Hinblick auf greifbare Resultate relevant. Wissenschaft liefert ökonomisch verwertbares Wissen oder eben nicht. Und tut sie es nicht, dann verursacht sie unnötige Kosten, die nach betriebswirtschaftlicher Logik gekürzt gehören. Basta.

3 Das Neue Steuerungsmodell und die Hochschulen

Das New Public Management war zwar zunächst eine Reaktion auf teilweise eklatante Mängel, die sich zwangsläufig aus der bis heute nur teilweise überwundenen tradierten öffentlichen Einnahme-Ausgaberechnung (Kameralistik) des öffentlichen Sektors ergaben. Diese Mängel wurden im Vergleich mit der privatwirtschaftlichen Doppelten Buchhaltung (Doppik) besonders deutlich, und daher war es nahe liegend, die defizitäre Rationalität der Kameralistik durch eine fortgeschrittene Rationalität abzulösen. Dabei konnte auf den fortgeschrittenen Erkenntnisstand zurückgegriffen werden, der in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von der privatwirtschaftlich orientierten Betriebswirtschaftslehre (ABWL) und von der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre (ÖBWL) erreicht wurden.

Mit den notwendigen Abänderungen wegen des andersartigen Umfeldes der öffentlichen Organisationen und Institutionen wurde in Form des „New Public Management“ oder des „Neuen Steuerungsmodells“ ein an die Verwaltungen des öffentlichen Sektor angepasstes Rechnungs-legungs- und Steuerungsmodell entwickelt, das prinzipiell auch auf die Hochschulen übertragen werden konnte und durch die jüngeren Landeshochschulgesetze tatsächlich übertragen worden ist. Mit ihnen vollzog sich die formelle (oder indirekte) Subsumtion unter das Kapital bzw. die Markt- und Wettbewerbsorientierung der Hochschulen.

Das Neue Steuerungsmodell führt die Doppelte Buchhaltung mit Bilanzierung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung und auf dieser Grundlage dieses Zahlenwerks mit seinen statistischen Erweiterungen das Controlling ein. Ebenso wie die angewandte Informationstechnologie ist das Controlling aber nicht nur eine fortgeschrittene Form von Zweckrationalität, also eine Form von sachlicher Steuerung und Lenkung, sondern sie ist zugleich, wie die Betriebswirtschaftslehre überhaupt, eine Herrschaftstechnik. Für eine „formelle Subsumtion unter das Kapital“ genügt es nun, von oben nach unten die Sollwerte in so genannten Zielvereinbarungen festzuschreiben, ihre Erreichung zu kontrollieren und zu sanktionieren. Die rechtlichen Instrumente hierfür sind z. B. durch die so genannte leistungsorientierte W – Besoldung geschaffen worden. Die Repräsentation von Wirtschaftsvertretern vermag die Setzung der Zielwerte einflusspolitisch abzusichern, ohne nach außen erkennbar zu werden. Ermöglicht wird dies durch direkte personelle Beteiligungen an Hochschulräten, Akkreditierungen und Evaluationen, mit denen der Wissenschaft ihr Eigensinn, an den sie womöglich um der Wahrheit willen sich klammert, wirksam ausgetrieben werden kann und soll, sofern er sich noch geltend machen sollte.

Da zwar die Kosten, bisher aber nicht die Leistungen beziffert werden können, müssen diese messbar gemacht werden, und dies soll durch Preise geschehen, die sich auf einem neuen, noch zu schaffenden Markt bilden sollen. Die Studienbeiträge, die den Studierenden abverlangt werden, sind also keineswegs allein eine – die Studierenden belastende und daher Widerstand provozierende – finanzpolitische Maßnahme, als die sie meist wahrgenommen wird, sondern sie ist insbesondere der Einstieg in ein Bildungspreissystem, das sich Schritt für Schritt entwickeln und letztlich zu einer marktförmigen Selbststeuerung des Hochschulsystems durch eine äußere, preisgesteuerte Lenkung und eine interne, autoritative Lenkung führen soll.

Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Bertelsmann-Stiftung mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), HIS-GmbH, Wissenschaftsministerien und Kultusministerkonferenz bilden die Eckpunkte eines politischen Feldes, in dem anscheinend das CHE im Auftrag der HRK und im Stil einer Unternehmensberatung die maßgeblichen Konzepte entwickelt, die dann den Ministerien als Empfehlungen vorgelegt werden. Daraus entstehen die Gesetzesentwürfe, die vom Parlament lediglich noch modifiziert werden, bevor sie als positives Recht beschlossen werden (Wernicke/Bultmann 2007, insbesondere S. 13 ff.; S. 109 ff.; S. 153 ff.).

Die maßgeblichen hochschulpolitischen Weichenstellungen sind daher bereits durch private Interessen präformiert; faktisch sind sie dem demokratischen Prozess – der öffentlichen Debatte, der Diskussion in den Parteien, der parlamentarischen Beratung – weitestgehend entzogen.
Entsprechend sind denn auch die Ergebnisse, die auf die Interessen der zukünftigen Studierenden, insbesondere auf ihr Bildungsinteresse im weiten Sinne – im Unterschied zum Ausbildungsinteresse im engen Sinne -, kaum Rücksicht nehmen.

Aber während die Elternschaft sich in Schulfragen sensibel zeigt, reagiert sie hier offenbar eher mit Passivität. Im Falle des von der SPD in den Landtag eingebrachten und verabschiedeten Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) von 2002, mit dem die seit mehreren Jahrzehnten bestehende partizipative Gruppenhochschule abgeschafft wurde, fanden keine öffentlichen Debatten, sondern lediglich öffentliche Informationsveranstaltungen statt, die im wesentlichen der Akzeptanzförderung für das neue Gesetz dienten und auch so wirkten.

Die Leitideen für das NHG von 2002 stammten zum einem nicht geringen Teil vom Leiter des CHE, dem Betriebswirt Detlev Müller-Böling, der sich nach eigener Darstellung als Auftragnehmer der Familie Mohn, der Eigentümerin der Bertelsmann-Gruppe, versteht. Sein Konzept für eine Hochschulreform nannte er: „Die entfesselte Hochschule“ (Gütersloh 2000).

Das leicht geschriebene, ideologisch aufgeladene Buch, das sich unverkennbar in die hegemonialen neoliberalen Tendenzen und Strategien der Wissenschaft und der Politik einfügt, scheint hauptsächlich an die Entscheidungsträger im politischen Feld, also an Parteien, Abgeordnete, Ministerialbeamte, Hochschulpräsidien und Journalisten gerichtet zu sein. Sendungsbewusstsein und Gestaltungswille sind dem Text deutlich anzumerken. Obwohl die Kritik am bisherigen Hochschulsystem als analytisch wie empirisch unzureichend begründet einzuschätzen ist, entfaltet der auf Umgestaltung abzielende Text eine suggestive Wirkung mit wahrscheinlich nicht geringer Wirkung auf die Adressaten des Buches.

4 Institutionelle Veränderungen des Hochschulsystems

Im System des Kapitalismus tendiert alles dazu, sich in Ware zu verwandeln (Kommodifizierung und Verdinglichung), auch den Menschen, nämlich als Arbeitskraft, und diese Tendenz hat in der neuen Entwicklungsphase des Finanzmarktkapitalismus das Hochschulsystem erfasst. Nicht nur der Einstieg in die Studiengebühren zeigt dies, sondern deutlicher noch die Gebührenpflichtigkeit von Master-Studiengängen sowie der Berufsbegleitenden, sehr praxisorientierten MBA-Studiengänge, die der betrieblichen Weiterbildung dienen. Die Hochschullehre wird dadurch teilweise zu einer warenförmigen, privat bezahlten Dienstleistung. Wenn die Finanzierung auf diesem Weg gelingt, kann erwartet werden, dass sich der Staat aus der Hochschulfinanzierung weitgehend zurückziehen wird. Die dadurch ermöglichten Senkungen der Staatsausgaben wird er voraussichtlich über Steuersenkungen den vermögenden Steuerzahlern zukommen lassen.

Der Tendenz nach werden sich die Hochschulen möglichst weitgehend selbst refinanzieren, in der Lehre über gebührenpflichtige Studienangebote, in der Forschung über die Einwerbung von Drittmitteln. Der Staat wird dann aus Steuermitteln höchstens noch das Bachelor-Studium und die Grundlagenforschung finanzieren. Da auch die Verstärkung der Leistungsorientierung der Besoldung bis hin zur Aufhebung des Beamtenstatus der Hochschullehrer und der Lehrer an allgemein- bildenden Schulen in der politischen Diskussion ist, wird sich von dieser Seite wahrscheinlich eine Annäherung an Arbeitsvertragsverhältnisse nach dem Vorbild der USA ergeben.

