Ohne Existenzminimum geht nichts – für niemanden!
Dass das Geld zum Leben nicht reicht, ist sowohl Hartz IV-Empfängern als auch Erwerbstätigen unterer Einkommensgruppen bestens bekannt. Die Armut im Lande wächst immer mehr an. Was hiergegen jedoch zu unternehmen ist – darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Die Vorstellungen der im Bundestag vertretenen Parteien unterscheiden sich dabei in Teilen deutlich von jenen der Betroffenen, denen in den Medien selten das Wort erteilt wird. Jens Wernicke sprach daher mit Edgar Schu vom Aktionsbündnis Sozialproteste über seiner Meinung nach unmittelbar notwendige Maßnahmen gegen Armut und zur Sicherstellung eines wirklichen Existenzminimums für jedermann im Land.
Herr Schu, Sie sind einer der Sprecher des Aktionsbündnisses Sozialproteste, das die sozialen Bewegungen im Land zu vernetzen und koordinieren sucht. In Summe geht es Ihnen um den Kampf gegen den zunehmenden Sozialkahlschlag, in dessen Mittelpunkt Sie aktuell die Sicherstellung eines „Existenzminimums“ im Lande stellen. Zu diesem Zweck beteiligt sich ihr Bündnis am Kampagnenrat für 10 Euro steuerfreien Mindestlohn und einen Eckregelsatz von 500 Euro, der sich vor einigen Tagen mit Briefen an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. Worum ging es bei dieser Aktion?
Wir haben jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten gefragt, ob er oder sie sich nicht dafür einsetzen möchte, dass der gesetzliche Mindestlohn eines alleinstehenden Erwerbstätigen steuerfrei gestellt wird. Unserer Meinung nach stellt der gesetzliche Mindestlohn nämlich das ab 1.1.2015 offiziell anerkannte Existenzminimum eines alleinstehenden Erwerbstätigen dar. „Mindest-Lohn“ bedeutet doch, dass nun eine unterste Grenze des Lohns festgesetzt worden ist, die nicht mehr unterschritten werden darf. Da kann es nicht angehen, dass dieses offiziell festgesetzte Existenzminimum auch noch besteuert wird.
Aber gibt es da nicht einen Steuerfreibetrag? Nur was man darüber hinaus verdient, wird doch besteuert.
Nun, heute sind gerade einmal 946 Euro brutto pro Monat für einen Alleinstehenden lohnsteuerbefreit. Bei einer 38,5-Stundenwoche sind das für einen Vollzeitbeschäftigten lediglich 5,66 Euro pro Stunde. Das heißt: Wenn man mit einem Monatseinkommen, das aus 5,66 Euro Bruttostundenlohn in Vollzeit resultiert, das „Existenzminimum“ eines Erwerbstätigen sichergestellt sieht, also, ja, dann wäre das Existenzminimum in Deutschland bereits hier und heute vor Besteuerung geschützt.
Gut, dass derlei Einkommen keinesfalls existenzsichernd ist, darin stimmen wir überein. Warum meinen Sie aber, dass die Forderung nach Lohnsteuerfreiheit für den gesetzlichen Mindestlohn aktuell dabei helfen kann, eine Debatte über ein Existenzminimum im Land anzustoßen? Ich meine: Vom Mindestlohn gibt es doch so viele Ausnahmen, dass seine Titulierung als Schweizer Käse gerade so noch als Schmeichelei durchginge. Und auch die Regelsätze bei Hartz IV sind doch alles andere als existenzsichernd…
Wir setzen uns nach wie vor dafür ein, dass der gesetzliche Mindestlohn ohne Ausnahmen auf mindestens zehn Euro festgesetzt wird. Die Bundesregierung hat jedoch 8,50 Euro beschlossen und eine Erhöhung steht hier frühestens 2017 ins Haus. Wir haben uns deshalb dafür entschieden, zum jetzigen Zeitpunkt die Steuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohns in den Mittelpunkt unserer Kampagne für 10 Euro lohnsteuerfreien Mindestlohn und 500 Euro Eckregelsatz zu stellen.
Und davon erhoffen Sie sich was?
