Die Lage spitzt sich zu – Zum Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den „Institutionen“

Ein Artikel von Niels Kadritzke

Die Hängepartie zwischen Athen und den Finanzministern der EU geht weiter. Die innergriechischen Kontroversen über einen „ehrenvollen Kompromiss“ nehmen zu.
Niels Kadritzke gibt einen Überblick über den Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den „Institutionen“. Er zeigt auf welche Annäherungen und Kompromisse bereits erreicht wurden und wo die wichtigsten Differenzen liegen und wie sie überbrückt oder entschärft werden könnten.

Die finanzpolitische Unsicherheit hat negative Auswirkungen auf die Wirtschaft Griechenlands, laut ELSTAT ist das BIP im 1. Quartal um 0,2 Prozent gegenüber dem vorigen Quartal zurückgegangen. Das lässt die Steuereinnahmen weiter schrumpfen und die Deckungslücke größer werden.

Eurofin-Treffen: Die Hängepartie geht weiter

Auch nach dem Brüsseler Treffen der Euro-Finanzminister (Eurofin) vom Montag geht die Hängepartie in Sachen Griechenland weiter. Zwar haben die Kollegen von Varoufakis „Fortschritte“ in den Verhandlungen und eine „Beschleunigung“ des gesamten Prozesses konstatiert, aber zugleich wissen lassen, dass noch mehr Zeit und mehr Anstrengungen nötig seien, „um die Abstände in den noch offenen Fragen zu überbrücken“.

Es ist bezeichnend, dass sich die griechische Seite sowohl optimistischer als auch präziser geäußert hat. Finanzminister Varoufakis (der die griechische Delegation anführte) sprach von „substantiellen Fortschritten“, benannte zugleich aber auch die entscheidenden „noch offenen Fragen“: das Rentensystem und den Bereich Arbeitsbeziehungen (sprich: Arbeitsmarkt und Tarifrecht).

Varoufakis hob, nach dem angeblichen „Fiasko von Riga“ (siehe NDS vom 8. Mai) auch das gute Arbeitsklima des Brüsseler Treffens hervor. Die Atmosphäre sei dieses Mal „ausgesprochen positiv“ gewesen, zudem hätten „viele Kollegen eingeräumt, dass das ganze Gerede nach dem Eurogroup-Treffen in Riga nicht hilfreich war“. Dennoch habe es „leider noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gereicht“, und zwar trotz einer „erheblicher Annäherung“ zwischen beiden Seiten.

Für Athen wird die Zeit knapp

Wie sehr die Zeit für Athen drängt, hat Varoufakis mit einer Offenheit dargelegt, die für einen Finanzminister ungewöhnlich ist: Man müsse eine Vereinbarung „in den nächsten beiden Wochen unter Dach und Fach bringen, bevor die Liquiditätsfrage der Regierung zur Fessel werden“.

Was bedeutet diese Aussage? Vom 11. Mai an gerechnet, sind wir in zwei Wochen am Beginn der letzten Maiwoche, in der ein Großteil der staatlichen Gehälter und der Renten ausgezahlt werden müssen. Die dafür benötigte Summe von etwa 1,9 Mrd. Euro ist derzeit nicht gesichert, die aktuelle Lücke wird auf 1,6 Mrd. Euro geschätzt (Kathimerini vom 11. Mai).

Die konnte heute zum Teil durch den Verkauf neuer T-bills in Höhe von knapp 1,4 Milliarden Euro gedeckt werden. Der Rest muss wahrscheinlich durch weitere kurzfristige Darlehen der Sozialkassen und der Gemeinden aufgebracht werden. Alledings haben sich die Bürgermeister bei ihrem letzten Treffen mit Mehrheit gegen eine solche Liquiditätshilfe ausgesprochen (Kathimerini vom 9. Mai). Die Sozialkassen haben zwar bereits 600 Millionen Euro bereitgestellt, sind damit aber an ihren Grenzen angekommen. Aber selbst wenn ein Zahlungsausfall im Mai noch verhindert werden kann, sind die griechischen Zahlungsverpflichtungen für Juni und August (u.a. gegenüber dem IWF und der EZB) ohne die Auszahlung der 7,2 Mrd. Euro aus dem „alten“ Memorandum nicht einzuhalten.

Wie hat es Athen bei dieser klammen Kassenlage geschafft, die am 12. Mai fällige Rückzahlungsrate an den IWF in Höhe von 758 Millionen Euro abzuführen (und nicht 890 Millionen, wie ich in meinem letzten Beitrag versehentlich geschrieben habe)? Das gelang nur durch Zugriff auf ein „Notfallkonto“, das Griechenland beim IWF selbst unterhält. Von diesem Konto wurden, mit Zustimmung des IWF, 650 Millionen Euro abgezogen und auf ein anderes IWF-Konto überwiesen; die restlichen 100 Millionen konnten intern mobilisiert werden.

Der Zugriff auf das eigene IWF-Konto ist zwar kein „Trick“ (wie in der Wirtschaftspresse behauptet wurde), zeigt aber an, dass in der Tat keine innere Liquidität mehr vorhanden ist. Zudem hat sich die Lage noch verschärft, weil die 650 Millionen innerhalb weniger Wochen wieder auf das IWF-Konto eingezahlt werden müssen. Das erhöht noch die griechischen Rückzahlungsverpflichtungen (an IWF und T-bond-Halter), die bereits in den nächsten 6 Wochen fällig werden (bis Ende Juni ca. 8 Mrd. Euro).