Wenn die Entwicklung der letzten Jahre so weiter geht, dann werden sich die Hochschulen dem organisationssoziologischen Typus der Unternehmung annähern. Die Leitungsstruktur spiegelt bereits jetzt diejenige der Aktiengesellschaften, also die Geschäftsführung durch den Vorstand bzw. das Präsidium und Kontrolle durch den Aufsichtsrat bzw. den Hochschulrat wider. Die Entmachtung des Hochschulsenats und der externe Charakter des Hochschulrats bedingen aufgrund fehlender Kontrollressourcen eine schwerwiegende Kontrolllücke, die Fehlsteuerungen wahrscheinlich macht; die Behauptung einer generell überlegenen neuen Leitungsstruktur ist jedenfalls empirisch bereits falsifiziert worden (vgl. Buchholz 2007). Ein Hochschulsenat, der auf Grund seines Informationsstandes und seiner Sachkompetenz im Prinzip als Kontrollgremium besonders geeignet wäre, wird in diesem Modell im Grunde als unnötig oder sogar als schädlich angesehen. Eine Partizipation als Elementarform demokratischer Beteiligung ist unerwünscht, weil externe ökonomische Partialinteressen die Hochschulen ebenso unsichtbar wie lautlos und wirkungsvoll steuern sollen.

Der Bologna-Prozess ist bezüglich seiner Intention, nämlich als Teil des historischen Prozesses der europäischen Einigung durch Harmonisierung des Hochschulstudiums einen einheitlichen Hochschulraum herzustellen, sicherlich ein historischer Fortschritt. In diesem Prozess, in dem die wirtschaftliche Liberalisierung bei zentraler Lenkung durch die EU-Kommission und den Minister-Rat klar dominiert, gibt es bisher allerdings trotz des EU-Parlaments keine hinreichend als Gegengewichte wirkenden Prozesse der sozialen und der politisch-demokratischen Integration. Eben darin besteht der zentrale Mangel der Europapolitik, der auch das Scheitern der so genannten EU-Verfassung am Volkswillen bewirkt hat.

Fraglich bleibt, ob die größere Mobilität der Studierenden mit diesem Modell tatsächlich erreicht wird; ein Auslandsaufenthalt von Studierenden wird, wie erste Erfahrungen bereits gezeigt haben, wegen der Verkürzung, der stärkeren Verschulung des Studiums faktisch und gegen die erklärten Absichten nicht erleichtert, sondern erschwert.

Wäre dieser Effekt unterschwellig beabsichtigt, dann ginge es faktisch mehr um die Vergleichbarkeit des Gebrauchswerts der Ware Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt und im Beschäftigungssystem als um Mobilität während des Studiums – was durchaus plausibel wäre.

5 Bachelor-Master – Studienmodell an Universitäten und Fachhochschulen

Das Bachelor-Master – Studienmodell war an den Hochschulen von Anfang an umstritten und dürfte, auch wenn es nun nach Einführung mitgetragen wird, tatsächlich gegen eine recht deutliche Mehrheit der Betroffenen durchgesetzt worden sein. Dies vor allem deshalb, weil seitens der Politik nicht konkret begründet und vermittelt worden konnte, weshalb an bewährten und sehr angesehenen Studienabschlüssen (z. B. Dipl.- Ing.) eigentlich etwas geändert werden sollte. Da die angekündigten Veränderungen oft als Verschlechterung wahrgenommen wurden, z. B. aufgrund der Verkürzung und Verschulung des Studiums, fanden sich an den Hochschulen vor Einführung des Bachelor-Master – Modells kaum Befürworter, worüber die Politik aber einfach hinweg gegangen ist.

Tatsächlich dürfte neben dem europaweiten Argument der Harmonisierung lediglich das Problem der Studienabbrecher an Universitäten besser lösbar sein, ein Problem, das die Fachhochschulen so nie hatten. Letztlich bleiben als Resultat die Harmonisierung und die Ökonomisierung des Studiums durch Verkürzung und Verschulung und die Absenkung der Startgehälter der Absolventen, also eine Lohnsenkung. Mögliche negative Wirkungen auf die wissenschaftliche Qualität der Hochschulausbildung werden von der Politik offenbar billigend in Kauf genommen.