Vollzeitbeschäftigte mit einer 38,5-Stundenwoche und einem Stundenlohn von 8,50 Euro müssen zurzeit monatlich 76 Euro Lohnsteuer zahlen. Ihre Einkommensverluste durch Besteuerung summieren sich im Laufe eines Jahres auf fast einen Nettomonatslohn.
Der Nettolohn eines Vollzeitbeschäftigten mit 8,50 Euro Stundenlohn würde sich ohne Besteuerung zudem auf immerhin 1.124 Euro belaufen, was unter den gegenwärtigen steuerlichen Bedingungen 9,40 Euro brutto entspricht. Und das käme faktisch einer bedeutenden „Erhöhung“ des viel zu niedrigen Mindestlohns gleich…
Das „Existenzminimum“ eines Erwerbstätigen würde mittels Steuerfreistellung also sozusagen steigen?
Genau, und das wäre auch ebenso notwendig wie angemessen… Denn unserer Meinung nach muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich über dem gegenwärtigen Hartz-IV-Niveau liegen. Mit zu versteuernden 8,50 Euro tut er das aber nicht – bereits ab einer Warmmiete von 358 Euro entsteht ein zusätzlicher Hartz-IV-Anspruch.
Und da berühren wir dann auch gleich das nächste Problem… Auch der Hartz-IV-Regelsatz eines Alleinstehenden von 391 Euro im Monat reicht nämlich hinten und vorne nicht aus: 4,66 Euro täglich für Essen und Trinken bedeutet Mangelernährung und 66 Cent täglich für öffentliche Verkehrsmittel sowie 23 Cent täglich für Essen und Trinken außer Haus bedeuten gesellschaftliche Isolation. Mit mindestens 500 Euro würde dieser Mangel deutlich gelindert und würde man auch als Erwerbsloser einigermaßen über die Runden kommen.
Und von diesem existenzsichernden Eckregelsatz von 500 Euro leitet sich auch unsere Mindestlohnforderung an ein Existenzminimum für einen Erwerbstätigen ab, der ja weiterreichende Bedürfnisse als der Erwerbslose zu befriedigen hat: Mit 10 Euro steuerfreiem gesetzlichem Mindestlohn läge ein in Vollzeit erwerbstätiger Alleinstehender bei bundesdurchschnittlicher Warmmiete deutlich über Hartz IV und erhielte einen monatlichen Nettolohn von 1.329 Euro. Das wäre nach unseren Berechnungen das, was wirklich als Existenzminimum eines Erwerbstätigen angesehen werden muss.
Arbeitswelt/Erwerbslosen-Radio: Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforums Deutschland, über die Kampagne zur Anhebung des Hartz-IV-Eckregelsatzes auf 500 Euro und einen Mindestlohn von 10 Euro lohnsteuerfrei
Wichtig zu wissen ist einfach: Bei unserer Forderung nach Lohnsteuerfreiheit des Mindestlohns handelt es sich um nur eine unserer Forderungen, die allesamt auf eines abzielen: Die Sicherstellung eines wirklichen Existenzminimum in Deutschland, das vor allem den Leuten am unteren Ende der Einkommensskala deutlich mehr Geld als bisher zur Verfügung stellt. Und dazu braucht es eben die Kombination aus einem guten, hohen und zudem lohnsteuerfreien Mindestlohn auf der einen und einem angemessenen Hartz-IV-Eckregelsatz auf der anderen Seite.
Und konnten Sie von Ihrer Forderung denn einige Bundestagsabgeordnete überzeugen?
Nein, Vertreterinnen und Vertreter aller Bundestagsfraktionen haben uns zwar Antworten zukommen lassen – sie bestreiten jedoch unisono, dass mit dem gesetzlichen Mindestlohn zugleich das Existenzminimum eines alleinstehenden Erwerbstätigen festgelegt worden ist. Das tun sie, obwohl der Nettomonatslohn auf der Basis von 8,50 Euro in etwa dem Hartz-IV-Niveau entspricht. Was aber soll das Hartz-IV-Niveau eines Vollzeitbeschäftigten anderes sein als das Existenzminimum?
Außerdem lehnen es die Abgeordneten ab, dass das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten deutlich über dem Hartz-IV-Niveau liegen soll.