Kontroversen über einen „ehrenvollen Kompromiss“ nehmen zu

Dass die Athener Regierung dank dieser Lösung wieder mal ein weiteres Stück Zeit kaufen konnte, hat ihr auch einen Konflikt erspart, der sich nach Berichten in der Athener Presse am Wochenende innerhalb der Regierung angebahnt hat. Demnach sollen auch einzelne Minister gefordert haben, die IWF-Rate nicht zu begleichen, wenn dadurch die Gehalts- und Rentenzahlungen des Monats Mai gefährdet wären. Der Realitätsgehalt dieser Meldungen ist aus der Entfernung nicht zu ermessen. Klar ist aber, dass sich innerhalb der Regierung – wie auch innerhalb der Partei und der Parlamentsfraktion – die Kontroversen über die Kriterien eines „ehrenvollen Kompromisses“ mit der Brüsseler Gruppe noch weiter verschärfen werden. Ich werde auf diese innerparteilichen Auseinandersetzungen in meinem nächsten Beitrag eingehen.

Eine Übersicht über den Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den Institutionen

Im Folgenden will ich eine Übersicht über den Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den Institutionen der ehemaligen Troika geben. Vom Verlauf – und möglichen Abschluss – dieser Verhandlungen (auf der Basis der Vereinbarung vom 20. Februar) wird es abhängen, ob die Griechen bis Anfang Juni jene finanzielle Entlastung bekommen, die nötig ist, um einen Zahlungsausfall zu vermeiden, der direkt oder indirekt zu einem „Graccident“ führen könnte.

Mit der folgenden Darstellung der einzelnen Themenfelder will ich zum einen deutlich machen, welche Annäherungen und Kompromisse bereits erreicht wurden; zum anderen, wo die wichtigsten Differenzen liegen und wie sie überbrückt oder entschärft werden könnten (z.B. durch Vertagung). Diese Darstellung enthält implizit aber auch eine Art Sündenregister der alten Regierungen, die wichtige und sinnvolle Reformen versäumt oder sabotiert haben, zum Beispiel durch ihre Schonung von Steuerbetrügern und Steuerschuldnern.

Nicht analysiert wird in dieser Darstellung das Problem der Privatisierungen. Auf diesem Gebiet haben sich beide Seiten so stark angenähert, dass es nicht mehr als Hindernis für eine Gesamtvereinbarung gilt. Allerdings ist dieses Thema innerhalb der Syriza noch sehr umstritten und könnte in naher Zukunft zu handfesten Konflikten auch mit den Gewerkschaften führen (etwa um die anstehende Privatisierung des Hafens von Piräus). Deshalb werde ich dieses Thema – und die wichtigsten laufenden Privatisierungsvorhaben – in einem meiner nächsten Berichte behandeln.

Die Vorgaben für den Staatshaushalt (Primärüberschuss)

Die griechische Seite geht für 2015 derzeit von einem zu erzielenden Primärüberschuss von 1, 2 Prozent aus, den sie durch die Vereinbarung vom 20. September gedeckt sieht, in der von einem „angemessenen Überschuss“ (des Primärhaushalts= Einnahmen minus Ausgaben ohne Schuldenzinsen) die Rede ist. Wenn es stimmt, dass die Brüsseler Verhandlungspartner neuerdings (laut Kathimerini vom 9. Mai) wieder auf einen Primärüberschuss von 2 bis 2,5 Prozent drängen, würde dies den Einnahmebedarf entsprechend erhöhen. In Athen geht man jedoch davon aus, dass die Partner angesichts des zu erwartenden dürftigen Wachstums nicht auf einem höheren Überschuss bestehen werden. Aber selbst ohne diese Forderung geht der IWF für 2015 von einer Deckungslücke in Höhe von 2,7 Mrd. Euro aus.

Zusätzliche Steuereinnahmen

  1. Reichensteuern

    Die Regierung plant zur Erhöhung der Einnahmen folgende Maßnahmen (meine Quellen sind Berichte aus zwei Tageszeitungen: der aus Regierungskreisen gut unterrichteten Efimerida ton Syntaktion (5. Mai) und der Kathimerini (2. und vom 9. Mai):

    • eine einmalige „Kopfsteuer“ für ein paar Hundert Vermögens-Milliardäre;
    • eine Erhöhung der Sonderabgabe für Bezieher von Jahreseinkommen über 50 000 Euro um jene 30 Prozent, um die sie von der Regierung Samaras reduziert wurde;
    • eine Luxussteuer für teure Autos, Privatflugzeuge, Schwimmbäder usw. einzuführen und auf Yachten zu erweitern;
    • für den Spitzensatz der Einkommenssteuer eine geringfügige Anhebung über die jetzigen 42 Prozent hinaus.

    Allerdings sind die Erträge aus solchen „Reichensteuern“ schwer zu kalkulieren und werden häufig überschätzt. So rechnet selbst die Regierung bei der „Luxussteuer“ lediglich mit Einnahmen von 20 Millionen Euro.

  2. Mehrwertsteuer

    Viel bedeutsamer für das Gesamtsteueraufkommen ist die Mehrwertsteuer, über die es nach wie vor Differenzen gibt. Die Regierung will den MWS-Satz für – fast – alle Güter und Dienstleistungen von 23 auf 16 Prozent senken; die Gläubiger sehen dagegen die Gefahr verminderter Einnahmen und bestehen auf 18 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die Einführung einer einheitlichen MWS (von 16 oder 18 Prozent) sehr viele Waren und Dienstleistungen verteuern würde, die bisher zum ermäßigten Satz von 13 bzw. 6,5 Prozent besteuert wurden (z.B. elektrischer Strom, öffentliche Verkehrsmittel, Taxifahrten, Gaststättenbesuche und Hotel-Übernachtungen, insbesondere aber Medikamente, Nahrungsmittel und Artikel des täglichen Bedarfs). Deshalb will die griechische Seite unbedingt einen reduzierte MWS für Medikamente, Druckerzeugnisse und einige Grundnahrungsmittel (Brot, Milch) durchsetzen, für die sie einen Satz von 6,5 Prozent anstrebt, während die Partner (noch) auf 9 Prozent bestehen.