Das Bachelor-Master – System ist an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich dasselbe. Auf den ersten Blick befinden sich damit beide Hochschultypen auf demselben Niveau. Auf den zweiten Blick jedoch ist das doch nicht der Fall, denn nur an den Universitäten können Hochschulabsolventen promovieren. Da eine Dissertation eine Forschungsleistung ist, stellt die Verleihung des Doktorgrades (bzw. des PhD in den angelsächsischen Ländern) die Aufnahme in die „scientific community“ und die Voraussetzung für eine universitäre Laufbahn dar.

Für die Universitäten entsteht durch das Bachelor-Master – System das Problem, eine größere Praxisnähe der Ausbildung der Absolventen zu ermöglichen und die Studienabbrecherquoten drastisch zu senken, um die eigene Effizienz zu erhöhen und um den Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Anforderungen der Nachfrageseite besser als bisher zu beliefern.

Für die Fachhochschulen hingegen stellt sich ein ganz anderes Problem, nämlich solche Master-Studiengänge zu implementieren, die im Niveau mit jenen der Universitäten vergleichbar sind. Das aber bedeutet: die Absolventen müssten an ihren Fachhochschulen promovieren können. Deshalb müssen die Fachhochschulen die strategische Forderung stellen, ihnen das Recht zu verleihen, den PhD (als dritte Stufe des Bachelor-Masters – Studienmodells) zu vergeben.

Aus beiden Tendenzen könnte sich eine Konvergenz ergeben, die aus Sicht der Fachhochschulen, nicht aber aus Sicht der Universitäten wünschenswert wäre. Es folgt, dass zwei entgegen gesetzte Strategien zu erwarten sind, die jedoch, wie gezeigt werden soll, beide in ein Dilemma führen, deren Auflösbarkeit ungewiss bleibt.

Die Universitäten werden aber unter diesen Umständen daran interessiert sein müssen, sich entgegen der Konvergenztendenz des Bachelor-Masters – Studienmodells von den Fachhochschulen wie bisher deutlich zu unterscheiden. Dies wird am besten dadurch geschehen, dass seitens der Universitäten die Forschung mit ihrem vollen Gewicht als Unterscheidungskriterium in den Mittelpunkt gerückt wird. In der Forschungspolitik („Exzellenzinitiative“) ist das bereits uneingeschränkt gelungen.

Aber die Betonung der universitären Forschung als Differenzierungsmerkmal zwingt die Universitäten auch dazu, forschungsorientierte Bachelor-Studiengänge zu entwickeln. Wegen einer an Theorie und Methodik orientierten Schwerpunktbildung auf dem Feld der Theorie können diese jedoch unmöglich zugleich praxisorientiert sein.

Zwar werden die universitären Bachelor-Studiengänge die Universität von Studienabbrechern entlasten, aber wegen der geforderten Praxisorientierung nähern sie sich dadurch objektiv den Fachhochschulen an. Auf dem Feld der praxisorientierten Lehre bestehen jedoch vielfach klare und deutliche Wettbewerbsvorteile für die Fachhochschulen. Schlimmstenfalls droht den Universitäten hierdurch eine drastische Verkleinerung durch eine Deklarierung ihrer neuartigen praxisorientierten Bachelor-Studiengänge als Fachhochschul-Studiengänge. Möglich ist auch, dass sich hieraus zukünftig ein neuer, integrierter Universitätstyp entwickeln wird, nämlich im Sinne einer institutionellen Kombination von forschungszentrierter Universität und lehr- und praxiszentrierter Fachhochschule (Beispiel: Universität Lüneburg).

Auf der anderen Seite stehen die heutigen Fachhochschulen, um gleichwertige Master-Studiengänge anbieten zu können, vor dem Problem, ambitionierte Master-Studiengänge anbieten zu müssen, für die – im Vergleich mit den Universitäten – die internen Bedingungen für eine kontinuierliche und angewandte Forschung, abgesehen von Drittmittelprojekten, nicht immer hinreichend erfüllt sind.

Das hohe Lehrdeputat und die Orientierung an der Lehre, die Personalausstattung, die praxisorientierte inhaltliche Struktur des Bachelor – Studiums mit einer geringeren Gewichtung von Theorie und Methodik und das gesellschaftlich bedingt relativ geringere Leistungsniveau der Immatrikulierten wirken als Hemmnis.