Sie beziehungsweise ihre Fachabteilungen, an die unsere Anfragen zur Beantwortung weiter geleitet wurden, streiten ferner ab, dass das Existenzminimum eines Erwerbstätigen selbstverständlich höher als das eines Erwerbslosen ist. In der alten Sozialhilfe erhielten Erwerbstätige aber lange Zeit einen verbrieften Mehrbedarf für ihre Erwerbstätigkeit zuerkannt. Mit ihm wurden die Mehraufwendungen eines Erwerbstätigen an Ernährung, einschließlich von Mahlzeiten außer Haus, an Körperpflege, Kleidung, Mobilität, Kontaktpflege und Kommunikation sowie an Bedürfnissen des täglichen Lebens wie Erholung usw. abgegolten, wie ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, des Dachverbands der damaligen Sozialämter und Wohlfahrtsverbände aus dem Jahre 1991 ergab. Das steuerliche Existenzminimum eines alleinstehenden Erwerbstätigen hatte deshalb nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1992 folgerichtig aus Regelsatz, Warmmiete und Mehrbedarf wegen Erwerbstätigkeit zu bestehen.
Um die Staatskassen zu entlasten, hat die Bundesregierung Erwerbstätigen jedoch ihren Mehrbedarf gestrichen und hierdurch die Steuerlast vor allem bei unteren Lohngruppen massiv erhöht. Das tat sie, indem sie im Bundessozialhilfegesetz den Mehrbedarf für Erwerbstätige in einen Freibetrag für Erwerbstätige in derselben Höhe umetikettiert ihn somit steuerrechtlich unwirksam gemacht und also der Besteuerung ausgesetzt hat. Seit mehr als 20 Jahren wird daher der existenznotwendige Mehrbedarf von Erwerbstätigen besteuert – und da verwundert schon sehr, dass diese massive Form des Lohnraubs heute von allen im Bundestag vertretenen Parteien als unhinterfragbare Selbstverständlichkeit hingenommen und fortgeschrieben wird. Zur Zeit der Aushebelung des steuerrechtlichen Mehrbedarfs für Erwerbstätige, am 27. Mai 1993, wusste und artikulierte Joachim Poß, der damalige finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, in seiner Rede [PDF – 4.9 MB] im Bundestag noch sehr klar: „Die Behandlung des Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei der Sozialhilfe als Zuschlag oder als Freibetrag vermag doch an der objektiven Höhe des Existenzminimums nichts zu ändern.“ Das gilt selbstredend auch heute noch.
Und schließlich und endlich akzeptieren auch alle im Bundestag vertretenen Parteien, dass einem Alleinstehenden im Rahmen des steuerbefreiten Existenzminimums nur eine 30-qm-Wohnung mit 239 Euro Kaltmiete zusteht. Hierdurch wird das steuerfrei zu stellende Existenzminimum zusätzlich heruntergedrückt.
Sie haben also im Bundestag niemanden überzeugt?
Nein. Womit alle vier Fraktionen auf keinen Fall darauf zu verzichten bereit sind, den Staat nicht zuletzt mittels einer Überbesteuerung gerade der unteren Lohngruppen zu finanzieren. Genau damit aber muss endlich Schluss sein. Die einfache Umwidmung eines Mehrbedarfs in einen „Freibetrag“ ermöglicht den Raub von jährlich vielen Milliarden Euro an den Erwerbstätigen. Diese Mehreinnahmen wurden in den letzten Jahren vor allem Großverdienern und Unternehmen geschenkt: Unter einer SPD-Grünen-Regierung gab es massive Steuersenkungen unter anderem bei der Körperschaftsteuer für Aktiengesellschaften und bei der Einkommensteuer für Reiche und Superreiche. Diese Steuerverschiebung muss endlich zurück genommen werden.
Wir werden die Abgeordneten daher noch einmal mit den bekannten Fakten konfrontieren und sie auch noch einmal auffordern, zu antworten. Den weiteren Verlauf werden wir auf unserer Website veröffentlichen.