    Ein weiterer Streitpunkt ist die Entscheidung der Regierung, den MWS-Satz für alle Inseln generell um 30 Prozent zu reduzieren. Die Gläubiger dringen darauf, diese Maßnahme wieder rückgängig zu machen, obwohl sich dieses „Steuerprivileg“ durchaus rechtfertigen lässt: Auf den Inseln sind fast alle Waren, die nicht lokal produziert werden, wegen der hohen Transportkosten deutlich teurer als auf dem Festland. Die Gläubiger verweisen allerdings darauf, dass Insel nicht gleich Insel ist. Und in diesem Punkt haben sie Recht: Steuerentlastungen für das Gewerbe in brummenden Touristenzentren wie Mykonos, Santorini oder Rhodos wären sozial wie ökonomisch völlig verfehlt. Diesem Einwand will die Regierung mit gezielten Sondersteuern Rechnung tragen. Sie schlägt u.a. vor:

    • eine Sondersteuer (3 bis 5 Prozent) für Übernachtungen in Luxushotels (die auf Inseln wie Mykonos und Santorini die Regel sind);
    • eine Sondersteuer von 3 Prozent auf Rechnungen von Nachklubs, Bars usw. während der Touristensaison;
    • eine Sondersteuer von 6 Prozent für die Umsätze bei Uhren- Schmuck- und Kunsthandlungen auf den Touristeninseln;

    Dank solcher gezielten Sondereinnahmen soll der MWS-Nachlass für die Inselwelt gerettet werden, was nur fair wäre gegenüber der Bevölkerung von Inseln, die nicht vom Tourismus profitieren.

  3. Einnahmen von den privaten TV-Sendern

    Eine weitere Einnahmenquelle hat zugleich medienpolitische Bedeutung. Die Regierung will durchsetzen, dass die privaten TV-Sender für ihre Sendefrequenzen endlich Lizenzgebühren bezahlen. Die stehen bislang nur auf dem Papier. Die gesetzlich vorgeschriebenen Auktionen für den Erwerb von Frequenzen haben nie stattgefunden. Die großen und einflussreichen Privatsender wie Mega TV, Antenna, Alpha und Star – die in der Regel mit gewerblichen Interessen anderer Art verknüpft sind (v.a. mit der Reeder- und Baubranche) – haben ihre Lizenzen also nicht ersteigert, d.h. in den Erwerb der Sendelizenz investiert. Und sie haben auch keine Lizenzgebühren gezahlt, wie sie in jedem anderen Land üblich ist. Beides werden die kommerziellen Sender in Zukunft tun müssen, erklärte Regierungschef Tsipras letzte Woche im Parlament. Und stellte dabei klar, dass sie nachträglich auch Lizenzen für ihre neuen digitalen Frequenzen erwerben müssen.

    Zudem werden die Sender ein weiteres Privileg einbüßen, das sie bislang genießen: Noch nie mussten sie die Mehrwertsteuerbeträge, die sie für Werbung von den Firmen kassieren, an den Fiskus abführen. Von dieser Pflicht wurden sie durch eine Rechtsverordnung entbunden, die noch in den letzten Tagen der Samaras-Regierung vom alten Parlament um ein weiteres Jahr verlängert wurde.

    Die skandalösen finanziellen Vergünstigungen nähren den Verdacht, dass die Sender die erlassenen „Steuerschulden“ mit einer regierungsfreundlichen Berichterstattung beglichen haben. Deshalb werden die Privatsender von vielen Griechen seit langem als „eingebettete Kanäle“ (kanália tis emplokís) bezeichnet.

    Eine Steuer, die fehlt

    An dieser Stelle muss – in Parenthese – auf die steuerliche Privilegierung der Reeder hingewiesen werden, die einen wichtigen Punkt im Wahlprogramm der Syriza darstellte. In den Plänen der Tsipras-Regierung zur Steigerung der Einnahmen ist eine Besteuerung der Reeder allerdings nicht vorgesehen. Die reichste Unternehmerkaste des Landes spendierte der Staatskasse nach wie vor lediglich eine „freiwillige“ Solidaritätsabgabe, für die sie auch noch als „patriotisch“ gefeiert werden will. Im Jahr 2015 soll dieser Sponsorenbetrag auch noch um 30 Prozent billiger ausfallen.

    Das heißt: Die in der Verfassung festgeschriebene prinzipielle Steuerfreiheit für die Reeder wird von der Regierung Tsipras offenbar nicht angetastet. Das dürfte mit dem Risiko zusammenhängen, dass sich die großen, im internationalen Handel agierenden Reeder unter eine „andere Flagge“ flüchten könnten. Aber wenn man das so sieht, sollte man es auch deutlich sagen. Und zwar nicht nur den eigenen Wählern, sondern auch der IWF-Chefin Lagarde, die regelmäßig auf die Privilegien der griechischen Reeder hinweist.

    Einnahmen von knapp einer Milliarde Euro

    Die Gesamtsumme der zusätzlichen Steuereinnahmen, die im Haushaltsjahr 2015 durch die aufgezählten Maßnahmen erzielt werden sollen, schätzt die Regierung auf 784 bis 940 Millionen Euro (eine differenzierte Aufstellung in Kathimerini vom 2. Mai 2015).

    Gegen diese Liste neuer Steuereinnahmen haben die Partner/Gläubiger natürlich nichts einzuwenden. Sie halten diese allerdings insgesamt – und angesichts der prognostizierten ökonomischen Entwicklung – für unzureichend. Und ganz sicher hätten sie nichts gegen eine Besteuerung des kirchlichen (Grund-) Besitzes einzuwenden, an den sich die Regierung Tsipras ebenfalls nicht heranwagt (u.a. mit Rücksicht auf den kirchenfreundlichen Koalitionspartner der Unabhängigen Hellenen).