Um die Promotionsberechtigung von Master-Absolventen an Fachhochschulen in einer dritten Qualifikationsstufe als PhD einzufordern, dürfte es erforderlich sein, die Forschung an Fachhochschulen zu stärken. Die zuständigen Ministerien und Hochschulleitungen müssten für entsprechend verbesserte Rahmenbedingungen sorgen; eine Erhöhung der Verfügungsstunden (z. B. von 7% auf 10%) wären zumindest ein erster Schritt in dieser Richtung. Ein besonderes Verfahren zur Vergabe der Promotionsberechtigung (Akkreditierung) könnte in diesem Zusammenhang die Qualität nachweisen und sichern.

Sowohl für die Universität wie für die Fachhochschule ergibt sich, dass der Anspruch, Praxisorientierung und Forschungsorientierung zugleich zu verwirklichen, in sich selbst widersprüchlich ist und der Quadratur des Kreises gleicht. Es bleibt daher eine offene Frage, wie die Universitäten einerseits und die Fachhochschulen andererseits ihr jeweiliges strategisches Dilemma lösen werden.

Offen bleibt vorläufig auch, ob sich die Differenzierungsstrategie der Universitäten gegen die Konvergenzstrategie der Fachhochschulen wird durchsetzen können. Nicht unwahrscheinlich dürfte sein, dass der Konflikt beider Strategien weitestgehend hinter den Kulissen ausgetragen werden wird, und zwar durch politische Einflussnahme auf die Ministerialbürokratie sowie bei Akkreditierungen und Evaluationen. Da die Universitäten in diesem politischen Spiel um Einfluss zumeist die besseren Karten haben dürften, kann den Präsidien und Dekanen der Fachhochschulen nur empfohlen werden, hierauf besonders zu achten.

6 Schlussfolgerungen, Perspektiven und Zusammenfassung

Die in die hegemoniale Strategie des Neoliberalismus eingebettete Strategie der ökonomischen und politischen Eliten zur Transformation des Bildungssystems, die von den relevanten parlamentarischen Parteien mit nur unwesentlichen Differenzen durchgesetzt worden ist, hat – abgesehen von den aktiven Propagandisten der Kampagne und ihren Nutznießern – bisher kaum Zustimmung gefunden.

Mancherlei Kritik seitens der Hochschullehrer ist vorgebracht worden, aber sie hat bemerkenswert wenig gesellschaftlich wirksamen Widerstand provoziert. Am stärksten, aber insgesamt viel zu schwach, haben noch die Studierenden mit ihrem Kampf gegen die Studiengebühren reagiert.

Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Transformationsstrategie – unabhängig von Parteien, die hierbei offenbar eine untergeordnete Rolle spielen – beibehalten werden wird. Denn während der Schulpolitik im Hinblick auf demokratische Wahlen landespolitisch eine erhebliche Relevanz zukommt, scheint dies für die Hochschulen derzeit kaum der Fall zu sein. In der Hochschulpolitik gilt bisher noch die Maxime des „Weiter so!“, während ein Umsteuern immer dringlicher wird. Dies gilt besonders im Hinblick auf eine verbesserte Bildungsfinanzierung (Himpele 2007, S. 16;
Eißel u. a. 1998), die ohne eine Verteilungskorrektur nicht zu haben sein wird.

Das deutsche Bildungssystem – Hochschulen und Schulen – befindet sich seit Beginn der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts in einem von den ökonomischen und politischen Eliten gewollten Transformationsprozess. Das bisher staatliche Hochschulsystem verliert dabei schrittweise seinen Charakter als Öffentliches Gut und entwickelt sich hin zu einem formell halbstaatlichen Teilsystem unter indirekter Kontrolle der privaten Wirtschaft. Für diese Umgestaltung wird es nach dem Vorbild der privaten Wettbewerbswirtschaft reorganisiert, ökonomisch rationalisiert und technokratisch gesteuert. Zugleich wird es einer Partizipation wie einer parlamentarischen Kontrolle entzogen.

Aber welche Zukunft wird unter diesen neuartigen Bedingungen das Grundrecht der Freiheit von Lehre und Forschung noch haben können? Das ist die offene Frage, die hier unbeantwortet bleiben muss; sie wäre von Juristen zu beantworten.