Das vermeintliche Existenzminimum in Deutschland ist also gar keines: In Bezug auf Hartz IV, weil man hiervon nicht zu leben vermag – und in Bezug auf den Mindestlohn, weil er zum einen zu niedrig und zum anderen auch noch lohnsteuerpflichtig ist, wodurch die realen Bedarfe Geringverdienender gar nicht zu decken sind…
Genau. Der Hartz-IV-Regelsatz ist auf Basis von Verbrauchsausgaben von Nicht-Erwerbstätigen aus unteren Verbrauchergruppen festgesetzt worden. Er muss daher nicht nur angehoben, sondern als Grundlage eines Existenzminimums für Erwerbstätige obendrein noch durch deren Mehrbedarfe ergänzt werden.
Bei Berücksichtigung dieser und einer realen durchschnittlichen Warmmiete kommen wir auf ein wesentlich höheres steuerliches Existenzminimum als die gegenwärtigen 8.354 Euro jährlich bzw. 696 Euro monatlich. Der Steuerfreibetrag müsste tatsächlich rund 13.000 Euro betragen, um bei dem aktuellen Hartz-IV-Satz überhaupt aus Hartz IV heraus zu helfen.
Reinhard Frankl: 10 Euro lohnsteuerfreier Mindestlohn – 500 Euro Eckregelsatz
Noch ein letztes Wort?
Gern…
Unter dem Dach des im Jahr 2012 vorgestellten „Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ haben inzwischen auch der DGB, Wohlfahrtsverbände wie Diakonie und AWO, die Nationale Armutskonferenz und weitere große Verbände die 391 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz als viel zu niedrig eingestuft. Es wurde sogar ein Fehlbetrag von 150 bis 170 Euro errechnet.
Wir halten es für einen großen Fortschritt, dass viele wichtige Organisationen in diesem Bündnis nun darüber diskutieren, dass das Existenzminimum von Erwerbslosen aktuell nicht sichergestellt ist. Das Bündnis selbst formuliert jedoch keine konkreten Forderungen, sondern will lediglich die Dimensionen des Mangels aufzeigen. Zu der notwendigen Höhe eines einzuführenden Mindestlohns nennt es beispielsweise gar keine Zahlen. Und eben da setzen wir an und konkretisieren unsere positive Utopie. Seit dem Start unserer Gesamtkampagne im Jahr 2009 hat unser Bündnis dabei durchaus einen gewissen Einfluss ausüben können.
Klar ist dabei aber eines… Dass nämlich Veränderungen für Erwerbslose nur mit Unterstützung der Erwerbstätigen erreicht werden können, diese also beim Kampf für ein Existenzminimum im Lande nicht außen vor gelassen werden dürfen. Umgekehrt bedeuten aber auch jede Erhöhung des Regelsatzes und die notwendige Wiedereinführung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige, dass Erwerbstätige mit niedrigen Löhnen wieder weniger Steuern mehr zu zahlen und daher mehr Geld in der Tasche haben.
Ich bedanke mich für das Gespräch.
Zum Weiterlesen:
- Aktionsbündnis Sozialproteste, Verständigung über Kampagnen zwischen vielen Erwerbslosen- und Sozialprotestinitiativen seit 2005
- Sämtliche Kampagnen-Materialien auf einen Blick: Anschauen, herunterladen oder gleich kostenlos und portofrei in gewünschter Anzahl bestellen!
- Kampagnenseite für 10 Euro steuerfreien gesetzlichen Mindestlohn (und 500 Euro Eckregelsatz)
- Kampagne für mindestens 500 statt 391 Euro Eckregelsatz (Vorgängerkampagne, seit 2009
- Nach Erreichung eines wichtigen Teilziels beendete Kampagne von 2008
Edgar Schu, Jahrgang 1969, war im Jahr 2005 Mitgründer des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) und wirkte intensiv an dessen Kampagnenpolitik gegen die Agenda 2010 mit. Von 2007 an war er mit diesen Aufgaben Bewegungsarbeiter unter dem Dach der Bewegungsstiftung und seit dies seit 2013 nun eigenständig. Seit 2008 arbeitet das ABSP eng mit weiteren Organisationen der Erwerbslosen- und Sozialproteste zusammen, anfangs über die erfolgreiche Plattform „Kinderarmut durch Hartz IV“ und seit 2009 nun über die Bündnisplattform für einen Eckregelsatz in Höhe von 500 Euro sowie 10 Euro lohnsteuerfreien Mindestlohn.
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