    Zudem dürften EU-Kommission, EZB und der IWS generell die Ertragskraft der einzelnen steuerlichen Maßnahmen anzweifeln. Dabei ist allen Partnern klar, dass die Erträge zunächst nur geschätzt werden können, aber man will natürlich belastbare Zahlen sehen, die sich nicht schon nach kurzer Zeit als Makulatur erweisen. Das gilt auch für eine zweite Kategorie steuerlicher Einnahmequellen.

Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Eintreiben von Steuerrückständen

Steuerhinterziehung

Um die Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen, will die Regierung die Kontrollen und Betriebsprüfungen verstärken, was allerdings mehr Personal erfordert. Zu diesem Programm gehört vor allem das beschleunigte Abarbeiten der Listen großer Vermögen im Ausland (die Lagarde-Liste für Bankguthaben in der Schweiz, eine Liechtenstein-Liste und die Liste von hohen Banküberweisungen ins Ausland). Bei diesen Geldvermögen besteht der Verdacht, dass sie gegenüber dem griechischen Fiskus nicht deklariert wurden.

Des Weiteren soll für alle Gewerbebetreiber und Freiberufler ein Gesamtprofil ihrer Geldguthaben und Vermögenswerte erstellt werden. Auf diese Weise will man Steuerbetrüger, die zu niedrige Einkommen deklarieren, anhand ihres Lebensstils „überführen. Wenn sie ihre Guthaben und Vermögenswerte nicht plausibel machen können, sollen sie zur Kasse gebeten werden.

Um die großen Fische zu fangen, soll beim Finanzministerium das „Zentrum für die Kontrolle der Steuerpflichten mit großen Vermögen“ (KEFOMEP) verstärkt werden, das sich vor allem die Namen auf der Lagarde- und den anderen Listen vornehmen sollen. Die Ermittlungen der KEFOMEP-Leute werden an die Finanzstaatsanwaltschaft weitergeleitet, die in eindeutigen Fällen die sofortige Beschlagnahmung von Geldkonten und Vermögenswerten anordnen kann (EfSynt. 5. April 2015). Dank solcher beschleunigter Verfahren will die Einnahmenverwaltung des Finanzministeriums dieses Jahr zusätzlich mehr als 700 Millionen Euro einnehmen.

Zu dieser eingeplanten Summe könnten noch Einnahmen hinzukommen, die der Fiskus mit einer weiteren, aber noch nicht verabschiedeten Maßnahme anstrebt: mit der pauschalen Besteuerung nicht deklarierter Einkommen, die auf griechischen und ausländischen Bankkonten gelandet sind. Wenn solche Summen freiwillig gemeldet werden, will der Fiskus eine einheitliche „Abgabe“ von 15 bis 20 Prozent erheben, die allerdings vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung schützt.

Teilamnestie problematisch – Alles schon einmal dagewesen

An dieser Stelle sind zwei Anmerkungen zu machen.

Erstens: Der zuletzt skizzierte Plan ist nur einer von mehreren, die rechtlich und „steuermoralisch“ höchst problematisch sind, weil sie einer Teilamnestie gleichkommen. Das bestärkt die vermögenden Griechen in ihrem Verhaltensmuster, den Fiskus prinzipiell erst mal zu übervorteilen – in der Hoffnung, dass der am Ende ohnehin auf einen Großteil seiner Forderungen verzichtet.

Zweitens: Die beschriebenen Reformprojekte im Bereich Steuererfassung lösen ein déja-vue-Gefühl aus: Das Alles hat man in den letzten fünf Jahren schon mehrfach gehört – ohne dass Taten gefolgt wären. Das beste Beispiel ist die Erfassung großer Vermögen, die von der Troika – und der Task Force der EU – schon seit Jahren angemahnt wird. Doch entsprechende praktische Schritte erfolgten weder unter der Regierung Papandreou, noch unter Papadimos und Samaras. Die Parteien des alten Systems fühlten sich ihrer traditionellen Klientel weiterhin verpflichtet. Das war einer der Hauptgründe, warum die Troika-Vertreter der Regierung Samaras letztlich das „Vertrauen“ entzogen haben. Es ist also kein Wunder, dass sie heute – unter dem Eindruck des déja-vu-Effekts – von der neuen Regierung mehr erwarten als nur die Verabschiedung neuer Gesetze.

Das hat die neue Regierung erkannt, wenn auch ein bisschen spät. Erst Ende April verkündete Finanzminister Varoufakis erste konkrete Maßnahmen zur schärferen Verfolgung von Steuersündern. In Kooperation mit dem Generalinspekteur der öffentlichen Verwaltung, Leandros Rakintzis (der einer der schärfsten Kritiker der früheren Versäumnisse war) will man folgende strukturellen Reformen in Angriff nehmen:

  • die Leiter der lokalen Finanzämter sollen regelmäßig ausgetauscht werden, damit möglichst keine klientelistischen Verflechtungen mit ihrer „Kundschaft“ entstehen; dieses Prinzip der „Zirkulation“ soll auch für andere Funktionen wie Betriebsprüfungen gelten;
  • die „innere Kontrolle“ der Finanzverwaltung soll verstärkt werden; dazu wird die eigenständige Finanzinspektion wieder eingerichtet, die Fällen von Korruption in den eigenen Reihen nachgehen soll (sie war unter der Regierung Samaras aufgelöst worden);
  • das Personal der Finanzämter wird – wie der gesamte öffentliche Dienst – einem neuen System der Evaluierung unterzogen, das zusammen mit der Generalinspektion der öffentlichen Verwaltung entwickelt werden soll (weitere Details in Efimerida ton Syntaktion vom 30. April 2015).