Der Sinn, den die Politik bewusst oder unbewusst mit dieser „formellen Subsumtion unter das Kapital“ (Marx) verfolgt, ist die Erschließung der Wissensressourcen für Zwecke der Kapitalverwertung, und damit die Schaffung der Voraussetzungen einer „Wissens-gesellschaft“. Aus technischen Erfindungen und anderen Formen verwertbaren Wissens sollen schnell profitable ökonomische Innovationen zu Extraprofiten werden. Die beiden 2007 an deutsche Forscher vergebenen Nobelpreise für Physik (Grünberg) und Chemie (Ertl) zeigen in Verbindung mit der Art und Weise der medialen Kommunikation exemplarisch, was damit gemeint ist.

Allgemein gilt, dass die geistigen und wissenschaftlichen Fähigkeiten der Gesellschaft als ausbeutbarer Rohstoff unter Kontrolle gebracht, angeeignet und in privaten Nutzen verwandelt werden soll. Harvey bezeichnet u. a. diesen Vorgang als „Akkumulation durch Enteignung“ (Harvey 2005). Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass dieser Trans-formationsprozess ohne kritische öffentliche Diskussion und auch ohne Partizipation eingeleitet wurde und weiter entsprechend vorangetrieben wird.

Indem aber die ökonomische Verwertbarkeit zum Oberziel des Bildungssystems erhoben wird, kommt es durch diesen forcierten Ökonomismus zumindest im Bereich der Sozial- sowie der Geisteswissenschaften zu einer Beschränkung des gesellschaftlichen Erkenntnishorizonts, indem nur betriebswirtschaftlich als nützlich Erscheinendes noch zugelassen wird. Eine geistige Verengung wird die zwangsläufige Folge sein. Die verbreitete Halbbildung verallgemeinert sich, und es kommt zu einem allmählichen und unbemerkten Verlust des weiten und langfristigen geistigen Horizonts, der für komplexe Fragen politischer Steuerung besonders wichtig ist.

Die gefährlich zunehmende Kurzsichtigkeit wird besonders zu Lasten der Grundlagenforschung und der kritischen Reflexionsfähigkeit der Gesellschaft, schließlich der Bildung überhaupt gehen. Jede das instrumentelle, zweckrationale Denken der Ökonomie, Technik und Politik überschreitende Reflexion geht in der Tendenz aufgrund einer einseitigen Orientierung an privaten Wirtschaftsinteressen als eine gesellschaftliche Kompetenz verloren. Unbemerkt schrumpft so mit der Erkenntnisfähigkeit auch die Problemlösungsfähigkeit der Gesellschaft im Ganzen, während die Komplexität der gesellschaftlichen Probleme zugleich weiter ansteigt; ein Widerspruch der früher oder später in eine gesellschaftliche Krise münden muss.

Ein Richtungswechsel der Hochschulpolitik ist notwendig, setzt aber voraus, dass die neoliberalen politischen Strategien auf gesellschaftlicher Ebene insgesamt scheitern oder zum Scheitern gebracht werden. Zwar ist die Hegemonie neoliberaler Ideologie und Politik noch gegeben, aber Anzeichen für eine Erosion sind auf verschiedenen Politikfeldern vorhanden. Die intellektuelle Kritik darf, weil es um gesellschaftspolitische Interessen geht, nicht auf Einsicht hoffen, sondern sie muss mit politischer Organisation verbunden werden, um reale Veränderungen zu erreichen.

 