Eine Lotterie gegen MWS-Betrug

Die größte systemische Lücke klafft bei den Mehrwertsteuer-Einnahmen. Sie entsteht durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen ohne Quittungsbelege. Seit Beginn der Krise hat es verschiedene Versuche gegeben, diese notorische Steuervermeidung einzudämmen. Die neue Regierung hat nun eine Idee aufgegriffen, die auf den ersten Blick wie ein Aprilscherz anmutet: Man will den Konsumenten einen Anreiz zum Sammeln von Quittungen bieten, in dem ihre Kaufbelege zugleich als Lose für eine Lotterie dienen, die ähnlich hohe Gewinne ausschütten soll wie die „nationale Lotterie“ der vormals staatlichen und inzwischen (unsinnigerweise) privatisierten Lotto-Gesellschaft OPAP. Angesichts der Lotto-Begeisterung der Griechen rechnet das Finanzministerium mit einer Erhöhung des MWS-Aufkommen um 250 bis 600 Millionen Euro pro Jahr.

Mit einem weiteren Vorschlag reagiert das Finanzministerium auf die Tatsache, dass die Hinterziehung der MWS auf den boomenden Touristeninseln besonders weit verbreitet ist. Zum Beispiel lag in der Saison 2013 der Prozentsatz der Steuervergehen im Gastgewerbe in Rhodos bei 85 und in Santorini bei 77 Prozent der kontrollierten Betriebe (siehe dazu NDS vom 25. Juli 2013). Deshalb soll ab Juni 2015 gelten, dass auf Inseln mit mehr als 3000 Einwohnern Rechnungsbeträge über 70 Euro nur noch per Kredit- oder EC-Karte beglichen werden dürfen, um die vollständige Erfassung aller Umsätze samt MWS sicherzustellen.

Eine ähnliche Kampagne ist gegen die Schwarzarbeit im Tourismussektor geplant, die ja ebenfalls auf Kosten des Fiskus geht: Wenn die Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung abführen, erhöhen sich die Defizite bei den Kassen, die durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden müssen. Deshalb werden in den Sommermonaten 500 Kontrolleure der großen Sozialkassen, die sonst am Schreibtisch sitzen, „an die Front“ geschickt, um Fälle von Schwarzarbeit in Restaurants und Hotelbetrieben aufzudecken. Der für die Kassen zuständige Minister Stratoulis hofft, auf diese Weise mindestens 136 Millionen Euro eintreiben zu können. (Kathimerini vom 9. Mai).

Diese Summe ist auch in der Aufstellung enthalten, die das Finanzkomitee der Regierung der „Brüsseler Gruppe“ vorgelegt hat. Demnach sollen die Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und zum Eintreiben ausstehender Steuerschulden insgesamt Einnahmen im Bereich zwischen 2,3 Mrd. und 3,25 Mrd. Euro erbringen (eine differenzierte Aufgliederung der Einnahmequellen in Kathimerini vom 2. Mai). Die Unschärfe dieser geschätzten Zahlen reflektiert vor allem die unsichere Erfolgsquote in zwei weiteren Bereichen: beim Eintreiben von Steuerschulden und bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Schmuggel (v.a.Tabakwaren) und Betrug (v.a. mit Schiffsdiesel).

Eintreiben von Steuerschulden

Die Regierung Tsipras verspricht ein drastisch beschleunigtes Verfahren beim Eintreiben festgestellter Steuerschulden, die sich mittlerweile auf fast 80 Milliarden Euro akkumuliert haben. Wenn davon in den nächsten vier Jahren auch nur 10 Prozent in die Staatskasse fließen würden, wäre das ein gutes Ergebnis. Denn viele Steuerpflichtige haben tatsächlich kein Einkommen mehr, und viele steuersäumige Firmen sind längst bankrott. Deshalb hat die neue Regierung ein Gesetz ihrer Vorgänger übernommen, wonach die alte Schuld in bis zu 100 Monatsraten abgezahlt werden kann, d.h. binnen maximal 8 Jahren. Auch deshalb lassen sich keine sicheren Zahlen über die Erträge für das laufende Haushaltsjahr errechnen.

Angesichts dessen besteht die Gefahr, dass sich die griechische Regierung, was den kurz- oder auch nur mittelfristigen Erfolg dieser Methoden betrifft, in die Tasche lügen könnte. Das Athener Finanzministerium geht für 2015 von 300 bis 400 Millionen Einnahmen aus. Dabei setzt sie große Hoffnungen auf das Angebot, den Steuerschuldnern sämtliche Strafgebühren und Verzugszinsen zu erlassen, wenn sie die geschuldete Summe auf einen Schlag entrichten. Bislang sind auf diesem Wege allerdings erst 100 Millionen Euro in die Staatskasse gekommen.

Aber auch bei dieser Regelung stellt sich das oben angesprochen Dilemma: Um wenigstens einen Bruchteil der ausstehenden Gelder einzutreiben, werden die Steuersünder zu milde behandelt. Allerdings wäre es zu einfach, sich über diesen Verstoß gegen die Maßstäbe sozialer Gerechtigkeit zu empören. Die Ungerechtigkeit ist vielmehr eine Folge des Zwangs, der von den Gläubigern ausgeht. Wenn diese der Athener Regierung im Hinblick auf das 100-Raten-Gesetzes vorwerfen, die großen Steuerschuldner zu begünstigen, kann man das nur als Heuchelei bezeichnen.

Steuerbetrug durch Schwarzhandel

Durch Schmuggel und andere Arten von Steuerbetrug entgehen dem griechischen Staat jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Nach dem einschlägigen Report des – von der EU-Kommission finanzierten – Project Organized Crime Portfolio (OCP) – büßt der griechischen Fiskus durch Schmuggel und Absatz unversteuerter Ware (wie Alkoholika) jährlich knapp 1,5 Mrd. Euro ein (zitiert nach Kathimerini vom 10. April 2015).

Die wichtigste Betrugskategorie ist dabei der Zigarettenschmuggel. Griechenland ist ein wichtiges Transitland für die Zigaretten-Mafia, die einen Teil ihrer Schmuggelware auch auf dem griechischen Markt absetzt. Nach den Schätzungen von Euromonitor International hat der griechische Fiskus 2014 durch den Verkauf unversteuerter Tabakwaren etwa 740 Millionen Euro eingebüßt. Der Anteil illegaler Zigaretten am Gesamtverbrauch ist im Lauf der Krise (von 2008 bis 2013) von 5 auf 18 Prozent gestiegen (nach einem Report des Journalistenteams IOS in der Efimerida ton Syntakton vom 14. März 2015).

Einem Gewerbe wie dem professionellen Zigarettenschmuggel kann man natürlich nicht komplett das Handwerk legen. Aber man hat es bislang auch nicht ernsthaft versucht. Die seit langem beschlossenen technischen Anlagen (Scanner für LKWs an den Grenzübergängen) wurden nie installiert. Jetzt könnte die neue Regierung durch verstärkte Grenzkontrollen und systematische Korruptionsbekämpfung beim Zollpersonal (durch Inspektionen der Finanzpolizei und durch „Innenkontrollen“ bei den Zoll- und Hafenbehörden) an dieser Front mehr erreichen als ihre Vorgänger-Regierungen. Deshalb veranschlagt sie in ihren Haushaltsplanungen zusätzliche Einnahmen von 250 bis 400 Millionen Euro.

Die Schiffsdiesel-Kartelle

Diese Summe schließt allerdings schon die erhofften Erfolge beim Kampf gegen eine weitere wichtige Betrugskategorie ein: die Manipulation von Schiffsdiesel. Die Täter sind in diesem Fall die Lieferanten der Reedereien, die einen Teil der deklarierten Liefermenge von steuerlich begünstigtem Schiffsdiesel abzweigen und z.B. zu Traktor-Diesel verarbeiten, den sie illegal, da unterbesteuert auf den Markt bringen. An diesem Betrug sind natürlich auch die Reedereien beteiligt, indem sie falsche Liefermengen quittieren.

Die auf diese Weise unterschlagenen Steuersummen kann man nur schätzen. Für die letzten zehn Jahre gingen die Experten von bis zu 1,2 Mrd. Euro aus. Allerdings resultierte der größere Teil dieser Summe früher aus der „Umwandlung“ von steuerbegünstigten Heizöl, das mafiöse Großhändler als „teuren“ Dieselkraftstoff verkauften, um die eingesparten unterschlagenen – Steuersummen als Extraprofit einzusacken (siehe meinen NDS-Bericht vom 17. Januar 2013). Nach der Anhebung der Heizölsteuer wurde der Schiffsdiesel zur Haupteinnahmequelle dieser Händlermafia.

Der hätte man schon längst das Handwerk legen können, wenn das vor drei Jahren verabschiedete Gesetz umgesetzt worden wäre, das für die ganze Branche ein lückenloses Kontrollsystem der zwischen Raffinerien, Großhandel und Abnehmern fließenden Dieselmengen vorsieht, einschließlich der GPS-Überwachung aller Bewegungen der Tanklaster bzw. Tankschiffe.

Dieses Konzept konnten oder wollten die früheren Regierungen gegen den Widerstand der gesamten Dieselbranche nicht durchsetzen. Aber auch die neue Regierung hat erst Mitte April einen Ausschuss eingesetzt, der sich um die Installation der nötigen Kontrollsysteme kümmern soll (Kathimerini vom 16. April). Der muss zuerst einmal ein „Register der Treibstofflagereinrichtungen“ erstellen – also praktisch am Punkt Null anfangen. Damit ist extrem unwahrscheinlich, dass das System bis Ende 2015 funktionieren kann, wie Vize-Finanzminister Mardas angekündigt hat. Jedenfalls sind für das laufende Jahr aus dieser Quelle keine großen zusätzlichen Steuereinnahmen zu erwarten, die Mardas allzu optimistisch mit 150 Millionen veranschlagt.

Zwei Problemzonen: Rentensystem und Arbeitsmarkt

In den bislang beschriebenen Feldern gibt es zwar noch offene Detailfragen zu klären, aber eine Einigung zwischen der Regierung Tsipras und der Brüsseler Gruppe erscheint nicht nur als möglich, sondern als sehr wahrscheinlich. Beträchtlich sind die Differenzen dagegen noch bei den Kapiteln Rentensystem und Arbeitsmarkt, die beide Seiten als die entscheidenden „Problemzonen“ ansehen.

Was die erste Problemzone betrifft, so scheint es innerhalb der Brüsseler Gruppe keine Einigkeit zu geben. Die härtesten Forderungen an die griechische Seite erhebt der IWF, der auf weitreichenden „Reformen“ des Arbeitsrecht- und des Tarifrechts, wie auch auf der „Öffnung“ bestimmter „geschlossener“ Berufsgruppen besteht. Zwei Punkte sind besonders kontrovers: die Gläubiger-Institutionen wollen erstens die arbeitsrechtliche Möglichkeit von (einseitig verfügten) Massenentlassungen durchsetzen, und zweitens im Tarifvertragsrecht die Rolle der Gewerkschaften einschränken und die Rolle des Staates verstärken.