Literatur

  • Aglietta, Michel (2000): Ein neues Akkumulationsmodell – Die Regulationstheorie auf dem Prüfstand, Hamburg
  • Bischoff, Joachim (2006): Zukunft des Finanzmarkt-Kapitalismus, Hamburg
  • Buchholz, Günter (2007): www.wiwi-online.de/Hochschulpolitik
  • Bultmann, Torsten (1993): Zwischen Humboldt und Standort Deutschland – Die Hochschulpolitik am Wendepunkt, Marburg
  • Bultmann, Thorsten /Weitkamp, Rolf (1999): Hochschule in der Ökonomie, 2. Aufl., Marburg
  • Eißel/Käpernick/Rothländer/Keller (Arbeitsgruppe Hochschulpolitik Marburg) (1998): Globalisierung und Bildung – Hochschulfinanzierung im Kreuzfeuer, Marburg
  • Harvey, David (2005): Der neue Imperialismus, Hamburg
  • Himpele, Klemes (2007): Bildungsfinanzierung in Deutschland – Probleme und Lösungsansätze, Berlin
  • Huffschmid, Jörg (1999) Politische Ökonomie der Finanzmärkte, Hamburg
  • Krüger, Stephan (1986): Allgemeine Theorie der Kapitalakkumulation – Langfristige Entwicklung und konjunktureller Zyklus, Hamburg
  • Liessmann, Konrad Paul (2006) Theorie der Unbildung, Wien
  • Müller-Böling, Detlev (2000): Die entfesselte Hochschule, Gütersloh
  • Nordmann, Jürgen (2006): Der lange Marsch zum Neoliberalismus, Hamburg
  • Rügemer, Werner (2006): Privatisierung in Deutschland – Eine Bilanz, Münster
  • Urban, H.-J. (Hrsg.) (2006): ABC zum Neoliberalismus, Hamburg
  • Wernicke, Jens/Bultmann, Torsten (Hrsg.) ( 2007): Netzwerk der Macht – Bertelsmann – Der medial-politische Komplex aus Gütersloh, Marburg
  • Zeuner, Bodo ( 2007): Die freie Universität Berlin vor dem Börsengang?, in: PROKLA 148: Verbetriebswirtschaftlichung, S. 325 ff., Münster

 

Anmerkungen von Wolfgang Lieb zu diesem Beitrag:

Nach meiner Einschätzung dürften sich die Differenzierungsmerkmale zwischen Fachhochschulen und Universitäten in absehbarer Zeit nicht mehr auf der institutionellen Ebene zwischen diesen beiden Hochschultypen stellen.
Aufgrund der Wettbewerbssteuerung des gesamten Hochschulsystems und dessen Ausrichtung auf den Ausbildungs- und (Wissenschafts- oder) Forschungsmarkt soll sich doch ganz automatisch eine Hierarchisierung und Differenzierung zwischen den einzelnen Hochschulen (egal ob Fachhochschulen oder Universitäten) herausbilden.
Vergleiche etwa dazu die Vorstellungen des nordrhein-westfälischen Innovationsministers Pinkwart: Qualität erweist sich in der « unternehmerischen » Hochschule in der « Konkurrenz mit ihresgleichen ». Dabei soll die einzelne Hochschule « das Ziel Qualität auf unterschiedlichen Wegen verfolgen. Die eine Hochschule wird sich auf ihre Rolle als Ausbilder und F&E-Partner in ihrer Region konzentrieren. Eine andere Hochschule wird sich an starken europäischen Mitbewerbern um technologische Leitprojekte orientieren und mit dem Anspruch antreten, in der internationalen Liga der Spitzenforschung mitzuspielen. »

Die sog. Exzellenz-Initiative und der Bologna-Prozess mit der flächendeckenden Einführung von gestuften Bachelor-Master-Studiengängen erleichtern und unterstützen diesen Differenzierungs- und Hierarchisierungsprozess. Schon fordert der Wissenschaftsrat die Einführung von Lehrprofessuren an den Universitäten vor allem für die Bachelor-Studiengänge, d.h. die Lehrbelastung der „Universitäts“-Lehrprofessoren soll derjenigen der Fachhochschullehrer angeglichen werden. Damit wird das bisher von den Universitäten hochgehaltene Differenzierungsmerkmal der „Einheit von Forschung und Lehre“ weiter gelockert bzw. ganz aufgehoben. Das bedeutet, dass sich die Bachelor-Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen angleichen. Damit würde ohne konfliktbeladene institutionelle Veränderungen der Hochschultypen, das schon seit Jahren verfolgte Ziel erreicht, mindestens 40 Prozent, besser aber noch 60 Prozent der Studierenden in Kurzeitstudiengänge zu lenken, wie sie bisher (erfolgreich) von den Fachhochschulen angeboten wurden.
Die Unterscheidung zwischen Fachhochschulen und Universitäten ergibt sich in Zukunft nicht mehr aus dem Gesetz oder aus dem Namen, sondern aus der Rolle, die die jeweilige „unternehmerische“ Hochschule in der „Konkurrenz“ einnehmen kann.

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