Beide Forderungen lehnt die Athener Regierung ab. Sie verweist darauf, dass sie bereits in Sachen Mindestlohn beträchtlich zurückstecken musste (durch Verzicht auf eine sofortige Anhebung des allgemeinen Mindestlohns). Und sie macht vor allem geltend, dass so komplizierte Dinge nicht unter Zeitdruck entschieden werden können und deshalb in die zweite Verhandlungsrunde verschoben werden sollten.

Die griechische Seite hat dabei sehr überzeugende Argumente. Sie kann darauf verweisen, dass selbst die griechischen Arbeitgeber das Tarifvertragsrecht nicht antasten wollen. Was ihnen allerdings nicht schwer fällt: Die Tarifverträge werden heute in kaum einer Branche eingehalten, und die Gegenmacht der Gewerkschaften (die im privaten Sektor ohnehin nur schwach vertreten sind) ist durch Krise und Arbeitslosigkeit fast auf Null gesunken. Damit ist aus schierer Not eine ganz besondere Art von „Sozialpartnerschaft“ entstanden, die in Griechenland niemand durch harte Forderungen à la IWF gefährden will.

Ideologische Obsessionen auf Seiten der Institutionen

Vollends obsessiv – im Sinne von wahnsinnig – ist das Beharren der Ex-Troika auf der Möglichkeit von Massenentlassungen. Mit dieser Forderung enthebt sich die dogmatische Fraktion der Gläubiger in die Sphäre reiner Ideologie, die mit der Realität nichts zu tun hat. Denn es gibt keinerlei Belege – ja nicht einmal plausible Vermutungen -, die dafür sprechen, dass diese Art von „Lockerung“ des Arbeitsmarktes einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung Griechenlands leisten könnte. Die meisten seriösen Analysen sehen das entscheidende Hindernis für die ökonomische Entwicklung nicht in zu hohen Lohnkosten oder überzogenen Arbeitnehmerrechten, sondern im Zustand des Bankensystems, das der Realwirtschaft keine Kredite gewährt, und in einer ineffizienten staatlichen Bürokratie, die den privaten Unternehmenssektor mehr behindert als fördert. Zudem gibt es in Griechenland nur wenige Betriebe mit großen Belegschaften. Und zum anderen haben sich gerade diese Unternehmen in der großen Depression am besten behauptet und haben kein Interesse ihre Mitarbeiter durch eine Diskussion über Massenentlassungen zu verunsichern.

Die Athener Regierung hat sich im Hinblick auf die „Reformen“ im Bereich Arbeitsrecht mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einen wichtigen Bündnispartner gesichert, der gewährleisten soll, dass die für die EU allgemein geltenden Standards für Griechenland nicht aufgeweicht werden. Und in einem Telefongespräch hat sich Tsipras am 7. Mai mit EU-Kommissionspräsident Juncker auf eine Formel geeinigt, die im Hinblick auf Arbeitsmarkt-Reformen drei vordringliche Ziele definiert: Konkurrenzfähigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wahrung des sozialen Zusammenhalts. Dabei bekannte sich Tsipras zu einem „modernen und effektiven System von Tarifverhandlungen“, das „den höchsten europäischen Standards“ gerecht werden müsse.

Mit seiner Forderung nach einem „breit angelegten Beratungsprozess“ zu diesem Thema machte Tsipras allerdings klar, dass seine Regierung das Kapitel „Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen“ zumindest in die nächste Verhandlungsphase verschieben will, wo es systematisch auch hingehört. Es wäre in der Tat absurd, wenn man die Auszahlung der Restsumme auf dem alten Memorandums-Programm – also die Rettung Griechenlands vor der unmittelbaren Zahlungsunfähigkeit – von einer aktuell bedeutungslosen Frage abhängig machen würde. Viele Beobachter gehen deshalb davon aus, dass dieses Thema zunächst einmal eingefroren wird. Das würde der griechischen Seite auch Zeit verschaffen, um das schwierige Thema sowohl innerhalb der Partei als auch mit den Gewerkschaften zu beraten.

Der Knackpunkt ist das Rentensystem

Das zweite strittige Thema durch Verschiebung zu entschärfen, wird dagegen kaum gelingen. Deshalb hat Vavoufakis das Thema Rentensystem in seiner Pressekonferenz nach der Eurofin-Sitzung vom Montag als den eigentlichen „Knotenpunkt“ bezeichnet.

Auch bei diesem zentralen Thema gibt es eine gemeinsame Formel, die nach dem schon erwähnten Gespräch zwischen Tsipras und Juncker von griechischer Seite veröffentlicht wurde. Demnach wolle man ein Rentensystem anstreben, das „gerecht, für die öffentlichen Haushalte verkraftbar und in der Lage ist, die Altersarmut zu verhindern“.

Diese Formel kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in dieser Frage noch bedeutende Differenzen gibt.

Worum geht es? Zunächst sei daran erinnert, dass die Regierung Tsipras ihre Forderung „eingefroren“ hat, die niedrigen Renteneinkommen (unter 700 Euro) durch eine „13. Rente“, also um acht Prozent aufzubessern. Dieser Verzicht auf die sofortige Realisierung eines wichtigen Syriza-Wahlversprechens resultiert natürlich aus der katastrophalen Kassenlage der wichtigsten und größten Rentenanstalten, die ohnehin auf ständige Zuschüsse aus dem staatlichen Haushalt angewiesen sind. Im ersten Quartal 2015 weisen die Kassen ein Defizit von 349 Millionen Euro aus und ihre Einnahmen aus Beiträgen sind im Vergleich zum Vorjahr um 17 Prozent zurückgegangen (Kathimerini vom 11. Mai).

Die Regierung geht davon aus, dass eine Subventionierung der Sozial- und Rentenkassen aus Steuergeldern auf Dauer notwendig bleibt. Oder zumindest so lange, wie die Beiträge zu den Kassen weiter sinken (als Folge der anhaltend hohe Arbeitslosigkeit und der sogar noch zunehmenden Schwarzarbeit, beides Hauptmerkmale der ökonomisch-sozialen Krise).

Diese Position hat auch Finanzminister Varoufakis auf seiner Pressekonferenz nach der Eurofin-Sitzung vom Montag bekräftigt. Dagegen interpretieren die Gläubiger/Partner Griechenlands die Formulierung „für die öffentlichen Haushalte verkraftbar“ so, dass grundsätzlich keine Mittel aus dem Staatsbudget fließen dürfen. Das heißt, sie fordern einen „ausgeglichen“ Haushalt der Rentenkassen – ab sofort. Um das zu erreichen, stellen sie zwei Forderungen, die die Regierung nicht erfüllen will:

  • die Kürzung bestimmter „Zusatzrenten“, die im Durchschnitt ein Fünftel, zuweilen aber bis zu einem Drittel der Gesamtrente ausmachen;
  • die sukzessive Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2020, wobei eine frühere Verrentung mit 62 Jahren ausnahmsweise und bei stark reduzierten Bezügen möglich sein soll.

Die erste Forderung lehnt die Athener Regierung bislang ab, aber sie könnte sich am Ende auf die Kürzung der allerhöchsten Zusatzrenten einlassen. Im zweiten Punkt will sie die etappenweise Anhebung des Renteneintrittsalters über einen längeren Zeitraum strecken und zwar möglichst bis 2025. Keine großen Einwände hat sie gegen die Idee, die Möglichkeit einer Frühverrentung allgemein zu erschweren. Varoufakis und die Rentenexperten der Syriza kritisieren seit einiger Zeit immer wieder, dass der öffentliche Sektor seit Beginn der Krise auf Kosten der Rentenkasse geschrumpft ist: Durch den von der Troika geforderten Personalabbau wurden zwar die direkten Staatsausgaben reduziert, aber die finanziellen Lasten wurden auf die Rentenkassen der öffentlichen Bediensteten abgewälzt, und noch stärker auf die Kasse der Angestellten – der quasi staatlichen Banken. Der Zuschussbedarf dieser Pensionskassen hat sich in den letzten fünf Jahren dramatisch erhöht, weil sie eine Flut von Frührentnern zu verkraften haben, die sie noch viele, viele Jahre durchfinanzieren müssen – und das bei sinkendem Beitragsaufkommen.

Die Rentenkassen als Opfer der Krise

Die Rentenkassen selbst sind also zum Opfer der Krise geworden und das nicht nur wegen der vielen Frührentner. Auch der Schuldenschnitt vom Februar 2012, der sogenannte PSI, hat die Kassen um mindestens 12 Milliarden Euro erleichtert, weil man sie per Gesetz gezwungen hatte, einen beträchtlichen Teil ihre Aktiva in griechischen Staatspapieren anzulegen (siehe dazu NDS 25. Sept. 2012). Für diese Verluste wurden die Renten- und Krankenversicherungskassen nie entschädigt – im Gegensatz zu den Banken, deren PSI-Verluste durch Rekapitalisierung voll kompensiert wurden.

So richtig und unvermeidlich es ist, das griechische Rentensystem auf den Prüfstand zu stellen, so falsch wäre es, so wichtige und weitreichende Fragen übers Knie zu brechen. Deshalb wird man sich in den zwei nächsten Wochen wohl nur auf Grundsätze einigen können, wenn überhaupt. Weitaus sinnvoller wäre es, diese Frage gründlich zu prüfen und sich mindestens ein Jahr Zeit zu lassen, um ein neues System der Rentenfinanzierung zu entwerfen.

Dabei ist allerdings jetzt schon klar, dass die griechische Regierung in einem entscheidenden Punkt richtig liegt: Allein aus dem Beitragsaufkommen sind die Renten auf Dauer nicht zu finanzieren. Die Alternative wäre eine drastische Reduzierung aller Rentenansprüche. Das aber würde die soziale Krise noch weiter verschärfen, weil inzwischen für Hunderttausende griechische Familien die Rente eines Mitglieds das einzige Einkommen darstellt.

Rentenkassen und Privatisierungserlöse

Die entscheidende Frage ist allerdings, wie der Zuschussbedarf für das Rentensystem finanziert werden soll. Hier hat die Syriza eine originelle Antwort parat, die eine ernsthafte Prüfung verdient hat. Die Gelder für die Sozialkassen sollen nicht aus dem allgemeinen Haushalt, also dem Steueraufkommen stammen, sondern aus den Erlösen, die der Staat durch Privatisierungen und insbesondere durch den Verkauf von Immobilien einnehmen könnte.

Über dieses Finanzierungsmodell hat die Syriza-Führung eine ziemlich elegante Verbindung zwischen der Renten- und der Privatisierungsfrage hergestellt. Und damit der Debatte über die beste Verwertung des staatlichen Besitzes eine neue Richtung gegeben. Was das für die bereits laufenden Privatisierungsvorhaben (Hafen von Piräus, Provinzflughäfen u.a.) bedeutet, werde ich in einem meiner nächsten Beiträge untersuchen.

Aber schon heute ist eines klar: An der Privatisierungsfrage wird der angestrebte „ehrenvolle Kompromiss“ mit der Brüsseler Gruppe nicht scheitern. Allerdings droht der Regierung Tsipras auf diesem Feld eine innerparteiliche Kontroverse – und womöglich eine Kraftprobe mit den Gewerkschaften, die bereits begonnen haben, gegen konkrete Privatisierungsvorhaben mobil zu machen.

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